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EU-Pauschalreisenrichtlinie

Neue EU-Pauschalreiserichtlinie - das ändert sich für dich 

Ab 01. Juli 2018 gilt die neue Pauschalreiserichtlinie. Damit sollen Pauschalurlauber in Europa künftig mehr Rechte erhalten. Was bedeutet das für dich als Verbraucher? Wir stellen dir hier die wichtigsten Neuregelungen im Reiserecht vor. 

Warum gibt es überhaupt eine Änderung im Reiserecht?

Durch die Umsetzung der neuen Pauschalreiserichtlinie wird das deutsche Reiserecht geändert. Der bisherige Rechtsrahmen stammte aus dem Jahr 1990. Die Neuregelungen seit 01.07.2018 sollen die Spielregeln innerhalb der EU weitgehend vereinheitlichen und den Verbraucherschutz stärken.

Wenn also während deiner schönsten Wochen des Jahres etwas schief läuft oder der Reiseveranstalter pleite geht, bist du so künftig besser geschützt. Das gilt vor allem dann, wenn du einzelne Teile deiner Reise wie Flug, Unterkunft oder Mietwagen im Internet selbst zusammenstellst.

Ob es sich bei deiner Reise um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302 handelt, erfährst du vor Buchungsabschluss. In diesem Falle wirst du explizit über die Absicherung der Reise informiert. Zusätzlich wird dir das sogenannte Formblatt 11 zur Pauschalreise ausgehändigt. In diesem Falle trägt die Berge & Meer Touristik GmbH die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.

Was verbessert sich konkret für dich?

  • Der Begriff der Pauschalreise wird erweitert. Das bedeutet: Reisebestandteile wie Flüge, Hotelangebote oder Mietwagen sind künftig mit eingeschlossen.
  • Darüber hinaus gelten nun höhere Schutzstandards: So werden zum Beispiel die möglichen Gründe eingeschränkt, bei denen dir als Reiseveranstalter die Zahlung von Schadensersatz erspart bleibt.
  • Mängel können innerhalb von zwei Jahren von dir geltend gemacht werden. Zuvor musstest du das binnen eines Monats erledigen.
  • Informationspflichten werden ausgeweitet: Für mehr Transparenz und Vergleichbarkeit sollen Standard-Informationsblätter sorgen, die dich etwa über Insolvenzschutz, Rücktrittsrechte und Ansprüche auf Preisminderung und Mängel informieren. Ein solches Infoblatt findest du unten zum Download.
  • Der Reiseveranstalter muss dich zudem vor Vertragsabschluss über folgende Eigenschaften der Reise informieren: Sprache, in der Aktivitäten organisiert werden, Eignung der Reise für Behinderte, Circa-Frist zur Beantragung von Visa, Reiseroute, Transportmittel etc.

Vorab mehr erfahren:
Standardinformationen zur Pauschalreise

Bei der dir angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher kannst du alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Berge & Meer Touristik trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.

Zudem verfügt das Unternehmen Berge & Meer Touristik über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung deiner Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung deiner Rückbeförderung im Falle seiner Insolvenz.

Weitere Infos zu wichtigen Rechten nach der Richtlinie (EU) 2015/2302.

Informationen für Reisende mit eingeschränkter Mobilität

Schon vor deiner Buchung erhältst du in den jeweiligen Reise-Hinweisen Angaben dazu, ob eine Reise für Personen mit eingeschränkter Mobilität im Allgemeinen geeignet ist. Sollten Zweifel wegen deiner individuellen Bedürfnisse bestehen, möchten wir dich bitten, unsere Reservierungshotline bereits vor der Buchung zu kontaktieren.

Weitere Informationen findest du auf der Seite Informationen für Reisende mit eingeschränkter Mobilität.