Andorra, Frankreich & Spanien Kleingruppen-Rundreise ab/an Sispony
- 8-tägig inkl. Flug
- 4-Sterne-Hotel
- Halbpension
- Inkl. 5 Ausflüge
Wilde Berglandschaft und sanfte Hügel, Atlantik und Mittelmeer, uralte Städte und moderne Kunst: Erleben Sie die Pyrenäen in Andorra, Frankreich und Spanien und lassen Sie sich in eine eigene Welt mitten in Europa entführen!
Ihr Vorteil: Zug zum Flug
Zusätzlich zu dieser Reise erhalten Sie in Kooperation mit der Deutschen Bahn AG ohne Aufpreis ein Zug zum Flug Ticket für die Deutsche Bahn AG (2. Klasse inkl. ICE-Nutzung). Bitte beachten Sie, dass der Zug zum Flug Vorteil bei Anreisen ab dem 01.11.2021 nicht mehr in dieser Reise enthalten ist. Der Vorteil gilt nur für Anreisen bis zum 31.10.2021.
Ihr Vorteil: Corona-Reiseschutz
Zusätzlich zu dieser Reise ist für Sie in Kooperation mit unserem Partner HanseMerkur Reiseversicherung AG für Neubuchungen vom 01.09.-31.03.2021 mit Abreiseterminen in 2021 Ihr Corona-Reiseschutz inklusive. Detaillierte Informationen erhalten Sie auf unserer Reiseversicherung-Seite.
Abflughafen |
Frankfurt |
Saison A 8-tägig 1.299 € |
17.04., 22.05., 12.06., |
Bitte beachten Sie, dass die aktuellen Verfügbarkeiten nicht in der Preistabelle ausgewiesen werden. Die aktuell buchbaren Termine finden Sie unter "Jetzt buchen".
Hinweis: Änderungen vorbehalten, maßgeblich sind die Reisebestätigung, AGB sowie die rechtlichen Informationen zur Pauschalreise. Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Pauschalreiserichtlinie.
Wilde Berglandschaft und sanfte Hügel, Atlantik und Mittelmeer, uralte Städte und moderne Kunst: Erleben Sie die Pyrenäen in Andorra, Frankreich und Spanien und lassen Sie sich in eine eigene Welt mitten in Europa entführen!
Ihr Vorteil: Zug zum Flug
Zusätzlich zu dieser Reise erhalten Sie in Kooperation mit der Deutschen Bahn AG ohne Aufpreis ein Zug zum Flug Ticket für die Deutsche Bahn AG (2. Klasse inkl. ICE-Nutzung). Bitte beachten Sie, dass der Zug zum Flug Vorteil bei Anreisen ab dem 01.11.2021 nicht mehr in dieser Reise enthalten ist. Der Vorteil gilt nur für Anreisen bis zum 31.10.2021.
Ihr Vorteil: Corona-Reiseschutz
Zusätzlich zu dieser Reise ist für Sie in Kooperation mit unserem Partner HanseMerkur Reiseversicherung AG für Neubuchungen vom 01.09.-31.03.2021 mit Abreiseterminen in 2021 Ihr Corona-Reiseschutz inklusive. Detaillierte Informationen erhalten Sie auf unserer Reiseversicherung-Seite.
Abflughafen |
Frankfurt |
Saison A 8-tägig 1.299 € |
17.04., 22.05., 12.06., |
Bitte beachten Sie, dass die aktuellen Verfügbarkeiten nicht in der Preistabelle ausgewiesen werden. Die aktuell buchbaren Termine finden Sie unter "Jetzt buchen".
Hinweis: Änderungen vorbehalten, maßgeblich sind die Reisebestätigung, AGB sowie die rechtlichen Informationen zur Pauschalreise. Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Pauschalreiserichtlinie.
Lage:
Das Hotel befindet sich zwischen La Massana und Sispony und ca. 3 km von der Hauptstadt des Fürstentums Andorra, Andorra la Valle, entfernt und ca. 1.6 km von La Massana.
Die Unterkunft befindet sich weniger als zehn Minuten Fußweg von der Brücke Sant Antoni de la Grella entfernt. In dieser Umgebung befindet sich auch das Ethnographische Museum Casa Rull. Die Kirche Sant Ermengol und das Museum La Farga Rossell sind in wenigen Fahrminuten zu erreichen. Der Parc Natural de la Vall de Sorteny liegt ca. 20 km vom Hotel entfernt.
Ausstattung:
Das Abba Xalet Suites Hotel verfügt über Restaurant mit Kreativküche, Bar, SPA-Bereich mit Fitnessstudio und Solarium, Terrasse, Billard und Tennis sowie WLAN (kostenfrei).
Die geräumigen Doppelzimmer (min./max. 2 Vollzahler) bieten einen vorzüglichen Ausblick über den Hotelgarten und Pool oder über die Stadt La Aldosa-Anyos mit ihrer romanischen Kirche San Cristóbal. Sie verfügen über Bad oder Dusche/WC, Föhn, TV, Schreibtisch und Leseecke.
Die geräumigen Einzelzimmer (min./max. 1 Vollzahler) bieten einen vorzüglichen Ausblick über den Hotelgarten und Pool oder über die Stadt La Aldosa-Anyos mit ihrer romanischen Kirche San Cristóbal. Sie verfügen über Bad oder Dusche/WC, Föhn, TV, Schreibtisch und Leseecke.
UnterbringungshinweisDiese Reise ist im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet. Im Zweifel kontaktieren Sie unsere Reservierungshotline wegen Ihrer individuellen Bedürfnisse vor der Buchung.
Einreisebestimmungen
Coronavirus:
Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus den folgenden Regionen und Ländern dürfen einreisen: EU, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich. Dies gilt für Staatsangehörige dieser Länder sowie dort ansässige Personen. Die Einreise nach Andorra ist grundsätzlich nur über den Landweg aus Frankreich oder Spanien möglich. Die dort geltenden Bestimmungen müssen beachtet werden. Reisende, die sich vor Reisebeginn außerhalb der erlaubten Länder aufgehalten haben, müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverweigerungen rechnen. Dies betrifft die letzten 14 Tage vor der Einreise. Quarantänemaßnahmen sind mit bis zu 15 Tagen angesetzt.
Quarantänemaßnahmen:
Bei der Einreise kommt es zu Quarantänemaßnahmen von bis zu 15 Tagen. Diese gelten bis auf Weiteres. Quarantänemaßnahmen werden jedoch nur Reisenden aus von Andorra klassifizierten Risikogebieten auferlegt. Die Quarantäne kann umgangen werden, wenn betroffene Reisende einen negativen PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden, vorweisen können, und sie 7 Tage nach dem ersten Testergebnis ein zweites negatives Ergebnis erzielen.
Wichtig bei der Einreise:
Es muss ein negativer COVID-19-Test vorgewiesen werden. Die Testpflicht gilt für Reisende, die sich mindestens 3 Nächte in Andorra aufhalten möchten. Sie müssen einen PCR- oder TMA-Test in englischer, französischer, spanischer oder katalanischer Sprache, ausgedruckt oder elektronisch, vorlegen können, der bei Ankunft nicht älter als 72 Stunden sein darf. Der Nachweis muss den Namen des Reisenden, die Nummer des mitgeführten Ausweisdokuments, das Testdatum, den Namen und die Kontaktdaten des Labors, die Testmethode und das negative Ergebnis enthalten. Ausgenommen von dieser Pflicht sind Kinder unter 6 Jahren sowie Reisende, die in Spanien, Frankreich, Portugal oder einem vom Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) grün eingestuften Land ansässig sind. Die Klassifizierung des ECDC finden Sie unter folgendem Link: https://www.ecdc.europa.eu/en/covid-19/situation-updates/weekly-maps-coordinated-restriction-free-movement. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen.
Reisende aus Frankreich, Spanien und Portugal sollten eine Reisekrankenversicherung vorweisen können. Reisende aus Großbritannien müssen derzeit mit abweichenden Bestimmungen, wie zusätzlichen Testmaßnahmen vor Ort, rechnen und sollten sich diesbezüglich mit ihrer zuständigen Auslandsvertretung in Verbindung setzen.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres.
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet
- Restaurants/Cafés: geöffnet
- Geschäfte: geöffnet
- Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet
- Kinos/Theater: geöffnet
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar
- Maskenpflicht: ja - in der Öffentlichkeit
- Mindestabstand: 1.50 Meter
- Versammlungsverbot: ja, ab 5 Personen
Reisewarnung aufgrund von COVID-19:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 hat das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen.
Risikogebiet:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 wurde das Zielgebiet vom Robert Koch-Institut zum Risikogebiet erklärt. Dies kann Auswirkungen auf die Rückreise nach Deutschland haben. Informationen zu den Rückreise-Regeln der einzelnen Bundesländer finden Sie unter folgendem Link: https://tourismus-wegweiser.de.
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 3 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss 3 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 3 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument muss 3 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Personalausweis
Das Reisedokument muss 3 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Zusätzlich benötigen alleinreisende/nur von einem Elternteil begleitete Minderjährige Folgendes:
- Eine unterschriebene Einverständniserklärung beider Eltern
Einreisebestimmungen
Coronavirus:
Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus der folgenden Aufstellung dürfen einreisen: https://www.diplomatie.gouv.fr/en/coming-to-france/coronavirus-advice-for-foreign-nationals-in-france/. Reisende, die sich vor Reisebeginn außerhalb der erlaubten Länder aufgehalten haben, müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverweigerungen rechnen. Dies betrifft die letzten 14 Tage vor der Einreise.
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind erlaubt.
Wichtig bei der Einreise:
Es kommt zu abweichenden Bestimmungen für Reisende aus verschiedenen Ländern. Geltende Bestimmungen können Sie unter https://www.diplomatie.gouv.fr/en/coming-to-france/coronavirus-advice-for-foreign-nationals-in-france/ einsehen.
Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen. An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.
Korsika: Reisende nach Korsika benötigen ab dem 19.12.2020 einen negativen COVID-Test, der bei Abreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Es werden sowohl PCR- als auch Antigen-Tests anerkannt. Kinder unter 11 Jahren sind von der Testpflicht befreit. Reisende müssen zudem schriftlich erklären, dass sie der Testpflicht nachgekommen, sie negativ getestet und symptomfrei sind. Die Erklärung muss auch beinhalten, dass Reisende innerhalb der letzten 14 Tage keinen wissentlichen Kontakt zu positiv getesteten Personen hatten.
Transit:
Der Transit ist möglich. Die Durchreise über den Landweg ist lediglich über die EU- und Schengen-Staaten möglich. Flugreisende sollten zwingend Ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. EU-Bürger dürfen zur Durchreise an Ihren Wohnsitz auch aus Drittstaaten anreisen, müssen aber je nach Destinationen die verschärften Einreisebestimmungen beachten.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres.
- Nächtliche Ausgangssperre: ja
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet
- Restaurants/Cafés: geschlossen
- Bars: geschlossen
- Clubs: geschlossen
- Geschäfte: teilweise geöffnet
- Museen/Sehenswürdigkeiten: geschlossen
- Kinos/Theater: geschlossen
- Öffentliche Verkehrsmittel: teilweise verfügbar
- Taxis: teilweise verfügbar
- Maskenpflicht: ja - in öffentlichen Verkehrsmitteln, in geschlossenen öffentlichen Räumen; in Paris und einigen Städten auch in öffentlichen Außenbereichen
- Mindestabstand: ja
- Regionale Abweichungen möglich
- App: https://www.gouvernement.fr/info-coronavirus/tousanticovid
Reisewarnung aufgrund von COVID-19:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 hat das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen.
Risikogebiet:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 wurde das Zielgebiet vom Robert Koch-Institut zum Risikogebiet erklärt. Dies kann Auswirkungen auf die Rückreise nach Deutschland haben. Informationen zu den Rückreise-Regeln der einzelnen Bundesländer finden Sie unter folgendem Link: https://tourismus-wegweiser.de.
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.
Vorläufiger Personalausweis
Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen.
Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Zusätzlich benötigen alleinreisende/nur von einem Elternteil begleitete Minderjährige Folgendes:
- Eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung
Dies gilt für Minderjährige unter 15 Jahren.
Einreisebestimmungen
Coronavirus:
Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus den folgenden Regionen dürfen einreisen: EU, Schengenraum. Zudem wird die Einreise aus folgenden Drittstaaten wieder erlaubt: https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2020-7140&tn=1&p=20200703. Die Einreisevoraussetzung ist geknüpft an das Abreiseland und nicht die Staatsangehörigkeit der Reisenden. Bitte beachten Sie, dass einige autonome Gebiete auf dem Festland sowie die Insel Formentera eine Einreisesperre verordnet haben. Die Einreisesperre auf Formentera besteht zunächst bis zum 30.01.2021. Die Maßnahmen von Gebiet zu Gebiet variieren aktuell sehr stark und vor Beginn einer geplanten Reise ist es daher zwingend erforderlich, den aktuellen Stand bei der zuständigen Auslandsvertretung abzufragen. Reisende, die sich vor Reisebeginn außerhalb der erlaubten Länder aufgehalten haben, müssen mit Einreiseverweigerungen rechnen. Dies betrifft die letzten 14 Tage vor der Einreise.
Die folgenden Grenzübergänge sind geschlossen:
- Einige Landgrenzübergänge - dazu zählen die Grenzübergänge Ceuta und Melilla
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind bis auf Weiteres nur teilweise möglich. Auf dem Festland dürfen derzeit zahlreiche Gebiete und Städte nicht betreten beziehungsweise verlassen werden. Dies gilt auch in Teilen für die Inseln, bitte informieren Sie sich rechtzeitig vorab über die lokalen Maßnahmen. Eine Übersicht dazu finden Sie auch unter folgendem Link: https://www.mscbs.gob.es/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/estrategia/medidasPrevCCAA.htm.
Bezüglich der Einreise auf die Balearen gilt es, Folgendes zu beachten:
Reisende, die aus anderen spanischen Regionen anreisen, müssen einen negativen Testnachweis vorlegen, wenn die jeweilige Region eine Inzidenz von 150 Fällen pro 100.000 Einwohner oder mehr aufweist. Der Test kann ein PCR- oder TMA-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Eine Übersicht über Fallzahlen innerhalb Spaniens finden Sie unter folgendem Link: https://cnecovid.isciii.es/covid19/.
Bezüglich der Einreise auf die Kanaren gilt es, Folgendes zu beachten:
Die unten genannte Testpflicht gilt auch für Reisende, die aus anderen spanischen Regionen auf die Kanaren reisen. Zusätzlich gilt für Reisende, die auf dem Seeweg vom spanischen Festland auf die Kanaren reisen, das Sie vor Reiseantritt das Testergebnis per Mail an pdiasviajes@gobiernodecanarias.org (Betreff: Flugnummer/Fähre und Ankunftsdatum) schicken müssen.
Wichtig bei der Einreise:
Es muss ein negativer COVID-19-Test vorgewiesen werden. Die Testpflicht betrifft Reisende auf dem Luft- und Seeweg, die aus Risikogebieten einreisen. Für Einreisen auf dem Landweg und für Personen unter 6 Jahren gilt sie nicht. Bei der Einstufung der Risikogebiete orientiert sich Spanien an der Einstufung des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC). Die entsprechende Einteilung finden Sie unter folgendem Link: https://www.mscbs.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/spth.htm. Betroffene Reisende müssen ein negatives PCR-, TMA- oder LAMP-Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf. Das Ergebnis muss im Original, als Ausdruck oder elektronisch und auf Spanisch, Deutsch, Französisch oder Englisch, vorgewiesen werden. Es muss den Namen und die Pass- oder Personalausweisnummer der getesteten Person (identisch zu den Angaben im unten verlinkten Einreiseformular), das Testdatum, den Namen des Laboranten und die Kontaktdaten des Labors, die Testmethode (PCR, TMA oder LAMP) und das letztendliche, negative Testergebnis enthalten. Es muss ein Einreiseformular/Gesundheitsformular ausgefüllt werden. Das entsprechende Formular finden Sie unter folgendem Link: https://www.spth.gob.es/. Das Formular muss innerhalb von 48 Stunden vor Einreise ausgefüllt werden. Dies kann ebenfalls via App (https://www.spth.gob.es) erfolgen. Es wird ein QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Seit dem 23.11.2020 müssen Reisende aus Risikogebieten bereits im Ausfüllprozess angeben, dass sie ein negatives PCR-Testergebnis besitzen. Bei der Ankunft kommt es zu Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen.
Kanarische Inseln:
Alle Reisenden (ab 6 Jahren) aus Risikogebieten benötigen seit dem 23.11.2020 einen PCR-, TMA- oder LAMP-Test zur Einreise nach Spanien (siehe vorheriger Abschnitt). Diese Regelung gilt unabhängig des nachfolgenden Absatzes.
Zusätzlich müssen alle Reisenden (auch Reisende, die nicht aus einem Risikogebiet kommen, jedoch mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren) auf die Kanaren den negativen COVID-Test beim Einchecken in ihre Unterkunft vorweisen. Zum Zeitpunkt des Check-ins darf der Test nicht älter als 72 Stunden sein. Es werden sowohl PCR- und TMA-Tests als auch Antigen-Schnelltests von Reisenden aus Nicht-Risikogebieten anerkannt, allerdings müssen der vollständige Name der getesteten Person, der Name des Labors sowie Datum und Uhrzeit des Tests angegeben sein. Der Test sollte im Abreiseland durchgeführt, kann aber auch nach der Einreise in hierzu autorisieren Teststationen vorgenommen werden. Die Testkosten trägt der Reisende. Reisende müssen zudem die spanische Corona-App während ihres Aufenthalts auf den Kanaren aktiviert haben und dürfen diese erst 15 Tage nach ihrer Rückkehr wieder deaktivieren.
Balearische Inseln:
Es gelten die gleichen Testvorschriften wie bei der Einreise auf das Festland, siehe vorheriger Abschnitt.
Transit:
Der Transit ist bis auf Weiteres nur teilweise möglich. Transitreisende aus Risikogebieten benötigen kein negatives PCR-Testergebnis, sofern sie den Transitbereich nicht verlassen. Eine Ausnahme gilt für Passagiere von Transitflügen aus Großbritannien, diese benötigen bis auf Weiteres ein maximal 72 Stunden altes, negatives Testergebnis (PCR, TMA oder LAMP). Transitreisende müssen nicht das Einreiseformular ausfüllen.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres.
- Notstand: bis voraussichtlich zum 9 Mai 2021
- Nächtliche Ausgangssperre: ja
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet
- Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen
- Bars: geschlossen
- Clubs: geschlossen
- Geschäfte: geöffnet mit Beschränkungen
- Museen/Sehenswürdigkeiten: teilweise geöffnet
- Strände: geöffnet mit Beschränkungen
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar mit Einschränkungen
- Maskenpflicht: ja - in der Öffentlichkeit und in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie auch in privaten Verkehrsmitteln sofern die Personen nicht im selben Haushalt leben
- Mindestabstand: 1.50 Meter
- Versammlungsverbot: ja, ab 6 Personen
- App: https://radarcovid.gob.es
- Es kann innerhalb des Landes zu abweichenden Regelungen in den autonomen Gebieten sowie auf den Balearen und Kanaren kommen. Aufgrund ihrer Infektionszahlen unterliegen derzeit die meisten Gebiete auf dem Festland strengen Beschränkungen.
- Rauchverbot auch Im Freien, wenn ein Mindestabstand von 2 Metern nicht garantiert werden kann
Reisewarnung aufgrund von COVID-19:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 hat das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen.
Risikogebiet:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 wurde das Zielgebiet vom Robert Koch-Institut zum Risikogebiet erklärt. Dies kann Auswirkungen auf die Rückreise nach Deutschland haben. Informationen zu den Rückreise-Regeln der einzelnen Bundesländer finden Sie unter folgendem Link: https://tourismus-wegweiser.de.
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss bei Einreise gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss bei Einreise gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss bei Einreise gültig sein.
Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument muss bei Einreise gültig sein.
Vorläufiger Personalausweis
Das Reisedokument muss bei Einreise gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen.
Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Zusätzlich benötigen alleinreisende/nur von einem Elternteil begleitete Minderjährige Folgendes:
- Eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung
Minderjährige mit spanischer Staatsangehörigkeit, die nicht in Begleitung eines Sorgeberechtigen reisen, benötigen für die Ausreise eine Ausreisegenehmigung. Dies gilt auch für Minderjährige mit deutsch-spanischer Doppelstaatsbürgerschaft.
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt.
Sollten Sie ein Visum benötigen, so empfehlen wir die Beantragung des Visums über unseren Partner
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt.
Einreise auf dem Landweg:
Wenn Sie mit dem Auto nach Frankreich einreisen, beachten Sie bitte, dass die Fahrerlaubnis mit 17 Jahren nicht gilt.
Sollten Sie ein Visum benötigen, so empfehlen wir die Beantragung des Visums über unseren Partner
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt.
Sollten Sie ein Visum benötigen, so empfehlen wir die Beantragung des Visums über unseren Partner
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Gesundheitliche Hinweise
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Coronavirus:
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit der Atemwegserkrankung COVID-19 muss derzeit mit verstärkten Gesundheitskontrollen und damit verbundenen verlängerten Wartezeiten bei Reisen gerechnet werden. Aufgrund von Krankheitsfällen in nahezu allen Ländern der Welt besteht ein generelles Ansteckungsrisiko über die Tröpfcheninfektion. Reisende sollten sich deshalb über die Ausbreitung der Erkrankung und mögliche Schutzmaßnahmen in ihrem Reiseziel informieren. Dabei sollten sie auch die unterschiedlichen Standards und Kapazitäten der Gesundheitssysteme berücksichtigen.
Schlussbestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Datenstand vom: 24.01.2021 11:21 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27 , 56578 Rengsdorf
Gesundheitliche Hinweise
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Frühsommer-Meningoenzephalitis
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Coronavirus:
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit der Atemwegserkrankung COVID-19 muss derzeit mit verstärkten Gesundheitskontrollen und damit verbundenen verlängerten Wartezeiten bei Reisen gerechnet werden. Aufgrund von Krankheitsfällen in nahezu allen Ländern der Welt besteht ein generelles Ansteckungsrisiko über die Tröpfcheninfektion. Reisende sollten sich deshalb über die Ausbreitung der Erkrankung und mögliche Schutzmaßnahmen in ihrem Reiseziel informieren. Dabei sollten sie auch die unterschiedlichen Standards und Kapazitäten der Gesundheitssysteme berücksichtigen.
Schwangere:
Bitte beachten Sie, dass für Schwangere folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Zika-Virus
Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Dengue-Fieber
Schlussbestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Datenstand vom: 24.01.2021 11:21 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27 , 56578 Rengsdorf
Gesundheitliche Hinweise
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Coronavirus:
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit der Atemwegserkrankung COVID-19 muss derzeit mit verstärkten Gesundheitskontrollen und damit verbundenen verlängerten Wartezeiten bei Reisen gerechnet werden. Aufgrund von Krankheitsfällen in nahezu allen Ländern der Welt besteht ein generelles Ansteckungsrisiko über die Tröpfcheninfektion. Reisende sollten sich deshalb über die Ausbreitung der Erkrankung und mögliche Schutzmaßnahmen in ihrem Reiseziel informieren. Dabei sollten sie auch die unterschiedlichen Standards und Kapazitäten der Gesundheitssysteme berücksichtigen.
Schlussbestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Datenstand vom: 24.01.2021 11:22 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27 , 56578 Rengsdorf