Atlantik & Nordsee MSC Magnifica
- 7 Nächte
- Premium-Schiff
- Vollpension
- 24-Stunden Aufenthalt in Rotterdam
Kommen Sie mit auf eine unvergessliche Reise auf der MSC Magnifica. Lernen Sie einige der schönsten Metropolen an der Westküste Europas kennen und lassen Sie sich von deren Charme und Anmut in ihren Bann ziehen.
27.09.2021 |
04.10.2021, 11.10.2021 |
|
2er Innenkabine A |
449 € |
499 € |
2er Innenkabine B |
499 € |
549 € |
2er Außenkabine A |
549 € |
599 € |
2er Außenkabine B |
599 € |
649 € |
2er Balkonkabine A |
629 € |
679 € |
2er Balkonkabine B |
699 € |
749 € |
2er Balkonkabine C* |
1.099 € |
1.149 € |
* inkl. Sonderleistungen
Bitte beachten Sie, dass die aktuellen Verfügbarkeiten nicht in der Preistabelle ausgewiesen werden. Die aktuell buchbaren Termine finden Sie unter "Jetzt buchen".
Hinweis: Änderungen vorbehalten, maßgeblich sind die Reisebestätigung, AGB sowie die rechtlichen Informationen zur Pauschalreise. Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Pauschalreiserichtlinie.
Kommen Sie mit auf eine unvergessliche Reise auf der MSC Magnifica. Lernen Sie einige der schönsten Metropolen an der Westküste Europas kennen und lassen Sie sich von deren Charme und Anmut in ihren Bann ziehen.
27.09.2021 |
04.10.2021, 11.10.2021 |
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2er Innenkabine A |
449 € |
499 € |
2er Innenkabine B |
499 € |
549 € |
2er Außenkabine A |
549 € |
599 € |
2er Außenkabine B |
599 € |
649 € |
2er Balkonkabine A |
629 € |
679 € |
2er Balkonkabine B |
699 € |
749 € |
2er Balkonkabine C* |
1.099 € |
1.149 € |
* inkl. Sonderleistungen
Bitte beachten Sie, dass die aktuellen Verfügbarkeiten nicht in der Preistabelle ausgewiesen werden. Die aktuell buchbaren Termine finden Sie unter "Jetzt buchen".
Hinweis: Änderungen vorbehalten, maßgeblich sind die Reisebestätigung, AGB sowie die rechtlichen Informationen zur Pauschalreise. Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Pauschalreiserichtlinie.
Termin: 27.09.2021
Innenkabine A 449 €
Innenkabine B 499 €
Außenkabine A 549 €
Außenkabine B 599 €
Balkonkabine A 629 €
Balkonkabine B 699 €
Balkonkabine C 1.099 €
Termine: 04.10.2021 und 11.10.2021
Innenkabine A 499 €
Innenkabine B 549 €
Außenkabine A 599 €
Außenkabine B 649 €
Balkonkabine A 679 €
Balkonkabine B 749 €
Balkonkabine C 1.149 €
Wenn Sie eine Doppelkabine zur Alleinbelegung buchen möchten, wenden Sie sich bitte an unsere Reservierungshotline.
Die MSC Magnifica ist ein moderner und komfortabler Cruise Liner, der im Jahr 2010 auf Jungfernfahrt ging. Sie gehört zur Musica-Klasse, zu der schon die MSC Orchestra, MSC Poesia und MSC Musica gehören. Genießen Sie das abwechslungsreiche Entertainment und gehen Sie auf Shoppingtour in den Duty-Free-Shops auf den weitläufigen Passagierdecks.
Das Schiff bietet Ihnen für das leibliche Wohl fünf Restaurants und zahlreiche Bars sowie das MSC Aurea Spa mit Fitnesscenter, Dampfbädern, Saunen, Schönheitssalon und Solarium. Weiterhin bietet das Schiff Internetcafé (gegen Gebühr), Whirlpools, Pools, von denen einer mit beweglichem Dach ausgestattet ist und so bei jedem Wetter das Baden ermöglicht, Volleyball- und Tennisplatz, Minigolf, Bowling, Billard, Diskothek, Spielzimmer, Joggingpfad, Theater, Casino, 4D-Kino, Bücherei, Kartenzimmer und Kunstgalerie.
Die Innenkabinen A (ca. 13 m², min. 1 / max. 2 Vollzahler + 2 Kinder) verfügen über ein Doppelbett, das sich zu zwei Einzelbetten arrangieren lässt, Bad mit Dusche, TV, Telefon, Internetzugang für Ihren Laptop (gegen Gebühr), Minibar, Zimmersafe, Klimaanlage und Föhn. Die Lage befindet sich auf den unteren Decks.
Die Innenkabinen B (ca. 13 m², min. 1 / max. 2 Vollzahler + 2 Kinder) verfügen über ein Doppelbett, das sich zu zwei Einzelbetten arrangieren lässt, Bad mit Dusche, TV, Telefon, Internetzugang für Ihren Laptop (gegen Gebühr), Minibar, Zimmersafe, Klimaanlage und Föhn.
Die Außenkabinen A (ca. 16 m², min. 1 / max. 2 Vollzahler + 2 Kinder) verfügen über ein Doppelbett, das sich zu zwei Einzelbetten arrangieren lässt, Bad mit Dusche, TV, Telefon, Internetzugang für Ihren Laptop (gegen Gebühr), Minibar, Zimmersafe, Klimaanlage, Föhn und zusätzlich über ein nicht zu öffnendes Fenster bzw. ein Bullauge. In dieser Kategorie ist teilweise mit Sichtbehinderung zu rechnen.
Die Außenkabinen B (ca. 16 m², min. 1 / max. 2 Vollzahler + 2 Kinder) verfügen über ein Doppelbett, das sich zu zwei Einzelbetten arrangieren lässt, Bad mit Dusche, TV, Telefon, Internetzugang für Ihren Laptop (gegen Gebühr), Minibar, Zimmersafe, Klimaanlage, Föhn und zusätzlich über ein nicht zu öffnendes Fenster bzw. ein Bullauge. Die Kabinen liegen in besserer Lage auf den Decks.
Die Balkonkabinen A (ca. 17 - 20 m², min. 1 / max. 2 Vollzahler + 2 Kinder) verfügen über ein Doppelbett, das sich zu zwei Einzelbetten arrangieren lässt, Bad mit Dusche, TV, Telefon, Internetzugang für Ihren Laptop (gegen Gebühr), Minibar, Zimmersafe, Klimaanlage und Föhn sowie über raumhohe Schiebetüren zum privaten Balkon mit Sitzgelegenheit.
Die Balkonkabinen B (ca. 17 - 20 m², min. 1 / max. 2 Vollzahler + 2 Kinder) verfügen über ein Doppelbett, das sich zu zwei Einzelbetten arrangieren lässt, Bad mit Dusche, TV, Telefon, Internetzugang für Ihren Laptop (gegen Gebühr), Minibar, Zimmersafe, Klimaanlage und Föhn sowie über raumhohe Schiebetüren zum privaten Balkon mit Sitzgelegenheit. Die Kabinen liegen in besserer Lage auf den Decks.
Die Balkonkabinen C (ca. 17 - 20 m², min. 1 / max. 2 Vollzahler + 2 Kinder) bieten die gleiche Ausstattung und Lage wie die Balkonkabinen B, verfügen aber über einige Extraleistungen, die in den anderen Kategorien nicht zu finden sind.
Eingeschlossene Leistung bei Buchung einer Balkonkabine C:
Schiffs- und Freizeiteinrichtungen teilweise gegen Gebühr.
Ihre Vollpension an Bord
Die Vollpension an Bord beinhaltet bis zu fünf Mahlzeiten täglich (Frühstück, Mittagessen, Nachmittagskaffee, Abendessen und Mitternachtssnack an einigen Abenden). Beginn ist mit dem Abendessen am Einschiffungstag und Ende mit dem Frühstück am Ausschiffungstag.
Ihr All-Inclusive Getränkepaket Easy bei Buchung einer Balkonkabine C
Unbegrenzter Genuss alkoholfreier und alkoholischer Getränke. Ausgewählte Weine & Prosecco (glasweise), Fassbier, Longdrinks, Cocktails, Softdrinks, Säfte, Mineralwasser und klassische Heißgetränke (Espresso, Cappuccino, Tee, etc.) sowie alle Getränke der Bar-Karte bis zu einem Preis von 6 € (Region Europa, Emirate, Antillen & Kuba und interkontinentale Reisen), 5 US$ (Region Südamerika und interkontinentale Reisen ab Südamerika). In der Region Karibik, USA und interkontinentale Reisen ab USA ist nur die beschriebene Auswahl an Getränken inklusive. Die im Paket enthaltenen Getränke können in allen Bars, Buffet-Restaurants und Restaurants verzehrt werden. Nicht in den Spezialitätenrestaurants gültig.
Weitere InformationenDie Kabinenverteilung obliegt der Reederei.
Bordwährung: Euro, alle gängigen Kreditkarten
Bitte beachten Sie, dass das Bordmanifest online unter www.berge-meer.de/bordmanifeste im Bereich "MSC Web-Check-in" eigenmächtig bis spätestens sechs Wochen vor Anreise mittels der MSC-Buchungsnummer, Ihrem Namen, dem Schiff und dem Abfahrtsdatum des Schiffes erfolgen muss. Wir senden Ihnen schnellstmöglich die MSC-Buchungsnummer zu, die Sie für den Check-in benötigen.
Bitte beachten Sie, dass bei Kreuzfahrten seit dem Winter 2018/2019 der MSC-Clubrabatt nicht mehr gewährt wird.
Diese Reise ist im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet. Im Zweifel kontaktieren Sie unsere Reservierungshotline wegen Ihrer individuellen Bedürfnisse vor der Buchung.
Einreisebestimmungen
Coronavirus:
Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus der folgenden Aufstellung dürfen einreisen: https://dofi.ibz.be/sites/dvzoe/EN/Pages/Travel-to-Belgium.aspx. Reisende, die sich vor Reisebeginn außerhalb der erlaubten Länder aufgehalten haben, müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverweigerungen rechnen. Dies betrifft die letzten 14 Tage vor der Einreise.
Die folgenden Grenzübergänge sind geschlossen:
- Einige Landgrenzübergänge und zwar alle Grenzübergänge zu Großbritannien. Auch alle Flüge wurden eingestellt.
Quarantänemaßnahmen:
Bei der Einreise kommt es zu Quarantänemaßnahmen von bis zu 10 Tagen. Diese gelten bis voraussichtlich zum 1 März 2021. Diese gelten für Reisende aus rot eingestuften Ländern (siehe unten).
Wichtig bei der Einreise:
Belgien unterteilt die Gebiete in den erlaubten Ländern im Hinblick auf ihre Infektionslage in grüne, orangene und rote Zonen. Eine Übersicht hierzu finden Sie unter folgendem Link: https://diplomatie.belgium.be/de. Reisende aus den grünen Gebieten können uneingeschränkt einreisen. Reisenden aus den orangenen Gebieten empfehlen die belgischen Behörden nach ihrer Ankunft erhöhte Wachsamkeit, eine Quarantänepflicht besteht jedoch nicht. Reisende aus den roten Zonen müssen sich hingegen nach der Einreise für bis zu 10 Tage in Quarantäne begeben. Sie können nach frühestens 7 Tagen einen PCR-Test vornehmen lassen und bei negativem Ergebnis die Quarantäne beenden. Zudem müssen Reisende aus den roten Gebieten bereits zur Einreise einen negativen Test vorweisen (siehe unten). Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind Reisende, die sich nicht länger als 48 Stunden in einer roten Zone aufgehalten haben oder die sich für weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten werden. Es kann auch zu COVID-Tests vor Ort kommen, insbesondere dann, wenn Reisende Symptome aufweisen.
Es muss ein negativer COVID-19-Test vorgewiesen werden. Dies gilt für Reisende aus roten Gebieten. Der Test muss nach PCR-Methode durchgeführt worden sein. Die Abstrichentnahme darf bei Ankunft nicht länger als 72 Stunden zurückliegen. Von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren sowie Reisende, die sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten werden, sofern sie nicht mit dem Flugzeug oder Schiff einreisen. Es muss ein Einreiseformular/Gesundheitsformular ausgefüllt werden. Das entsprechende Formular finden Sie unter folgendem Link: https://dofi.ibz.be/sites/dvzoe/EN/Documents/BELGIUM_PassengerLocatorForm_ENG.pdf.
Das Formular ("Passenger Locator Form") muss innerhalb von 48 Stunden vor Einreise online ausgefüllt und abgeschickt werden. Ein Nachweis, in elektronischer oder ausgedruckter Form, muss zur Einreise vorgelegt werden.
Bei der Ankunft kommt es zu Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen. An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.
Transit:
Der Transit ist möglich. Transitreisende aus roten Gebieten benötigen ein negatives PCR-Testergebnis, bei dem die Testung nicht länger als 72 Stunden zurückliegen darf. Ausgenommen davon sind Reisende, die sich für weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten werden, wenn sie nicht mit dem Flugzeug oder Schiff einreisen.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres.
- Lokale Ausgangssperre: ja (nächtlich)
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet mit Beschränkungen
- Restaurants/Cafés: geschlossen - nur Abholung
- Bars: geschlossen
- Clubs: geschlossen
- Geschäfte: geöffnet mit Beschränkungen
- Museen/Sehenswürdigkeiten: teilweise geöffnet
- Kinos/Theater: geschlossen
- Strände: geöffnet
- Gotteshäuser: geöffnet mit Beschränkungen
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar
- Maskenpflicht: ja - in großen Teilen der Öffentlichkeit
- Mindestabstand: 1.50 Meter
- Versammlungsverbot: ja, ab 4 Personen
- Regionale Abweichungen möglich
- App: https://coronalert.be/de/
Reisewarnung aufgrund von COVID-19:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 hat das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen.
Risikogebiet:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 wurde das Zielgebiet vom Robert Koch-Institut zum Risikogebiet erklärt. Dies kann Auswirkungen auf die Rückreise nach Deutschland haben. Informationen zu den Rückreise-Regeln der einzelnen Bundesländer finden Sie unter folgendem Link: https://tourismus-wegweiser.de.
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss während des Aufenthalts gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss während des Aufenthalts gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss während des Aufenthalts gültig sein.
Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument muss während des Aufenthalts gültig sein.
Vorläufiger Personalausweis
Das Reisedokument muss während des Aufenthalts gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen.
Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und sollten das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten nachweisen können, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Einreisebestimmungen
Coronavirus:
Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus den folgenden Regionen und Ländern dürfen einreisen: EU, Schengenraum, Australien, Neuseeland, Singapur, Thailand, Uruguay. Als Einreisevoraussetzung gilt in diesen Fällen das Abreiseland und nicht die Nationalität der Reisenden. Reisende, die sich vor Reisebeginn außerhalb der erlaubten Länder aufgehalten haben, müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverweigerungen rechnen. Dies betrifft die letzten 14 Tage vor der Einreise.
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind bis voraussichtlich zum 14 Februar 2021 nur teilweise möglich. Bei Reisen in die/aus den Risikogebieten innerhalb des Landes kann es zu Restriktionen kommen.
Quarantänemaßnahmen:
Bei der Einreise kommt es zu Quarantänemaßnahmen. Diese gelten bis auf Weiteres. Nur Reisende, die sich innerhalb der letzten 10 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen müssen sich für 10 Tage häuslich isolieren. Eine Aufstellung der Risikogebiete finden Sie unter folgendem Link: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html. Frühestens nach 5 Tagen können Reisende die Quarantäne beenden, in dem sie ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen. Der Test muss in einem EU-Staat oder einem Staat mit vergleichbaren Qualitätsstandards durchgeführt worden sein. Die Regelungen und Bestimmungen der einzelnen Bundesländer Deutschlands sind abweichend, sodass sich Reisende über geltende Bestimmungen bei dem Bundesland informieren sollten, in das sie reisen. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468.
Wichtig bei der Einreise:
Es muss ein negativer COVID-19-Test vorgewiesen werden. Die Testpflicht gilt für Reisende aus Hoch-Risikogebieten und Personen, die sich innerhalb der letzten 10 Tage vor Einreise nach Deutschland in einem solchen Gebiet aufgehalten haben. Diese benötigen ein maximal 48 Stunden altes, negatives Ergebnis eines COVID-Tests gemäß den Anforderungen des Robert Koch Instituts: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Tests.html. Reisende werden vor Ort auf das Coronavirus getestet. Dies gilt für alle Reisenden aus Risikogebieten. Der Test muss innerhalb von 48 Stunden nach Einreise in Deutschland durchgeführt werden. Es muss ein Einreiseformular/Gesundheitsformular ausgefüllt werden. Das entsprechende Formular finden Sie unter folgendem Link: http://www.einreiseanmeldung.de/. Reisende, die sich innerhalb der letzten 10 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen sich vor der Ankunft in dem Formular anmelden und einen Anmeldungsnachweis bei Einreise mit sich führen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen.
Transit:
Der Transit ist bis auf Weiteres nur teilweise möglich. In der Regel unterliegen Transitreisende keiner Quarantänepflicht. Es kann auf Bundeslandebene zu abweichenden Bestimmungen kommen.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres.
- Lockdown: teilweise - bis voraussichtlich zum 14.02.2021
- Hotels/Ferienunterkünfte: geschlossen
- Restaurants/Cafés: geschlossen - nur Abholung oder Lieferung
- Bars: geschlossen
- Clubs: geschlossen
- Geschäfte: teilweise geöffnet
- Museen/Sehenswürdigkeiten: geschlossen
- Kinos/Theater: geschlossen
- Strände: teilweise geöffnet
- Gotteshäuser: geöffnet mit Beschränkungen
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar
- Maskenpflicht: ja - in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Restaurants und Bars, teilweise auch im Freien
- Mindestabstand: 1.50 Meter
- Versammlungsverbot: ja (bis auf Weiteres)
- Regionale Abweichungen möglich
- App: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app
Für Reisende, die die Staatsbürgerschaft des Ziellandes besitzen, kann es zu abweichenden Einreisebestimmungen kommen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre zuständige Auslandsvertretung.
Für die Einreise wird ein nationales Ausweisdokument benötigt.
Einreisebestimmungen
Coronavirus:
Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus der folgenden Aufstellung dürfen einreisen: https://www.diplomatie.gouv.fr/en/coming-to-france/coronavirus-advice-for-foreign-nationals-in-france/. Reisende, die sich vor Reisebeginn außerhalb der erlaubten Länder aufgehalten haben, müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverweigerungen rechnen. Dies betrifft die letzten 14 Tage vor der Einreise.
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind erlaubt.
Wichtig bei der Einreise:
Es kommt zu abweichenden Bestimmungen für Reisende aus verschiedenen Ländern. Geltende Bestimmungen können Sie unter https://www.diplomatie.gouv.fr/en/coming-to-france/coronavirus-advice-for-foreign-nationals-in-france/ einsehen.
Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen. An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.
Korsika: Reisende nach Korsika benötigen ab dem 19.12.2020 einen negativen COVID-Test, der bei Abreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Es werden sowohl PCR- als auch Antigen-Tests anerkannt. Kinder unter 11 Jahren sind von der Testpflicht befreit. Reisende müssen zudem schriftlich erklären, dass sie der Testpflicht nachgekommen, sie negativ getestet und symptomfrei sind. Die Erklärung muss auch beinhalten, dass Reisende innerhalb der letzten 14 Tage keinen wissentlichen Kontakt zu positiv getesteten Personen hatten.
Transit:
Der Transit ist möglich. Die Durchreise über den Landweg ist lediglich über die EU- und Schengen-Staaten möglich. Flugreisende sollten zwingend Ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. EU-Bürger dürfen zur Durchreise an Ihren Wohnsitz auch aus Drittstaaten anreisen, müssen aber je nach Destinationen die verschärften Einreisebestimmungen beachten.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres.
- Nächtliche Ausgangssperre: ja
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet
- Restaurants/Cafés: geschlossen
- Bars: geschlossen
- Clubs: geschlossen
- Geschäfte: teilweise geöffnet
- Museen/Sehenswürdigkeiten: geschlossen
- Kinos/Theater: geschlossen
- Öffentliche Verkehrsmittel: teilweise verfügbar
- Taxis: teilweise verfügbar
- Maskenpflicht: ja - in öffentlichen Verkehrsmitteln, in geschlossenen öffentlichen Räumen; in Paris und einigen Städten auch in öffentlichen Außenbereichen
- Mindestabstand: ja
- Regionale Abweichungen möglich
- App: https://www.gouvernement.fr/info-coronavirus/tousanticovid
Reisewarnung aufgrund von COVID-19:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 hat das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen.
Risikogebiet:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 wurde das Zielgebiet vom Robert Koch-Institut zum Risikogebiet erklärt. Dies kann Auswirkungen auf die Rückreise nach Deutschland haben. Informationen zu den Rückreise-Regeln der einzelnen Bundesländer finden Sie unter folgendem Link: https://tourismus-wegweiser.de.
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.
Vorläufiger Personalausweis
Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen.
Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Zusätzlich benötigen alleinreisende/nur von einem Elternteil begleitete Minderjährige Folgendes:
- Eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung
Dies gilt für Minderjährige unter 15 Jahren.
Einreisebestimmungen
Coronavirus:
Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus der folgenden Aufstellung dürfen jedoch nicht einreisen: https://www.gov.uk/guidance/transport-measures-to-protect-the-uk-from-variant-strains-of-covid-19. Dies gilt auch für Reisende, die sich innerhalb der letzten 10 Tage vor Einreise in einem der Länder aus der Aufstellung aufgehalten haben. Das Einreiseverbot für Reisende aus Ländern der Aufstellung besteht bis auf Weiteres. Für Reisende aus allen anderen Ländern kommt es zu strengen Quarantänemaßnahmen (siehe unten). Es kann in Einzelfällen auch zu Einreiseverweigerungen kommen. Bitte wenden Sie sich deshalb in jedem Fall vor Reisebeginn an Ihre zuständige Auslandsvertretung und erfragen dabei auch eventuelle Unterschiede zwischen England, Schottland, Wales und Nordirland.
Die folgenden Grenzübergänge sind geschlossen:
- Einige Landgrenzübergänge sind geschlossen. Ebenfalls wurde aufgrund der neuartigen Form des Coronavirus der Flugverkehr sehr stark eingeschränkt.
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind bis auf Weiteres nur teilweise möglich. Es kommt, insbesondere während des Lockdowns, zu Reisebeschränkungen und Ausgangssperren.
Quarantänemaßnahmen:
Bei der Einreise kommt es zu Quarantänemaßnahmen von bis zu 10 Tagen. Diese gelten bis auf Weiteres. Die Quarantänemaßnahmen gelten für Reisende aus allen erlaubten Ländern mit Ausnahme von Irland, den Kanalinseln und der Insel Man. Auch Reisende, die aus England, Schottland, Nordirland oder Wales in einen jeweiligen anderen Landesteil reisen, müssen nicht in Quarantäne. Reisende, die in England der Quarantänepflicht unterliegen, können nach 5 Tagen vor Ort einen kostenpflichtigen Test vornehmen lassen und die Quarantäne vorzeitig beenden, wenn sie ein negatives Ergebnis erhalten. Diese Möglichkeit besteht in Schottland, Nordirland und Wales jedoch nicht.
Wichtig bei der Einreise:
Es muss ein negativer COVID-19-Test vorgewiesen werden. Der Test darf bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein. Es werden PCR-, LAMP- und Antigen-Tests anerkannt. Das Ergebnis muss als Original in englischer, französischer oder spanischer Sprache, ausgedruckt oder in elektronischer Form vorgewiesen werden. Es muss den Namen der getesteten Person (übereinstimmend mit den Reisedokumenten), das Geburtsdatum oder Alter, das Testdatum, Name und Kontaktdaten des Testlabors, die Testmethode und das letztendliche Ergebnis enthalten. Kinder unter 11 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Sie gilt ebenfalls nicht für Reisen zwischen England, Schottland, Wales und Nordirland sowie für Einreisende aus Jersey, Guernsey und der Isle of Man. Es muss ein Einreiseformular/Gesundheitsformular ausgefüllt werden. Das entsprechende Formular finden Sie unter folgendem Link: https://www.gov.uk/provide-journey-contact-details-before-travel-uk. Das Einreiseformular muss inklusive Angabe der Aufenthaltsadresse mitgeführt werden und ist innerhalb von 48 Stunden vor Einreise auszufüllen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen.
Transit:
Der Transit ist bis auf Weiteres nicht möglich.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres.
- Lockdown: ja - bis voraussichtlich zum 22.02.2021
- Lokale Ausgangssperre: ja
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet mit Beschränkungen
- Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen
- Bars: geöffnet mit Beschränkungen
- Clubs: geöffnet mit Beschränkungen
- Geschäfte: teilweise geöffnet
- Museen/Sehenswürdigkeiten: geschlossen
- Kinos/Theater: geschlossen
- Strände: teilweise geöffnet
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar
- Maskenpflicht: teilweise - in Einrichtungen des öffentlichen Lebens sowie öffentlichen Verkehrsmitteln
- Mindestabstand: 2.00 Meter
- Versammlungsverbot: ja (bis auf Weiteres) - je nach Region unterschiedlich
- Abweichungen zwischen England, Wales, Schottland und Nordirland möglich
Reisewarnung aufgrund von COVID-19:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 hat das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen.
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Zusätzlich benötigen alleinreisende/nur von einem Elternteil begleitete Minderjährige Folgendes:
- Einen Sorgerechtsnachweis
Einreisebestimmungen
Coronavirus:
Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus der folgenden Aufstellung dürfen einreisen: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/visiting-the-netherlands. Reisende, die sich vor Reisebeginn außerhalb der erlaubten Länder aufgehalten haben, müssen mit Einreiseverweigerungen rechnen. Dies betrifft die letzten 14 Tage vor der Einreise.
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind erlaubt.
Quarantänemaßnahmen:
Bei der Einreise kommt es zu Quarantänemaßnahmen von bis zu 10 Tagen. Diese gelten bis auf Weiteres. Reisende können sich in ihrer Unterkunft selbst isolieren. Die Quarantänedauer kann verkürzt werden, wenn Reisende sich nach 5 Tagen auf das Coronavirus testen lassen und das Ergebnis negativ ist. Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/self-quarantine.
Wichtig bei der Einreise:
Es muss ein negativer COVID-19-Test vorgewiesen werden. Reisende unterliegen dabei, je nach Abreiseland, unterschiedlichen Testvorschriften. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/visiting-the-netherlands-from-abroad/negative-test-result-and-declaration. Es muss ein Einreiseformular/Gesundheitsformular ausgefüllt werden. Das entsprechende Formular finden Sie unter folgendem Link: https://assets.ctfassets.net/biom0eqyyi6b/1ujr8KV2qtylvVTMpEFDDA/063bc2c6100ae1899a0e9d153b356aed/Gezondheidsverklaring_versie2.pdf. Dies gilt für alle Flugreisenden. Bei Einreisen auf dem See- und Landweg ist dieses Formular nicht erforderlich. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen. An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.
Transit:
Der Transit ist möglich. Bei Flugreisenden aus Risikogebieten, die im Transit durch die Niederlande reisen, entfällt die Quarantänepflicht, wenn sie den Flughafen nicht verlassen. Sie unterliegen jedoch der Testpflicht.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres.
- Lockdown: ja (bis voraussichtlich zum 09.02.2021)
- Nächtliche Ausgangssperre: ja (bis voraussichtlich zum 9 Februar 2021)
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet mit Beschränkungen
- Restaurants/Cafés: geschlossen - nur Abholung oder Lieferung
- Bars: geschlossen
- Clubs: geschlossen
- Geschäfte: teilweise geöffnet
- Museen/Sehenswürdigkeiten: geschlossen
- Kinos/Theater: geschlossen
- Strände: geöffnet mit Beschränkungen
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar mit Einschränkungen
- Maskenpflicht: ja - in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie auf Fähren und in geschlossenen öffentlichen Räumen
- Mindestabstand: 1.50 Meter
- Versammlungsverbot: ja, ab 2 Personen aus verschiedenen Haushalten
- Regionale Abweichungen möglich
- App: https://coronamelder.nl
- Sanitäranlagen: gemeinschaftliche Sanitäranlagen sind auf Campingplätzen, in Ferienparks, Jachthäfen und Stränden größtenteils geschlossen
Reisewarnung aufgrund von COVID-19:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 hat das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen.
Risikogebiet:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 wurde das Zielgebiet vom Robert Koch-Institut zum Risikogebiet erklärt. Dies kann Auswirkungen auf die Rückreise nach Deutschland haben. Informationen zu den Rückreise-Regeln der einzelnen Bundesländer finden Sie unter folgendem Link: https://tourismus-wegweiser.de.
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Personalausweis
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen.
Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und sollten das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten nachweisen können, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt.
Einreise auf dem Landweg:
In Antwerpen (Innenstadt mit Ausnahme des Hafengebiets sowie den Autobahnen A12 und A14) und Brüssel (gesamte Region mit Ausnahme der Stadtautobahn) wurden Umweltzonen eingerichtet, in denen die Kennzeichen aller Fahrzeuge automatisch von Kameras erfasst werden. Reisende sollten vor Einreise in diese sogenannten "Low Emission Zones" (LEZ) überprüfen, ob ihr Fahrzeug dort zugelassen ist, und müssen es gegebenenfalls registrieren. Prüfen Sie dies für Antwerpen unter https://lez.antwerpen.be/ und für Brüssel unter https://www.lez.brussels. Die Registrierung für eine Umweltzone ist nicht auf die jeweils andere Umweltzone übertragbar. Bei Nichteinhaltung dieser Vorkehrungen muss mit Geldstrafen gerechnet werden.
Sollten Sie ein Visum benötigen, so empfehlen wir die Beantragung des Visums über unseren Partner
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt.
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt.
Einreise auf dem Landweg:
Wenn Sie mit dem Auto nach Frankreich einreisen, beachten Sie bitte, dass die Fahrerlaubnis mit 17 Jahren nicht gilt.
Sollten Sie ein Visum benötigen, so empfehlen wir die Beantragung des Visums über unseren Partner
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt.
Einreise auf dem Landweg:
Bei der Einreise mit dem eigenen Fahrzeug ist zu beachten, dass die Innenstadt Londons zur "Ultra Low Emission Zone" (ULEZ) ernannt wurde, was insbesondere für Wohnmobile oder Kleinbusse zu Einschränkungen führen kann. Auch im Großraum von London, der als "Low Emission Zone" (LEZ) gilt, kann es möglicherweise zu Einschränkungen kommen, wenn die geforderten Standards nicht erfüllt werden. Reisende sollten deshalb rechtzeitig vor Reisebeginn ihr Fahrzeugs bei der Verkehrsbehörde "Transport for London" registrieren und sich über die aktuellen Möglichkeiten informieren. Bei Verstößen muss mit Geldstrafen gerechnet werden.
Sollten Sie ein Visum benötigen, so empfehlen wir die Beantragung des Visums über unseren Partner
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt.
Sollten Sie ein Visum benötigen, so empfehlen wir die Beantragung des Visums über unseren Partner
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Gesundheitliche Hinweise
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Meningokokken-Krankheit (B), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Coronavirus:
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit der Atemwegserkrankung COVID-19 muss derzeit mit verstärkten Gesundheitskontrollen und damit verbundenen verlängerten Wartezeiten bei Reisen gerechnet werden. Aufgrund von Krankheitsfällen in nahezu allen Ländern der Welt besteht ein generelles Ansteckungsrisiko über die Tröpfcheninfektion. Reisende sollten sich deshalb über die Ausbreitung der Erkrankung und mögliche Schutzmaßnahmen in ihrem Reiseziel informieren. Dabei sollten sie auch die unterschiedlichen Standards und Kapazitäten der Gesundheitssysteme berücksichtigen.
Hinweis:
Menschen unter 25 Jahren sind durch die Meningokokken-Krankheit (B) gefährdet. Eine Impfung wird empfohlen.
Schlussbestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Datenstand vom: 24.01.2021 16:21 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27 , 56578 Rengsdorf
Gesundheitliche Hinweise
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Frühsommer-Meningoenzephalitis, bei besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Coronavirus:
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit der Atemwegserkrankung COVID-19 muss derzeit mit verstärkten Gesundheitskontrollen und damit verbundenen verlängerten Wartezeiten bei Reisen gerechnet werden. Aufgrund von Krankheitsfällen in nahezu allen Ländern der Welt besteht ein generelles Ansteckungsrisiko über die Tröpfcheninfektion. Reisende sollten sich deshalb über die Ausbreitung der Erkrankung und mögliche Schutzmaßnahmen in ihrem Reiseziel informieren. Dabei sollten sie auch die unterschiedlichen Standards und Kapazitäten der Gesundheitssysteme berücksichtigen.
Schlussbestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Datenstand vom: 24.01.2021 16:21 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27 , 56578 Rengsdorf
Gesundheitliche Hinweise
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Frühsommer-Meningoenzephalitis
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Coronavirus:
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit der Atemwegserkrankung COVID-19 muss derzeit mit verstärkten Gesundheitskontrollen und damit verbundenen verlängerten Wartezeiten bei Reisen gerechnet werden. Aufgrund von Krankheitsfällen in nahezu allen Ländern der Welt besteht ein generelles Ansteckungsrisiko über die Tröpfcheninfektion. Reisende sollten sich deshalb über die Ausbreitung der Erkrankung und mögliche Schutzmaßnahmen in ihrem Reiseziel informieren. Dabei sollten sie auch die unterschiedlichen Standards und Kapazitäten der Gesundheitssysteme berücksichtigen.
Schwangere:
Bitte beachten Sie, dass für Schwangere folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Zika-Virus
Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Dengue-Fieber
Schlussbestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Datenstand vom: 24.01.2021 16:21 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27 , 56578 Rengsdorf
Gesundheitliche Hinweise
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Coronavirus:
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit der Atemwegserkrankung COVID-19 muss derzeit mit verstärkten Gesundheitskontrollen und damit verbundenen verlängerten Wartezeiten bei Reisen gerechnet werden. Aufgrund von Krankheitsfällen in nahezu allen Ländern der Welt besteht ein generelles Ansteckungsrisiko über die Tröpfcheninfektion. Reisende sollten sich deshalb über die Ausbreitung der Erkrankung und mögliche Schutzmaßnahmen in ihrem Reiseziel informieren. Dabei sollten sie auch die unterschiedlichen Standards und Kapazitäten der Gesundheitssysteme berücksichtigen.
Schlussbestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Datenstand vom: 24.01.2021 16:21 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27 , 56578 Rengsdorf
Gesundheitliche Hinweise
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Coronavirus:
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit der Atemwegserkrankung COVID-19 muss derzeit mit verstärkten Gesundheitskontrollen und damit verbundenen verlängerten Wartezeiten bei Reisen gerechnet werden. Aufgrund von Krankheitsfällen in nahezu allen Ländern der Welt besteht ein generelles Ansteckungsrisiko über die Tröpfcheninfektion. Reisende sollten sich deshalb über die Ausbreitung der Erkrankung und mögliche Schutzmaßnahmen in ihrem Reiseziel informieren. Dabei sollten sie auch die unterschiedlichen Standards und Kapazitäten der Gesundheitssysteme berücksichtigen.
Hinweis:
Menschen unter 25 Jahren sind durch die Meningokokken-Krankheit (B) gefährdet . Eine Impfung wird empfohlen.
Achtung:
Ist eine Reise in die folgenden Gebiete geplant, beachten Sie bitte die jeweils geltenden Reisebestimmungen:
-Sint Maarten
-Aruba
-Bonaire
-Curacao
Schlussbestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Datenstand vom: 24.01.2021 16:22 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27 , 56578 Rengsdorf