Reise-
versicherung

Frau in einer Hängematte©Viktor Gladkov-shutterstock.com

Reiseschutz mit HanseMerkur - dein Schutzengel für deine Urlaubsträume

Starte entspannt in deinen Traumurlaub! Denn wer bereits bei Reisebuchung an eine Versicherung denkt, garantiert sich unbeschwerten Urlaubsgenuss. Mit unserem Partner HanseMerkur haben wir für alle Weltentdecker passende Reiseversicherungen zusammengestellt, die dich europa- bzw. weltweit umfangreich schützen. 

Egal, ob mit dem Auto, Zug, Flugzeug oder Schiff: Profitiere von den attraktiven Angeboten der HanseMerkur. So sind deine schönsten Wochen des Jahres immer gut versichert!

Logo Hanse Merkur

Das Wichtigste im Überblick

Welchen Schutz bietet dir die Reiseversicherung?

Wenn du auf Reisen krank wirst, sind die ambulanten und stationären Behandlungskosten mit der Auslandsreise-Krankenversicherung versichert - und dies ohne Selbstbeteiligung. Solltest du deine Reise auf Grund einer Krankheit stornieren oder abbrechen müssen, sind deine Stornokosten über die Reise-Rücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie versichert. Dies gilt selbstverständlich auch aufgrund einer Infektion mit dem Coronavirus.

Bis wann kann die Reiseversicherung abgeschlossen werden?

Alle Produkte, die die Reise-Rücktrittsversicherung (RRV) enthalten, sind bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt, abzuschließen. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss der Reiseversicherung spätestens am 3. Werktag (Montag bis Samstag) nach Reisebuchung erfolgen. Produkte ohne Reise-Rücktrittsversicherung können jederzeit vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Wir empfehlen dir deshalb, den Abschluss deiner Reiseversicherung gleich bei deiner Reisebuchung zu tätigen.

Und was wird erstattet? Ein Überblick über die wichtigsten Punkte:

Reise-Rücktrittsversicherung

  • Erstattung der nachweislich entstandenen Stornokosten bei versicherten Ereignissen u. a. unerwartet schwere Erkrankung (z. B. auch beim Coronavirus)

Urlaubsgarantie

  • Volle Reisepreiserstattung bei Reiseabbruch in der ersten Urlaubshälfte

Reise-Krankenversicherung

  • Ohne Selbstbeteiligung auf entstandene Behandlungskosten im Ausland

Warum ist eine Versicherung auf einer Kreditkarte nicht immer ausreichend?

Eine Versicherung über die Kreditkarte kann in vielen Fällen von Vorteil sein, jedoch deckt sie nicht immer alle notwendigen Risiken ab.
Die Deckungssummen von Kreditkartenversicherungen sind häufig begrenzt oder es fällt ein hoher Selbstbehalt an. Zudem ist der Versicherungsschutz oft nur gültig, wenn die gesamte Reise mit der Kreditkarte bezahlt wurde.

Wir empfehlen daher, die Leistungen Ihrer Kreditkarte genau zu prüfen und im Zweifelsfall eine Reiseversicherung der HanseMerkur abzuschließen.

Selbstbehalt: Ja oder Nein?

Unsere Versicherungsprodukte sind ohne Selbstbehalt. Im Schadenfall kommen keine Kosten auf dich zu. Einzige Ausnahme in der Reise-Rücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie: Bei ambulant behandelten Erkrankungen beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 Euro je versicherte Person. Alle weiteren versicherten Ereignisse sind ohne Selbstbehalt.

Unsere Versicherungs-Angebote

Paar mit Koffern am Flughafen©mihailomilovanovic-gty

Reise-Rücktritt + Urlaubsgarantie

Die Reise-Rücktrittsversicherung übernimmt die Kosten VOR der Reise, wenn du diese nicht oder nur verspätet antreten kannst. Die Urlaubsgarantie schützt dich NACH Reiseantritt, wenn du diese z. B. abbrechen musst.

Im Versicherungsschutz enthalten:

  • Reise-Rücktrittversicherung
  • Urlaubsgarantie (Reise-Abbruchversicherung)

Geltungsbereich: Weltweit

Dokumente zum Download:

Freunde am Strand springen

Premium-Schutz

Der Premium-Schutz sichert deinen Traumurlaub perfekt ab. Denn hier bekommst du die wichtigsten Reiseversicherungen inklusive Reise-Krankenversicherung praktisch in einem Paket.

Im Paket enthalten:

  • Reise-Krankenversicherung
  • Reise-Rücktrittsversicherung
  • Urlaubsgarantie (Reise-Abbruchversicherung)
  • Notfall-Versicherung inkl. Schutzengel auf Reisen
  • Reisegepäck-Versicherung

Geltungsbereich: Weltweit

Dokumente zum Download:

Frau vor Kreuzfahrtschiff©Zigres-Shutterstock

Kreuzfahrten-Schutz

Unser Kreuzfahrten-Schutz speziell für Schiffsreisen sichert dich zusätzlich für den Fall ab, dass du das Schiff versäumst, wenn z. B. dein Zug auf der Hinreise mehr als 2 Stunden Verspätung hat.

Im Paket enthalten:

  • Reise-Krankenversicherung
  • Reise-Rücktrittsversicherung
  • Urlaubsgarantie (Reise-Abbruchversicherung)
  • Notfall-Versicherung inkl. Schutzengel auf Reisen
  • Reisegepäck-Versicherung

Geltungsbereich: Weltweit

Dokumente zum Download:

Paar im Auto bei Sonnenuntergang©EpicStockMedia-stock.adobe.com

Auto-Bahn-Bus-Schutz

Unser Premium-Schutz speziell für Urlaub mit eigener Anreise in Deutschland und Europa: Wer mit dem Auto, dem Bus oder der Bahn in die Auszeit startet, genießt mit dem Auto-Bahn-Bus-Paket optimalen Reiseschutz.

Im Paket enthalten:

  • Reise-Rücktrittsversicherung
  • Notfall-Versicherung inkl. Schutzengel auf Reisen
  • Reisegepäck-Versicherung
  • Urlaubsgarantie (Reise-Abbruchversicherung)
  • Auto-Reise-Schutzbrief

Geltungsbereich: Europa / Deutschland

Dokumente zum Download:

 

Frau auf Felsen am Meer mit Buch© djoronimo

Reise-Krankenversicherung

Die Reise-Krankenversicherung sollte auf keiner Reise fehlen. Sie deckt die Kosten für die Versorgung und einen medizinisch sinnvollen Rücktransport, wenn du im Ausland krank wirst oder medizinische Hilfe benötigst.

Im Versicherungsschutz enthalten:

  • Heilbehandlungskosten
  • Bergungs-, Transport-, Überführungs- und Bestattungskosten
  • Betreuungsleistungen

Geltungsbereich: Weltweit

Dokumente zum Download:

 

Freundinnen vor Riesenad©Diamond Dogs - gty

Reiseschutz für Gruppen

Gemeinsam gut versichert: Für Gruppen- oder Sonderreisen mit mindestens 10 Personen bieten wir spezielle Gruppentarife an. Die Versicherungen sind jeweils gültig für eine Person.

Im Paket enthalten:

  • Reise-Rücktrittsversicherung
  • Urlaubsgarantie (Reise-Abbruchversicherung)
  • Reise-Krankenversicherung
  • Notfall-Versicherung inkl. Schutzengel auf Reisen
  • Reisegepäck-Versicherung

Geltungsbereich: Weltweit

Dokumente zum Download:

Fragen & Antworten zu HanseMerkur

Hier findest du Fragen und Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen rund um das Thema Reiseversicherung.

Allgemeine Fragen

Mit einer Reiseversicherung kannst du unvorhersehbare Ereignisse und Risiken im Vorfeld absichern. Es werden dir unterschiedliche Leistungen und Versicherungen vor Antritt deiner Reise angeboten.

Alle Produkte, die die Reise-Rücktrittsversicherung (RRV) enthalten, sind bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt, abzuschließen. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss der Reiseversicherung spätestens am 3. Werktag (Montag bis  Samstag) nach Reisebuchung erfolgen. Produkte ohne Reise-Rücktrittsversicherung können jederzeit vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Wir empfehlen dir deshalb, den Abschluss deiner Reiseversicherung gleich bei deiner Reisebuchung zu tätigen.

Als Paar gelten 2 Erwachsene.

Maximal 2 Erwachsene und mindestens 1 mitreisendes Kind (unabhängig vom Verwandschaftsverhältnis) bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gelten als eine Familie. Eine Familie können insgesamt bis zu 7 Personen bilden.

Eine Gruppe besteht aus mind. zehn Personen, bei Bahnanreise aus mindestens sechs Personen, die das gleiche Reiseziel und Reisedatum haben.

Sobald die erste Reiseleistung ganz oder zum Teil in Anspruch genommen wird, gilt eine Reise als angetreten. Zum Beispiel - Flugreise: Check-in durch Pass- oder Bordkartenkontrolle (bei online Check-in erst mit der Pass- oder Bordkontrolle). Ist ein Rail & Fly Ticket im Gesamtpreis enthalten, gilt die Reise schon mit Einsteigen in den Zug als angetreten.

Es gibt eine Notruf-Hotline für Anrufe aus dem Ausland und aus Deutschland:

Reise-Rücktrittsversicherung

  • Unfallverletzung, unerwartete und schwere Erkrankung, Tod
  • Schwangerschaft
  • Bruch von Prothesen oder Lockerung implantierter Gelenke
  • Impfunverträglichkeit
  • Mitteilung eines Termins zur Organspende oder zum Empfang eines Organs
  • Betriebsbedingte Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit
  • Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
  • Erheblicher Schaden am Eigentum (mindestens 2.500 Euro) der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen, Leitungswasserschäden oder strafbaren Handlungen Dritter
  • Schüler- und Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit, Nichtversetzung oder Nichtzulassung zur Prüfung
  • Unerwartete gerichtliche Ladung
  • Adoption eines minderjährigen Kindes, sofern deine Anwesenheit notwendig ist
  • Verkehrsmittelverspätung um mindestens 2 Stunden
  • Unerwartete schwere Erkrankung eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze einer versicherten Person
  • Zwingende Verlängerung der Reise aufgrund von Naturkatastrophen bzw. Elementarereignissen
  • Personen, die mit dir gemeinsam eine Reise gebucht haben, sind mit versichert. Dies gilt nicht, wenn mehr als 6 Personen oder bei Familientarifen mehr als 2 Familien gemeinsam eine Reise buchen.
  • Deine Angehörigen und die Angehörigen des Ehepartners bzw. Lebensgefährten. Als Angehörige zählen der Ehepartner oder Lebensgefährte, die Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Schwiegerkinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Tanten, Onkel, Neffen und Nichten.
  • Die Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen.
  • Falls gesondert vereinbart Begleitpersonen bei Gruppenreisen (z. B. Reisen mit Lehrern, Eltern, Skippern).

Wenn die Reise aus einem versicherten Grund, wie zum Beispiel schwere Krankheit, umbgebucht werden muss, übernimmt die Versicherung die Umbuchungskosten bis zur Höhe der Stornokosten. Bei anderen Umbuchungsgründen werden für eine Reise bis maximal 42 Tage vor Reisebeginn pauschal 30 Euro pro versicherter Person erstattet.

Bei Kreuzfahrten gibt es einen zusätzlichen Schutz. Dieser beinhaltet eine Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln um mehr als 2 Stunden. Dann übernimmt die Reisekostenversicherung die notwendigen Nachreisekosten. Es werden die Kosten erstattet, die bei einer Stornierung angefallen wären, maximal 1.500 Euro.

Urlaubsgarantie (Reise-Abbruchversicherung)

Man erhält den kompletten Reisepreis bei einem Reiseabbruch erstattet, sofern innerhalb der ersten Hälfte der gebuchten Reise (maximal bis zum 8. Reisetag) die Reise aufgrund eines versicherten Ereignis abgebrochen wird. Außerdem erhält man die zusätzlichen Rückreisemehrkosten.

Auch Reiseleistungen vor Ort, wie zum Beispiel am Urlaubsort gebuchte Ausflüge oder im Skigebiet gekaufte Skipässe, sind in der Versicherung mit inbegriffen.

Bei einer Unterbrechung der Reise aus einem versichertem Grund, wird der anteilige Reisepreis erstattet, sowie bei Rundreisen und Kreuzfahrten der Anschluss an die Reise (maximal bis zum Wert der noch nicht genutzten weiteren Reiseleistung).

Bei einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels von mehr als 2 Stunden und Versäumnis des Anschlussverkehrsmittels, werden die zusätzlichen Kosten erstattet.

Bei einer verspäteten Rückreise aus versichertem Grund werden die Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt und die Rückreise erstattet. Bei Naturkatastrophen und Elementarereignissen am Urlaubsort, wie z. B. Lawinen oder Erdbeben werden die Mehrkosten ebenfalls übernommen.

Reise-Krankenversicherung

Medizinische Behandlungen im Ausland sind oft sehr teuer. Eine Reise-Krankenversicherung schützt dich vor den dadurch entstehenden Kosten. Der gesetzliche Krankenversicherungsschutz gilt auch für die EU, deckt jedoch meist nur einen geringen Teil der zu bezahlenden Kosten ab. Außerhalb der EU kommt die gesetzliche Krankenversicherung für keine anfallenden Arztleistungen auf. Um unbeschwert deinen Urlaub genießen zu können, empfiehlt sich daher der Abschluss einer Reise-Krankenversicherung.

  • Kosten für medizinische Behandlungen, Krankenhausaufenthalte und Medikamente im Ausland
  • Kosten für Krankentransport zur nächsten Klinik und medizinisch sinnvollen Rücktransport ins Heimatland
  • Kosten für einige Zusatzleistungen, wie z. B. Anreise von Familienmitgliedern bei längerem Krankenhausaufenthalt

Bei einer auf Vorsatz beruhenden Krankheit und Unfällen oder Behandlungen infolge von Selbstmordversuchen.

Selbstbehalt

Selbstbehalt ist der Anteil, den ein Versicherungsnehmer im Schadensfall selber zu tragen hat.

Unsere Versicherungsprodukte sind ohne Selbstbehalt. Im Schadenfall kommen keine Kosten auf dich zu. Einzige Ausnahme in der Reise-Rücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie: Bei ambulant behandelten Erkrankungen beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- Euro je versicherte Person. Alle weiteren versicherten Ereignisse sind ohne Selbstbehalt.

Freundliche Frau im Callcenter©Antonio_Diaz

Du hast weitere Fragen oder wünschst einen persönlichen Kontakt?

Unsere Kollegen im Call Center stehen Dir jederzeit unter unserer Info-Hotline für Fragen und Antworten zu den Versicherungsprodukten zur Verfügung.

Alternativ kannst Du auch unser Kontaktformular nutzen oder uns eine E-Mail senden.

02634 962 6228 aldi-reisen@berge-meer.de

Vermittlerstatus

Wir bieten dir im Rahmen unserer Reiseschutz-Vermittlungstätigkeit eine Beratung an. Für diese Tätigkeit erhalten wir Provisionen sowie andere Zuwendungen, die in der Versicherungsprämie bereits enthalten sind.

IHK-Registrierungsnummer: D-MWON-9JXQG-03
Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, DE-56578 Rengsdorf

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: +49 (0)180 600 5850 (Festnetzpreis 0,20 EUR/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 EUR/Anruf)

Registerabruf unter www.vermittlerregister.info     

Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsunternehmen oder -vermittlern:

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
beschwerde@versicherungsombudsmann.de
www.versicherungsombudsmann.de