Armenien & GeorgienRundreise von Jerewan bis Tiflis
- 11-tägig inkl. Flug
- Mittelklassehotels
- Halbpension
- Inkl. 7 UNESCO-Welterbestätten
Unbekannte Landschaften warten auf Sie in Armenien und Georgien. Bestaunen Sie einzigartige Kirchen, die Ausblicke in eine unsagbar schöne Natur und die mächtigen Gebirge, die Sie umgeben. Noch lange werden Sie von dieser Reise schwärmen!
Bitte beachten Sie, dass die Kirchen von Etschmiadsin sowie das Historische Museum Armeniens aufgrund Renovierungsarbeiten zur Zeit nur von außen zu besichtigen sind.
Ihr Vorteil: Zug zum Flug
Zusätzlich zu dieser Reise erhalten Sie in Kooperation mit der Deutschen Bahn AG ohne Aufpreis Zug zum Flug-Tickets (2. Klasse inklusive ICE-Nutzung, nur gültig innerhalb Deutschlands). Hierfür erhalten Sie mit Ihren Reiseunterlagen Gutscheincodes, die in ein Ticket umgewandelt werden müssen. Bitte beachten Sie, dass der Zug zum Flug Vorteil nur für Anreisen bis zum 31.10.2025 gilt. Detaillierte Informationen erhalten Sie unter https://www.aldi-reisen.de/service/zusatzleistungen/zug-zum-flug.
Hinweis: Änderungen vorbehalten, maßgeblich ist die Reisebestätigung.
Unbekannte Landschaften warten auf Sie in Armenien und Georgien. Bestaunen Sie einzigartige Kirchen, die Ausblicke in eine unsagbar schöne Natur und die mächtigen Gebirge, die Sie umgeben. Noch lange werden Sie von dieser Reise schwärmen!
Bitte beachten Sie, dass die Kirchen von Etschmiadsin sowie das Historische Museum Armeniens aufgrund Renovierungsarbeiten zur Zeit nur von außen zu besichtigen sind.
Ihr Vorteil: Zug zum Flug
Zusätzlich zu dieser Reise erhalten Sie in Kooperation mit der Deutschen Bahn AG ohne Aufpreis Zug zum Flug-Tickets (2. Klasse inklusive ICE-Nutzung, nur gültig innerhalb Deutschlands). Hierfür erhalten Sie mit Ihren Reiseunterlagen Gutscheincodes, die in ein Ticket umgewandelt werden müssen. Bitte beachten Sie, dass der Zug zum Flug Vorteil nur für Anreisen bis zum 31.10.2025 gilt. Detaillierte Informationen erhalten Sie unter https://www.aldi-reisen.de/service/zusatzleistungen/zug-zum-flug.
Hinweis: Änderungen vorbehalten, maßgeblich ist die Reisebestätigung.
Sie werden in guten Mittelklassehotels untergebracht. Diese verfügen meist über Rezeption, Bar und Restaurant.
Die Doppelzimmer (min./max. 2 Vollzahler) bzw. Einzelzimmer (min./max. 1 Vollzahler) sind mit Bad/WC und TV ausgestattet.
UnterbringungshinweisUnterkunftsänderungen vorbehalten. Hotel- und Freizeiteinrichtungen teilweise gegen Gebühr.
Jerewan |
Hotel Regineh |
*** |
Zaghkadsor |
Hotel Ketscharis |
*** |
Alaverdi |
Hotel Qefo |
*** |
Telavi |
Old Telavi |
*** |
Tiflis |
Hotel Iveria Inn |
*** |
Gudauri |
Gudauri hut |
*** |
Diese Reise ist im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet. Im Zweifel kontaktieren Sie unsere Reservierungshotline wegen Ihrer individuellen Bedürfnisse vor der Buchung.
Reisedokumente
Coronabestimmungen:
Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.
Für Reisende, die die Staatsbürgerschaft des Ziellandes besitzen, kann es zu abweichenden Einreisebestimmungen kommen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre zuständige Auslandsvertretung.
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Doppelstaatsbürger:
Personen, die auch die Staatsbürgerschaft des Ziellands haben, benötigten zur Ein- und Ausreise auch den entsprechenden Pass. Bitte beachten Sie, dass Doppelstaatsbürger von den Behörden wie Einheimische behandelt werden können.
Für armenische Doppelstaatsbürger kann es zu Problemen kommen, wenn diese ihren Wehrdienst noch nicht abgeleistet haben.
Minderjährige:
Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
- Ausweisdokument
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen. Diese muss notariell beglaubigt sein und mit einer Übersetzung ins Armenische oder Russische vorgelegt werden.
Reisedokumente
Coronabestimmungen:
Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.
Für Reisende, die die Staatsbürgerschaft des Ziellandes besitzen, kann es zu abweichenden Einreisebestimmungen kommen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre zuständige Auslandsvertretung.
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.
Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.
Bei Einreise auf dem Land- oder Seeweg kann es zu Problemen mit dem Personalausweis kommen. Es wird empfohlen, mit dem Reisepass einzureisen.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Minderjährige:
Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
- Ausweisdokument
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen. Diese muss von beiden Eltern unterschrieben sein. Auch Begleitpersonen von Minderjährigen sollten eine Einverständniserklärung vorlegen können, sofern sie nicht sorgeberechtigt sind.
Einreise auf dem Landweg:
Die Ein- und Ausreise über Abchasien und Südossetien gilt als illegaler Grenzübertritt und führt zu Sanktionen.
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 180 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 180 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Das Visum berechtigt für einen Aufenthalt von 180 Tagen innerhalb von 12 Monaten.
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 365 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 365 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Mitzuführende Dokumente:
- Reisepass, mit mindestens einer freien Seite
- Weiter- oder Rückflugticket
- Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel
- Dokumente, die den Zweck der Reise beschreiben
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Gesundheitsbestimmungen
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Versicherung:
Visumpflichtige Personen benötigen eine Reisekrankenversicherung für die Beantragung des Visums. Es wird jedoch allen Reisenden empfohlen eine Versicherung vor Reiseantritt abzuschließen.
Allgemeine Bestimmungen
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Teilreisewarnung:
Für dieses Reiseziel besteht aktuell eine Teilreisewarnung.
Schlussbestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Im Allgemeinen orientieren sich die gesundheitlichen Hinweise an den offiziellen Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen.
Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig. Beachten Sie außerdem, dass die Entscheidung über die Einreise letztendlich immer den jeweiligen Grenzbeamten obliegt. Auch wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, kann in besonderen Fällen die Einreise verweigert werden.
Datenstand vom: 08.09.2024 02:46 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf
Gesundheitsbestimmungen
Folgende Impfungen sind bei der Einreise vorgeschrieben:
- Poliomyelitis. Bei der Einreise aus Ländern mit aktuellem Poliomyelitis-Infektionsrisiko ist eine Polio-Impfung erforderlich. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus, bei besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Medikamente:
Die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten, ob verschreibungspflichtig oder nicht, ist in Georgien nicht ohne Weiteres möglich. Insbesondere für verschreibungspflichtige Medikamente wird in der Regel ein ärztliches Rezept benötigt, die Originalverpackung sollte mitgeführt werden. Bitte informieren Sie sich frühzeitig über die Einfuhrbestimmungen unter https://www.rs.ge/en/5982.
Allgemeine Bestimmungen
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Schlussbestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Im Allgemeinen orientieren sich die gesundheitlichen Hinweise an den offiziellen Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen.
Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig. Beachten Sie außerdem, dass die Entscheidung über die Einreise letztendlich immer den jeweiligen Grenzbeamten obliegt. Auch wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, kann in besonderen Fällen die Einreise verweigert werden.
Datenstand vom: 08.09.2024 02:47 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf
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