WeltkreuzfahrtMSC Magnifica
- 117-tägig inkl. Flug
- Premium-Schiff
- Vollpension
- Inkl. 15 Ausflüge, Trinkgelder und Tischgetränke zum Essen
Werden Sie Teil einer unvergesslichen Reise. Erkunden Sie mit MSC Magnifica die traumhaftesten Inseln und atemberaubendsten Städte dieser Welt und lassen Sie sich von den verschiedensten Kulturen komplett verzaubern. Einmal rund um den Globus!
Bitte beachten Sie, dass zur Teilnahme an unseren Reisen seitens der Reedereien, Fluggesellschaften und/oder Partner vor Ort evtl. bestimmte Voraussetzungen wie zum Beispiel Covid-Impfung, PCR-Test etc. erfüllt sein müssen. Wir empfehlen Ihnen, sich vorab und auch nach einer Buchung fortlaufend auf unserer Informations-Seite über die aktuellen Bestimmungen zu informieren:
https://www.aldi-reisen.de/service/reiseinformationen/bedingungenZusatzkosten: Stand Oktober 2021
Hinweis: Änderungen vorbehalten, maßgeblich ist die Reisebestätigung.
Werden Sie Teil einer unvergesslichen Reise. Erkunden Sie mit MSC Magnifica die traumhaftesten Inseln und atemberaubendsten Städte dieser Welt und lassen Sie sich von den verschiedensten Kulturen komplett verzaubern. Einmal rund um den Globus!
Bitte beachten Sie, dass zur Teilnahme an unseren Reisen seitens der Reedereien, Fluggesellschaften und/oder Partner vor Ort evtl. bestimmte Voraussetzungen wie zum Beispiel Covid-Impfung, PCR-Test etc. erfüllt sein müssen. Wir empfehlen Ihnen, sich vorab und auch nach einer Buchung fortlaufend auf unserer Informations-Seite über die aktuellen Bestimmungen zu informieren:
https://www.aldi-reisen.de/service/reiseinformationen/bedingungenZusatzkosten: Stand Oktober 2021
Hinweis: Änderungen vorbehalten, maßgeblich ist die Reisebestätigung.
Innenkabine A: 10.799 €
Innenkabine B: 11.599 €
Außenkabine A: 12.079 €
Außenkabine B: 13.359 €
Balkonkabine A: 15.599 €
Balkonkabine B: 16.399 €
Wenn Sie eine Doppelkabine zur Alleinbelegung buchen möchten, wenden Sie sich bitte an unsere Reservierungshotline.
Die MSC Magnifica ist ein moderner und komfortabler Cruise Liner, der im Jahr 2010 auf Jungfernfahrt ging.
Im Jahr 2014 wurde das Kreuzfahrtschiff renoviert und 2021 nochmal modernisiert. Sie gehört zur Musica-Klasse, zu der schon die MSC Orchestra, MSC Poesia und MSC Musica gehören. Genießen Sie das abwechslungsreiche Entertainment und gehen Sie auf Shoppingtour in den Duty-Free-Shops auf den weitläufigen Passagierdecks.
Das Schiff bietet Ihnen für das leibliche Wohl fünf Restaurants, welche jeweils in einem bosonderen Stil eingerichtet sind, und zahlreiche Bars sowie das MSC Aurea Spa mit Fitnesscenter, Dampfbädern, Saunen, Schönheitssalon und Solarium. Weiterhin bietet das Schiff Internetcafé (gegen Gebühr), Whirlpools, Pools, von denen einer mit beweglichem Dach ausgestattet ist und so bei jedem Wetter das Baden ermöglicht, Volleyball- und Tennisplatz, Minigolf, Bowling, Billard, Diskothek, Spielzimmer, Joggingpfad, Theater, Casino, 4D-Kino, Bücherei, Kartenzimmer und Kunstgalerie.
Die Innenkabinen A (ca. 13 m², min. 1 Vollzahler/max. 2 Vollzahler) verfügen über ein Doppelbett, das sich zu zwei Einzelbetten arrangieren lässt, Bad mit Dusche, TV, Telefon, Internetzugang für Ihren Laptop (gegen Gebühr), Minibar, Zimmersafe, Klimaanlage und Föhn. Die Lage befindet sich auf den unteren Decks.
Die Innenkabinen B (ca. 13 m², min. 1 Vollzahler/max. 2 Vollzahler) verfügen über ein Doppelbett, das sich zu zwei Einzelbetten arrangieren lässt, Bad mit Dusche, TV, Telefon, Internetzugang für Ihren Laptop (gegen Gebühr), Minibar, Zimmersafe, Klimaanlage und Föhn.
Die Außenkabinen A (ca. 14 - 17 m², min. 1 Vollzahler/max. 2 Vollzahler) verfügen über ein Doppelbett, das sich zu zwei Einzelbetten arrangieren lässt, Bad mit Dusche, TV, Telefon, Internetzugang für Ihren Laptop (gegen Gebühr), Minibar, Zimmersafe, Klimaanlage, Föhn und zusätzlich über ein nicht zu öffnendes Fenster bzw. ein Bullauge. In dieser Kategorie ist teilweise mit Sichtbehinderung zu rechnen.
Die Außenkabinen B (ca. 14 - 17 m², min. 1 Vollzahler/max. 2 Vollzahler) verfügen über ein Doppelbett, das sich zu zwei Einzelbetten arrangieren lässt, Bad mit Dusche, TV, Telefon, Internetzugang für Ihren Laptop (gegen Gebühr), Minibar, Zimmersafe, Klimaanlage, Föhn und zusätzlich über ein nicht zu öffnendes Fenster bzw. ein Bullauge. Die Kabinen liegen in besserer Lage auf den Decks.
Die Balkonkabinen A (ca. 17 - 20 m² inkl. Balkon, min. 1 Vollzahler/max. 2 Vollzahler) verfügen über ein Doppelbett, das sich zu zwei Einzelbetten arrangieren lässt, Bad mit Dusche, TV, Telefon, Internetzugang für Ihren Laptop (gegen Gebühr), Minibar, Zimmersafe, Klimaanlage und Föhn sowie über raumhohe Schiebetüren zum privaten Balkon mit Sitzgelegenheit.
Die Balkonkabinen B (ca. 17 - 20 m² inkl. Balkon, min. 1 Vollzahler/max. 2 Vollzahler) verfügen über ein Doppelbett, das sich zu zwei Einzelbetten arrangieren lässt, Bad mit Dusche, TV, Telefon, Internetzugang für Ihren Laptop (gegen Gebühr), Minibar, Zimmersafe, Klimaanlage und Föhn sowie über raumhohe Schiebetüren zum privaten Balkon mit Sitzgelegenheit. Die Kabinen liegen in besserer Lage auf den Decks.
Ihre Vollpension an Bord
Die Vollpension an Bord beinhaltet bis zu fünf Mahlzeiten täglich (Frühstück, Mittagessen, Nachmittagskaffee, Abendessen und Mitternachtssnack an einigen Abenden). Beginn ist mit dem Abendessen am Einschiffungstag und Ende mit dem Frühstück am Ausschiffungstag.
Ihr Tischgetränke-Paket
Das Getränkepaket beinhaltet eine Auswahl an Weinen (glasweise), Bier vom Fass, Softdrinks und Mineralwasser zum Mittag- und Abendessen in den Hauptrestaurants und im Buffet-Restaurant. Das Getränkepaket ist nicht in den Spezialitätenrestaurants gültig.
Weitere InformationenDiese Reise ist im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet. Im Zweifel kontaktieren Sie unsere Reservierungshotline wegen Ihrer individuellen Bedürfnisse vor der Buchung.
Einreisebestimmungen
Coronabestimmungen:
Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende müssen im Besitz eines gültigen Visums sein.
Die folgenden Grenzübergänge sind geschlossen:
- Landweg
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind bis auf Weiteres nur teilweise möglich. In einigen Bundesstaaten ist mit Einreisebeschränkungen, Test- oder Quarantänemaßnahmen zu rechnen. Eine Übersicht zu den jeweiligen Maßnahmen finden Sie hier: https://link.passolution.eu/in-domestic (https://link.passolution.eu/in-domestic).
Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:
- Vollständig gegen das Coronavirus geimpfte Reisende mit Impfnachweisen aus bestimmten Ländern können sich von der Testpflicht befreien.
- Weitere Informationen dazu finden Sie unter https://link.passolution.eu/in-vaccinated-healed (https://link.passolution.eu/in-vaccinated-healed) oder bei Ihrer zuständigen Auslandsvertretung.
Wichtig bei der Einreise:
Bei der Einreise in die einzelnen Bundesstaaten kann es, zusätzlich zu den hier genannten Maßnahmen, zu weiteren Erfordernissen kommen. Dies betrifft insbesondere die Registrierung über separate Formulare oder Apps, kann sich aber auch auf Test- oder Isolationsmaßnahmen auswirken. Bitte informieren Sie sich dahingehend bei den lokalen Behörden oder unter folgendem Link: https://link.passolution.eu/in-info (https://link.passolution.eu/in-info).
Es wird ein negativer COVID-19-Test benötigt.
- Es muss sich dabei um einen negativen PCR-Test handeln, der bei Abreise nicht älter als 72 Stunden sein darf.
- Ausgenommen davon sind Kinder unter 5 Jahren. Es kommt zu COVID-19-Tests vor Ort.
- Dies erfolgt stichprobenartig.
- Ausgenommen von den Tests vor Ort sind Kinder unter 5 Jahren. Es wird ein Einreiseformular/Gesundheitsformular benötigt. Das Formular finden Sie unter folgendem Link: https://link.passolution.eu/in-form. Eine Bestätigung ist in ausgedruckter Form mitzuführen. Es wird eine App zur Einreise benötigt. Es handelt sich dabei um die App “Aarogya Setu”: https://link.passolution.eu/in-app (https://link.passolution.eu/in-app). Bei der Ankunft muss mit Gesundheitskontrollen gerechnet werden. Es kann auch zu COVID-Tests kommen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen. An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.
Transit:
Der Transit ist bis auf Weiteres nur teilweise möglich. Der Transit ist derzeit nur auf dem Luftweg möglich. Auch Transitreisende können vor Ort getestet werden.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen. Teilweise kann für den Zutritt zu öffentlichen Einrichtungen ein Test- oder Impfnachweis verlangt werden.
- Ausgangssperre: nein
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet mit Beschränkungen
- Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen
- Bars: geöffnet mit Beschränkungen
- Clubs: geöffnet mit Beschränkungen
- Geschäfte: geöffnet mit Beschränkungen
- Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet mit Beschränkungen
- Kinos/Theater: geöffnet mit Beschränkungen
- Strände: geöffnet mit Beschränkungen
- Gotteshäuser: geöffnet mit Beschränkungen
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar mit Einschränkungen
- Maskenpflicht: teilweise
- Mindestabstand: ja
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente sollten im Original vorgelegt werden und nicht verlängert oder handschriftlich verändert worden sein.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und sollten das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten nachweisen können, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Einreisebestimmungen
Coronabestimmungen:
Die Einreise ist teilweise möglich. Es dürfen nur vollständig Geimpfte einreisen. Zudem müssen Reisende im Besitz eines gültigen Visums sein oder dieses vor Ort beantragen, wenn sie dazu berechtigt sind. Die folgenden Grenzübergänge können aktuell zur Einreise genutzt werden: https://link.passolution.eu/id-info (https://link.passolution.eu/id-info).
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind bis auf Weiteres nur teilweise möglich.
- Es kommt zu Einschränkungen.
- Reisende im inländischen Reiseverkehr benötigen einen Impfnachweis und, je nach Impfstatus, einen negativen Test.
- Für Flugreisen innerhalb Indonesiens ist die “eHAC” auszufüllen.
- Bei Reisen außerhalb zusammenhängender Gebiete wird Die App “Peduli Lindungi” verlangt.
- Reisende sollten sich unbedingt bei der jeweiligen Transportgesellschaft über abweichende Regelungen erkundigen.
Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:
- Zur Einreise müssen alle Reisenden ab 18 Jahren einen vollständigen Impfnachweis erbringen.
- Welche Impfnachweise anerkannt werden, lesen Sie unter folgendem Link: https://link.passolution.eu/id-vaccinated-healed1 (https://link.passolution.eu/id-vaccinated-healed1).
- Zudem müssen Reisende ihren Impfnachweis vorab online verifizieren: https://link.passolution.eu/id-vaccinated-healed2 (https://link.passolution.eu/id-vaccinated-healed2).
- Nicht oder nicht vollständig Geimpfte müssen damit rechnen, vor Ort geimpft zu werden. Dies gilt insbesondere für Kinder zwischen 6 und 17 Jahren.
- Reisende, die innerhalb von 30 Tagen vor der Einreise an COVID-19 erkrankt waren und nun genesen sind, können sich von der Pflicht befreien, einen Impfnachweis vorzulegen. Die Voraussetzungen dazu finden Sie unter folgendem Link: https://link.passolution.eu/id-vaccinated-healed3 (https://link.passolution.eu/id-vaccinated-healed3).
Wichtig bei der Einreise:
Es wird ein Einreiseformular/Gesundheitsformular benötigt.
- Die „eHAC“ (Indonesia Health Alert Card) muss über die App “Peduli Lindungi” ausgefüllt werden.
- Der dadurch generierte QR-Code wird zur Einreise benötigt. Es wird eine App zur Einreise benötigt.
- Es handelt sich dabei um die App “Peduli Lindungi”: https://link.passolution.eu/id-app (https://link.passolution.eu/id-app).
- Hierin muss die sogenannte „eHAC“ (Indonesia Health Alert Card) ausgefüllt werden, die bei Abreise überprüft wird. Bei der Ankunft muss mit Gesundheitskontrollen gerechnet werden. Es kann auch zu COVID-Tests kommen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen. Es wird eine Reisekrankenversicherung benötigt. Bitte beachten Sie dabei, dass die Versicherung eventuell vorgeschriebene COVID-19-Kosten abdeckt. Es wird in jedem Fall ein vollumfassender Versicherungsschutz empfohlen.
Transit:
Der Transit ist möglich. Bitte erkundigen Sie sich jedoch bei Ihrer Fluggesellschaft nach den aktuellen Anforderungen.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen. Zum Besuch einiger öffentlicher Einrichtungen wird ein Impfnachweis benötigt.
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet mit Beschränkungen
- Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen
- Geschäfte: geöffnet mit Beschränkungen
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar mit Einschränkungen
- Maskenpflicht: teilweise
- Mindestabstand: 1.50 Meter
- App: https://link.passolution.eu/id-app (https://link.passolution.eu/id-app)
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Zur Einreise mit dem vorläufigen Reisepass muss vor der Reise ein Visum beantragt werden.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente sollten im Original vorgelegt werden und nicht verlängert oder handschriftlich verändert worden sein.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und sollten das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten nachweisen können, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Einreisebestimmungen
Coronabestimmungen:
Die Einreise ist möglich.
Die folgenden Grenzübergänge sind geschlossen:
- Einige Landgrenzübergänge
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind bis auf Weiteres nur teilweise möglich. Zum Besuch der Aqaba Economic Free Zone und einiger Grenzübergänge wird ein Impf- oder Testnachweis benötigt.
Wichtig bei der Einreise:
Es wird ein Einreiseformular/Gesundheitsformular benötigt. Das Formular finden Sie unter folgendem Link: https://link.passolution.eu/jo-form1.
- Nach dem Ausfüllen erhalten Reisende einen QR-Code, den sie vorweisen müssen.
- Zudem muss das folgende Gesundheitsformular vorgelegt werden: https://link.passolution.eu/jo-form2. (https://link.passolution.eu/jo-form2.)
- Ausgenommen sind Kinder unter 5 Jahren.
Transit:
Der Transit ist bis auf Weiteres nur teilweise möglich.
- Der Transit ist derzeit nur auf dem Luftweg möglich und unter Umständen auch zeitlich begrenzt.
- Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft nach den jeweiligen Restriktionen.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen. Zum Besuch einiger öffentlicher Einrichtungen wird ein Impf- oder Testnachweis benötigt.
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet
- Restaurants/Cafés: geöffnet
- Geschäfte: geöffnet
- Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet
- Kinos/Theater: geöffnet
- Gotteshäuser: geöffnet
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar
- Maskenpflicht: teilweise
- in Gotteshäusern
- Mindestabstand: 1.50 Meter
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente sollten im Original vorgelegt werden und nicht verlängert oder handschriftlich verändert worden sein.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Reisehinweis:
Von Reisen in das syrisch-jordanische Grenzgebiet sowie in den Nordosten des Landes in der Grenzregion zum Irak wird derzeit dringend abgeraten.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Zusätzlich benötigen alleinreisende/nur von einem Elternteil begleitete Minderjährige Folgendes:
- Eine unterschriebene Einverständniserklärung beider Eltern
- Passkopien der Sorgeberechtigten
Die Einverständniserklärung muss in deutscher und englischer Sprache vorhanden sein und die Ein- und Ausreisedaten, die Namen der Sorgeberechtigten, den Namen des Kindes und die Begleitpersonen enthalten.
Wenn Minderjährige mit nach Jordanien einreisen, die eine jordanische (Doppel-)Staatsbürgerschaft oder einen jordanischen Familiennamen haben, muss Folgendes beachtet werden:
Falls der Minderjährige bei der Ausreise nicht vom Vater begleitet wird, muss dieser schriftlich zustimmen, dass der Minderjährige Jordanien verlassen darf. Die Erklärung muss von den örtlich zuständigen Behörden beglaubigt werden. Sollte die Einverständniserklärung nicht vorliegen, kann die Ausreise verweigert werden.
Einreisebestimmungen
Coronabestimmungen:
Die Einreise ist möglich.
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind bis auf Weiteres nur teilweise möglich. In stark betroffenen Regionen des Landes kann es jederzeit zu Einschränkungen kommen.
Quarantänemaßnahmen:
Bei der Einreise kommt es zu Quarantänemaßnahmen von bis zu 5 Tagen. Diese gelten bis auf Weiteres.
Die Quarantäne können Sie in der eigenen Unterkunft absolvieren. Am 5. Tag der Quarantäne sollten Reisende einen professionellen Antigen-Schnelltest (RTK-Ag) durchführen. Wenn Sie negativ getestet werden, können sie am 5. Tag aus der Quarantäne entlassen werden. Wenn sie positiv getestet werden, müssen sie weitere 5 Tage in Quarantäne bleiben.
Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:
- Unter welchen Voraussetzungen Impf- oder Genesungsnachweise anerkannt werden, lesen Sie unter folgendem Link: https://mysafetravel.gov.my/vaccine/status (https://mysafetravel.gov.my/vaccine/status)
- Vollständig Geimpfte und Kinder unter 18 Jahren sind bei der Ankunft von der Quarantäne und Versicherungspflicht ausgenommen.
- Geimpfte sind auch von der Testpflicht zur Einreise und vor Ort befreit.
Wichtig bei der Einreise:
Es wird ein negativer COVID-19-Test benötigt.
- Dabei muss es sich um einen PCR-Test oder einen Antigen-Schnelltest (RTK-Ag) handeln, der innerhalb von 2 Tagen vor Abreise durchgeführt werden müssen.
- Das Testergebnis muss auf Englisch vorliegen.
- Kinder unter 6 Jahren sind von der Testpflicht befreit. Es kommt zu COVID-19-Tests vor Ort.
- Reisende müssen sich innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise einem Antigen-Test unterziehen.
- Kinder unter 7 Jahren sind von der Testpflicht befreit. Es wird eine App zur Einreise benötigt. https://mysejahtera.malaysia.gov.my/FAQ_en/ (https://mysejahtera.malaysia.gov.my/FAQ_en/) Bei der Ankunft muss mit Gesundheitskontrollen gerechnet werden. Es kann auch zu COVID-Tests kommen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen. An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.
Sabah und Sarawak
Bei der Einreise nach Sabah und Sarawak kann es zu abweichenden Regelungen kommen. Bitte informieren Sie sich dahingehend rechtzeitig bei den zuständigen Behörden.
Transit:
Der Transit ist bis auf Weiteres nur teilweise möglich.
- Der Transit darf nicht länger als 24 Stunden dauern.
- Bitte wenden Sie sich bezüglich der weiteren Restriktionen an Ihre Fluggesellschaft.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen.
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet mit Beschränkungen
- Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen
- Geschäfte: geöffnet mit Beschränkungen
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar mit Einschränkungen
- Maskenpflicht: ja * in öffentlichen Innenräumen
- Mindestabstand: 1.00 Meter
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente sollten im Original vorgelegt werden und nicht verlängert oder handschriftlich verändert worden sein.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und sollten das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten nachweisen können, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Reisehinweis:
Von Reisen in den Osten der Provinz Sabah und auf die angrenzenden Inseln wird dringend abgeraten. Vor Reisen in das Seegebiet zwischen den Süd-Philippinen und Sabah wird gewarnt.
Bei Ankunft beachten:
Bei der Einreise werden Abdrücke beider Zeigefinger genommen. Ausgenommen sind: Kinder unter 12 Jahren, Inhaber von Diplomatenpässen, Besucher bei denen die Abnahme der Fingerabdrücke nicht möglich ist, hochrangige Besucher mit vorheriger Zustimmung der Einwanderungsbehörde.
Einreise auf dem Landweg:
Bei der Einreise mit dem eigenen Fahrzeug muss eine Registrierung vorgenommen werden: https://vep.jpj.gov.my
Einreisebestimmungen
Coronabestimmungen:
Die Einreise ist möglich.
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind erlaubt.
Wichtig bei der Einreise:
Es wird eine Reisekrankenversicherung benötigt. Bitte beachten Sie dabei, dass die Versicherung eventuell vorgeschriebene COVID-19-Kosten abdeckt. Es wird in jedem Fall ein vollumfassender Versicherungsschutz empfohlen. Dabei muss es sich um einen einmonatigen Krankenversicherungsschutz handeln.
Transit:
Der Transit ist möglich.
Wichtig am Zielort:
Derzeit gelten keine COVID-19-bezogenen Einschränkungen oder Hygienemaßnahmen im Land. Dies kann sich jedoch, in Abhängigkeit von der Infektionslage, jederzeit kurzfristig ändern. Dabei sind auch regionale Abweichungen möglich.
- Ausgangssperre: nein
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet
- Restaurants/Cafés: geöffnet
- Bars: geöffnet
- Clubs: geöffnet
- Geschäfte: geöffnet
- Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet
- Kinos/Theater: geöffnet
- Strände: geöffnet
- Gotteshäuser: geöffnet
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar
- Maskenpflicht: nein
- Versammlungsverbot: Nein
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente sollten im Original vorgelegt werden und nicht verlängert oder handschriftlich verändert worden sein.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Zusätzlich benötigen alleinreisende/nur von einem Elternteil begleitete Minderjährige Folgendes:
- Eine in die englische Sprache übersetzte Einverständniserklärung
Es wird empfohlen, die Erklärung auch ins Arabische übersetzen zu lassen.
Einreisebestimmungen
Coronabestimmungen:
Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus der folgenden Aufstellung dürfen einreisen: https://safetravel.ica.gov.sg/arriving/overview.
Es gilt das “Vaccinated Travel Framework”. Hierunter benötigen Reisende, die 13 Jahre oder älter sind (nach Geburtsjahr) einen vollständigen Impfschutz.
Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:
Reisende, die 13 Jahre oder älter sind (nach Geburtsjahr) müssen einen Impfnachweis zur Einreise erbringen, der die folgenden Voraussetzungen erfüllt: https://safetravel.ica.gov.sg/arriving/general-travel/fully-vaccinated (https://safetravel.ica.gov.sg/arriving/general-travel/fully-vaccinated)
Wichtig bei der Einreise:
Es wird ein Einreiseformular/Gesundheitsformular benötigt. Das Formular finden Sie unter folgendem Link: https://eservices.ica.gov.sg/sgarrivalcard/.
Das Formular muss innerhalb von 3 Tagen vor der Ankunft ausgefüllt werden. Es wird eine App zur Einreise benötigt.
- Es handelt sich dabei um die App "TraceTogether" zur Kontaktnachverfolgung.
- Bei der Ankunft muss die Installation sowie Registrierung in der App nachgewiesen werden.
- Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: https://www.tracetogether.gov.sg (https://www.tracetogether.gov.sg). Bei der Ankunft muss mit Gesundheitskontrollen gerechnet werden. Es kann auch zu COVID-Tests kommen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.
Transit:
Der Transit ist möglich.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen. Zum Besuch einiger öffentlicher Einrichtungen ist ein Impfnachweis erforderlich. Zum Besuch einiger öffentlicher Einrichtungen wird ebenfalls die App "TraceTogether" benötigt.
- Ausgangssperre: nein
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet mit Beschränkungen
- Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen
- Bars: geöffnet mit Beschränkungen
- Clubs: geöffnet mit Beschränkungen
- Geschäfte: geöffnet mit Beschränkungen
- Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet mit Beschränkungen
- Kinos/Theater: geöffnet mit Beschränkungen
- Gotteshäuser: geöffnet mit Beschränkungen
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar mit Einschränkungen
- Maskenpflicht: ja * Innenräumen und in öffentlichen Verkehrsmitteln
- Mindestabstand: 1.00 Meter
- Versammlungsverbot: Nein
- App: TraceTogether
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente sollten im Original vorgelegt werden und nicht verlängert oder handschriftlich verändert worden sein.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und sollten das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten nachweisen können, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Bei Ankunft beachten:
Bei Ein- und/oder Ausreise werden von jedem Reisenden die Fingerabdrücke digital eingescannt. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website der singapurischen Einwanderungsbehörde unter http://www.ica.gov.sg.
Einreisebestimmungen
Coronabestimmungen:
Die Einreise ist möglich.
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind erlaubt.
Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:
- Vollständig geimpfte Reisende können sich von der Testpflicht befreien.
- Dies gilt auch für genesene Reisende, wenn diese zusätzlich über den für Genesene empfohlenen Impfschutz verfügen.
- Welche Impf- und Genesungsnachweise diesbezüglich von den sri-lankischen Behörden anerkannt werden, lesen Sie unter folgendem Link: https://www.srilanka.travel/helloagain/ (https://www.srilanka.travel/helloagain/)
- Unter dem Link finden Sie auch Informationen für Reisende, deren Impfschutz noch nicht vollständig ist sowie für Minderjährige, die Sonderregeln unterliegen.
Wichtig bei der Einreise:
Es wird ein negativer COVID-19-Test benötigt.
- Dies muss ein PCR-Test sein, der bei Abreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Alternativ wird auch ein Antigen-Test, nicht älter als 48 Stunden, akzeptiert.
- Das Ergebnis muss in englischer Sprache vorgewiesen werden.
- Flugreisende sollten sich bei ihrer Fluggesellschaft nach Abweichungen erkundigen.
- Schiffsreisende unterliegen auch der Nachweispflicht, können sich jedoch auch einem Test bei der Ankunft unterziehen. In Abhängigkeit mit dem Ergebnis kann es zu Isolationsmaßnahmen kommen.
- Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder unter 12 Jahren. Bei der Ankunft muss mit Gesundheitskontrollen gerechnet werden. Es kann auch zu COVID-Tests kommen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen.
Transit:
Der Transit ist bis auf Weiteres nur teilweise möglich.
- Der Transit auf dem Luftweg ist möglich. Es kann jedoch zu Beschränkungen bei der Transitdauer kommen.
- Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Fluggesellschaft.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen.
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet mit Beschränkungen
- Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen
- Bars: geöffnet mit Beschränkungen
- Geschäfte: geöffnet mit Beschränkungen
- Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet mit Beschränkungen
- Kinos/Theater: geöffnet mit Beschränkungen
- Strände: geöffnet mit Beschränkungen
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar mit Einschränkungen
- Maskenpflicht: ja - in der Öffentlichkeit
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Es wird empfohlen einen Erwachsenenreisepass mitzuführen, da ein Kinderreisepass nur bedingt anerkannt wird.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente sollten im Original vorgelegt werden und nicht verlängert oder handschriftlich verändert worden sein.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und sollten das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten nachweisen können, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Einreisebestimmungen
Coronabestimmungen:
Die Einreise ist teilweise möglich. Derzeit dürfen nur vollständig Geimpfte einreisen.
Ausnahmegenehmigungen für nicht vollständig Geimpfte für die Einreise können hier beantragt werden: https://link.passolution.eu/au-info1 (https://link.passolution.eu/au-info1).
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind bis auf Weiteres nur teilweise möglich. Bei Reisen zwischen den Bundesstaaten kann es zu Einschränkungen kommen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: https://link.passolution.eu/au-domestic (https://link.passolution.eu/au-domestic).
Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:
- Reisende ab 12 Jahren müssen einen Impfnachweis erbringen, der die folgenden Voraussetzungen erfüllt: https://link.passolution.eu/au-vaccinated-healed (https://link.passolution.eu/au-vaccinated-healed).
- Für die Einreise nach Australien gelten Kinder unabhängig von ihrem tatsächlichen Impfstatus als vollständig geimpfte Reisende, wenn sie unter 12 Jahre alt sind, oder sie sind zwischen 12 und 17 Jahre alt und reisen mit mindestens einem vollständig geimpften Erwachsenen.
Wichtig bei der Einreise:
Die einzelnen Bundesstaaten verfügen über unterschiedliche Einreiseregeln. Es kann unter Umständen zur Testung vor Ort und auch zu Quarantänemaßnahmen (Selbstisolation bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses) kommen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: https://link.passolution.eu/au-info2 (https://link.passolution.eu/au-info2).
Es wird ein Einreiseformular/Gesundheitsformular benötigt.
- Reisende, die auf dem Luftweg einreisen, müssen das folgende Formular ausfüllen: https://link.passolution.eu/au-form1 (https://link.passolution.eu/au-form1).
- Das Formular kann frühestens 7 Tage vor Reisebeginn ausgefüllt werden und muss zur Abreise in vollständig ausgefüllter Form vorliegen.
- Reisende, die auf dem Seeweg einreisen, müssen das folgende Formular ausfüllen: https://link.passolution.eu/au-form2 (https://link.passolution.eu/au-form2).
- Das Formular sollte zwischen 10 und 3 Tagen vor Reisebeginn mit dem Schiff abgeschickt werden. Bei der Ankunft muss mit Gesundheitskontrollen gerechnet werden. Es kann auch zu COVID-Tests kommen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen. An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.
Transit:
Der Transit ist bis auf Weiteres nur teilweise möglich.
- Transitreisen sind auf die Dauer von maximal 72 Stunden beschränkt.
- Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über darüber hinausgehende Einschränkungen.
- Transitreisende müssen ebenfalls das Einreiseformular ausfüllen.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen.
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet mit Beschränkungen
- Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen
- Bars: geöffnet mit Beschränkungen
- Geschäfte: geöffnet mit Beschränkungen
- Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet mit Beschränkungen
- Kinos/Theater: geöffnet mit Beschränkungen
- Strände: geöffnet mit Beschränkungen
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar
- Maskenpflicht: ja - in öffentlichen Verkehrsmitteln
- App: https://www.health.gov.au/resources/apps-and-tools/coronavirus-australia-app
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente sollten im Original vorgelegt werden und nicht verlängert oder handschriftlich verändert worden sein.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und sollten das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten nachweisen können, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Reisehinweis:
Auf vielen Flughäfen in Australien wird bei der Einreise ein Körperscan vorgenommen. Wird dieser verweigert, kommt es zu erheblichen Verzögerungen bei der Sicherheitsüberprüfung.
Einreisebestimmungen
Coronabestimmungen:
Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus der folgenden Aufstellung dürfen einreisen: https://www.immigration.govt.nz/about-us/covid-19/border-closures-and-exceptions/border-entry-requirements. Ausländische Staatsangehörige müssen eine vollständige Impfung nachweisen.
Die folgenden Grenzübergänge sind geschlossen:
- Seeweg (bis voraussichtlich zum 31 Juli 2022)
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind erlaubt.
Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:
- Reisende müssen einen Impfnachweis zur Einreise vorlegen.
- Davon ausgenommen sind Kinder unter 17 Jahren und neuseeländische Staatsangehörige.
- Weitere Informationen zu Ausnahmen und den anerkannten Nachweisen finden Sie unter folgendem Link: https://covid19.govt.nz/travel/international-travel-and-transit/proof-of-vaccination-for-travel-to-new-zealand/ (https://covid19.govt.nz/travel/international-travel-and-transit/proof-of-vaccination-for-travel-to-new-zealand/)
Wichtig bei der Einreise:
Es kommt zu COVID-19-Tests vor Ort.
- Bei der Ankunft am Flughafen erhalten Reisende ein Testkit mit zwei Antigen-Tests, die sie vor Ort selbstständig durchführen müssen.
- Die erste Testung muss an Tag 0 oder 1 erfolgen, die zweite Testung an Tag 5 oder 6 des Aufenthalts.
- Die Testergebnisse müssen den zuständigen Behörden übermittelt werden. Instruktionen dazu erhalten Reisende nach dem Ausfüllen des Einreiseformulars per E-Mail.
- Von den Tests vor Ort ausgenommen sind Reisende aus bestimmten Ländern, die Sie unter folgendem Link finden: https://covid19.govt.nz/international-travel/travel-to-new-zealand/how-to-enter-new-zealand/how-to-travel-to-new-zealand-if-you-are-travelling-quarantine-free/ (https://covid19.govt.nz/international-travel/travel-to-new-zealand/how-to-enter-new-zealand/how-to-travel-to-new-zealand-if-you-are-travelling-quarantine-free/)
- Ebenfalls ausgenommen sind Kinder unter 6 Monaten. Es wird ein Einreiseformular/Gesundheitsformular benötigt. Das Formular finden Sie unter folgendem Link: https://www.travellerdeclaration.govt.nz/.
- Nach Ausfüllen des Formulars erhalten Reisende einen sogenannten “Traveller Pass” mit QR-Code, den sie zur Einreise vorweisen müssen.
- Der “Traveller Pass” gibt Reisenden auch noch einmal spezifische Auskunft über die für sie geltenden Maßnahmen nach der Ankunft. Bei der Ankunft muss mit Gesundheitskontrollen gerechnet werden. Es kann auch zu COVID-Tests kommen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen.
Transit:
Der Transit ist bis auf Weiteres nur teilweise möglich.
- Transitreisende müssen nicht vollständig geimpft sein und auch nicht das Einreiseformular ausfüllen.
- Der Transit ist jedoch nur am Flughafen Auckland möglich. Der Transitbereich des Flughafens darf nicht verlassen werden.
- Der Transitaufenthalt darf eine Dauer von 24 Stunden nicht überschreiten.
- Die Durchreise nach China unterliegt Sonderbedingungen, die Sie dem folgenden Link entnehmen können: https://covid19.govt.nz/international-travel/transit-through-new-zealand/ (https://covid19.govt.nz/international-travel/transit-through-new-zealand/)
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen.
- In Neuseeland regelt ein Ampelsystem die unter der jeweiligen Einstufung (grün, orange, rot) geltenden Maßnahmen.
- Bitte informieren Sie sich diesbezüglich unter folgendem Link: https://covid19.govt.nz/traffic-lights/traffic-lights-map/ (https://covid19.govt.nz/traffic-lights/traffic-lights-map/)
- Zudem können Transportunternehmen oder Geschäfte und öffentliche Einrichtungen die Vorlage eines Impfnachweises verlangen.
- Ausgangssperre: nein
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet
- Restaurants/Cafés: geöffnet
- Bars: geöffnet
- Clubs: geöffnet
- Geschäfte: geöffnet mit Beschränkungen
- Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet mit Beschränkungen
- Kinos/Theater: geöffnet mit Beschränkungen
- Strände: geöffnet
- Gotteshäuser: geöffnet mit Beschränkungen
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar mit Einschränkungen
- Taxis: verfügbar mit Beschränkungen
- Maskenpflicht: ja * in zahlreichen öffentlichen Innenräumen und öffentlichen Verkehrsmitteln
- Mindestabstand: 1.50 Meter
- Versammlungsverbot: Nein
- App: * NZ Covid Tracker
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 1 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss 1 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 1 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente sollten im Original vorgelegt werden und nicht verlängert oder handschriftlich verändert worden sein.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und sollten das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten nachweisen können, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Einreisebestimmungen
Coronabestimmungen:
Die Einreise ist teilweise möglich. Es dürfen derzeit nur vollständig gegen COVID-19 geimpfte Personen einreisen.
Die folgenden Grenzübergänge sind geschlossen:
- Einige Landgrenzübergänge
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind bis auf Weiteres nur teilweise möglich.
Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:
- Reisende ab 18 Jahren müssen einen Impfnachweis zur Einreise erbringen. Bezüglich der Anerkennung von Impfstoffen und -nachweisen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Auslandsvertretung.
Wichtig bei der Einreise:
Es kommt zu COVID-19-Tests vor Ort.
- Ausgenommen sind Kinder unter 5 Jahren. Es wird ein Einreiseformular/Gesundheitsformular benötigt. Das Formular finden Sie unter folgendem Link: https://www.pnghdf.info.
- Das Gesundheitsformular muss innerhalb von 24 Stunden vor der Einreise ausgefüllt werden.
- Über den Link wird ein QR-Code generiert, den Reisende bei der Ankunft vorweisen müssen. Bei der Ankunft muss mit Gesundheitskontrollen gerechnet werden. Es kann auch zu COVID-Tests kommen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen.
- Notstand: ja
- Hotels/Ferienunterkünfte: teilweise geöffnet
- Restaurants/Cafés: teilweise geöffnet
- Bars: geschlossen
- Clubs: geschlossen
- Maskenpflicht: ja
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente sollten im Original vorgelegt werden und nicht verlängert oder handschriftlich verändert worden sein.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und sollten das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten nachweisen können, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Einreisebestimmungen
Coronabestimmungen:
Die Einreise ist nicht möglich. Eine Öffnung der Grenzen ist jedoch geplant für Reisende. Die Grenzen werden voraussichtlich an folgendem Datum geöffnet: 1 Juli 2022.
Die Einreise wird zunächst nur für Inseln und Provinzen mit stabiler COVID-19-Situation gestattet sein ("Health Recovery Level 1"). Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: https://www.vanuatu.travel/en/everything-you-need-to-know-travelling-to-vanuatu (https://www.vanuatu.travel/en/everything-you-need-to-know-travelling-to-vanuatu)
Die folgenden Grenzübergänge sind geschlossen:
- Luftweg
- Seeweg
Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:
- Reisende, die innerhalb der letzten 28 Tage vor Abreise an COVID-19 erkrankt waren und genesen sind, können sich von der Testpflicht zur Einreise befreien.
- Sie müssen dazu eine Bescheinigung über die Infektion und Genesung vorlegen, die von einem zugelassenen Arzt ausgestellt wurde.
Wichtig bei der Einreise:
Es wird ein negativer COVID-19-Test benötigt. Es muss sich dabei um einen negativen Antigen-Test handeln, der bei Abreise nicht älter als 24 Stunden sein darf.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen.
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente sollten im Original vorgelegt werden und nicht verlängert oder handschriftlich verändert worden sein.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und sollten das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten nachweisen können, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Einreisebestimmungen
Coronabestimmungen:
Die Einreise ist möglich.
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind erlaubt.
- Bei Reisen zwischen einigen Inseln muss ein Online-Formular ausgefüllt werden: https://link.passolution.eu/cv-domestic (https://link.passolution.eu/cv-domestic).
- Zudem muss bei Reisen zwischen den Inseln ein negativer PCR- oder Antigen-Schnelltest, nicht älter als 72 bzw. 48 Stunden, vorgewiesen werden.
- Kinder unter 12 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.
Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:
- Reisende können sich von der Testpflicht zur Einreise befreien, wenn sie vollständig geimpft und geboostert oder genesen sind.
- Bitte erkundigen Sie sich bezüglich der Anerkennung von Impfstoffen und -nachweisen bei Ihrer zuständigen Auslandsvertretung.
- Erfragen Sie zudem bei Ihrer Fluggesellschaft, ob abweichende Regelungen gelten.
Wichtig bei der Einreise:
Es wird ein negativer COVID-19-Test benötigt.
- Dabei muss es sich um einen bei Abreise maximal 72 Stunden alten PCR-Test oder einen maximal 48 Stunden alten Antigen-Test handeln.
- Das Testalter bezieht sich auf den Zeitpunkt der Proben-Entnahme.
- Kinder unter 12 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.
- Reisende sollten sich bei ihrer Fluggesellschaft nach Abweichungen erkundigen. Es wird ein Einreiseformular/Gesundheitsformular benötigt. Das Formular finden Sie unter folgendem Link: https://link.passolution.eu/cv-form1.
- Zusätzlich muss das folgende Gesundheitsformular ausgefüllt werden: https://link.passolution.eu/cv-form2 (https://link.passolution.eu/cv-form2). Bei der Ankunft muss mit Gesundheitskontrollen gerechnet werden. Es kann auch zu COVID-Tests kommen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen.
Transit:
Der Transit ist möglich.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen. Zum Besuch einiger öffentlicher Einrichtungen oder von Versammlungen wird ein 3G-Nachweis benötigt.
- Notstand: ja
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet mit Beschränkungen
- Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen
- Bars: geöffnet mit Beschränkungen
- Clubs: geöffnet mit Beschränkungen
- Geschäfte: geöffnet mit Beschränkungen
- Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet mit Beschränkungen
- Kinos/Theater: geöffnet mit Beschränkungen
- Strände: geöffnet
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar mit Einschränkungen
- Maskenpflicht: teilweise * in öffentlichen Verkehrsmitteln
- Mindestabstand: 1.00 Meter
- Versammlungsverbot: Nein
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente sollten im Original vorgelegt werden und nicht verlängert oder handschriftlich verändert worden sein.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und sollten das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten nachweisen können, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Einreisebestimmungen
Coronabestimmungen:
Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus der folgenden Aufstellung dürfen einreisen: https://link.passolution.eu/fr-info. Frankreich kategorisiert andere Länder hinsichtlich ihrer Infektionslage in eine grüne oder orange Kategorie. Zu nicht essenziellen Zwecken dürfen derzeit nur Reisende aus grün eingestuften Staaten oder vollständig geimpfte Personen aus orange eingestuften Staaten einreisen.
Reisende, die sich vor Reisebeginn außerhalb der erlaubten Länder aufgehalten haben, müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverweigerungen rechnen. Dies betrifft die letzten 14 Tage vor der Einreise.
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind erlaubt.
Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:
Geimpfte Reisende
- Vollständig gegen COVID-19 geimpfte Reisende können aus allen Staaten mit Ausnahmen der dunkelroten Kategorie einreisen, wenn sie einen Impfnachweis mitführen, der die folgenden Voraussetzungen erfüllt: https://link.passolution.eu/fr-vaccinated-healed1 (https://link.passolution.eu/fr-vaccinated-healed1).
- Sie können sich dabei auch von der Testpflicht befreien, wenn sie aus "EU+"-Ländern oder aus dem Vereinigten Königreich einreisen. Die dazugehörigen Länder finden Sie ebenfalls unter dem angegebenen Link.
- Reisende können die entsprechenden Nachweise in Papierform oder in digitaler Form, z. B. über die französische App "TousAntiCovid", vorlegen. Das Digitale COVID-Zertifikat der EU wird anerkannt.
Genesene Reisende
- Von COVID-19 genesene Reisende können sich von der Testpflicht befreien, wenn sie einen Genesungsnachweis nach den folgenden Anforderungen erbringen und aus EU-Ländern einreisen: https://link.passolution.eu/fr-vaccinated-healed2 (https://link.passolution.eu/fr-vaccinated-healed2).
Korsika
- Reisende nach Korsika können sich nur dann von der Testpflicht befreien, wenn sie einen Impfnachweis nach den folgenden Voraussetzungen vorlegen: https://link.passolution.eu/fr-vaccinated-healed3 (https://link.passolution.eu/fr-vaccinated-healed3).
Wichtig bei der Einreise:
Es wird ein negativer COVID-19-Test benötigt.
- Es muss sich dabei um einen negativen PCR- oder Antigen-Test handeln.
- Je nach Länderkategorie und Impfstatus gelten unterschiedliche Regeln für das Testalter, das entweder maximal 72 Stunden (PCR) oder maximal 48 Stunden (Antigen-Test) betragen darf. Siehe dazu: https://link.passolution.eu/fr-covid-test (https://link.passolution.eu/fr-covid-test).
- Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder unter 12 Jahren. Es wird ein Einreiseformular/Gesundheitsformular benötigt. Das Formular finden Sie unter folgendem Link: https://link.passolution.eu/fr-form1.
Dies gilt für alle Flugreisenden. Zusätzlich muss bei der Einreise aus orange eingestuften Staaten das folgende Formular ausgefüllt werden: https://link.passolution.eu/fr-form2 (https://link.passolution.eu/fr-form2). Bei der Ankunft muss mit Gesundheitskontrollen gerechnet werden. Es kann auch zu COVID-Tests kommen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen. An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.
Korsika
- Reisende nach Korsika benötigen einen maximal 72 Stunden alten PCR-Test oder einen maximal 48 Stunden alten Antigen-Test zur Einreise.
- Ausgenommen davon sind Kinder unter 11 Jahren.
- Reisende müssen zudem schriftlich erklären, dass sie den Einreiseregeln nach Korsika nachkommen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: https://link.passolution.eu/fr-info-corsica (https://link.passolution.eu/fr-info-corsica).
Transit:
Der Transit ist bis auf Weiteres nur teilweise möglich.
- Die Durchreise über den Landweg ist lediglich über die EU- und Schengen-Staaten möglich. EU-Bürger dürfen zur Durchreise an ihren Wohnsitz auch aus Drittstaaten anreisen, müssen aber – je nach Destination – die verschärften Einreisebestimmungen beachten.
- Reisenden von außerhalb der EU-Staaten wird derzeit nur der Flughafentransit gestattet, dabei darf der Zwischenstopp nicht länger als 24 Stunden dauern. Flugreisende müssen ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen.
- Auch Transitreisende unterliegen der Testpflicht und den weiteren Einreisevoraussetzungen.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen.
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet
- Restaurants/Cafés: geöffnet
- Bars: geöffnet
- Clubs: geöffnet
- Geschäfte: geöffnet
- Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet
- Kinos/Theater: geöffnet
- Strände: geöffnet
- Gotteshäuser: geöffnet
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar mit Einschränkungen
- Maskenpflicht: nein
- Mindestabstand: 2.00 Meter
- Versammlungsverbot: Nein
- App: https://link.passolution.eu/fr-app (https://link.passolution.eu/fr-app)
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.
Vorläufiger Personalausweis
Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente sollten im Original vorgelegt werden und nicht verlängert oder handschriftlich verändert worden sein.
Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Zusätzlich benötigen alleinreisende/nur von einem Elternteil begleitete Minderjährige Folgendes:
- Eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung
Dies gilt für Minderjährige unter 15 Jahren.
Einreisebestimmungen
Coronabestimmungen:
Die Einreise ist möglich.
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind erlaubt.
Transit:
Der Transit ist möglich.
Wichtig am Zielort:
Derzeit gelten keine COVID-19-bezogenen Einschränkungen oder Hygienemaßnahmen im Land. Dies kann sich jedoch, in Abhängigkeit von der Infektionslage, jederzeit kurzfristig ändern. Dabei sind auch regionale Abweichungen möglich.
- Ausgangssperre: nein
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet
- Restaurants/Cafés: geöffnet
- Bars: geöffnet
- Clubs: geöffnet
- Geschäfte: geöffnet
- Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet
- Kinos/Theater: geöffnet
- Strände: geöffnet
- Gotteshäuser: geöffnet
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar
- Taxis: verfügbar
- Maskenpflicht: teilweise * in öffentlichen Verkehrsmitteln
- Versammlungsverbot: Nein
- App: https://link.passolution.eu/it-app (https://link.passolution.eu/it-app)
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Personalausweis
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente sollten im Original vorgelegt werden und nicht verlängert oder handschriftlich verändert worden sein.
Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Zusätzlich benötigen alleinreisende/nur von einem Elternteil begleitete Minderjährige Folgendes:
- Eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung
Dies gilt für Minderjährige unter 15 Jahren.
Einreisebestimmungen
Coronabestimmungen:
Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus der folgenden Aufstellung dürfen einreisen: https://www.visitportugal.com/en/content/covid-19-measures-implemented-portugal.
Reisende, die sich vor Reisebeginn außerhalb der erlaubten Länder aufgehalten haben, müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverweigerungen rechnen. Dies betrifft die letzten 14 Tage vor der Einreise.
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind erlaubt. Jedoch kann bei Flug- und Schiffsreisen ein Digitales COVID-Zertifikat oder ein entsprechender Nachweis verlangt werden.
Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:
Festland
- Geimpfte und Genesene können sich von der Testpflicht befreien.
- Sie müssen dazu einen Impf- oder Genesungsnachweis nach den folgenden Voraussetzungen vorlegen: https://www.visitportugal.com/en/content/covid-19-measures-implemented-portugal (https://www.visitportugal.com/en/content/covid-19-measures-implemented-portugal)
- Das Digitale COVID-Zertifikat der EU wird anerkannt.
Madeira
- Die Nachweispflicht für Reisen nach Madeira wurde aufgehoben. Bei Transitaufenthalten auf dem Festland gelten die oben genannten Regelungen.
Azoren
- Geimpfte und Genesene können sich von der Testpflicht befreien.
- Sie müssen dazu einen Impf- oder Genesungsnachweis nach den folgenden Voraussetzungen vorlegen: https://www.visitazores.com/en/trip-info (https://www.visitazores.com/en/trip-info).
- Das Digitale COVID-Zertifikat der EU wird anerkannt.
Wichtig bei der Einreise:
Es wird ein negativer COVID-19-Test benötigt.
- Alle Reisenden benötigen einen negativen Nukleinsäureamplifikationstest, zum Beispiel nach PCR-Methode, oder einen negativen Antigentest zur Einreise nach Portugal.
- Der PCR-Test darf bei Abreise nicht älter als 72 Stunden und der Antigentest nicht älter als 24 Stunden sein.
- Das Digitale COVID-Zertifikat der EU wird anerkannt.
- Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder unter 12 Jahren.
- Ebenfalls ausgenommen sind Reisende, die auf dem Landweg einreisen. Diese sollten sich jedoch bei den zuständigen Behörden der Region, in die sie einreisen, über Abweichungen erkundigen. Bei der Ankunft muss mit Gesundheitskontrollen gerechnet werden. Es kann auch zu COVID-Tests kommen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen. An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.
Madeira
- Die Testpflicht für Reisen nach Madeira wurde aufgehoben. Bei Transitaufenthalten auf dem Festland gilt sie jedoch weiterhin.
- Reisenden wird empfohlen, sich zur Einreise nach Madeira auf der folgenden Plattform zu registrieren: https://madeirasafe.com/ (https://madeirasafe.com/).
Azoren
- Reisende auf die Azoren müssen eine Gesundheitserklärung abgeben. Das Formular muss online 72 Stunden vor Einreise ausgefüllt werden: https://mysafeazores.com/. (https://mysafeazores.com/.) Das Formular muss auch bei Reisen zwischen den Inseln ausgefüllt werden.
- Das Formular muss nicht von Reisenden ausgefüllt werden, die Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikates der EU sind.
- Für Einreisen auf die Azoren müssen Reisende einen negativen PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden, oder einen negativen Antigen-Test, nicht älter als 24 Stunden, vorweisen können.
- Das Testergebnis ist nach Ausfüllen des Fragebogens zur Validierung hochzuladen.
- Reisende, die vom Festland oder aus Madeira einreisen, können sich auch bei der Ankunft testen lassen und das Ergebnis in Selbstisolation abwarten. Diese Möglichkeit besteht aber nicht bei internationalen Einreisen.
- Reisende, die nach einem Voraufenthalt auf dem Festland auf die Azoren reisen möchten, können bereits auf dem Festland kostenfrei auf COVID-19 getestet werden. Hierzu muss unter anderem das Flugticket zur Weiterreise vorgelegt werden. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die zuständigen Behörden.
- In Abhängigkeit der Risikoeinstufung auf den einzelnen Inseln, kann es auch bei Reisen zwischen den Inseln zu Testerfordernissen kommen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: https://www.visitazores.com/en/restrictions (https://www.visitazores.com/en/restrictions).
- Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder unter 12 Jahren.
- Das Digitale COVID-Zertifikat der EU wird als Nachweis anerkannt.
- Kreuzfahrten sind wieder möglich, der Landgang wird jedoch nur im Rahmen organisierter Gruppenausflüge gestattet.
Transit:
Der Transit ist bis auf Weiteres nur teilweise möglich. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die erforderlichen Maßnahmen. Auch Transitreisende unterliegen der Testpflicht.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen. Zum Besuch einiger öffentlicher Einrichtungen auf Madeira oder den Azoren wird ein Impfnachweis (inklusive Auffrischungsimpfung), Genesungsnachweis oder Testnachweis benötigt.
- Notstand: ja
- Nächtliche Ausgangssperre: ja * teilweise auf den Azoren
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet
- Restaurants/Cafés: geöffnet
- Bars: geöffnet
- Clubs: geöffnet
- Geschäfte: geöffnet
- Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet
- Kinos/Theater: geöffnet
- Strände: geöffnet
- Gotteshäuser: geöffnet
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar
- Maskenpflicht: teilweise * In öffentlichen Verkehrsmitteln
- Versammlungsverbot: ja
- App: https://apps.apple.com/de/app/id1519479652 (https://apps.apple.com/de/app/id1519479652)
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.
Kinderreisepass
Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.
Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.
Vorläufiger Personalausweis
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente sollten im Original vorgelegt werden und nicht verlängert oder handschriftlich verändert worden sein.
Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und sollten das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten nachweisen können, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Einreisebestimmungen
Coronabestimmungen:
Die Einreise ist möglich.
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind erlaubt. Es kann jedoch zu Beschränkungen in einzelnen Regionen des Landes kommen. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich rechtzeitig bei den zuständigen Behörden oder unter folgendem Link: https://www.sanidad.gob.es/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/enlacesCCAA.htm (https://www.sanidad.gob.es/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/enlacesCCAA.htm)
Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:
- Die Nachweis- und Registrierungspflicht für Reisende aus dem EU- und Schengenraum wurde aufgehoben.
- Alle anderen Reisenden können sich von der Test- und unter Umständen auch der Registrierungspflicht befreien, wenn sie vollständig geimpft oder genesen sind.
- Die Voraussetzungen dazu finden Sie unter folgendem Link: https://www.mscbs.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/spth.htm (https://www.mscbs.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/spth.htm)
- Über den folgenden Link können Reisende prüfen, ob ihr Zertifikat anerkannt wird: https://www.spth.gob.es/spain-validator (https://www.spth.gob.es/spain-validator)
Wichtig bei der Einreise:
Es wird ein negativer COVID-19-Test benötigt.
- Dies gilt nicht für Reisende aus dem EU- und Schengenraum.
- Alle anderen Reisenden müssen ein negatives Testergebnis nach NAAT-Verfahren (zum Beispiel PCR, TMA, LAMP und Weitere) vorweisen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf.
- Es werden auch in der EU anerkannte, maximal 24 Stunden alte Antigen-Tests akzeptiert.
- Das Testalter bezieht sich auf den Zeitpunkt der Probenentnahme bis hin zur Abreise.
- Das Ergebnis muss im Original, als Ausdruck oder elektronisch und auf Spanisch, Deutsch, Französisch oder Englisch, vorgewiesen werden. Es muss den Namen, das Testdatum, den Sitz des Labors, die Testmethode und das letztendliche, negative Testergebnis enthalten.
- Kinder unter 12 Jahren sind von der Testpflicht befreit. Es wird ein Einreiseformular/Gesundheitsformular benötigt.
- Die Registrierungspflicht gilt nicht für Reisende aus dem EU- und Schengenraum.
- Sie gilt ebenfalls nicht für Reisende mit einem gültigen COVID-Zertifikat der EU oder einem gleichwertigen EU-Zertifikat.
- Über den folgenden Link können Reisende prüfen, ob ihr Zertifikat anerkannt wird: https://www.spth.gob.es/spain-validator (https://www.spth.gob.es/spain-validator)
Ansonsten gelten die nachfolgenden Regelungen:
- Reisende auf dem Luftweg müssen das folgende Formular ausfüllen: https://www.spth.gob.es (https://www.spth.gob.es/.)
- Alternativ kann die App https://www.spth.gob.es (https://www.spth.gob.es) zur Registrierung genutzt werden.
- Das Formular muss innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise ausgefüllt werden.
- Es wird ein QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Flugreisende müssen beachten, dass der benötigte QR-Code nur generiert wird, wenn sie ihre Sitzplatznummer im Formular angeben.
Kanarische Inseln
Es gelten die gleichen Vorschriften wie bei der Einreise auf das Festland.
Balearische Inseln
Es gelten die gleichen Vorschriften wie bei der Einreise auf das Festland.
Risikogebiete
* Aktuell hat Spanien keine anderen Länder als Risiko- oder Hochrisikogebiete eingestuft.
- Sollte sich das ändern, kommt es für Reisende aus diesen Ländern zu zusätzlichen Beschränkungen.
- Bitte informieren Sie sich über die aktuelle Einstufung Ihres Abreiselandes und die damit verbundenen Maßnahmen unter folgendem Link: https://www.sanidad.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/spth.htm (https://www.sanidad.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/spth.htm)
Transit:
Der Transit ist möglich. Transitreisende unterliegen nicht der Nachweispflicht, wenn sie den Flughafen nicht verlassen und sich nicht länger als 24 Stunden im Land aufhalten.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen. Teilweise wird zum Besuch öffentlicher Einrichtungen ein Impf-, Genesungs- oder Testnachweis benötigt. Eine Übersicht zu den aktuellen Maßnahmen finden Sie unter folgendem Link: https://www.mscbs.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/ciudadania/otrosIdiomas.htm (https://www.mscbs.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/ciudadania/otrosIdiomas.htm).
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet
- Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen
- Bars: geöffnet mit Beschränkungen
- Clubs: geöffnet mit Beschränkungen * teilweise nur mit Impf,- Genesungs- oder Testnachweis
- Geschäfte: geöffnet mit Beschränkungen
- Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet mit Beschränkungen
- Kinos/Theater: geöffnet mit Beschränkungen
- Strände: geöffnet mit Beschränkungen
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar mit Einschränkungen
- Maskenpflicht: teilweise * in geschlossenen öffentlichen Räumen, öffentlichen Verkehrsmitteln und Gesundheitseinrichtungen
- Mindestabstand: 1.50 Meter
- App: https://radarcovid.gob.es (https://radarcovid.gob.es)
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss bei Einreise gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss bei Einreise gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss bei Einreise gültig sein.
Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument muss bei Einreise gültig sein.
Vorläufiger Personalausweis
Das Reisedokument muss bei Einreise gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente sollten im Original vorgelegt werden und nicht verlängert oder handschriftlich verändert worden sein.
Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Zusätzlich benötigen alleinreisende/nur von einem Elternteil begleitete Minderjährige Folgendes:
- Eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung
Minderjährige mit spanischer Staatsangehörigkeit, die nicht in Begleitung eines Sorgeberechtigen reisen, benötigen für die Ausreise eine Ausreisegenehmigung. Dies gilt auch für Minderjährige mit deutsch-spanischer Doppelstaatsbürgerschaft.
Einreisebestimmungen
Coronabestimmungen:
Die Einreise ist möglich.
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind bis auf Weiteres nur teilweise möglich. Bei Reisen in einigen Provinzen muss vorab ein Tourismus-Zertifikat beantragt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: https://link.passolution.eu/ar-domestic (https://link.passolution.eu/ar-domestic).
Wichtig bei der Einreise:
Die argentinischen Behörden empfehlen nicht vollständig geimpften Reisenden ab 6 Jahren, sich innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise einem COVID-Test zu unterziehen.
Es wird ein Einreiseformular/Gesundheitsformular benötigt. Das Formular finden Sie unter folgendem Link: https://link.passolution.eu/ar-form.
- Das Formular muss innerhalb von 48 Stunden vor Reisebeginn ausgefüllt werden.
- Dies gilt für Personen mit und ohne Impfschutz. Es wird eine Reisekrankenversicherung benötigt. Bitte beachten Sie dabei, dass die Versicherung eventuell vorgeschriebene COVID-19-Kosten abdeckt. Es wird in jedem Fall ein vollumfassender Versicherungsschutz empfohlen. Eine Ausnahme gilt für Reisende, die auf dem Landweg einreisen und sich nicht mehr als 24 Stunden in Argentinien aufhalten.
Transit:
Der Transit ist möglich.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen. Zum Besuch einiger öffentlicher Einrichtungen wird ein Impfnachweis benötigt.
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet mit Beschränkungen
- Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen
- Bars: geöffnet mit Beschränkungen
- Clubs: geöffnet mit Beschränkungen
- Geschäfte: geöffnet mit Beschränkungen
- Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet mit Beschränkungen
- Kinos/Theater: geöffnet mit Beschränkungen
- Strände: geöffnet mit Beschränkungen
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar mit Einschränkungen
- Maskenpflicht: nein
- App: https://www.argentina.gob.ar/aplicaciones/coronavirus (https://www.argentina.gob.ar/aplicaciones/coronavirus)
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 3 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss 3 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 3 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente sollten im Original vorgelegt werden und nicht verlängert oder handschriftlich verändert worden sein.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Dies gilt für Minderjährige unter 14 Jahren. Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, so muss dies durch einen Nachweis belegt werden. Reist der Minderjährige mit anderen volljährigen Dritten, so muss ebenfalls eine Bescheinigung mit Name, Anschrift, Ausweis- und Passnummer der Begleitperson und/oder Empfangsperson am Reiseziel vorliegen. Die Einwilligungen und Nachweise müssen vom argentinischen Konsulat beglaubigt werden.
Einreisebestimmungen
Coronabestimmungen:
Die Einreise ist teilweise möglich. Derzeit dürfen nur vollständig geimpfte Personen einreisen.
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind bis auf Weiteres nur teilweise möglich.
Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:
- Reisende ab 12 Jahren benötigen einen Impfnachweis zur Einreise.
- Bitte beachten Sie, dass die vollständige Impfung oder Auffrischung mindestens 14 Tage vor Beginn der Reise durchgeführt worden sein muss.
- Es werden Impfstoffe der WHO (https://link.passolution.eu/br-vaccinated-healed1 (https://link.passolution.eu/br-vaccinated-healed1)) oder des brasilianischen Gesundheitsministeriums (https://link.passolution.eu/br-vaccinated-healed2 (https://link.passolution.eu/br-vaccinated-healed2))oder der nationalen Behörden des Abreiselandes anerkannt.
- Der Impfnachweis muss in ausgedruckter oder digitaler Form und in englischer, portugiesischer oder spanischer Sprache vorgelegt werden. Impfnachweise, die nur aus einem QR-Code bestehen, werden nicht anerkannt.
- Aus dem Impfzertifikat muss Folgendes hervorgehen: Vollständiger Name der geimpften Person, Name des verwendeten Impfstoffes, Chargennummer, Daten der Impfungen.
- Kinder unter 12 Jahren können ohne Impfnachweis einreisen. Reisen die Kinder jedoch nicht in Begleitung geimpfter Erwachsener, müssen sie einen maximal 24 Stunden alten PCR- oder Antigen-Test vorweisen. Dies gilt nicht für Kinder unter 2 Jahren.
- Genesungsnachweise werden nach derzeitigem Kenntnisstand nicht akzeptiert.
Wichtig bei der Einreise:
Bei der Ankunft muss mit Gesundheitskontrollen gerechnet werden. Es kann auch zu COVID-Tests kommen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen.
Versicherungsschutz
Reisenden wird empfohlen, eine für den gesamten Aufenthalt gültige Reisekrankenversicherung nachzuweisen, die eine Mindestdeckungssumme von 30.000 BRL aufweist.
Transit:
Der Transit ist bis auf Weiteres nur teilweise möglich.
- Der Transit auf dem Luftweg ist möglich.
- Der internationale Transitbereich des Flughafens darf nicht verlassen werden.
- Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Auslandsvertretung.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen.
- Ausgangssperre: nein
- Hotels/Ferienunterkünfte: teilweise geöffnet
- Restaurants/Cafés: teilweise geöffnet
- Bars: teilweise geöffnet
- Clubs: teilweise geöffnet
- Geschäfte: teilweise geöffnet
- Museen/Sehenswürdigkeiten: teilweise geöffnet
- Kinos/Theater: teilweise geöffnet
- Strände: teilweise geöffnet
- Gotteshäuser: teilweise geöffnet
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar
- Maskenpflicht: teilweise
- Mindestabstand: 1.50 Meter
- Nationalparks: teilweise geöffnet
- App: https://link.passolution.eu/br-app1 (https://link.passolution.eu/br-app1) (Android) oder https://link.passolution.eu/br-app2 (https://link.passolution.eu/br-app2) (iOS)
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente sollten im Original vorgelegt werden und nicht verlängert oder handschriftlich verändert worden sein.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und sollten das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten nachweisen können, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Brasilianische Minderjährige (auch Doppelstaatsbürger), die nicht von beiden Sorgeberechtigten begleitet werden, bedürfen einer entsprechenden Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils bzw. beider Eltern. Die Einverständniserklärung muss zur Beglaubigung entweder bei einer brasilianischen Auslandsvertretung oder bei einem brasilianischen Notariat abgegebenen werden, sofern sie nicht im brasilianischen Reisepass des Minderjährigen vermerkt ist.
Doppelstaatsbürger:
Personen, die auch die Staatsbürgerschaft des Ziellands haben, benötigten zur Ein- und Ausreise auch den entsprechenden Pass. Bitte beachten Sie, dass Doppelstaatsbürger von den Behörden wie Einheimische behandelt werden können.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Reisehinweis:
Es kommt gehäuft zu Gewaltakten in den Armenvierteln ("Favelas") Rio de Janeiros. Von Besuchen dieser Viertel wird demnach abgeraten. Auch bei Aufenthalten in der gesamten Stadt Rio de Janeiro sowie in São Paulo, Recife und Fortaleza wird zu Vorsicht geraten. Von Reisen in die Grenzgebiete zu Venezuela wird derzeit abgeraten.
Einreisebestimmungen
Coronabestimmungen:
Die Einreise ist möglich. Derzeit befindet sich ganz Chile in Risikostufe 1, in der Einreisen für alle Reisenden möglich sind. Sollte in einem Landesteil die Risikostufe auf 2 oder 3 erhöht werden, können in diesen Teil des Landes nur noch vollständig geimpfte Personen einreisen. Informieren Sie sich daher rechtzeitig über die Einstufung Ihres Reiseziels, die zum Zeitpunkt Ihrer Einreise gelten wird.
Die folgenden Grenzübergänge sind geschlossen:
- Einige Landgrenzübergänge
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind bis auf Weiteres nur teilweise möglich.
- Inlandsreisen sind abhängig von der epidemiologischen Lage in den einzelnen Landesteilen.
- Auch in der derzeitigen Risikostufe 1 kommt es insofern zu Beschränkungen, als dass Reisende ab 12 Jahren für interregionale Reisen im Besitz eines Mobilitätspasses sein müssen.
- Werden Landesteile in Risikostufe 2 oder 3 angehoben, muss mit weiteren Einschränkungen gerechnet werden.
- Bitte informieren Sie sich dahingehend rechtzeitig bei den lokalen Behörden oder unter folgendem Link: https://link.passolution.eu/cl-domestic (https://link.passolution.eu/cl-domestic).
Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:
- Gegen das Coronavirus geimpften Reisenden ab 6 Jahren wird empfohlen, den chilenischen Mobilitätspass zu beantragen, da dieser für einige Aktivitäten im Land benötigt wird.
- Zur Beantragung müssen Reisende ihre Impfung verifizieren und den Prozess auf folgender Webseite durchlaufen: https://link.passolution.eu/cl-vaccinated-healed (https://link.passolution.eu/cl-vaccinated-healed).
- Im Anschluss erhalten Reisende ihren Mobilitätspass mit QR-Code.
- Die Bearbeitungszeit für den Mobilitätspass wird von den Behörden mit bis zu 2 Tagen angegeben.
Wichtig bei der Einreise:
Es wird ein Einreiseformular/Gesundheitsformular benötigt. Das Formular finden Sie unter folgendem Link: https://link.passolution.eu/cl-form.
- Über das Formular müssen Reisende innerhalb von 48 Stunden vor Reisebeginn einen Gesundheitspass ("Pasaporte de Salud") beantragen.
- Daraufhin erhalten Reisende einen QR-Code, der zur Einreise vorgelegt werden muss. Bei der Ankunft muss mit Gesundheitskontrollen gerechnet werden. Es kann auch zu COVID-Tests kommen. Es kann auch zu stichprobenartigen COVID-Tests kommen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.
Mobilitätspass
* Für einige Aktivitäten in Chile wird der Mobiltätspass ("Pase de Movilidad") benötigt.
- Diesen können jedoch nur Reisende mit einem vollständigen Impfnachweis beantragen (siehe oben).
- Für ungeimpfte Reisende ist dahingehend mit Einschränkungen zu rechnen.
Änderung der Risikoeinstufung
* Derzeit gilt in Chile landesweit die Risikostufe 1. Einreisen sind für Geimpfte und Ungeimpfte gleichermaßen, ohne Testpflicht, möglich.
- Sollte für einen Landesteil die Risikostufe auf 2 oder 3 angehoben werden, dürfen dort jedoch nur noch geimpfte Personen mit Mobilitätspass einreisen.
- Zudem benötigen bei den Risikostufen 2 und 3 alle Reisenden ab 2 Jahren einen negativen PCR-Test, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf. Dies gilt unter Umständen nicht für Geimpfte, die zusätzlich genesen sind. In einem solchen Fall erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Auslandsvertretung.
- Weitere Informationen zu den Risikostufen und damit verbundenen Maßnahmen finden Sie unter folgendem Link: https://link.passolution.eu/cl-info (https://link.passolution.eu/cl-info).
Transit:
Der Transit ist bis auf Weiteres nur teilweise möglich.
- Der Flughafentransit ist möglich, wenn der Flughafen nicht verlassen wird.
- Bitte wenden Sie sich bezüglich der weiteren Anforderungen an Ihre Fluggesellschaft.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen. Zum Besuch einiger öffentlicher Einrichtungen wird ein Impfnachweis, der “Pase de Movilidad”, benötigt.
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet mit Beschränkungen
- Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen
- Bars: geöffnet mit Beschränkungen
- Clubs: geöffnet mit Beschränkungen
- Geschäfte: geöffnet mit Beschränkungen
- Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet mit Beschränkungen
- Kinos/Theater: geöffnet mit Beschränkungen
- Strände: geöffnet mit Beschränkungen
- Gotteshäuser: geöffnet mit Beschränkungen
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar mit Einschränkungen
- Maskenpflicht: ja * in geschlossenen öffentlichen Räumen
- im Freien bei Unterschreiten des Mindestabstands
- Mindestabstand: 1.00 Meter
- Versammlungsverbot: ja * regional unterschiedlich
- Nationalparks: geöffnet mit Einschränkungen
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Der Kinderreisepass wird in Chile nicht offiziell anerkannt, zur Einreise aber akzeptiert.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente sollten im Original vorgelegt werden und nicht verlängert oder handschriftlich verändert worden sein.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Es wird eine notariell oder von einer chilenischen Behörde beglaubigte Reisegenehmigung benötigt. Diese Genehmigung unterliegt jedoch weiteren Bedingungen. Bitte informieren Sie sich dahingehend bei der Botschaft von Chile.
Osterinsel:
Zur Einreise auf die Osterinsel benötigen Reisende ein gültiges Reisedokument (siehe oben), ihr Hin- und Rückreiseticket sowie den Buchungsnachweis eines vom Nationalen Tourismusdienst ("SERNATUR") anerkannten Hotels. Reisende dürfen sich maximal 30 Tage auf der Osterinsel aufhalten und müssen zur Nachvollziehbarkeit des Aufenthalts ein Einreiseformular ausfüllen und dies bei Ein- und Ausreise vorlegen. Das Formular finden Sie unter folgendem Link: https://ingresorapanui.interior.gob.cl/#.
Einreisebestimmungen
Coronabestimmungen:
Die Einreise ist möglich. Die Regelungen zur Einreise über den Seeweg werden von jeder Region selbst festgelegt, sodass sich Reisende unbedingt bei den jeweiligen Behörden über die geltenden Maßnahmen informieren sollten.
Die folgenden Grenzübergänge sind geschlossen:
- Landweg
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind bis auf Weiteres nur teilweise möglich. * Passagiere müssen bei der Nutzung von Inlandsflügen und Überlandbussen entweder über den Nachweis eines vollständigen Impfschutzes oder über einen negativen PCR Test (nicht älter als 48 Stunden) verfügen.
- Dies gilt für alle Reisenden ab 12 Jahren.
- Reisende ab 18 Jahren müssen ihren Impfschutz inklusive einer Auffrischungsimpfung vorweisen.
Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:
- Reisende, die nachweisen können, dass sie vollständig gegen COVID-19 geimpft wurden, können sich von der Testpflicht befreien.
- Personen ab 18 Jahren müssen dazu ihren Impfschutz inklusive einer Auffrischungsimpfung nachweisen.
- Personen zwischen 12 und 18 Jahren müssen ihren vollständigen Impfschutz nachweisen.
- Weitere Informationen erfragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Auslandsvertretung.
Wichtig bei der Einreise:
Es wird ein negativer COVID-19-Test benötigt.
- Dies muss ein negativer PCR-Test sein, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
- Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder unter 12 Jahren. Es kommt zu COVID-19-Tests vor Ort. Es wird ein Einreiseformular/Gesundheitsformular benötigt. Das Formular finden Sie unter folgendem Link: https://e-notificacion.migraciones.gob.pe/dj-salud/. Das Formular muss 72 Stunden vor Reisebeginn ausgefüllt werden. Es wird ein QR-Code generiert, den Reisende vorweisen müssen. Bei der Ankunft muss mit Gesundheitskontrollen gerechnet werden. Es kann auch zu COVID-Tests kommen. Es kann auch zu COVID-Tests kommen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen. An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.
Transit:
Der Transit ist bis auf Weiteres nur teilweise möglich. Derzeit kann der Transit nur über den Luftweg erfolgen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Auslandsvertretung.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen. Personen über 18 Jahren müssen zum Betreten einiger öffentlicher Einrichtungen einen Impfnachweis inklusive Auffrischungsimpfung vorweisen.
- Notstand: ja
- Nächtliche Ausgangssperre: ja
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet mit Beschränkungen
- Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen
- Bars: teilweise geöffnet
- Geschäfte: teilweise geöffnet
- Museen/Sehenswürdigkeiten: teilweise geöffnet
- Kinos/Theater: teilweise geöffnet
- Strände: teilweise geöffnet
- Gotteshäuser: teilweise geöffnet
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar mit Einschränkungen
- Private Fahrzeuge: begrenzte Personenanzahl - regional unterschiedlich eingeschränkt
- Maskenpflicht: ja * in geschlossenen Räumen und öffentlichenVerkehrsmitteln
- Mindestabstand: 2.00 Meter
- Versammlungsverbot: ja
- App: Folgende App wird empfohlen herunterzuladen: https://play.google.com/store/apps/details?id=peruentusmanos.gob.pe&hl=es_PE (https://play.google.com/store/apps/details?id=peruentusmanos.gob.pe&hl=es_PE) (Android) oder https://apps.apple.com/de/app/peru-en-tus-manos/id1506397362 (https://apps.apple.com/de/app/peru-en-tus-manos/id1506397362) (iOS)
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente sollten im Original vorgelegt werden und nicht verlängert oder handschriftlich verändert worden sein.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und sollten das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten nachweisen können, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Zur Ausreise von alleinreisenden oder von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen wird eine von einem peruanischen Notar ausgestellte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten oder eine gerichtliche Ausreisegenehmigung verlangt, wenn diese peruanische (Doppel-)Staatsbürger sind oder sie ihren Wohnsitz in Peru haben.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Einreisebestimmungen
Coronabestimmungen:
Die Einreise ist teilweise möglich. Die Einreise ist für vollständig gegen COVID-19 geimpfte Personen oder von COVID-19 genesene Personen möglich. Reisende sollten sich in jedem Fall rechtzeitig vor Reisebeginn bei ihrer zuständigen Auslandsvertretung darüber informieren, ob es zu kurzfristigen Einschränkungen bei der Einreise kommt.
Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:
- Vollständig gegen COVID-19 geimpfte Personen müssen einen Impfachweis vorlegen. Die letzte Impfdosis muss mindestens 14 Tage und höchstens neun Monate zurückliegen.
- Kinder unter 18 Jahren können ungeimpft einreisen.
- Von COVID-19 genesene Personen, müssen einen Genesungsnachweis vorlegen. Dabei muss es sich um einen Positivtest handeln, der maximal 90 Tage alt sein darf, aber mindestens 10 Tage zurückliegen muss.
- Bezüglich der Anerkennung von Impfstoffen und Impf-/Genesungsnachweisen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Auslandsvertretung.
- Vollständig gegen COVID-19 geimpfte Personen und von COVID-19 genesene Personen können sich von der Testpflicht zur Einreise befreien.
Wichtig bei der Einreise:
Es wird ein negativer COVID-19-Test benötigt.
- Dabei muss es sich um einen PCR- oder Antigen-Test handeln, der bei Abreise maximal 72 Stunden alt sein darf.
- Ausgenommen davon sind Kinder unter 6 Jahren. Es wird ein Einreiseformular/Gesundheitsformular benötigt. Das Formular finden Sie unter folgendem Link: https://declaracionjurada.ingresoauruguay.gub.uy/ING.
- Das Einreiseformular muss innerhalb von 48 Stunden vor der Reise ausgefüllt werden.
- Reisende müssen in der Gesundheitserklärung das PCR-Testergebnis sowie den Impf- oder Genesenennachweis hochladen.
- Alternativ kann hierzu auch die App “Coronavirus UY” genutzt werden. Bei der Ankunft muss mit Gesundheitskontrollen gerechnet werden. Es kann auch zu COVID-Tests kommen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen. Es wird eine Reisekrankenversicherung benötigt. Bitte beachten Sie dabei, dass die Versicherung eventuell vorgeschriebene COVID-19-Kosten abdeckt. Es wird in jedem Fall ein vollumfassender Versicherungsschutz empfohlen.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen.
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet
- Restaurants/Cafés: geöffnet
- Bars: geöffnet
- Geschäfte: geöffnet mit Beschränkungen
- Maskenpflicht: nein
- Das Tragen von Masken wird empfohlen, es besteht jedoch keine Pflicht mehr zum Tragen von Masken
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente sollten im Original vorgelegt werden und nicht verlängert oder handschriftlich verändert worden sein.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und sollten das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten nachweisen können, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Besonderheit:
Bei der Einreise haben Erwachsene die Wahl, an einem automatisierten Einreise-Gate ohne Stempelung des Passes, oder mit persönlicher Kontrolle am Schalter unter Stempelung des Passes einzureisen.
Einreisebestimmungen
Coronabestimmungen:
Die Einreise ist möglich.
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind erlaubt.
Wichtig bei der Einreise:
Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen.
Transit:
Der Transit ist möglich.
Wichtig am Zielort:
Derzeit gelten keine COVID-19-bezogenen Einschränkungen oder Hygienemaßnahmen im Land. Dies kann sich jedoch, in Abhängigkeit von der Infektionslage, jederzeit kurzfristig ändern. Dabei sind auch regionale Abweichungen möglich.
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet
- Restaurants/Cafés: geöffnet
- Bars: geöffnet
- Clubs: geöffnet
- Geschäfte: geöffnet
- Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet
- Kinos/Theater: geöffnet
- Strände: geöffnet
- Gotteshäuser: geöffnet
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar
- Maskenpflicht: nein
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente sollten im Original vorgelegt werden und nicht verlängert oder handschriftlich verändert worden sein.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Zusätzlich benötigen alleinreisende/nur von einem Elternteil begleitete Minderjährige Folgendes:
- Eine unterschriebene Einverständniserklärung beider Eltern
- Einen Sorgerechtsnachweis
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://assets.publishing.service.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/224634/Children_travelling_to_the_UK_leaflet_A5_WEB_final.pdf
Einreisebestimmungen
Coronabestimmungen:
Die Einreise ist möglich. An Land- und Seegrenzen kann es zu Einschränkungen kommen.
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind bis auf Weiteres nur teilweise möglich.
Wichtig bei der Einreise:
Bei der Ankunft muss mit Gesundheitskontrollen gerechnet werden. Es kann auch zu COVID-Tests kommen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen.
Transit:
Der Transit ist bis auf Weiteres nur teilweise möglich. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Restriktionen.
Wichtig am Zielort:
Derzeit gelten keine COVID-19-bezogenen Einschränkungen oder Hygienemaßnahmen im Land. Dies kann sich jedoch, in Abhängigkeit von der Infektionslage, jederzeit kurzfristig ändern. Dabei sind auch regionale Abweichungen möglich.
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet
- Restaurants/Cafés: geöffnet
- Bars: geöffnet mit Beschränkungen
- Clubs: geöffnet mit Beschränkungen
- Geschäfte: geöffnet
- Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet mit Beschränkungen
- Kinos/Theater: geöffnet mit Beschränkungen
- Strände: geöffnet
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar
- Maskenpflicht: nein * in geschlossenen öffentlichen Räumen
- Versammlungsverbot: Nein
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Beim Einreisen mit dem Personalausweis wird eine spezielle Einreisekarte ausgeteilt, dafür müssen zwei biometrische Passfotos mitgebracht werden. Der Personalausweis wird nicht von allen Stellen in Ägypten anerkannt, trotz der Möglichkeit damit einzureisen. Es wird nicht empfohlen, mit dem Personalausweis nach Ägypten einzureisen.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente sollten im Original vorgelegt werden und nicht verlängert oder handschriftlich verändert worden sein.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und sollten das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten nachweisen können, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Wenn minderjährige ägyptische Staatsbürger (unter 21 Jahren, gilt auch bei Doppelstaatsbürgerschaft), aus Ägypten ausreisen möchten, benötigen sie dazu das Einverständnis des Vaters.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Teilreisewarnung:
Für dieses Reiseziel besteht aktuell eine Teilreisewarnung.
Visabestimmungen
Es wird ein Visum benötigt.
Coronavirus:
Es können wieder Touristenvisa beantragt werden. Reisende, die noch vor der Pandemie ein Visum beantragt haben, sollten dessen Gültigkeit überprüfen lassen. Zudem ist aktuell der Aufenthaltszeitraum mit einem Touristenvisum auf 30 Tage begrenzt.
Visaarten:
Visum ( Botschaft, Konsulat )
Erläuterung: Das Visum kann bei der Botschaft oder den zuständigen Konsulaten beantragt werden.
Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 5-8 Tage
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit, je nach Aufkommen bei den unterschiedlichen Auslandsvertretungen, vom durchschnittlichen Wert abweichen kann.
E-Visum/ETA
Erläuterung: Das Visum kann online beantragt werden.
Das e-Visum/die elektronische Einreiseerlaubnis kann online unter folgendem Link beantragt werden : https://indianvisaonline.gov.in
Die Einreise mit dem e-Visum ist nur über bestimmte Flughäfen und Seehäfen möglich. Die Ausreise kann jedoch an jedem Grenzübergang erfolgen. Die Erteilung des e-Visas in einen vorläufigen Reisepass ist nicht möglich.
Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 4 Tage
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit, je nach Aufkommen bei den unterschiedlichen Auslandsvertretungen, vom durchschnittlichen Wert abweichen kann.
Hinweis:
Normale Visa berechtigen zu einem Aufenthalt von 6 Monaten, wobei eine mehrfache Einreise möglich ist. Das e-Visum ist ein Jahr lang gültig und berechtigt zu mehrfacher Einreise, wobei der Aufenthalt im Land jeweils 90 Tage am Stück nicht überschreiten darf.
Mitzuführende Dokumente:
- Visumantrag
- Passfoto(s)
- Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel
- Reisepass mit mindestens zwei freien gegenüberliegenden Seiten
- Dokumente, die den Zweck der Reise beschreiben
Einreise auf dem Land- und Seeweg:
Es muss unbedingt darauf geachtet werden, dass an den Grenzübergängen die Ein- und Ausreisestempel im Reisepass vorhanden sind. Kreuzfahrtreisende müssen zudem eine Bestätigung des Reiseverlaufs vorlegen. Die Einreise über den Landweg ist mit dem e-Visum nicht möglich.
Genehmigungspflichtige Gebiete:
Besondere Reisegenehmigungen werden u.a. für Teile von Sikkim, Arunachal Pradesh und für die Lakkadiven (Lakshadweep Islands) benötigt. Diese Genehmigungen müssen in Indien vor der Einreise in die genannten Staaten eingeholt werden. Reisen nach Nagaland, Mizoram und die Andamanen müssen nicht genehmigt werden, es besteht jedoch eine Registrierungspflicht nach Ankunft. Die Nicobaren (Nicobar Islands) sind derzeit für Touristen nicht zugänglich.
Sollten Sie ein Visum benötigen, so empfehlen wir die Beantragung des Visums über unseren Partner
visum24®
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 30 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 30 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Die Einreise ohne Visum ist nur an bestimmten Grenzübergangsstellen möglich. Bitte informieren Sie sich dazu bei Ihrer zuständigen Auslandsvertretung.
Coronavirus:
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 können aktuell Reisende nach Indonesien nicht mehr visumfrei einreisen. Die Beantragung eines kostenpflichtigen Touristenvisums bei der Ankunft ist jedoch wieder möglich. Dazu muss über einen der folgenden Grenzübergänge eingereist werden: https://www.indonesia.travel/gb/en/news/new-international-travel-regulations-to-enter-indonesia-as-of-29-november-2021. Die Ausreise ist über jeden Grenzübergang möglich. Das Visum berechtigt zu einem Aufenthalt von 30 Tagen, eine einmalige Verlängerung vor Ort ist möglich.
Besonderheit:
In der Vergangenheit sind Langzeittouristen aus Indonesien kurzzeitig ausgereist (zum Beispiel nach Singapur oder Kuala Lumpur) und dann erneut eingereist, um ihren visumfreien Aufenthalt zu verlängern. Das wird von der Indonesischen Regierung nicht weiter toleriert.
Mitzuführende Dokumente:
- Ausreichend gültiges Reisedokument
- Weiter- oder Rückflugticket
- Nachweis einer Unterkunft
- Ausreichend gültige Reisekrankenversicherung
- Zahlungsnachweis über die Visagebühr
Hinweis:
Es werden keine geknickten oder gefalteten Reisepapiere akzeptiert.
Visabestimmungen
Es wird ein Visum benötigt.
Visaarten:
Visum ( Botschaft, Konsulat )
Erläuterung: Das Visum kann bei der Botschaft oder den zuständigen Konsulaten beantragt werden.
Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 21 Tage
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit, je nach Aufkommen bei den unterschiedlichen Auslandsvertretungen, vom durchschnittlichen Wert abweichen kann.
Visum bei Ankunft
Erläuterung: Das Visum ist bei Ankunft vor Ort an offiziellen Grenzstellen erhältlich.
Das Visum kann bei der Einreise vor Ort an den Flughäfen Queen Alia International und Aqaba beantragt werden.
Hinweis:
Das Visum berechtigt zu einen Aufenthalt von 30 Tagen. Eine Verlängerung des Visums ist für bis zu 6 Monate möglich. Dafür muss bei der örtlichen Polizeistation vorgesprochen werden.
Mitzuführende Dokumente:
- Visumantrag
- Weiter- oder Rückflugticket
- Nachweis einer Unterkunft
- Reisepass mit mindestens einer freien Seite
- Biometrische Passfotos
Einreise auf dem Landweg:
Es wird empfohlen, einen internationalen Führerschein mitzuführen.
Einreise über Israel:
Es ist möglich, ein Visum bei der Einreise an den Grenzübergängen "Aqaba/Yitzhak Rabin" (bei Eilat) und "Sheikh Hussein Bridge" (Nordgrenze) zu erhalten. Bei der Überquerung der "King-Hussein Bridge" (Palästinensische Gebiete) werden keine Visa ausgestellt.
Besonderheit:
Israelische Stempel im Pass sowie Stempel der jordanischen Grenzübergangsstellen zu Israel können bei der Weiterreise in arabische Nachbarstaaten zu Problemen führen.
Sollten Sie ein Visum benötigen, so empfehlen wir die Beantragung des Visums über unseren Partner
visum24®
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 90 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 90 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Mitzuführende Dokumente:
- Weiter- oder Rückflugticket
- Nachweis einer Unterkunft
- Reisepass mit mindestens zwei freien gegenüberliegenden Seiten
Hinweis:
Für die Einreise in die Staaten Sabah und Sarawak wird ein separates Visum ausgestellt, das in der Regel 90 Tage gültig ist. Reisende sollten sicherstellen, dass ein entsprechender Stempel im Reisepass angebracht ist.
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 14 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 14 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Bitte beachten:
Der visumfreie Aufenthalt kann nicht verlängert werden.
Mitzuführende Dokumente:
- Ausreichend gültiges Reisedokument
- Weiter- oder Rückflugticket
- Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel
- Nachweis einer Unterkunft
- Ausreichend gültige Reisekrankenversicherung
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 90 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 90 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Visabestimmungen
Es wird ein Visum benötigt.
Visaarten:
Visum ( Botschaft, Konsulat )
Erläuterung: Das Visum kann bei der Botschaft oder den zuständigen Konsulaten beantragt werden.
Das Visum kann für bis zu 30 oder 90 Tage beantragt werden.
Durchschnittliche Bearbeitungszeit: mehrere Wochen
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit, je nach Aufkommen bei den unterschiedlichen Auslandsvertretungen, vom durchschnittlichen Wert abweichen kann.
E-Visum/ETA
Erläuterung: Das Visum kann online beantragt werden.
Das e-Visum/die elektronische Einreiseerlaubnis kann online unter folgendem Link beantragt werden : www.eta.gov.lk/slvisa
Das Visum kann online für bis zu 30 Tage beantragt werden.
Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 3 Tage
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit, je nach Aufkommen bei den unterschiedlichen Auslandsvertretungen, vom durchschnittlichen Wert abweichen kann.
Visum bei Ankunft
Erläuterung: Das Visum ist bei Ankunft vor Ort an offiziellen Grenzstellen erhältlich.
Aufgrund der Corona-Pandemie wird bis auf Weiteres jedoch dringend empfohlen, das Visum vor Reisebeginn online zu beantragen.
Besonderheiten:
Ein Langzeitvisum von bis zu 90 Tagen kann nur vor der Reise bei einer sri-lankischen Auslandsvertretung beantragt werden. Das Online-Verfahren ist in diesem Fall nicht anwendbar. Verlängerungen über 90 Tage hinaus müssen innerhalb Sri Lankas beantragt werden. Auch Kurzzeitvisa können vor Ort bis zu zweimal um 90 Tage verlängert werden.
Mitzuführende Dokumente:
- Visumantrag
- Weiter- oder Rückflugticket
- Nachweis einer Unterkunft
- Dokumente, die den Zweck der Reise beschreiben
- Nachweis eines Aufenthaltstitels (falls notwendig)
Sollten Sie ein Visum benötigen, so empfehlen wir die Beantragung des Visums über unseren Partner
visum24®
Visabestimmungen
Es wird ein Visum benötigt.
Visaarten:
E-Visum/ETA
Erläuterung: Das Visum kann online beantragt werden.
Das e-Visum/die elektronische Einreiseerlaubnis kann online unter folgendem Link beantragt werden : https://www.homeaffairs.gov.au
Das Visum berechtigt zu einem Aufenthalt von bis zu 3 Monaten.
Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 3-26 Tage
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit, je nach Aufkommen bei den unterschiedlichen Auslandsvertretungen, vom durchschnittlichen Wert abweichen kann.
Mitzuführende Dokumente:
- Reisepass mit mindestens einer freien Seite
Sollten Sie ein Visum benötigen, so empfehlen wir die Beantragung des Visums über unseren Partner
visum24®
Visabestimmungen
Es wird ein Visum benötigt.
Visaarten:
E-Visum/ETA
Erläuterung: Das Visum kann online beantragt werden.
Das e-Visum/die elektronische Einreiseerlaubnis kann online unter folgendem Link beantragt werden : http://immigration.govt.nz/nzeta
Alternativ kann die Beantragung über die NZeTA-App, erhältlich für Android- und iOS-Geräte, erfolgen. Die Beantragung ist kostenpflichtig. Die NZeTA ist für bis zu zwei Jahre gültig und berechtigt zu beliebig vielen Einreisen innerhalb dieses Zeitraums, wobei sich Reisende jeweils maximal 90 Tage am Stück im Land aufhalten dürfen.
Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 3 Tage
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit, je nach Aufkommen bei den unterschiedlichen Auslandsvertretungen, vom durchschnittlichen Wert abweichen kann.
Mitzuführende Dokumente:
- Weiter- oder Rückflugticket
- Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel
Sollten Sie ein Visum benötigen, so empfehlen wir die Beantragung des Visums über unseren Partner
visum24®
Visabestimmungen
Es wird ein Visum benötigt.
Visaarten:
Visum ( Botschaft, Konsulat )
Erläuterung: Das Visum kann bei der Botschaft oder den zuständigen Konsulaten beantragt werden.
Durchschnittliche Bearbeitungszeit: mehrere Wochen
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit, je nach Aufkommen bei den unterschiedlichen Auslandsvertretungen, vom durchschnittlichen Wert abweichen kann.
Mitzuführende Dokumente:
- Weiter- oder Rückflugticket
- Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel
Einreise auf dem Land- und Seeweg:
Es ist eine detaillierte Beschreibung der Reise nötig. Diese muss im Visumantrag festgehalten werden.
Sollten Sie ein Visum benötigen, so empfehlen wir die Beantragung des Visums über unseren Partner
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Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 90 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 90 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Mitzuführende Dokumente:
- Weiter- oder Rückflugticket
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 30 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 30 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Besonderheit:
Reisende müssen sich bis zu fünf Tage vor Reiseantritt bei der nationalen Polizei unter www.ease.gov.cv online registrieren und dort ihre Passdaten, den genauen Reisezeitraum, die Flugnummer und den Ort der Unterkunft angeben. Außerdem muss eine Flughafensicherheitsgebühr im Rahmen der Online-Registrierung beglichen werden. In Ausnahmefällen kann diese auch vor Ort am Flughafen gezahlt werden.
Mitzuführende Dokumente:
- Ausreichend gültiges Reisedokument
- Weiter- oder Rückflugticket
- Nachweis einer Unterkunft
Einreise auf dem Seeweg:
Es ist zu beachten, dass die Anreise mit Privatschiffen nur über die Häfen von Sal, Praia und Mindelo möglich ist. Verstöße werden mit Geldstrafen geahndet.
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt.
Einreise auf dem Landweg:
Wenn Sie mit dem Auto nach Frankreich einreisen, beachten Sie bitte, dass die Fahrerlaubnis mit 17 Jahren nicht gilt.
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt.
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt.
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt.
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 90 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 90 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 90 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 90 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Mitzuführende Dokumente:
- Reisepass mit mindestens einer freien Seite
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 90 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 90 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 90 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 90 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Mitzuführende Dokumente:
- Weiter- oder Rückflugticket
- Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel
Einreise auf dem Landweg:
Es muss eine Einreisekarte („Tarjeta Andina de Migración“) ausgefüllt werden, in der die Aufenthaltsdauer angegeben wird. Diese Karte muss aufbewahrt und bei der Ausreise wieder vorgelegt werden.
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 90 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 90 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Mitzuführende Dokumente:
- Ausreichend gültiges Reisedokument
- Weiter- oder Rückflugticket
- Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel
Einreise auf dem Land- und Seeweg:
Eine Einfuhrerlaubnis von der uruguayischen Zollbehörde ist erforderlich. Bei der Ausreise muss das Fahrzeug wieder mitgeführt werden, sonst ist die Ausreise nicht möglich.
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt.
Einreise auf dem Landweg:
Bei der Einreise mit dem eigenen Fahrzeug ist zu beachten, dass die Innenstadt Londons zur "Ultra Low Emission Zone" (ULEZ) ernannt wurde, was insbesondere für Wohnmobile oder Kleinbusse zu Einschränkungen führen kann. Auch im Großraum von London, der als "Low Emission Zone" (LEZ) gilt, kann es möglicherweise zu Einschränkungen kommen, wenn die geforderten Standards nicht erfüllt werden. Reisende sollten deshalb rechtzeitig vor Reisebeginn ihr Fahrzeugs bei der Verkehrsbehörde "Transport for London" registrieren und sich über die aktuellen Möglichkeiten informieren. Bei Verstößen muss mit Geldstrafen gerechnet werden.
Visabestimmungen
Es wird ein Visum benötigt.
Visaarten:
Visum ( Botschaft, Konsulat )
Erläuterung: Das Visum kann bei der Botschaft oder den zuständigen Konsulaten beantragt werden.
Durchschnittliche Bearbeitungszeit: mehrere Wochen
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit, je nach Aufkommen bei den unterschiedlichen Auslandsvertretungen, vom durchschnittlichen Wert abweichen kann.
E-Visum/ETA
Erläuterung: Das Visum kann online beantragt werden.
Das e-Visum/die elektronische Einreiseerlaubnis kann online unter folgendem Link beantragt werden : https://visa2egypt.gov.eg/eVisa/Home
Von der Beantragung eines E-Visums wird abgeraten, da aktuell Anträge abgelehnt werden und das eingezahlte Geld nicht erstattet wird.
Durchschnittliche Bearbeitungszeit: mehrere Wochen
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit, je nach Aufkommen bei den unterschiedlichen Auslandsvertretungen, vom durchschnittlichen Wert abweichen kann.
Visum bei Ankunft
Erläuterung: Das Visum ist bei Ankunft vor Ort an offiziellen Grenzstellen erhältlich.
Die Beschaffung eines Visums bei Ankunft beschränkt sich auf die internationalen Flughäfen (Hurghada, Kairo, Luxor etc.). Dort kann das Visum an offiziellen Bankschaltern vor Erreichen der Passschalter beantragt werden. Das Visum gilt für 30 Tage bei einmaliger Einreise.
Bei direkter Einreise und ausschließlichem Aufenthalt auf der Sinai-Halbinsel können Reisende vor Ort ein 14-tägiges, kostenloses Visum für die Sinai-Halbinsel erhalten. Weitere Teile Ägyptens können damit jedoch nicht bereist werden.
Mitzuführende Dokumente:
- Reisepass mit mindestens einer freien Seite
Einreise auf dem Land- und Seeweg:
Das Visum muss vorher bei den zuständigen Behörden beantragt werden, sonst ist keine Einreise möglich.
Einreise aus Israel:
Bei der Einreise aus Israel wird am Grenzübergang Taba/Eilat lediglich ein 14-tägiges Visum für die Sinai-Halbinsel ausgestellt. Wenn weitere Teile Ägyptens bereist werden sollen, muss ein Visum vor Beginn der Reise beantragt werden.
Sollten Sie ein Visum benötigen, so empfehlen wir die Beantragung des Visums über unseren Partner
visum24®
Transitvisabestimmungen
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum.
Wenn folgende Bedingungen erfüllt sind, benötigen Reisende kein Transitvisum:
- Reisende verfügen über ein Weiterreiseticket in ein Drittland
- Reisende halten sich im Transitbereich des Flughafens auf
- Die Weiterreise erfolgt innerhalb von 24 Stunden
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Transitvisabestimmungen
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum.
Wenn folgende Bedingungen erfüllt sind, benötigen Reisende kein Transitvisum:
- Reisende verfügen über ein Weiterreiseticket in ein Drittland
- Reisende halten sich im Transitbereich des Flughafens auf
- Die Weiterreise erfolgt innerhalb von 48 Stunden
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Transitvisabestimmungen
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum.
Wenn folgende Bedingungen erfüllt sind, benötigen Reisende kein Transitvisum:
- Reisende verfügen über ein Weiterreiseticket in ein Drittland
- Reisende halten sich im Transitbereich des Flughafens auf
- Die Weiterreise erfolgt innerhalb von 6 Stunden
Transitvisa werden auf Antrag der befördernden Fluggesellschaft bei Ankunft am internationalen Flughafen Seeb (Maskat) erteilt.
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Transitvisabestimmungen
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum.
Das Transitvisum berechtigt zu einem Aufenthalt von maximal 48 Stunden und kann unter www.eta.gov.lk/slvisa beantragt werden.
Transitvisabestimmungen
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum.
Wenn folgende Bedingungen erfüllt sind, benötigen Reisende kein Transitvisum:
- Reisende verfügen über ein Weiterreiseticket in ein Drittland
- Reisende halten sich im Transitbereich des Flughafens auf
- Die Weiterreise erfolgt innerhalb von 8 Stunden
Transitvisabestimmungen
Reisende, die eine elektronische Einreiseerlaubnis (ETA/ESTA) benötigen, müssen diese auch für Transitaufenthalte beantragen.Wenn folgende Bedingungen erfüllt sind, benötigen Reisende keine elektronische Einreisegenehmigung:
- Reisende verfügen über ein Weiterreiseticket in ein Drittland
- Reisende halten sich im Transitbereich des Flughafens auf
- Die Weiterreise erfolgt innerhalb von 24 Stunden
Transitvisabestimmungen
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum.
Wenn folgende Bedingungen erfüllt sind, benötigen Reisende kein Transitvisum:
- Reisende verfügen über ein Weiterreiseticket in ein Drittland
- Reisende halten sich im Transitbereich des Flughafens auf
- Die Weiterreise erfolgt innerhalb von 8 Stunden
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Transitvisabestimmungen
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum.
Wenn folgende Bedingungen erfüllt sind, benötigen Reisende kein Transitvisum:
- Reisende verfügen über ein Weiterreiseticket in ein Drittland
- Reisende halten sich im Transitbereich des Flughafens auf
- Die Weiterreise erfolgt innerhalb von 48 Stunden
- Der Flughafen muss zwischen 6 und 48 Stunden verlassen werden. Passagiere, die weniger als 6 Stunden Aufenthalt haben, dürfen nur den Transitbereich verlassen, jedoch nicht den Flughafen.
Gesundheitliche Hinweise
Folgende Impfungen sind bei der Einreise vorgeschrieben:
- Gelbfieber (siehe unten)
Gelbfieber:
Bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 9 Monate. Dies gilt auch bei Transitaufenthalten am Flughafen eines Landes, das Gelbfieber-Infektionsgebiet ist.
Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr:
Afrika:
Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Südsudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik
Zentral- und Südamerika:
Argentinien, Bolivien, Brasilien, Ecuador, Französisch-Guayana, Guyana, Kolumbien, Panama, Paraguay, Peru, Suriname, Trinidad und Tobago, Venezuela
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus
- Cholera
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Japanische Enzephalitis, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria:
Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Affenpocken:
Um die Ausbreitung von Affenpocken zu vermeiden, kommt es bei der Einreise zu Gesundheitskontrollen von Reisenden aus betroffenen Ländern. Bei Verdacht auf eine Infektion muss mit weiteren Untersuchungen und gegebenenfalls Quarantänemaßnahmen gerechnet werden.
Poliomyelitis:
Der Nachweis einer oralen Polioimpfung mindestens 4 Wochen vor der Abreise für ansässige nationale Reisende aus polioendemischen Ländern (Demokratische Republik Kongo, Mosambik, Niger, Nigeria, Somalia, Angola, Äthiopien, Benin, Ghana, Kamerun, Sambia, Togo, Tschad, Zentralafrikanische Republik, Afghanistan, Indonesien, Pakistan, Myanmar, China, Philippinen, Papua-Neuguinea) ist erforderlich.
Schwangere:
Bitte beachten Sie, dass für Schwangere folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Zika-Virus
- Chikungunya-Fieber
Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Dengue-Fieber
Schlussbestimmungen
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Datenstand vom: 29.06.2022 02:47 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf
Gesundheitliche Hinweise
Folgende Impfungen sind bei der Einreise vorgeschrieben:
- Gelbfieber (siehe unten)
Gelbfieber:
Bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 9 Monate.
Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr:
Afrika:
Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Südsudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik
Zentral- und Südamerika:
Argentinien, Bolivien, Brasilien, Ecuador, Französisch-Guayana, Guyana, Kolumbien, Panama, Paraguay, Peru, Suriname, Trinidad und Tobago, Venezuela
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Cholera
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Vogelgrippe, bei besonderer Exposition
- Japanische Enzephalitis, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria:
Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Schwangere:
Bitte beachten Sie, dass für Schwangere folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Zika-Virus
- Chikungunya-Fieber
Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Dengue-Fieber
- Poliomyelitis
Poliomyelitis
Alle Personen, die seit mehr als 4 Wochen in Indonesien sind und eine internationale Reise antreten, müssen nach WHO-Vorschriften (oraler Impfstoff bOPV oder intramuskulärer Impfstoff IPV) gegen Polio geimpft sein. Die Impfung muss vier Wochen bis zwölf Monate vor der Abreise stattgefunden haben. Bei dringenden Reisen muss die Impfung mindestens zum Zeitpunkt der Abreise durchgeführt worden sein. Allen Reisenden wird daher empfohlen, sich vollständig gegen Polio zu impfen. Die Impfung muss im Internationalen Impfschein separat bescheinigt werden.
Schlussbestimmungen
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
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Gesundheitliche Hinweise
Folgende Impfungen sind bei der Einreise vorgeschrieben:
- Gelbfieber (siehe unten)
Gelbfieber:
Bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 12 Monate. Dies gilt auch bei Transitaufenthalten von über 12 Stunden am Flughafen eines Landes, das Gelbfieber-Infektionsgebiet ist.
Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr:
Afrika:
Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Südsudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik
Zentral- und Südamerika:
Argentinien, Bolivien, Brasilien, Ecuador, Französisch-Guayana, Guyana, Kolumbien, Panama, Paraguay, Peru, Suriname, Trinidad und Tobago, Venezuela
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Cholera
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Schlussbestimmungen
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Datenstand vom: 29.06.2022 02:47 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf
Gesundheitliche Hinweise
Folgende Impfungen sind bei der Einreise vorgeschrieben:
- Gelbfieber (siehe unten)
Gelbfieber:
Bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 12 Monate. Dies gilt auch bei Transitaufenthalten von über 12 Stunden am Flughafen eines Landes, das Gelbfieber-Infektionsgebiet ist.
Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr:
Afrika:
Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Südsudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik
Zentral- und Südamerika:
Argentinien, Bolivien, Brasilien, Ecuador, Französisch-Guayana, Guyana, Kolumbien, Panama, Paraguay, Peru, Suriname, Trinidad und Tobago, Venezuela
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus
- Cholera
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Vogelgrippe, bei besonderer Exposition
- Japanische Enzephalitis, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria:
Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Poliomyelitis:
Alle Personen, die seit mehr als 4 Wochen in Malaysia sind und eine internationale Reise antreten, müssen nach WHO-Vorschriften (oraler Impfstoff bOPV oder intramuskulärer Impfstoff IPV) gegen Polio geimpft sein. Die Impfung muss vier Wochen bis zwölf Monate vor der Abreise stattgefunden haben. Bei dringenden Reisen muss die Impfung mindestens zum Zeitpunkt der Abreise durchgeführt worden sein. Allen Reisenden wird daher empfohlen, sich vollständig gegen Polio zu impfen. Die Impfung muss im Internationalen Impfschein separat bescheinigt werden.
Schwangere:
Bitte beachten Sie, dass für Schwangere folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Zika-Virus
- Chikungunya-Fieber
Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Dengue-Fieber
- HFMK
- Poliomyelitis
Schlussbestimmungen
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Datenstand vom: 29.06.2022 02:47 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf
Gesundheitliche Hinweise
Folgende Impfungen sind bei der Einreise vorgeschrieben:
- Gelbfieber (siehe unten)
Gelbfieber:
Bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 9 Monate. Dies gilt auch bei Transitaufenthalten von über 12 Stunden am Flughafen eines Landes, das Gelbfieber-Infektionsgebiet ist.
Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr:
Afrika:
Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Südsudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik
Zentral- und Südamerika:
Argentinien, Bolivien, Brasilien, Ecuador, Französisch-Guayana, Guyana, Kolumbien, Panama, Paraguay, Peru, Suriname, Trinidad und Tobago, Venezuela
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria:
Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Poliomyelitis:
Bei der Einreise aus Ländern mit Poliomyelitis-Infektionsrisiko wird eine Polio-Impfung gefordert.
Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Dengue-Fieber
Schlussbestimmungen
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Datenstand vom: 29.06.2022 02:47 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf
Gesundheitliche Hinweise
Folgende Impfungen sind bei der Einreise vorgeschrieben:
- Gelbfieber (siehe unten)
Gelbfieber:
Bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 12 Monate. Dies gilt auch bei Transitaufenthalten von über 12 Stunden am Flughafen eines Landes, das Gelbfieber-Infektionsgebiet ist.
Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr:
Afrika:
Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Südsudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik
Zentral- und Südamerika:
Argentinien, Bolivien, Brasilien, Ecuador, Französisch-Guayana, Guyana, Kolumbien, Panama, Paraguay, Peru, Suriname, Trinidad und Tobago, Venezuela
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Cholera, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Schwangere:
Bitte beachten Sie, dass für Schwangere folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Zika-Virus
- Chikungunya-Fieber
Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Dengue-Fieber
- HFMK
Medikamenteneinfuhr:
Die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten ist ohne ärztliche Verschreibung nicht möglich. Für diese muss vor der Reise eine Einfuhrerlaubnis beantragt werden - bitte planen Sie hierfür genügend Zeit ein. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Website der Health Science Authority Singapur unter: https://www.hsa.gov.sg/personal-medication/. Dort können Sie prüfen, welche Medikamente/Inhaltsstoffe genehmigungspflichtig sind und finden ein Antragsformular für die Einfuhrerlaubnis.
Schlussbestimmungen
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Datenstand vom: 29.06.2022 02:47 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf
Gesundheitliche Hinweise
Folgende Impfungen sind bei der Einreise vorgeschrieben:
- Gelbfieber (siehe unten)
Gelbfieber:
Bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 9 Monate. Dies gilt auch bei Transitaufenthalten von über 12 Stunden am Flughafen eines Landes, das Gelbfieber-Infektionsgebiet ist.
Eine Gelbfieberimpfung ist zudem bei Voraufenthalten in Gelbfieberinfektionsgebieten notwendig, die innerhalb von 9 Tagen vor der Einreise nach Sri Lanka stattgefunden haben.
Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr:
Afrika:
Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Südsudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik
Zentral- und Südamerika:
Argentinien, Bolivien, Brasilien, Ecuador, Französisch-Guayana, Guyana, Kolumbien, Panama, Paraguay, Peru, Suriname, Trinidad und Tobago, Venezuela
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Japanische Enzephalitis, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Schwangere:
Bitte beachten Sie, dass für Schwangere folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Chikungunya-Fieber
Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Dengue-Fieber
Schlussbestimmungen
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Datenstand vom: 29.06.2022 02:47 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf
Gesundheitliche Hinweise
Folgende Impfungen sind bei der Einreise vorgeschrieben:
- Gelbfieber (siehe unten)
Gelbfieber:
Bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 12 Monate. Dies gilt auch bei Transitaufenthalten von über 12 Stunden am Flughafen eines Landes, das Gelbfieber-Infektionsgebiet ist.
Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr:
Afrika:
Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Südsudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik
Zentral- und Südamerika:
Argentinien, Bolivien, Brasilien, Ecuador, Französisch-Guayana, Guyana, Kolumbien, Panama, Paraguay, Peru, Suriname, Trinidad und Tobago, Venezuela
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten
- Japanische Enzephalitis, bei besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Dengue-Fieber
Achtung:
Wenn eine Reise in folgende Gebiete geplant ist, beachten Sie bitte die jeweils gültigen Reisebestimmungen: Heard und McDonaldinseln, Kokosinseln, Norfolkinsel, Weihnachtsinsel
Schlussbestimmungen
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Datenstand vom: 29.06.2022 02:48 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf
Gesundheitliche Hinweise
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Cholera
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Schlussbestimmungen
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Datenstand vom: 29.06.2022 02:48 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf
Gesundheitliche Hinweise
Folgende Impfungen sind bei der Einreise vorgeschrieben:
- Gelbfieber (siehe unten)
Gelbfieber:
Bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 12 Monate. Dies gilt auch bei Transitaufenthalten am Flughafen eines Landes, das Gelbfieber-Infektionsgebiet ist.
Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr:
Afrika:
Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Südsudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik
Zentral- und Südamerika:
Argentinien, Bolivien, Brasilien, Ecuador, Französisch-Guayana, Guyana, Kolumbien, Panama, Paraguay, Peru, Suriname, Trinidad und Tobago, Venezuela
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus
- Cholera
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Japanische Enzephalitis, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Poliomyelitis, bei Langzeitaufenthalten
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria:
Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Poliomyelitis:
Alle Personen, die seit mehr als 4 Wochen in Papua-Neuguinea sind und eine internationale Reise antreten, müssen nach WHO-Vorschriften (oraler Impfstoff bOPV oder intramuskulärer Impfstoff IPV) gegen Polio geimpft sein. Die Impfung muss vier Wochen bis zwölf Monate vor der Abreise stattgefunden haben. Bei dringenden Reisen muss die Impfung mindestens zum Zeitpunkt der Abreise durchgeführt worden sein. Allen Reisenden wird daher empfohlen, sich vollständig gegen Polio zu impfen. Die Impfung muss im Internationalen Impfschein separat bescheinigt werden.
Schwangere:
Bitte beachten Sie, dass für Schwangere folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Zika-Virus
- Chikungunya-Fieber
Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Dengue-Fieber
- Poliomyelitis
Schlussbestimmungen
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Datenstand vom: 29.06.2022 02:48 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf
Gesundheitliche Hinweise
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria:
Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Schwangere:
Bitte beachten Sie, dass für Schwangere folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Zika-Virus
Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Dengue-Fieber
Schlussbestimmungen
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Datenstand vom: 29.06.2022 02:48 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf
Gesundheitliche Hinweise
Folgende Impfungen sind bei der Einreise vorgeschrieben:
- Gelbfieber (siehe unten)
Gelbfieber:
Bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 12 Monate.
Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr:
Afrika:
Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Südsudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik
Zentral- und Südamerika:
Argentinien, Bolivien, Brasilien, Ecuador, Französisch-Guayana, Guyana, Kolumbien, Panama, Paraguay, Peru, Suriname, Trinidad und Tobago, Venezuela
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Cholera, bei besonderer Exposition
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria:
Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Schwangere:
Bitte beachten Sie, dass für Schwangere folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Zika-Virus
Schlussbestimmungen
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Datenstand vom: 29.06.2022 02:45 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf
Gesundheitliche Hinweise
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Frühsommer-Meningoenzephalitis
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Schwangere:
Bitte beachten Sie, dass für Schwangere folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Zika-Virus
Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Dengue-Fieber
Schlussbestimmungen
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Datenstand vom: 29.06.2022 02:48 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf
Gesundheitliche Hinweise
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Frühsommer-Meningoenzephalitis, bei besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Schwangere:
Bitte beachten Sie, dass für Schwangere folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Chikungunya-Fieber
Hinweis:
Von April bis Oktober können Zeckenbisse eine Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) übertragen.
Schlussbestimmungen
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Datenstand vom: 29.06.2022 02:48 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf
Gesundheitliche Hinweise
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Meningokokken-Krankheit (B), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Hinweis:
Menschen unter 25 Jahren sind durch die Meningokokken-Krankheit (B) gefährdet. Eine Impfung wird empfohlen.
Besonderheit:
Auf Madeira bestehen für Kinder aktuell folgende spezielle Gefahren:
-Dengue-Fieber
Schlussbestimmungen
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Datenstand vom: 29.06.2022 02:49 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf
Gesundheitliche Hinweise
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Schlussbestimmungen
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Datenstand vom: 29.06.2022 02:49 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf
Gesundheitliche Hinweise
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Gelbfieber
Bei Reisen in die Gelbfiebergebiete Argentiniens (Provinzen Corrientes und Misiones, auch Iguaçu-Wasserfälle) ist für alle Reisenden ab einem Alter von 9 Monaten eine Gelbfieberimpfung empfohlen. Aus Argentinien kommend kann die Impfung bei Weiterreise in ein Drittland verlangt werden.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Cholera
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Gelbfieber (siehe unten)
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Schwangere:
Bitte beachten Sie, dass für Schwangere folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Zika-Virus
Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Dengue-Fieber
Hinweis:
Menschen unter 25 Jahren sind durch die Meningokokken-Krankheit (B) gefährdet . Eine Impfung wird empfohlen.
Schlussbestimmungen
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Datenstand vom: 29.06.2022 02:50 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf
Gesundheitliche Hinweise
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria:
Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Schwangere:
Bitte beachten Sie, dass für Schwangere folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Zika-Virus
- Chikungunya-Fieber
Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Dengue-Fieber
Schlussbestimmungen
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Datenstand vom: 29.06.2022 02:50 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf
Gesundheitliche Hinweise
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten
- Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Cholera
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Hinweis:
Auf der Osterinsel kann das Dengue-Fieber auftreten.
Schlussbestimmungen
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Datenstand vom: 29.06.2022 02:50 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf
Gesundheitliche Hinweise
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Gelbfieber:
Personen, die in die Gelbfieber-Endemiegebiete Perus (insbesondere in die Amazonasregion und die Gebiete östlich der Anden unterhalb von 2300 Metern) reisen und älter als 9 Monate sind, wird empfohlen, sich gegen Gelbfieber impfen zu lassen. Eine solche Impfung kann auch bei der Einreise aus Peru in Drittländer erforderlich sein.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria:
Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Schwangere:
Bitte beachten Sie, dass für Schwangere folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Zika-Virus
- Chikungunya-Fieber
Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Dengue-Fieber
Schlussbestimmungen
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Datenstand vom: 29.06.2022 02:50 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf
Gesundheitliche Hinweise
Folgende Impfungen sind bei der Einreise vorgeschrieben:
- Gelbfieber (siehe unten)
Gelbfieber:
Bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 12 Monate.
Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr:
Afrika:
Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Südsudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik
Zentral- und Südamerika:
Argentinien, Bolivien, Brasilien, Ecuador, Französisch-Guayana, Guyana, Kolumbien, Panama, Paraguay, Peru, Suriname, Trinidad und Tobago, Venezuela
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Cholera
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Dengue-Fieber
Schlussbestimmungen
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Datenstand vom: 29.06.2022 02:50 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf
Gesundheitliche Hinweise
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Schlussbestimmungen
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Datenstand vom: 29.06.2022 02:48 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf
Gesundheitliche Hinweise
Folgende Impfungen sind bei der Einreise vorgeschrieben:
- Gelbfieber (siehe unten)
Gelbfieber:
Bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 9 Monate. Dies gilt auch bei Transitaufenthalten von über 12 Stunden am Flughafen eines Landes, das Gelbfieber-Infektionsgebiet ist.
Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr:
Afrika:
Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Südsudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik
Zentral- und Südamerika:
Argentinien, Bolivien, Brasilien, Ecuador, Französisch-Guayana, Guyana, Kolumbien, Panama, Paraguay, Peru, Suriname, Trinidad und Tobago, Venezuela
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Cholera
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Vogelgrippe, bei besonderer Exposition
- Poliomyelitis
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria:
Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Poliomyelitis:
Alle Personen, die seit mehr als 4 Wochen in Ägypten sind und eine internationale Reise antreten, sollten nach WHO-Empfehlungen (oraler Impfstoff bOPV oder intramuskulärer Impfstoff IPV) gegen Polio geimpft sein. Die Impfung sollte vier Wochen bis zwölf Monate vor der Abreise stattgefunden haben. Bei dringenden Reisen sollte die Impfung mindestens zum Zeitpunkt der Abreise durchgeführt worden sein. Allen Reisenden wird daher empfohlen, sich vollständig gegen Polio zu impfen.
Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Dengue-Fieber
- Poliomyelitis
Schlussbestimmungen
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Datenstand vom: 29.06.2022 02:46 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf