Baltikum DFDS Fährschiff
- 9 Nächte
- Mittelklasse-Schiff
- Halbpension
- Mittelklassehotels inkl. Halbpension
Erleben Sie eine unvergessliche Kombination aus Kreuzfahrt und Baltikum-Rundreise. Ihre Reise führt Sie vorbei an einzigartigen Naturschönheiten und kulturellen Highlights in drei verschiedenen Ländern.
Saison A 06.10. |
Saison B 21.04., 13.10. |
Saison C 24.03., 07.04. |
Saison D 05.05., 12.05., 26.05., 15.09., 22.09. |
Saison E 09.06., 23.06., 30.06., 28.07., 11.08., 25.08., 01.09. |
|
2er Innenkabine |
699 € |
799 € |
899 € |
949 € |
999 € |
2er Außenkabine |
749 € |
849 € |
949 € |
999 € |
1.049 € |
Bitte beachten Sie, dass die aktuellen Verfügbarkeiten nicht in der Preistabelle ausgewiesen werden. Die aktuell buchbaren Termine finden Sie unter "Jetzt buchen".
Hinweis: Änderungen vorbehalten, maßgeblich sind die Reisebestätigung, AGB sowie die rechtlichen Informationen zur Pauschalreise. Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Pauschalreiserichtlinie.
Erleben Sie eine unvergessliche Kombination aus Kreuzfahrt und Baltikum-Rundreise. Ihre Reise führt Sie vorbei an einzigartigen Naturschönheiten und kulturellen Highlights in drei verschiedenen Ländern.
Saison A 06.10. |
Saison B 21.04., 13.10. |
Saison C 24.03., 07.04. |
Saison D 05.05., 12.05., 26.05., 15.09., 22.09. |
Saison E 09.06., 23.06., 30.06., 28.07., 11.08., 25.08., 01.09. |
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2er Innenkabine |
699 € |
799 € |
899 € |
949 € |
999 € |
2er Außenkabine |
749 € |
849 € |
949 € |
999 € |
1.049 € |
Bitte beachten Sie, dass die aktuellen Verfügbarkeiten nicht in der Preistabelle ausgewiesen werden. Die aktuell buchbaren Termine finden Sie unter "Jetzt buchen".
Hinweis: Änderungen vorbehalten, maßgeblich sind die Reisebestätigung, AGB sowie die rechtlichen Informationen zur Pauschalreise. Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Pauschalreiserichtlinie.
Termine: 06.10.2021 379 €
Termin: 21.04.2021, 13.10.2021 399 €
Termine: 24.03., 07.04.2021 499 €
Termine: 05.05., 12.05., 26.05., 15.09., 22.09.2021 529 €
Termine: 09.06., 23.06., 30.06., 28.07., 11.08., 25.08.,01.09.2021 549 €
Wenn Sie eine Doppelkabine zur Alleinbelegung bzw. ein Einzelzimmer buchen möchten, wenden Sie bitte sich an unsere Reservierungshotline.
Lehnen Sie sich zurück und erleben Sie eine entspannte Anreise an Bord der DFDS Schiffe nach Litauen. Genießen Sie die landestypische Küche im Büfett- oder im À la carte-Restaurant und entspannen Sie bei einem Glas Wein oder Kaffee an einer der Bars. Verbringen Sie entspannte Stunden auf dem Sonnendeck mit atemberaubenden Ausblicken auf die Ostsee oder bummeln Sie durch den Bordshop. Die Nacht verbringen Sie in gemütlichen Kabinen.
Die komfortablen Innenkabinen (ca. 9 m², min. 1 Vollzahler/max. 2 Vollzahler) sind ausgestattet mit Dusche/WC, unteren Betten, Klimaanlage, Bettwäsche und Handtüchern sowie Garderobe mit Spiegel.
Die komfortablen Außenkabinen (ca. 9 m², min. 1 Vollzahler/max. 2 Vollzahler) sind ausgestattet mit Dusche/WC, unteren Betten, Klimaanlage, Bettwäsche und Handtüchern sowie Garderobe und Spiegel. Zusätzlich verfügen die Kabinen über ein Fenster.
Schiffs- und Freizeiteinrichtungen teilweise gegen Gebühr.
Alle Mittelklassehotels verfügen über Lobby mit Rezeption, Restaurant und Bar. Die Doppelzimmer (min./max. 2 Vollzahler) beziehungsweise Einzelzimmer (min./max. 1 Vollzahler) bieten Bad oder Dusche/WC und Telefon.
UnterbringungshinweisHotel- und Freizeiteinrichtungen teilweise gegen Gebühr.
Weitere InformationenDie Bordsprache ist Litauisch/Englisch. In einigen Bereichen an Bord ist deutschsprachiges Personal.
Diese Reise ist im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet. Im Zweifel kontaktieren Sie unsere Reservierungshotline wegen Ihrer individuellen Bedürfnisse vor der Buchung.
Einreisebestimmungen
Coronavirus:
Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus den folgenden Regionen und Ländern dürfen einreisen: EU, Schengenraum, Australien, Neuseeland, Singapur, Thailand, Uruguay. Als Einreisevoraussetzung gilt in diesen Fällen das Abreiseland und nicht die Nationalität der Reisenden. Reisende, die sich vor Reisebeginn außerhalb der erlaubten Länder aufgehalten haben, müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverweigerungen rechnen. Dies betrifft die letzten 14 Tage vor der Einreise.
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind bis voraussichtlich zum 31 Januar 2021 nur teilweise möglich. Bei Reisen in die/aus den Risikogebieten innerhalb des Landes kann es zu Restriktionen kommen.
Quarantänemaßnahmen:
Bei der Einreise kommt es zu Quarantänemaßnahmen. Diese gelten bis auf Weiteres. Nur Reisende, die sich innerhalb der letzten 10 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen müssen sich für 10 Tage häuslich isolieren. Eine Aufstellung der Risikogebiete finden Sie unter folgendem Link: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html. Frühestens nach 5 Tagen können Reisende die Quarantäne beenden, in dem sie ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen. Der Test muss in einem EU-Staat oder einem Staat mit vergleichbaren Qualitätsstandards durchgeführt worden sein. Die Regelungen und Bestimmungen der einzelnen Bundesländer Deutschlands sind abweichend, sodass sich Reisende über geltende Bestimmungen bei dem Bundesland informieren sollten, in das sie reisen. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468.
Wichtig bei der Einreise:
Es muss ein negativer COVID-19-Test vorgewiesen werden. Die Testpflicht gilt für Reisende aus Risikogebieten und Personen, die sich innerhalb der letzten 10 Tage vor Einreise nach Deutschland in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Diese benötigen ein maximal 48 Stunden altes, negatives Ergebnis eines COVID-Tests gemäß den Anforderungen des Robert Koch Instituts: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Tests.html. Der Test muss in deutscher oder englischer Sprache, ausgedruckt oder elektronisch und von allen Personen über 6 Jahren vorgelegt werden. Es muss ein Einreiseformular/Gesundheitsformular ausgefüllt werden. Das entsprechende Formular finden Sie unter folgendem Link: http://www.einreiseanmeldung.de/. Reisende, die sich innerhalb der letzten 10 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen sich vor der Ankunft in dem Formular anmelden und einen Anmeldungsnachweis bei Einreise mit sich führen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen.
Transit:
Der Transit ist bis auf Weiteres nur teilweise möglich. In der Regel unterliegen Transitreisende keiner Quarantänepflicht. Es kann auf Bundeslandebene zu abweichenden Bestimmungen kommen.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres.
- Lockdown: teilweise - bis voraussichtlich zum 31.01.2020
- Hotels/Ferienunterkünfte: geschlossen
- Restaurants/Cafés: geschlossen - nur Abholung oder Lieferung
- Bars: geschlossen
- Clubs: geschlossen
- Geschäfte: teilweise geöffnet
- Museen/Sehenswürdigkeiten: geschlossen
- Kinos/Theater: geschlossen
- Strände: teilweise geöffnet
- Gotteshäuser: geöffnet mit Beschränkungen
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar
- Maskenpflicht: ja - in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Restaurants und Bars, teilweise auch im Freien
- Mindestabstand: 1.50 Meter
- Versammlungsverbot: ja (bis auf Weiteres)
- Regionale Abweichungen möglich
- App: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app
Für Reisende, die die Staatsbürgerschaft des Ziellandes besitzen, kann es zu abweichenden Einreisebestimmungen kommen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre zuständige Auslandsvertretung.
Für die Einreise wird ein nationales Ausweisdokument benötigt.
Einreisebestimmungen
Coronavirus:
Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus der folgenden Aufstellung dürfen einreisen: https://vm.ee/en/information-countries-and-self-isolation-requirements-passengers.
Die folgenden Grenzübergänge sind geschlossen:
- Einige Landgrenzübergänge zu Russland
Quarantänemaßnahmen:
Bei der Einreise kommt es zu Quarantänemaßnahmen von bis zu 10 Tagen. Diese gelten bis auf Weiteres. Die Quarantänemaßnahmen betreffen Reisende aus der folgenden Länderaufstellung: https://vm.ee/en/information-countries-and-self-isolation-requirements-passengers. Reisende aus diesen Ländern müssen sich für bis zu 10 Tage in Quarantäne begeben. Dies gilt auch bei Transitaufenthalten in diesen Ländern. Betroffene Reisende können jedoch die Quarantäne verkürzen, wenn sie einen maximal 72 Stunden alten, negativen PCR-Test vorweisen oder sich bei der Ankunft einem Test unterziehen. 7 Tage nach der ersten Testung wird dann ein zweiter Test durchgeführt und die Quarantäne kann beendet werden, wenn dieses Testergebnis ebenfalls negativ ist. Eine Sonderregel besteht für Reisende aus Großbritannien, diese können derzeit die Quarantäne nicht verkürzen und müssen verpflichtend einen Testnachweis erbringen. Sie müssen entweder einen negativen PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden, mit sich führen oder sich bei der Ankunft testen lassen.
Wichtig bei der Einreise:
Es muss ein Einreiseformular/Gesundheitsformular ausgefüllt werden. Das entsprechende Formular finden Sie unter folgendem Link: https://iseteenindus.terviseamet.ee/. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres.
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet
- Restaurants/Cafés: geöffnet
- Bars: geschlossen
- Clubs: geschlossen
- Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet
- Kinos/Theater: geöffnet
- Maskenpflicht: ja - in geschlossenen öffentlichen Räumen und öffentlichen Verkehrsmitteln
- Mindestabstand: 2.00 Meter
- Versammlungsverbot: ja (bis auf Weiteres) ab 10 Personen in Restaurants und Cafés und ab 2 Personen in allen anderen öffentlichen Räumen
- Regionale Abweichungen möglich
- App: https://www.hoia.me/en/
Reisewarnung aufgrund von COVID-19:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 hat das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen.
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Personalausweis
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen.
Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen.
Zusatzinformationen zur Gültigkeit:
Die Ausweisdokumente dürfen nicht älter als 10 Jahre sein.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und sollten das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten nachweisen können, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Einreisebestimmungen
Coronavirus:
Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus der folgenden Aufstellung dürfen einreisen: https://nvsc.lrv.lt/en/procedures-to-be-followed-upon-return-arrival-from-abroad-trebovaniia-pri-pribytii-iz-za-rubezha/who-is-allowed-to-come-to-lithuania-during-emergency-situation-due-to-covid-19. Dies gilt für Staatsbürger und Reisende mit permanentem Aufenthalt aus den genannten Ländern sowie Reisende, die aus den Drittstaaten in der verlinkten Aufstellung kommen.
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind bis voraussichtlich zum 31 Januar 2021 nicht erlaubt.
Quarantänemaßnahmen:
Bei der Einreise kommt es zu Quarantänemaßnahmen von bis zu 10 Tagen. Diese gelten bis auf Weiteres. Dies betrifft Reisende aus Ländern, die von Litauen als Risikogebiet eingestuft werden sowie derzeit generell Reisende aus Großbritannien. Die entsprechende Einteilung finden Sie unter folgendem Link: https://nvsc.lrv.lt/en/procedures-to-be-followed-upon-return-arrival-from-abroad-trebovaniia-pri-pribytii-iz-za-rubezha/list-of-countries-affected-by-covid-19-coronavirus-infection-1. Sie können sich in einer privaten Unterkunft oder einem Hotel isolieren. Auch der Transit durch ein solches Land führt zur Quarantänepflicht in Litauen, außer die Anreise erfolgt per Flugzeug und der Transit-Bereich des Flughafens wurde nicht verlassen. Die Quarantäne kann verkürzt werden, wenn sich Reisende in Litauen auf das Coronavirus testen lassen und das Ergebnis negativ ist. Um die Selbstquarantäne zur Testung verlassen zu dürfen, müssen Reisende eine Sondergenehmigung beantragen. Dies können sie unter folgendem Link: https://nvsc.lrv.lt/nvsc.lrv.lt/permit. Alternativ können Reisende allerdings auch einen negativen COVID-Test zur Einreise vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. In diesem Fall kommt es zu keinen Quarantänemaßnahmen vor Ort. Auch Reisende, die innerhalb von 3 Monaten vor Einreise an COVID-19 erkrankt waren und genesen sind, können unter Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attests von den Quarantänemaßnahmen befreit werden. Reisende aus Großbritannien können die 10-tägige Quarantäne bis auf Weiteres nicht verkürzen und müssen zudem entweder einen maximal 48 Stunden alten, negativen PCR-Test zur Einreise vorweisen oder sich innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Ankunft in Litauen testen lassen.
Wichtig bei der Einreise:
Es muss ein Einreiseformular/Gesundheitsformular ausgefüllt werden. Das entsprechende Formular finden Sie unter folgendem Link: https://keleiviams.nvsc.lt/en/form. Das Formular muss innerhalb von 48 Stunden vor Einreise ausgefüllt werden. Es wird ein QR-Code generiert, den Reisende vorweisen müssen. Reisende, die über den Landweg einreisen, können die Registrierung auch innerhalb von 12 Stunden nach der Einreise ausfüllen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen.
Transit:
Der Transit ist bis auf Weiteres nur teilweise möglich. Für aktuell geltende Transitbestimmungen wenden Sie sich bitte vorab an Ihre Fluggesellschaft. Das Ausfüllen des Formulars und Vorzeigen des QR-Codes ist nicht notwendig.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres.
- Lockdown: ja - bis voraussichtlich zum 31. Januar 2021
- Ausgangssperre: ja (bis voraussichtlich zum 31 Januar 2021)
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet
- Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen - nur Abholung oder Lieferung
- Bars: geschlossen
- Clubs: geschlossen
- Geschäfte: teilweise geöffnet
- Museen/Sehenswürdigkeiten: geschlossen
- Kinos/Theater: geschlossen
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar
- Maskenpflicht: ja - in der Öffentlichkeit
- Mindestabstand: 2.00 Meter
- Versammlungsverbot: ja, ab 2 Personen
- Regionale Abweichungen möglich
- App: https://apps.apple.com/lt/app/karantinas/id1504237834
Reisewarnung aufgrund von COVID-19:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 hat das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen.
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Personalausweis
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und sollten das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten nachweisen können, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Einreisebestimmungen
Coronavirus:
Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus der folgenden Aufstellung dürfen einreisen: https://www.spkc.gov.lv/lv/valstu-saslimstibas-raditaji-ar-covid-19-0. Reisende müssen Staatsbürger der aufgelisteten Länder sein oder einen dauerhaften Aufenthalt in einem dieser Länder nachweisen können. Außerdem müssen sie aus einem dieser Länder einreisen. Reisende, die sich vor Reisebeginn außerhalb der erlaubten Länder aufgehalten haben, müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverweigerungen rechnen. Dies betrifft die letzten 14 Tage vor der Einreise.
Die folgenden Grenzübergänge sind geschlossen:
- Einige Landgrenzübergänge - Dies betrifft die Grenzen zu Russland und Belarus
Quarantänemaßnahmen:
Bei der Einreise kommt es zu Quarantänemaßnahmen von bis zu 10 Tagen. Diese gelten bis auf Weiteres. Dies gilt für alle Reisenden aus Ländern in denen die Inzidenz oberhalb von 50 Neuinfektionen bei 100.000 Einwohnern in einer Zwei-Wochen-Frist liegt. Eine Übersicht dazu finden Sie unter der oben verlinkten Aufstellung. Die Quarantäne kann in Selbstisolation vollzogen werden.
Wichtig bei der Einreise:
Es muss ein negativer COVID-19-Test vorgewiesen werden. Der Test darf bei Abflug beziehungsweise Grenzübertritt nicht älter als 72 Stunden sein. Er muss auf Englisch, Französisch, Russisch oder in der offiziellen Sprache des Abreiselandes vorgelegt werden. Es muss sich um ein negatives Testergebnis, ein Antikörper-Zertifikat oder eine ärztliche Bescheinigung über das Nichtvorliegen einer Infektion handeln. Kinder unter 11 Jahren sowie gegen COVID-19 geimpfte Personen sind von der Testpflicht befreit. Es muss ein Einreiseformular/Gesundheitsformular ausgefüllt werden. Das entsprechende Formular finden Sie unter folgendem Link: https://covidpass.lv/. Das Formular muss innerhalb von 48 Stunden vor der Reise ausgefüllt werden. Reisende erhalten daraufhin einen QR-Code, den sie vorweisen können müssen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen. An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.
Transit:
Der Transit ist bis auf Weiteres nur teilweise möglich. Transitreisende unterliegen keiner Testpflicht, wenn sie den Transitbereich des Flughafens nicht verlassen. Sie müssen jedoch ebenfalls das Einreiseformular ausfüllen.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres.
- Notstand: bis voraussichtlich zum 7 Februar 2021
- Nächtliche Ausgangssperre: ja (bis voraussichtlich zum 25 Januar 2021) - an den Wochenenden
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet
- Restaurants/Cafés: geschlossen - nur Abholung oder Lieferung
- Bars: geschlossen
- Clubs: geschlossen
- Geschäfte: teilweise geöffnet
- Museen/Sehenswürdigkeiten: geschlossen
- Kinos/Theater: geschlossen
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar
- Maskenpflicht: ja - in der Öffentlichkeit
- Mindestabstand: 2.00 Meter
- Versammlungsverbot: ja (bis auf Weiteres)
- App: https://apps.apple.com/us/app/apturi-covid-latvia-spkc/id1513573144
Reisewarnung aufgrund von COVID-19:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 hat das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen.
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Personalausweis
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen.
Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und sollten das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten nachweisen können, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt.
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt.
Einreise auf dem Landweg:
Bei der Einreise mit dem PKW muss der Versicherungsschutz durch eine Grüne Karte nachgewiesen sowie der Fahrzeugschein im Original vorgelegt werden. Das Fahren mit Abblendlicht ist in Estland zu jeder Jahreszeit und auch tagsüber vorgeschrieben. Vom 1. Dezember bis zum 1. März gilt Winterreifen-Pflicht.
Sollten Sie ein Visum benötigen, so empfehlen wir die Beantragung des Visums über unseren Partner
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt.
Sollten Sie ein Visum benötigen, so empfehlen wir die Beantragung des Visums über unseren Partner
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt.
Sollten Sie ein Visum benötigen, so empfehlen wir die Beantragung des Visums über unseren Partner
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Gesundheitliche Hinweise
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Frühsommer-Meningoenzephalitis, bei besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Coronavirus:
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit der Atemwegserkrankung COVID-19 muss derzeit mit verstärkten Gesundheitskontrollen und damit verbundenen verlängerten Wartezeiten bei Reisen gerechnet werden. Aufgrund von Krankheitsfällen in nahezu allen Ländern der Welt besteht ein generelles Ansteckungsrisiko über die Tröpfcheninfektion. Reisende sollten sich deshalb über die Ausbreitung der Erkrankung und mögliche Schutzmaßnahmen in ihrem Reiseziel informieren. Dabei sollten sie auch die unterschiedlichen Standards und Kapazitäten der Gesundheitssysteme berücksichtigen.
Schlussbestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Datenstand vom: 17.01.2021 16:21 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27 , 56578 Rengsdorf
Gesundheitliche Hinweise
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Frühsommer-Meningoenzephalitis
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Coronavirus:
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit der Atemwegserkrankung COVID-19 muss derzeit mit verstärkten Gesundheitskontrollen und damit verbundenen verlängerten Wartezeiten bei Reisen gerechnet werden. Aufgrund von Krankheitsfällen in nahezu allen Ländern der Welt besteht ein generelles Ansteckungsrisiko über die Tröpfcheninfektion. Reisende sollten sich deshalb über die Ausbreitung der Erkrankung und mögliche Schutzmaßnahmen in ihrem Reiseziel informieren. Dabei sollten sie auch die unterschiedlichen Standards und Kapazitäten der Gesundheitssysteme berücksichtigen.
Schlussbestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Datenstand vom: 17.01.2021 16:21 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27 , 56578 Rengsdorf
Gesundheitliche Hinweise
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Frühsommer-Meningoenzephalitis
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Coronavirus:
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit der Atemwegserkrankung COVID-19 muss derzeit mit verstärkten Gesundheitskontrollen und damit verbundenen verlängerten Wartezeiten bei Reisen gerechnet werden. Aufgrund von Krankheitsfällen in nahezu allen Ländern der Welt besteht ein generelles Ansteckungsrisiko über die Tröpfcheninfektion. Reisende sollten sich deshalb über die Ausbreitung der Erkrankung und mögliche Schutzmaßnahmen in ihrem Reiseziel informieren. Dabei sollten sie auch die unterschiedlichen Standards und Kapazitäten der Gesundheitssysteme berücksichtigen.
Schlussbestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Datenstand vom: 17.01.2021 16:22 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27 , 56578 Rengsdorf
Gesundheitliche Hinweise
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Frühsommer-Meningoenzephalitis
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Coronavirus:
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit der Atemwegserkrankung COVID-19 muss derzeit mit verstärkten Gesundheitskontrollen und damit verbundenen verlängerten Wartezeiten bei Reisen gerechnet werden. Aufgrund von Krankheitsfällen in nahezu allen Ländern der Welt besteht ein generelles Ansteckungsrisiko über die Tröpfcheninfektion. Reisende sollten sich deshalb über die Ausbreitung der Erkrankung und mögliche Schutzmaßnahmen in ihrem Reiseziel informieren. Dabei sollten sie auch die unterschiedlichen Standards und Kapazitäten der Gesundheitssysteme berücksichtigen.
Schlussbestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Datenstand vom: 17.01.2021 16:21 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27 , 56578 Rengsdorf