TransafrikaMSC Orchestra
- 32-, 33- bzw. 34-tägig inkl. Rückflug
- Premium-Schiff/Vollpension
- Mittelklassehotels & Lodges/Halbpension
- Inkl. Ausflugspaket & Halbpension auf der Rundreise i. W. v. min. 360 € p. P.
Freuen Sie sich auf eine einzigartige Kombination aus MSC-Kreuzfahrt und Südafrika-Rundreise inklsuive dem Krüger Nationalpark. Erleben Sie Menschen, Natur und Tiere hautnah und entdecken Sie spannende Häfen während der Kreuzfahrt.
Ihr Vorteil: Zug zum Flug
Zusätzlich zu dieser Reise erhalten Sie in Kooperation mit der Deutschen Bahn AG ohne Aufpreis ein Zug zum Flug Ticket für die Deutsche Bahn AG (2. Klasse inkl. ICE-Nutzung).
Bitte beachten Sie, dass zur Teilnahme an unseren Reisen seitens der Reedereien, Fluggesellschaften und/oder Partner vor Ort evtl. bestimmte Voraussetzungen wie zum Beispiel Covid-Impfung, PCR-Test etc. erfüllt sein müssen. Wir empfehlen Ihnen, sich vorab und auch nach einer Buchung fortlaufend auf unserer Informations-Seite über die aktuellen Bestimmungen zu informieren:
https://www.aldi-reisen.de/service/reiseinformationen/bedingungenHinweis: Änderungen vorbehalten, maßgeblich ist die Reisebestätigung.
Freuen Sie sich auf eine einzigartige Kombination aus MSC-Kreuzfahrt und Südafrika-Rundreise inklsuive dem Krüger Nationalpark. Erleben Sie Menschen, Natur und Tiere hautnah und entdecken Sie spannende Häfen während der Kreuzfahrt.
Ihr Vorteil: Zug zum Flug
Zusätzlich zu dieser Reise erhalten Sie in Kooperation mit der Deutschen Bahn AG ohne Aufpreis ein Zug zum Flug Ticket für die Deutsche Bahn AG (2. Klasse inkl. ICE-Nutzung).
Bitte beachten Sie, dass zur Teilnahme an unseren Reisen seitens der Reedereien, Fluggesellschaften und/oder Partner vor Ort evtl. bestimmte Voraussetzungen wie zum Beispiel Covid-Impfung, PCR-Test etc. erfüllt sein müssen. Wir empfehlen Ihnen, sich vorab und auch nach einer Buchung fortlaufend auf unserer Informations-Seite über die aktuellen Bestimmungen zu informieren:
https://www.aldi-reisen.de/service/reiseinformationen/bedingungenHinweis: Änderungen vorbehalten, maßgeblich ist die Reisebestätigung.
Innenkabine A ab 799 €
Innenkabine B ab 899 €
Außenkabine A ab 999 €
Außenkabine B ab 1.099 €
Balkonkabine A ab 1.199 €
Balkonkabine B ab 1.299 €
Balkonkabine C ab 1.499 €
Wenn Sie eine Doppelkabine zur Alleinbelegung bzw. ein Einzelzimmer buchen möchten, wenden Sie sich bitte an unsere Reservierungshotline.
Die MSC Orchestra wurde im Juni 2007 getauft und im Jahr 2015 renoviert. Es überzeugt mit einer exklusiven Einrichtung kombiniert mit Eleganz und Innovation sowie traditionellen Elementen.
Das komfortable Schiff bietet seinen Gästen auf 22.000 m² vielfältige Unterhaltungsmöglichkeiten, Freizeitaktivitäten und stilvolle Ruhezonen. Das geräumige Pooldeck zählt mit großen Swimmingpools, mehreren Whirlpools, Sonnenliegen und Poolbars sicherlich zu den spektakulärsten Einrichtungen an Bord. Nicht weniger eindrucksvoll ist das zweistöckige Theater mit seinem täglich wechselnden professionellen Showprogramm.
Sportlich Aktive finden ein modern ausgestattetes Fitnesscenter und MSC Aurea Spa (gegen Gebühr) und für Computerfreunde steht ein modernes Internetcafé zur Verfügung (gegen Gebühr). Auch kulinarisch werden Sie täglich in den verschiedenen Restaurants mit immer neuen Gaumenfreuden verwöhnt.
Für die kleinen Gäste ist die MSC Orchestra ein ganz besonderes Schiff. Neben der Kinderbetreuung in verschiedenen Altersgruppen gibt es auch einen eigenen Kinderbereich und einen Kinderswimmingpool an Bord. Auch der Jungle Adventure Spielbereich und der Teens-Club sorgt für große Unterhaltung und einen aufregenden Aufenthalt an Bord für die jüngeren Gäste. Die MSC Orchestra verfügt zudem über ein Buffet-Restaurant, ein Bistro, ein Las Vegas Style Casino, diverse Bars und Lounges sowie Einkaufs-Arkaden.
Die Innenkabinen A (ca. 14 m², min. 1 Vollzahler/max. 2 Vollzahler) verfügen über Klimaanlage (optimierte Innenluft-Qualität), TV, Telefon, Internetzugang (gegen Gebühr), Bad oder Dusche/WC, Föhn, Minibar (gegen Gebühr), Safe und ein Doppelbett, das sich zu zwei Einzelbetten arrangieren lässt.
Die Innenkabinen B (ca. 14 m², min. 1 Vollzahler/max. 2 Vollzahler) verfügen über Klimaanlage (optimierte Innenluft-Qualität), TV, Telefon, Internetzugang (gegen Gebühr), Bad oder Dusche/WC, Föhn, Minibar (gegen Gebühr), Safe und ein Doppelbett, das sich zu zwei Einzelbetten arrangieren lässt. Zudem befinden sich die Kabinen in besserer Lage auf dem Schiff.
Die Außenkabinen A (ca. 16 m², min. 1 Vollzahler/max. 2 Vollzahler) verfügen über Klimaanlage (optimierte Innenluft-Qualität), TV, Telefon, Internetzugang (gegen Gebühr), Bad oder Dusche/WC, Föhn, Minibar (gegen Gebühr), Safe und ein Doppelbett, das sich zu zwei Einzelbetten arrangieren lässt. Zusätzlich sind die Kabinen mit einem Panoramafenster oder Bullauge ausgestattet (teilweise mit Sichtbehinderung durch Rettungsboote zu rechnen).
Die Außenkabinen B (ca. 16 m², min. 1 Vollzahler/max. 2 Vollzahler) verfügen über Klimaanlage (optimierte Innenluft-Qualität), TV, Telefon, Internetzugang (gegen Gebühr), Bad oder Dusche/WC, Föhn, Minibar (gegen Gebühr), Safe und ein Doppelbett, das sich zu zwei Einzelbetten arrangieren lässt. Zusätzlich sind die Kabinen mit einem Panoramafenster oder Bullauge ausgestattet und befinden sich in besserer Lage auf dem Schiff.
Die Balkonkabinen A (ca. 17 m² inkl. Balkon, min. 1 Vollzahler/max. 2 Vollzahler) verfügen über Klimaanlage (optimierte Innenluft-Qualität), TV, Telefon, Internetzugang (gegen Gebühr), Bad oder Dusche/WC, Föhn, Minibar (gegen Gebühr), Safe und ein Doppelbett, das sich zu zwei Einzelbetten arrangieren lässt. Zusätzlich bieten die Kabinen darüber hinaus raumhohe Fenster, die zum privaten Balkon mit Sitzgelegenheiten führen.
Die Balkonkabinen B (ca. 17 m² inkl. Balkon, min. 1 Vollzahler/max. 2 Vollzahler) verfügen über Klimaanlage (optimierte Innenluft-Qualität), TV, Telefon, Internetzugang (gegen Gebühr), Bad oder Dusche/WC, Föhn, Minibar (gegen Gebühr), Safe und ein Doppelbett, das sich zu zwei Einzelbetten arrangieren lässt. Zusätzlich bieten die Kabinen darüber hinaus raumhohe Fenster, die zum privaten Balkon mit Sitzgelegenheiten führen und liegen in besserer Lage auf dem Schiff.
Die Balkonkabinen C (ca. 17 m² inkl. Balkon, min. 1 Vollzahler/max. 2 Vollzahler) bieten die gleiche Ausstattung und liegen in den oberen Decks.
Schiffs- und Freizeiteinrichtungen teilweise gegen Gebühr.
Ihre Vollpension an Bord
Die Vollpension an Bord beinhaltet bis zu fünf Mahlzeiten täglich (Frühstück, Mittagessen, Nachmittagskaffee, Abendessen und Mitternachtssnack an einigen Abenden). Beginn ist mit dem Abendessen am Einschiffungstag und Ende mit dem Frühstück am Ausschiffungstag.
Die Hotels verfügen über eine Lobby mit Rezeption, Bar und teilweise Restaurant.
Die Doppelzimmer (min./max. 2 Vollzahler) und Einzelzimmer (min./max. 1 Vollzahler) sind mit Bad oder Dusche/WC, Sat.-TV und Klimaanlage bzw. Ventilator ausgestattet.
UnterbringungshinweisDiese Reise ist im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet. Im Zweifel kontaktieren Sie unsere Reservierungshotline wegen Ihrer individuellen Bedürfnisse vor der Buchung.
Einreisebestimmungen
Coronabestimmungen:
Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus der folgenden Aufstellung dürfen einreisen: https://www.salute.gov.it/portale/nuovocoronavirus/dettaglioContenutiNuovoCoronavirus.jsp?lingua=italiano&id=5412&area=nuovoCoronavirus&menu=vuoto.
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind bis auf Weiteres nur teilweise möglich. Im Fernverkehr innerhalb Italiens gilt die 3G-Regel.
Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:
- Geimpfte und Genesene können sich von der Testpflicht befreien.
- Dazu müssen sie einen Impf- oder Genesungsnachweis vorlegen, der die folgenden Voraussetzungen erfüllt: https://www.salute.gov.it/portale/nuovocoronavirus/dettaglioContenutiNuovoCoronavirus.jsp?lingua=italiano&id=5412&area=nuovoCoronavirus&menu=vuoto (https://www.salute.gov.it/portale/nuovocoronavirus/dettaglioContenutiNuovoCoronavirus.jsp?lingua=italiano&id=5412&area=nuovoCoronavirus&menu=vuoto).
Wichtig bei der Einreise:
Es wird ein negativer COVID-19-Test benötigt.
- Dies muss ein maximal 72 Stunden alter PCR-Test oder ein maximal 48 Stunden alter Antigen-Test sein.
- Das Testergebnis muss in englischer, italienischer, französischer oder spanischer Sprache vorgelegt werden.
- Nachweise über das Digitale COVID-Zertifikat der EU werden anerkannt.
- Die Testpflicht besteht nicht für Kinder unter 6 Jahren. Bei der Ankunft muss mit Gesundheitskontrollen gerechnet werden. Es kann auch zu COVID-Tests kommen. Es kann auch zu stichprobenartigen COVID-Tests kommen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen. An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.
Transit:
Der Transit ist bis auf Weiteres nur teilweise möglich. Die Durchreise aus den EU-/Schengen-Staaten ist bis zu 36 Stunden uneingeschränkt möglich, wenn private Transportmittel benutzt werden. Beim Transit mit öffentlichen Verkehrsmitteln sollten sich Reisende bei der jeweiligen Betreibergesellschaft nach den Anforderungen erkundigen.
Wichtig am Zielort:
Derzeit gelten keine COVID-19-bezogenen Einschränkungen oder Hygienemaßnahmen im Land. Dies kann sich jedoch, in Abhängigkeit von der Infektionslage, jederzeit kurzfristig ändern. Dabei sind auch regionale Abweichungen möglich. Ausschließlich für den Zutritt zu Einrichtungen des Gesundheitswesens wie z.B. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, gilt weiterhin die 2G-Regel.
- Ausgangssperre: nein
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet
- Restaurants/Cafés: geöffnet
- Bars: geöffnet
- Clubs: geöffnet
- Geschäfte: geöffnet
- Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet
- Kinos/Theater: geöffnet
- Strände: geöffnet
- Gotteshäuser: geöffnet
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar mit Einschränkungen
- Taxis: verfügbar
- Maskenpflicht: teilweise * in geschlossenen öffentlichen Räumen und öffentlichen Verkehrsmitteln
- Versammlungsverbot: Nein
- App: https://www.immuni.italia.it (https://www.immuni.italia.it)
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Personalausweis
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente sollten im Original vorgelegt werden und nicht verlängert oder handschriftlich verändert worden sein.
Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Zusätzlich benötigen alleinreisende/nur von einem Elternteil begleitete Minderjährige Folgendes:
- Eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung
Dies gilt für Minderjährige unter 15 Jahren.
Einreisebestimmungen
Coronabestimmungen:
Die Einreise ist möglich.
Die folgenden Grenzübergänge sind geschlossen:
- Seeweg
- Einige Landgrenzübergänge
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind bis auf Weiteres nur teilweise möglich. Zum Besuch der Aqaba Economic Free Zone wird ein Impf- oder Testnachweis benötigt.
Wichtig bei der Einreise:
Es wird ein Einreiseformular/Gesundheitsformular benötigt. Das Formular finden Sie unter folgendem Link: https://www.gateway2jordan.gov.jo/form/.
- Nach dem Ausfüllen erhalten Reisende einen QR-Code, den sie vorweisen müssen.
- Zudem muss das folgende Gesundheitsformular vorgelegt werden: http://www.carc.jo/images/COVID19/Declaration-Form.pdf (http://www.carc.jo/images/COVID19/Declaration-Form.pdf). Bei der Ankunft muss mit Gesundheitskontrollen gerechnet werden. Es kann auch zu COVID-Tests kommen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen. Es wird eine Reisekrankenversicherung benötigt. Bitte beachten Sie dabei, dass die Versicherung eventuell vorgeschriebene COVID-19-Kosten abdeckt. Es wird in jedem Fall ein vollumfassender Versicherungsschutz empfohlen. An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.
Transit:
Der Transit ist bis auf Weiteres nur teilweise möglich. Reisende aus Ländern, für die ein Einreiseverbot besteht, dürfen auch nicht durch Jordanien durchreisen. Transitreisende benötigen ein maximal 72 Stunden altes, negatives PCR-Testergebnis eines anerkannten Labors, ausgenommen Kinder unter 5 Jahren. Die Transitdauer darf nicht mehr als 10 Stunden betragen.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen. Zum Besuch einiger öffentlicher Einrichtungen wird ein Impf- oder Testnachweis benötigt.
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet
- Restaurants/Cafés: geöffnet
- Geschäfte: geöffnet
- Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet
- Kinos/Theater: geöffnet
- Gotteshäuser: geöffnet
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar
- Maskenpflicht: teilweise
- in Gotteshäusern
- Mindestabstand: 1.50 Meter
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente sollten im Original vorgelegt werden und nicht verlängert oder handschriftlich verändert worden sein.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Reisehinweis:
Von Reisen in das syrisch-jordanische Grenzgebiet sowie in den Nordosten des Landes in der Grenzregion zum Irak wird derzeit dringend abgeraten.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Zusätzlich benötigen alleinreisende/nur von einem Elternteil begleitete Minderjährige Folgendes:
- Eine unterschriebene Einverständniserklärung beider Eltern
- Passkopien der Sorgeberechtigten
Die Einverständniserklärung muss in deutscher und englischer Sprache vorhanden sein und die Ein- und Ausreisedaten, die Namen der Sorgeberechtigten, den Namen des Kindes und die Begleitpersonen enthalten.
Wenn Minderjährige mit nach Jordanien einreisen, die eine jordanische (Doppel-)Staatsbürgerschaft oder einen jordanischen Familiennamen haben, muss Folgendes beachtet werden:
Falls der Minderjährige bei der Ausreise nicht vom Vater begleitet wird, muss dieser schriftlich zustimmen, dass der Minderjährige Jordanien verlassen darf. Die Erklärung muss von den örtlich zuständigen Behörden beglaubigt werden. Sollte die Einverständniserklärung nicht vorliegen, kann die Ausreise verweigert werden.
Einreisebestimmungen
Coronabestimmungen:
Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus den folgenden Ländern dürfen jedoch nicht einreisen: Armenien, Belarus, Demokratische Republik Kongo, Iran, Libanon, Libyen, Somalia, Syrien, Türkei, Venezuela. Das Einreiseverbot für Reisende aus diesen Ländern besteht bis auf Weiteres. Dies betrifft direkte Einreisen aus den genannten Ländern. Es kann jedoch auch für Reisende mit Voraufenthalt in den genannten Ländern innerhalb der letzten 14 Tage zu Beschränkungen kommen. Bitte informieren Sie sich dahingehend unbedingt vorab bei Ihrer zuständigen Auslandsvertretung.
Alle Reisenden benötigen ein gültiges Visum zur Einreise.
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind bis auf Weiteres nur teilweise möglich. Für Inlandsflüge muss zwingend ein vollständiger Impfschutz nachgewiesen werden.
Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:
Für weitere Informationen zur Anerkennung von Impfnachweisen informieren Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Auslandsvertretung.
Wichtig bei der Einreise:
Es kommt zu COVID-19-Tests vor Ort. Es wird ein Einreiseformular/Gesundheitsformular benötigt. Das Formular finden Sie unter folgendem Link: https://muqeem.sa/#/vaccine-registration/home. Die entsprechenden Impfnachweise müssen innerhalb von 72 Stunden vor der Einreise registriert werden und werden dann automatisch in die App „Tawakkalna“ übernommen. Es wird eine App zur Einreise benötigt. Die Nutzung der App „Tawakkalna“ ist verpflichtend. Nach erfolgreicher Registrierung des Impfnachweises wird dieser in Die App übertragen. Bei der Ankunft muss mit Gesundheitskontrollen gerechnet werden. Es kann auch zu COVID-Tests kommen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen. Es wird eine Reisekrankenversicherung benötigt. Bitte beachten Sie dabei, dass die Versicherung eventuell vorgeschriebene COVID-19-Kosten abdeckt. Es wird in jedem Fall ein vollumfassender Versicherungsschutz empfohlen.
Transit:
Der Transit ist bis auf Weiteres nur teilweise möglich. Der Transit ist derzeit nur eingeschränkt und über den Luftweg möglich. Reisende aus Ländern, denen derzeit die Einreise nach Saudi-Arabien verweigert wird, dürfen auch nicht durch Saudi-Arabien durchreisen.
Wichtig am Zielort:
Derzeit gelten keine COVID-19-bezogenen Einschränkungen oder Hygienemaßnahmen im Land. Dies kann sich jedoch, in Abhängigkeit von der Infektionslage, jederzeit kurzfristig ändern. Dabei sind auch regionale Abweichungen möglich. Die Nutzung der App „Tawakkalna“ ist verpflichtend – ein Umstand, der die Bewegungsfreiheit nicht geimpfter Personen stark einschränkt. Die App gibt Auskunft über den Impf- und Gesundheitsstatus und wird an allen öffentlichen Plätzen, Einrichtungen und Verkehrsmitteln kontrolliert.
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet
- Restaurants/Cafés: geöffnet
- Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet
- Kinos/Theater: geöffnet
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar
- Maskenpflicht: teilweise * nur in geschlossenen öffentlichen Räumen
- Mindestabstand: 1.50 Meter
- App: Nutzung der App "Tawakkalna" verpflichtend
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente sollten im Original vorgelegt werden und nicht verlängert oder handschriftlich verändert worden sein.
Vorherige Reiseaufenthalte:
Reisende, deren Pass einen israelischen Einreisestempel enthält, müssen sich vor Reiseantritt bei der zuständigen Saudi-arabischen Auslandsvertretung über die aktuellen Möglichkeiten erkundigen.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und sollten das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten nachweisen können, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Reisende unter 21 Jahren, die auch die saudi-arabische Staatsangehörigkeit besitzen, dürfen nicht ohne Zustimmung des Vaters ausreisen.
Doppelstaatsbürger:
Personen, die auch die Staatsbürgerschaft des Ziellands haben, benötigten zur Ein- und Ausreise auch den entsprechenden Pass. Bitte beachten Sie, dass Doppelstaatsbürger von den Behörden wie Einheimische behandelt werden können.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Reisehinweis:
Von Reisen in das Grenzgebiet zu Jemen sowie in den Bezirk Qatif wird derzeit abgeraten.
Einreisebestimmungen
Coronabestimmungen:
Die Einreise ist möglich.
Die folgenden Grenzübergänge sind geschlossen:
- Seeweg
Quarantänemaßnahmen:
Bei der Einreise kommt es zu Quarantänemaßnahmen von bis zu 7 Tagen. Diese gelten bis auf Weiteres.
- Die Quarantäne erfolgt in Form der Selbstisolation.
- An Tag 7 wird ein Antigen-Test durchgeführt. Ist das Ergebnis negativ, können Reisende sich ab dem 8. Tag frei bewegen.
Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:
- Reisende, die nachweisen können, dass sie vollständig gegen das Coronavirus geimpft wurden, können sich von der Quarantänepflicht befreien.
- Sie müssen lediglich das Ergebnis ihres bei Ankunft durchgeführten Tests abwarten. Für Geimpfte ist der Test kostenlos.
- Geimpfte Reisende, die einen Hotelaufenthalt gebucht haben, unterliegen zudem einer erleichterten Testpflicht vor Ort. Sie werden bei Ankunft im Hotel mittels Antigen-Test getestet.
- Unter welchen Voraussetzungen Reisende als vollständig geimpft angesehen werden, lesen Sie unter folgendem Link: https://mauritiusnow.com/faqs/ (https://mauritiusnow.com/faqs/.).
Wichtig bei der Einreise:
Es kommt zu COVID-19-Tests vor Ort.
- Reisende werden bei der Ankunft kostenpflichtig mittels PCR-Methode getestet.
- Zudem erfolgt an Tag 7 eine weitere Testung mittels Antigen-Methode.
- Es gibt keine Ausnahme von der Testpflicht für Minderjährige. Es wird ein Einreiseformular/Gesundheitsformular benötigt. Das Formular finden Sie unter folgendem Link: https://www.mauritiustravelform.com/.
- Über das Formular wird ein QR-Code generiert, der zur Einreise gebraucht wird.
- Zudem erhalten Reisende die sogenannte “Immigration Disembarkation Card” von ihrer Fluggesellschaft zum Ausfüllen. Bei der Ankunft muss mit Gesundheitskontrollen gerechnet werden. Es kann auch zu COVID-Tests kommen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen. An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.
Transit:
Der Transit ist möglich. Transitreisende unterliegen nicht der Isolationspflicht, wenn sie den Flughafen nicht verlassen.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen. Zum Besuch einiger öffentlicher Einrichtungen wird ein vollständiger Impfnachweis benötigt.
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet mit Beschränkungen
- Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen
- Bars: geschlossen
- Clubs: geschlossen
- Geschäfte: geöffnet
- Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet mit Beschränkungen
- Kinos/Theater: geschlossen
- Strände: geöffnet mit Beschränkungen
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar mit Einschränkungen
- Taxis: verfügbar mit Beschränkungen
- Maskenpflicht: ja - in der Öffentlichkeit
- Mindestabstand: ja - muss eingehalten werden
- Versammlungsverbot: ja, ab 50 Personen
- Nationalparks: geöffnet
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente sollten im Original vorgelegt werden und nicht verlängert oder handschriftlich verändert worden sein.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und sollten das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten nachweisen können, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Einreisebestimmungen
Coronabestimmungen:
Die Einreise ist möglich.
Die folgenden Grenzübergänge sind geschlossen:
- Einige Landgrenzübergänge – siehe: http://www.dha.gov.za/index.php/corona-virus-information (http://www.dha.gov.za/index.php/corona-virus-information)
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind erlaubt.
Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:
- Reisende, die vollständig gegen COVID-19 geimpft oder von der Krankheit genesen sind, können sich von der Testpflicht zur Einreise befreien.
- Welchen Anforderungen die jeweiligen Nachweise entsprechen müssen, erfragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Auslandsvertretung.
Wichtig bei der Einreise:
Es muss ein Unterkunftsnachweis erbracht werden.
Es wird ein negativer COVID-19-Test benötigt.
- Der Test muss nach PCR-Methode durchgeführt worden sein und darf bei Reiseantritt nicht älter als 72 Stunden sein.
- Alternativ kann ein maximal 48 Stunden alter Antigen-Test vorgelegt werden.
- Kinder unter 12 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Es wird ein Einreiseformular/Gesundheitsformular benötigt. Das Formular finden Sie unter folgendem Link: https://www.airports.co.za/Documents/ENTRY%20SCREENING%20THQ.pdf. Es wird eine App zur Einreise benötigt. Die App "COVID Alert South Africa" finden Sie unter folgendem Link: https://sacoronavirus.co.za/category/covid-alert-sa-app/ (https://sacoronavirus.co.za/category/covid-alert-sa-app/). Es wird eine Reisekrankenversicherung benötigt. Bitte beachten Sie dabei, dass die Versicherung eventuell vorgeschriebene COVID-19-Kosten abdeckt. Es wird in jedem Fall ein vollumfassender Versicherungsschutz empfohlen. An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.
Transit:
Der Transit ist möglich.
- Es stehen noch nicht alle Landgrenzübergänge zur Verfügung (siehe oben).
- Auch Transitreisende ab 5 Jahren benötigen einen Test- oder Impfnachweis.
- Der Nachweis einer Reisekrankenversicherung ist für Transitreisende nicht verpflichtend, wird jedoch empfohlen.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen.
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet
- Restaurants/Cafés: geöffnet
- Bars: geöffnet
- Geschäfte: geöffnet
- Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet
- Kinos/Theater: geöffnet
- Strände: geöffnet
- Gotteshäuser: geöffnet
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar
- Maskenpflicht: ja * in Innenräumen und öffentlichen Verkehrsmitteln
- Mindestabstand: 1.00 Meter
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 1 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Der Reisepass muss maschinenlesbar sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss 1 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 1 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente sollten im Original vorgelegt werden und nicht verlängert oder handschriftlich verändert worden sein.
Zusatzinformationen zur Gültigkeit:
Es wird empfohlen, mit einem noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültigen Pass zu reisen, um Probleme bei der Ankunft zu vermeiden.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und sollten das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten nachweisen können, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Es wird zudem empfohlen, eine Geburtsurkunde mitzuführen. Alleinreisende Minderjährige benötigen darüberhinaus weitere Dokumente. Die detaillierten Voraussetzungen zur Einreise von Minderjährigen finden Sie unter folgendem Link: http://www.dha.gov.za/index.php/statements-speeches/621-updated-advisory-new-requirements-for-children-travelling-through-south-african-ports-of-entry.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Einreisebestimmungen
Coronabestimmungen:
Die Einreise ist möglich.
Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:
- Vollständig gegen das Coronavirus geimpfte Reisende können sich von der Testpflicht befreien.
- Die Voraussetzungen dazu finden Sie unter folgendem Link (öffnen Sie den jeweils aktuellen “Visitor Travel Advisory”): http://tourism.gov.sc/covid-19-guidelines/ (http://tourism.gov.sc/covid-19-guidelines/)
- Reisende, die mindestens 2 und maximal 12 Wochen vor Reisebeginn eine COVID-Infektion durchgemacht haben, können sich ebenfalls von der Testpflicht befreien.
- Sie müssen dazu den Nachweis ihrer Infektion sowie den Genesungsnachweis vorlegen.
Wichtig bei der Einreise:
Unterkunftsnachweis
* Bitte beachten Sie, dass der Aufenthalt nur in einer zertifizierten Unterkunft gestattet ist.
- Eine Übersicht dazu finden Sie unter folgendem Link: http://tourism.gov.sc/list-of-all-covid-19-health-certified-tourism-businesses/ (http://tourism.gov.sc/list-of-all-covid-19-health-certified-tourism-businesses/).
- Ein Buchungsnachweis über die gesamte Aufenthaltsdauer muss bei Einreise nachgewiesen werden.
Es wird ein negativer COVID-19-Test benötigt.
- Es muss sich dabei um einen negativen PCR-Test oder einen Antigen-Test handeln.
- Der PCR-Test darf bei Abreise nicht älter als 72 Stunden sein, der Antigen-Test nicht älter als 24 Stunden.
- Kinder unter 12 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Es wird ein Einreiseformular/Gesundheitsformular benötigt. Das Formular finden Sie unter folgendem Link: https://seychelles.govtas.com/.
- Dies gilt für alle Reisenden.
- Das Formular muss zwischen 72 und 9 Stunden vor Reisebeginn ausgefüllt werden.
- Auf diesem Wege erhalten Reisende die Einreiseerlaubnis ("Health Travel Authorisation") der seychellischen Behörden. Bei der Ankunft muss mit Gesundheitskontrollen gerechnet werden. Es kann auch zu COVID-Tests kommen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen. Es wird eine Reisekrankenversicherung benötigt. Bitte beachten Sie dabei, dass die Versicherung eventuell vorgeschriebene COVID-19-Kosten abdeckt. Es wird in jedem Fall ein vollumfassender Versicherungsschutz empfohlen. An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.
Transit:
Der Transit ist möglich.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen.
- Nächtliche Ausgangssperre: ja
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet mit Beschränkungen
- Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen
- Bars: geöffnet mit Beschränkungen
- Clubs: geschlossen
- Geschäfte: geöffnet mit Beschränkungen
- Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet mit Beschränkungen
- Kinos/Theater: geöffnet mit Beschränkungen
- Strände: geöffnet
- Gotteshäuser: geöffnet mit Beschränkungen
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar mit Einschränkungen
- Taxis: verfügbar mit Beschränkungen
- Maskenpflicht: ja - in der Öffentlichkeit
- Mindestabstand: 1.00 Meter
- Versammlungsverbot: ja, ab 4 Personen
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Der Kinderreisepass ist nur mit Lichtbild gültig.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente sollten im Original vorgelegt werden und nicht verlängert oder handschriftlich verändert worden sein.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und sollten das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten nachweisen können, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Einreisebestimmungen
Coronabestimmungen:
Die Einreise ist möglich. An Land- und Seegrenzen kann es zu Einschränkungen kommen.
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind bis auf Weiteres nur teilweise möglich. Es ist mit gesundheitlichen Überprüfungen und gegebenenfalls COVID-Tests zu rechnen.
Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:
- Reisende, die nachweisen können, dass sie vollständig gegen COVID-19 geimpft wurden, können sich von der Testpflicht zur Einreise befreien.
- Sie müssen dazu den Nachweis einer vollständigen Impfung mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoff vorlegen. Der Nachweis muss den Regeln des Ausstellungslandes entsprechen und einen QR-Code enthalten.
- Reisende sollten sich darüberhinaus bei Ihrer zuständigen Auslandsvertretung informieren, welche weiteren Voraussetzungen die Nachweise erfüllen müssen.
- Bitte beachten Sie, dass die ägyptischen Behörden die Impfung einer genesenen Person mit nur einer Impfdosis nicht anerkennen.
Wichtig bei der Einreise:
Es wird ein negativer COVID-19-Test benötigt.
- Es muss sich dabei entweder um einen negativen PCR- oder einen negativen Antigen-Test handeln.
- Der PCR-Test darf nicht älter als 72 Stunden sein. Bei Abflügen von bestimmten Flughäfen, darunter Frankfurt, darf der Test auch 96 Stunden alt sein. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich jedoch noch einmal bei den zuständigen Stellen.
- Der Antigen-Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.
- Das Testergebnis muss in englischer oder arabischer Sprache vorgelegt werden und einen QR-Code enthalten. Sofern Details zu Datum und Uhrzeit der Abstrichentnahme auf dem Testergebnis fehlen, müssen Reisende mit Einreiseverweigerungen rechnen.
- Reisende, die an den Flughäfen in Hurghada, Sharm El Sheikh, Marsa Alam oder Marsa Matrouh ankommen und kein Testergebnis vorweisen können, werden kostenpflichtig vor Ort getestet. Nach dem Test müssen sich die Reisenden in ihrem Hotel selbst isolieren, bis sie ihr Testergebnis erhalten. Die ägyptischen Behörden setzen sich mit den getesteten Personen in Verbindung und teilen ihnen das Testergebnis mit.
- Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder unter 12 Jahren. Es kommt zu COVID-19-Tests vor Ort.
- Bei Einreise aus Südafrika, Botswana, Mosambik, Namibia, Lesotho, Simbabwe oder Swasiland ist neben der Mitführung eines Testnachweises die Durchführung eines COVID-19-Tests direkt nach Einreise vorgeschrieben. Es wird ein Einreiseformular/Gesundheitsformular benötigt. Das Formular finden Sie unter folgendem Link: https://www.visitegypt.gov.eg.
- Das Online-Formular sollte mindestens 2 Tage vor Reisebeginn ausgefüllt werden, um Wartezeiten bei der Ankunft zu vermeiden.
- Es wird ein QR-Code generiert, den Reisende in digitaler oder ausgedruckter Form vorweisen müssen.
- Alternativ kann das Formular jedoch auch weiterhin vor Ort ausgefüllt werden. Bei der Ankunft muss mit Gesundheitskontrollen gerechnet werden. Es kann auch zu COVID-Tests kommen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen.
Transit:
Der Transit ist bis auf Weiteres nur teilweise möglich. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Restriktionen.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen. Zum Besuch einiger öffentlicher Einrichtungen wird ein Impf- oder Testnachweis benötigt.
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet mit Beschränkungen
- Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen
- Bars: geöffnet mit Beschränkungen
- Clubs: geöffnet mit Beschränkungen
- Geschäfte: geöffnet mit Beschränkungen
- Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet mit Beschränkungen
- Kinos/Theater: geöffnet mit Beschränkungen
- Strände: geöffnet mit Beschränkungen
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar
- Maskenpflicht: ja - in der Öffentlichkeit
- Versammlungsverbot: ja
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Beim Einreisen mit dem Personalausweis wird eine spezielle Einreisekarte ausgeteilt, dafür müssen zwei biometrische Passfotos mitgebracht werden. Der Personalausweis wird nicht von allen Stellen in Ägypten anerkannt, trotz der Möglichkeit damit einzureisen. Es wird nicht empfohlen, mit dem Personalausweis nach Ägypten einzureisen.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente sollten im Original vorgelegt werden und nicht verlängert oder handschriftlich verändert worden sein.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und sollten das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten nachweisen können, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Wenn minderjährige ägyptische Staatsbürger (unter 21 Jahren, gilt auch bei Doppelstaatsbürgerschaft), aus Ägypten ausreisen möchten, benötigen sie dazu das Einverständnis des Vaters.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Teilreisewarnung:
Für dieses Reiseziel besteht aktuell eine Teilreisewarnung.
Einreisebestimmungen
Coronabestimmungen:
Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus der folgenden Aufstellung dürfen einreisen: https://www.diplomatie.gouv.fr/en/coming-to-france/coronavirus-advice-for-foreign-nationals-in-france/. Frankreich kategorisiert andere Länder hinsichtlich ihrer Infektionslage in eine grüne oder orange Kategorie. Zu nicht essenziellen Zwecken dürfen derzeit nur Reisende aus grün eingestuften Staaten oder vollständig geimpfte Personen aus orange eingestuften Staaten einreisen.
Reisende, die sich vor Reisebeginn außerhalb der erlaubten Länder aufgehalten haben, müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverweigerungen rechnen. Dies betrifft die letzten 14 Tage vor der Einreise.
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind erlaubt.
Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:
Geimpfte Reisende
- Vollständig gegen COVID-19 geimpfte Reisende können aus allen Staaten mit Ausnahmen der dunkelroten Kategorie einreisen, wenn sie einen Impfnachweis mitführen, der die folgenden Voraussetzungen erfüllt: https://www.diplomatie.gouv.fr/en/coming-to-france/coronavirus-advice-for-foreign-nationals-in-france/ (https://www.diplomatie.gouv.fr/en/coming-to-france/coronavirus-advice-for-foreign-nationals-in-france/).
- Sie können sich dabei auch von der Testpflicht befreien, wenn sie aus "EU+"-Ländern oder aus dem Vereinigten Königreich einreisen. Die dazugehörigen Länder finden Sie ebenfalls unter dem angegebenen Link.
- Reisende können die entsprechenden Nachweise in Papierform oder in digitaler Form, z. B. über die französische App "TousAntiCovid", vorlegen. Das Digitale COVID-Zertifikat der EU wird anerkannt.
Genesene Reisende
- Von COVID-19 genesene Reisende können sich von der Testpflicht befreien, wenn sie einen Genesungsnachweis nach den folgenden Anforderungen erbringen und aus EU-Ländern einreisen: https://www.diplomatie.gouv.fr/en/coming-to-france/coronavirus-advice-for-foreign-nationals-in-france/. (https://www.diplomatie.gouv.fr/en/coming-to-france/coronavirus-advice-for-foreign-nationals-in-france/.)
Korsika
- Reisende nach Korsika können sich nur dann von der Testpflicht befreien, wenn sie einen Impfnachweis nach den folgenden Voraussetzungen vorlegen: https://www.prefectures-regions.gouv.fr/corse/Documents-publications/Salle-de-presse/Communique-de-presse/Covid-19-nouvelles-dispositions-applicables-avant-l-arrivee-en-Corse (https://www.prefectures-regions.gouv.fr/corse/Documents-publications/Salle-de-presse/Communique-de-presse/Covid-19-nouvelles-dispositions-applicables-avant-l-arrivee-en-Corse).
Wichtig bei der Einreise:
Es wird ein negativer COVID-19-Test benötigt.
- Es muss sich dabei um einen negativen PCR- oder Antigen-Test handeln.
- Je nach Länderkategorie und Impfstatus gelten unterschiedliche Regeln für das Testalter, das entweder maximal 72 Stunden (PCR) oder maximal 48 Stunden (Antigen-Test) betragen darf. Siehe dazu: https://www.diplomatie.gouv.fr/en/coming-to-france/coronavirus-advice-for-foreign-nationals-in-france/article/rules-that-apply-to-countries-and-territories-on-the-green-orange-red-or (https://www.diplomatie.gouv.fr/en/coming-to-france/coronavirus-advice-for-foreign-nationals-in-france/article/rules-that-apply-to-countries-and-territories-on-the-green-orange-red-or).
- Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder unter 12 Jahren. Es wird ein Einreiseformular/Gesundheitsformular benötigt. Das Formular finden Sie unter folgendem Link: https://app.euplf.eu/#/form.
Dies gilt für alle Flugreisenden. Zusätzlich muss bei der Einreise aus orange eingestuften Staaten das folgende Formular ausgefüllt werden: https://passager.serveureos.org (https://passager.serveureos.org). Bei der Ankunft muss mit Gesundheitskontrollen gerechnet werden. Es kann auch zu COVID-Tests kommen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen. An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.
Korsika
- Reisende nach Korsika benötigen einen maximal 72 Stunden alten PCR-Test oder einen maximal 48 Stunden alten Antigen-Test zur Einreise.
- Ausgenommen davon sind Kinder unter 11 Jahren.
- Reisende müssen zudem schriftlich erklären, dass sie den Einreiseregeln nach Korsika nachkommen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: https://www.prefectures-regions.gouv.fr/corse/ (https://www.prefectures-regions.gouv.fr/corse/).
Transit:
Der Transit ist bis auf Weiteres nur teilweise möglich.
- Die Durchreise über den Landweg ist lediglich über die EU- und Schengen-Staaten möglich. EU-Bürger dürfen zur Durchreise an ihren Wohnsitz auch aus Drittstaaten anreisen, müssen aber – je nach Destination – die verschärften Einreisebestimmungen beachten.
- Reisenden von außerhalb der EU-Staaten wird derzeit nur der Flughafentransit gestattet, dabei darf der Zwischenstopp nicht länger als 24 Stunden dauern. Flugreisende müssen ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen.
- Auch Transitreisende unterliegen der Testpflicht und den weiteren Einreisevoraussetzungen.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen.
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet
- Restaurants/Cafés: geöffnet
- Bars: geöffnet
- Clubs: geöffnet
- Geschäfte: geöffnet
- Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet
- Kinos/Theater: geöffnet
- Strände: geöffnet
- Gotteshäuser: geöffnet
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar mit Einschränkungen
- Maskenpflicht: nein
- Mindestabstand: 2.00 Meter
- Versammlungsverbot: Nein
- App: https://www.gouvernement.fr/info-coronavirus/tousanticovid
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.
Vorläufiger Personalausweis
Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente sollten im Original vorgelegt werden und nicht verlängert oder handschriftlich verändert worden sein.
Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Zusätzlich benötigen alleinreisende/nur von einem Elternteil begleitete Minderjährige Folgendes:
- Eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung
Dies gilt für Minderjährige unter 15 Jahren.
Einreisebestimmungen
Coronabestimmungen:
Die Einreise ist möglich.
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind erlaubt.
Wichtig bei der Einreise:
Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen.
Transit:
Der Transit ist möglich.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen. Griechenland hat, je nach Infektionslage, verschiedene Zonen erklärt, in denen es zu unterschiedlich schweren Einschränkungen kommt: https://covid19.gov.gr/covid-map (https://covid19.gov.gr/covid-map)
- Ausgangssperre: nein
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet
- Restaurants/Cafés: geöffnet
- Bars: geöffnet
- Clubs: geöffnet
- Geschäfte: geöffnet
- Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet
- Kinos/Theater: geöffnet
- Strände: geöffnet
- Gotteshäuser: geöffnet
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar
- Taxis: verfügbar
- Maskenpflicht: teilweise * in geschlossenen öffentlichen Räumen und öffentlichen Verkehrsmitteln
- Mindestabstand: ja
- Versammlungsverbot: Nein
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Personalausweis
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente sollten im Original vorgelegt werden und nicht verlängert oder handschriftlich verändert worden sein.
Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Zusätzlich benötigen alleinreisende/nur von einem Elternteil begleitete Minderjährige Folgendes:
- Eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung (nur für alleinreisende Minderjährige)
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt.
Visabestimmungen
Es wird ein Visum benötigt.
Visaarten:
Visum ( Botschaft, Konsulat )
Erläuterung: Das Visum kann bei der Botschaft oder den zuständigen Konsulaten beantragt werden.
Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 21 Tage
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit, je nach Aufkommen bei den unterschiedlichen Auslandsvertretungen, vom durchschnittlichen Wert abweichen kann.
Visum bei Ankunft
Erläuterung: Das Visum ist bei Ankunft vor Ort an offiziellen Grenzstellen erhältlich.
Das Visum kann bei der Einreise vor Ort an den Flughäfen Queen Alia International und Aqaba beantragt werden.
Hinweis:
Das Visum berechtigt zu einen Aufenthalt von 30 Tagen. Eine Verlängerung des Visums ist für bis zu 6 Monate möglich. Dafür muss bei der örtlichen Polizeistation vorgesprochen werden.
Mitzuführende Dokumente:
- Visumantrag
- Weiter- oder Rückflugticket
- Nachweis einer Unterkunft
- Reisepass mit mindestens einer freien Seite
- Biometrische Passfotos
Einreise auf dem Landweg:
Es wird empfohlen, einen internationalen Führerschein mitzuführen.
Einreise über Israel:
Es ist möglich, ein Visum bei der Einreise an den Grenzübergängen "Aqaba/Yitzhak Rabin" (bei Eilat) und "Sheikh Hussein Bridge" (Nordgrenze) zu erhalten. Bei der Überquerung der "King-Hussein Bridge" (Palästinensische Gebiete) werden keine Visa ausgestellt.
Besonderheit:
Israelische Stempel im Pass sowie Stempel der jordanischen Grenzübergangsstellen zu Israel können bei der Weiterreise in arabische Nachbarstaaten zu Problemen führen.
Sollten Sie ein Visum benötigen, so empfehlen wir die Beantragung des Visums über unseren Partner
visum24®
Visabestimmungen
Es wird ein Visum benötigt.
Visaarten:
Visum ( Botschaft, Konsulat )
Erläuterung: Das Visum kann bei der Botschaft oder den zuständigen Konsulaten beantragt werden.
Das Visum ist ein Jahr lang gültig und berechtigt zu mehrfacher Einreise innerhalb dieses Zeitraums, wobei ein Aufenthalt 90 Tage am Stück nicht überschreiten darf.
Durchschnittliche Bearbeitungszeit: mehrere Wochen
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit, je nach Aufkommen bei den unterschiedlichen Auslandsvertretungen, vom durchschnittlichen Wert abweichen kann.
E-Visum/ETA
Erläuterung: Das Visum kann online beantragt werden.
Das e-Visum/die elektronische Einreiseerlaubnis kann online unter folgendem Link beantragt werden : https://visa.visitsaudi.com
Das E-Visum ist ein Jahr lang gültig und berechtigt zu mehrfacher Einreise innerhalb dieses Zeitraums, wobei ein Aufenthalt 90 Tage am Stück nicht überschreiten darf.
Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 1-2 Tage
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit, je nach Aufkommen bei den unterschiedlichen Auslandsvertretungen, vom durchschnittlichen Wert abweichen kann.
Visum bei Ankunft
Erläuterung: Das Visum ist bei Ankunft vor Ort an offiziellen Grenzstellen erhältlich.
Bei der Ankunft vor Ort können Visa für einmalige Einreisen und Aufenthalte bis zu 30 Tagen oder Visa für mehrmalige Einreisen und Aufenthalte bis zu 90 Tagen beantragt werden. Es wird jedoch dringend empfohlen, das Visum bereits vor der Reise online zu beantragen. Reisende sollten mit einer saudischen Fluggesellschaft reisen oder sich bei ihrer jeweiligen Fluggesellschaft darüber erkundigen, ob die Beförderung ohne Visum möglich ist.
Besonderheit:
Inhaber eines noch gültigen, gestempelten Visums aus dem Schengen-Raum, Großbritannien oder den USA, die bereits mit diesem Visum in das betreffende Gebiet gereist sind, können damit ein Visum bei Ankunft in Saudi-Arabien beantragen, wenn sie mit einer Saudi-arabischen Airline reisen. Reisende sollten sich vorab bei ihrer Fluggesellschaft erkundigen.
Bitte beachten:
Reisende mit einem israelischen Einreisestempel im Pass sollten sich zur Beantragung ihres Visums in jedem Fall direkt an ihre zuständige Auslandsvertretung wenden.
Einreise auf dem Land- und Seeweg:
Die See- und Landwege sind nur für Transitreisende freigegeben.
Sollten Sie ein Visum benötigen, so empfehlen wir die Beantragung des Visums über unseren Partner
visum24®
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 90 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 90 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Mitzuführende Dokumente:
- Ausreichend gültiges Reisedokument
- Weiter- oder Rückflugticket
- Nachweis einer Unterkunft
- Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel (mind. 100 US-Dollar pro Person pro Tag) bar oder in Form eines (digitalen) Kontoauszugs, Kreditkarten werden nicht als Nachweis anerkannt
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 90 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 90 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Coronavirus:
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 wurde die visumfreie Einreise aktuell für zahlreiche Reisende aus Infektionsländern eingestellt. Reisende sollten sich diesbezüglich an ihre zuständige Auslandsvertretung wenden und bis auf Weiteres ein Visum vor der Reise beantragen.
Mitzuführende Dokumente:
- Weiter- oder Rückflugticket
- Reisepass mit mindestens zwei freien gegenüberliegenden Seiten
Hinweis:
Mit einem Reiseausweis, der im Notfall zur Ausreise von der deutschen Bundespolizei ausgestellt wird, ist es nicht möglich nach Südafrika einzureisen. Im Weiteren benötigen folgende Personen ein Visum zu Einreise nach Südafrika:
- Inhaber von in Deutschland ausgestellten "Reiseausweisen für Flüchtlinge (gem. Abkommen vom 28.07.1951)",
- Inhaber von deutschen "Reiseausweisen für Flüchtlinge (gemäß Abkommen vom 15.10.1946)",
- Inhaber von "Reiseausweisen für Staatenlose",
- Inhaber von "Reisedokumenten" .
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt.
Eine Aufenthaltserlaubnis für die Reisedauer, maximal für bis zu drei Monate, wird an der Grenze ausgestellt. Diese kann für weitere drei Monate, bis hin zu maximal einem Jahr, verlängert werden.
Mitzuführende Dokumente:
- Weiter- oder Rückflugticket
- Nachweis einer Unterkunft
- Reisepass mit mindestens zwei freien gegenüberliegenden Seiten
- Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel (mindestens 150 US-Dollar pro Tag bar, mittels Scheck oder Kreditkarte)
Visabestimmungen
Es wird ein Visum benötigt.
Visaarten:
Visum ( Botschaft, Konsulat )
Erläuterung: Das Visum kann bei der Botschaft oder den zuständigen Konsulaten beantragt werden.
Durchschnittliche Bearbeitungszeit: mehrere Wochen
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit, je nach Aufkommen bei den unterschiedlichen Auslandsvertretungen, vom durchschnittlichen Wert abweichen kann.
E-Visum/ETA
Erläuterung: Das Visum kann online beantragt werden.
Das e-Visum/die elektronische Einreiseerlaubnis kann online unter folgendem Link beantragt werden : https://visa2egypt.gov.eg/eVisa/Home
Von der Beantragung eines E-Visums wird abgeraten, da aktuell Anträge abgelehnt werden und das eingezahlte Geld nicht erstattet wird.
Durchschnittliche Bearbeitungszeit: mehrere Wochen
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit, je nach Aufkommen bei den unterschiedlichen Auslandsvertretungen, vom durchschnittlichen Wert abweichen kann.
Visum bei Ankunft
Erläuterung: Das Visum ist bei Ankunft vor Ort an offiziellen Grenzstellen erhältlich.
Die Beschaffung eines Visums bei Ankunft beschränkt sich auf die internationalen Flughäfen (Hurghada, Kairo, Luxor etc.). Dort kann das Visum an offiziellen Bankschaltern vor Erreichen der Passschalter beantragt werden. Das Visum gilt für 30 Tage bei einmaliger Einreise.
Bei direkter Einreise und ausschließlichem Aufenthalt auf der Sinai-Halbinsel können Reisende vor Ort ein 14-tägiges, kostenloses Visum für die Sinai-Halbinsel erhalten. Weitere Teile Ägyptens können damit jedoch nicht bereist werden.
Mitzuführende Dokumente:
- Reisepass mit mindestens einer freien Seite
Einreise auf dem Land- und Seeweg:
Das Visum muss vorher bei den zuständigen Behörden beantragt werden, sonst ist keine Einreise möglich.
Einreise aus Israel:
Bei der Einreise aus Israel wird am Grenzübergang Taba/Eilat lediglich ein 14-tägiges Visum für die Sinai-Halbinsel ausgestellt. Wenn weitere Teile Ägyptens bereist werden sollen, muss ein Visum vor Beginn der Reise beantragt werden.
Sollten Sie ein Visum benötigen, so empfehlen wir die Beantragung des Visums über unseren Partner
visum24®
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt.
Einreise auf dem Landweg:
Wenn Sie mit dem Auto nach Frankreich einreisen, beachten Sie bitte, dass die Fahrerlaubnis mit 17 Jahren nicht gilt.
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt.
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Transitvisabestimmungen
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum.
Wenn folgende Bedingungen erfüllt sind, benötigen Reisende kein Transitvisum:
- Reisende verfügen über ein Weiterreiseticket in ein Drittland
- Reisende halten sich im Transitbereich des Flughafens auf
- Die Weiterreise erfolgt innerhalb von 48 Stunden
Transitvisabestimmungen
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum.
Wenn folgende Bedingungen erfüllt sind, benötigen Reisende kein Transitvisum:
- Reisende verfügen über ein Weiterreiseticket in ein Drittland
- Reisende halten sich im Transitbereich des Flughafens auf
- Die Weiterreise erfolgt innerhalb von 12 Stunden
- Reisende fliegen über Dammam, Jeddah oder Riyadh weiter.
Es ist nur ein Transitstop in Saudi-Arabien erlaubt.
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Transitvisabestimmungen
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum.
Wenn folgende Bedingungen erfüllt sind, benötigen Reisende kein Transitvisum:
- Reisende verfügen über ein Weiterreiseticket in ein Drittland
- Reisende halten sich im Transitbereich des Flughafens auf
- Die Weiterreise erfolgt innerhalb von 48 Stunden
- Der Flughafen muss zwischen 6 und 48 Stunden verlassen werden. Passagiere, die weniger als 6 Stunden Aufenthalt haben, dürfen nur den Transitbereich verlassen, jedoch nicht den Flughafen.
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Gesundheitliche Hinweise
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Frühsommer-Meningoenzephalitis, bei besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Schwangere:
Bitte beachten Sie, dass für Schwangere folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Chikungunya-Fieber
Hinweis:
Von April bis Oktober können Zeckenbisse eine Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) übertragen.
Schlussbestimmungen
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Datenstand vom: 22.05.2022 02:47 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf
Gesundheitliche Hinweise
Folgende Impfungen sind bei der Einreise vorgeschrieben:
- Gelbfieber (siehe unten)
Gelbfieber:
Bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 12 Monate. Dies gilt auch bei Transitaufenthalten von über 12 Stunden am Flughafen eines Landes, das Gelbfieber-Infektionsgebiet ist.
Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr:
Afrika:
Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Südsudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik
Zentral- und Südamerika:
Argentinien, Bolivien, Brasilien, Ecuador, Französisch-Guayana, Guyana, Kolumbien, Panama, Paraguay, Peru, Suriname, Trinidad und Tobago, Venezuela
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Cholera
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Schlussbestimmungen
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Datenstand vom: 22.05.2022 02:46 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf
Gesundheitliche Hinweise
Folgende Impfungen sind bei der Einreise vorgeschrieben:
- Gelbfieber (siehe unten)
Gelbfieber:
Bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 12 Monate. Dies gilt auch bei Transitaufenthalten von über 12 Stunden am Flughafen eines Landes, das Gelbfieber-Infektionsgebiet ist.
Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr:
Afrika:
Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Südsudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik
Zentral- und Südamerika:
Argentinien, Bolivien, Brasilien, Ecuador, Französisch-Guayana, Guyana, Kolumbien, Panama, Paraguay, Peru, Suriname, Trinidad und Tobago, Venezuela
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria:
Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Poliomyelitis:
Bei der Einreise aus Ländern mit aktuellem Poliomyelitis-Infektionsrisiko ist eine Polio-Impfung erforderlich. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Die Impfung darf nicht länger als vier Wochen vor Einreise zurückliegen. Alle Reisende aus diesen Ländern erhalten bei der Einreise an der Grenze einen oralen Impfstoff.
Aktuelle Länder mit Poliomyelitis-Infektionsgefahr:
Demokratische Republik Kongo, Mosambik, Niger, Nigeria, Somalia, Angola, Äthiopien, Benin, Ghana, Kamerun, Sambia, Togo, Tschad, Zentralafrikanische Republik, Afghanistan, Indonesien, Pakistan, Myanmar, China, Philippinen, Papua-Neuguinea
Schwangere:
Bitte beachten Sie, dass für Schwangere folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Chikungunya-Fieber
Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Dengue-Fieber
Wichtiger Hinweis:
Teilnehmer an der Hadsch- und Umrah-Pilgerfahrt sowie Saisonarbeiter benötigen eine Meningokokkenimpfung (ACWY). Die Impfung muss im Zeitraum zwischen 3 Jahre und 10 Tage vor der Einreise erfolgt sein.
Schlussbestimmungen
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Datenstand vom: 22.05.2022 02:46 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf
Gesundheitliche Hinweise
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Schwangere:
Bitte beachten Sie, dass für Schwangere folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Chikungunya-Fieber
Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Dengue-Fieber
Schlussbestimmungen
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Datenstand vom: 22.05.2022 02:45 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf
Gesundheitliche Hinweise
Folgende Impfungen sind bei der Einreise vorgeschrieben:
- Gelbfieber (siehe unten)
Gelbfieber:
Bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 12 Monate. Dies gilt auch bei Transitaufenthalten von über 12 Stunden am Flughafen eines Landes, das Gelbfieber-Infektionsgebiet ist.
Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr:
Afrika:
Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Südsudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik
Zentral- und Südamerika:
Argentinien, Bolivien, Brasilien, Ecuador, Französisch-Guayana, Guyana, Kolumbien, Panama, Paraguay, Peru, Suriname, Trinidad und Tobago, Venezuela
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Cholera, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria:
Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Schlussbestimmungen
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Datenstand vom: 22.05.2022 02:45 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf
Gesundheitliche Hinweise
Folgende Impfungen sind bei der Einreise vorgeschrieben:
- Gelbfieber (siehe unten)
Gelbfieber:
Bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 12 Monate. Dies gilt auch bei Transitaufenthalten am Flughafen eines Landes, das Gelbfieber-Infektionsgebiet ist.
Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr:
Afrika:
Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Südsudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik
Zentral- und Südamerika:
Argentinien, Bolivien, Brasilien, Ecuador, Französisch-Guayana, Guyana, Kolumbien, Panama, Paraguay, Peru, Suriname, Trinidad und Tobago, Venezuela
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Cholera, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Schwangere:
Bitte beachten Sie, dass für Schwangere folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Chikungunya-Fieber
Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Dengue-Fieber
Schlussbestimmungen
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Datenstand vom: 22.05.2022 02:45 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf
Gesundheitliche Hinweise
Folgende Impfungen sind bei der Einreise vorgeschrieben:
- Gelbfieber (siehe unten)
Gelbfieber:
Bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 9 Monate. Dies gilt auch bei Transitaufenthalten von über 12 Stunden am Flughafen eines Landes, das Gelbfieber-Infektionsgebiet ist.
Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr:
Afrika:
Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Südsudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik
Zentral- und Südamerika:
Argentinien, Bolivien, Brasilien, Ecuador, Französisch-Guayana, Guyana, Kolumbien, Panama, Paraguay, Peru, Suriname, Trinidad und Tobago, Venezuela
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Cholera
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Vogelgrippe, bei besonderer Exposition
- Poliomyelitis
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria:
Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Poliomyelitis:
Alle Personen, die seit mehr als 4 Wochen in Ägypten sind und eine internationale Reise antreten, sollten nach WHO-Empfehlungen (oraler Impfstoff bOPV oder intramuskulärer Impfstoff IPV) gegen Polio geimpft sein. Die Impfung sollte vier Wochen bis zwölf Monate vor der Abreise stattgefunden haben. Bei dringenden Reisen sollte die Impfung mindestens zum Zeitpunkt der Abreise durchgeführt worden sein. Allen Reisenden wird daher empfohlen, sich vollständig gegen Polio zu impfen.
Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Dengue-Fieber
- Poliomyelitis
Schlussbestimmungen
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Datenstand vom: 22.05.2022 02:46 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf
Gesundheitliche Hinweise
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Frühsommer-Meningoenzephalitis
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Schwangere:
Bitte beachten Sie, dass für Schwangere folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Zika-Virus
Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Dengue-Fieber
Schlussbestimmungen
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Datenstand vom: 22.05.2022 02:47 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf
Gesundheitliche Hinweise
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Meningokokken-Krankheit (B), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Frühsommer-Meningoenzephalitis, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Schlussbestimmungen
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Datenstand vom: 22.05.2022 02:47 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf