Deutschland/Bayern - ZugspitzeWanderreise von Garmisch über Ehrwald zum Eibsee
- 6 bzw. 7 Nächte
- 3-Sterne-Hotels/Gasthöfe/Pensionen
- Frühstück
- Inkl. Gepäcktransfer
Freuen Sie sich auf eine abwechslungsreiche Wanderreise rund um den höchsten Berg Deutschlands. Durchqueren Sie beeindruckende Klammen, sehen Sie sich an den blühenden Almlandschaften satt und genießen Sie ein atemberaubendes Panorama auf den Eibsee.
Vor Anreise erhalten Sie per Mail das Routenbuch und ihre Hotelliste. Das Routenbuch ist für Sie vor Ort noch einmal in ausgedruckter Form hinterlegt. Kofferanhänger erhalten Sie ebenfalls vor Ort.
Hinweis: Änderungen vorbehalten, maßgeblich ist die Reisebestätigung.
Freuen Sie sich auf eine abwechslungsreiche Wanderreise rund um den höchsten Berg Deutschlands. Durchqueren Sie beeindruckende Klammen, sehen Sie sich an den blühenden Almlandschaften satt und genießen Sie ein atemberaubendes Panorama auf den Eibsee.
Vor Anreise erhalten Sie per Mail das Routenbuch und ihre Hotelliste. Das Routenbuch ist für Sie vor Ort noch einmal in ausgedruckter Form hinterlegt. Kofferanhänger erhalten Sie ebenfalls vor Ort.
Hinweis: Änderungen vorbehalten, maßgeblich ist die Reisebestätigung.
im Doppelzimmer 89 €
im Einzelzimmer 125 €
Es ist max. eine Verlängerungsnacht buchbar.
Sie übernachten in guten 3-Sterne-Hotels (teilweise Landeskategorie), Gasthöfen und Pensionen mit Rezeption und Speiseraum.
Die gemütlichen Doppelzimmer (min./max. 2 Vollzahler) beziehungsweise Einzelzimmer (min./max. 1 Vollzahler) verfügen über Bad oder Dusche/WC, Telefon und TV.
UnterbringungshinweisDiese Reise ist im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet. Im Zweifel kontaktieren Sie unsere Reservierungshotline wegen Ihrer individuellen Bedürfnisse vor der Buchung.
Einreisebestimmungen
Coronabestimmungen:
Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus der folgenden Aufstellung dürfen einreisen: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/coronavirus-faqs.html.
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind erlaubt. Reisende sollten die Verordnungen der jeweiligen Bundesländer oder Regionen beachten.
Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:
- Reisende, die nachweisen können, dass sie vollständig gegen COVID-19 geimpft wurden oder dass sie von der Krankheit genesen sind, können sich von der Testpflicht befreien.
- Unter welchen Voraussetzungen Impf- oder Genesungsnachweise anerkannt werden, lesen Sie unter folgendem Link: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-tests-einreisende.html (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-tests-einreisende.html)
- Vollständig geimpfte Personen aus Drittstaaten benötigen einen Impfnachweis zur Einreise, sofern in der verlinkten Aufstellung nicht anders angegeben. Der Impfnachweis muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/reisebeschraenkungen-grenzkontrollen/IV-reisebeschraenkungen-im-aussereuropaeischen-luft-und-seeverkehr-einreisen-aus-drittstaat/was-gilt-fuer-vollstaendig-geimpfte-personen.html (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/reisebeschraenkungen-grenzkontrollen/IV-reisebeschraenkungen-im-aussereuropaeischen-luft-und-seeverkehr-einreisen-aus-drittstaat/was-gilt-fuer-vollstaendig-geimpfte-personen.html;jsessionid=F29754B314549B0DD42E8978619A3C1F.1_cid295)
Wichtig bei der Einreise:
Es wird ein negativer COVID-19-Test benötigt.
- Es muss sich dabei um einen negativen PCR- oder Antigen-Test handeln.
- Dieser darf bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein.
- Das Testergebnis muss in Englisch, Französisch, Deutsch, Italienisch oder Spanisch vorliegen.
- Ausgenommen davon sind Kinder unter 6 Jahren. Bei der Ankunft muss mit Gesundheitskontrollen gerechnet werden. Es kann auch zu COVID-Tests kommen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen. An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.
Reisen aus Risiko- und Virusvariantengebieten
* Aktuell hat Deutschland keine anderen Länder als Risiko- oder Virusvariantengebiete eingestuft.
- Sollte sich dies ändern, kommt es für Reisende aus diesen Ländern jedoch zu strengeren Beschränkungen. Dabei handelt es sich unter anderem um Beförderungsbeschränkungen sowie Registrierungs- und Quarantänepflichten.
- Bitte prüfen Sie die Einstufung Ihres Abreiselandes und die damit verbundenen Maßnahmen unter folgendem Link: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/coronavirus-faqs.html (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/coronavirus-faqs.html)
Transit:
Der Transit ist möglich. Für Transitreisende gilt auch die 3G-Nachweispflicht.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen.
- Es gelten die sogenannten Basisschutzmaßnahmen und somit in fast allen Bereichen des öffentlichen Lebens kaum noch Einschränkungen: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/infektionsschutzgesetz-2013038 (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/infektionsschutzgesetz-2013038)
- Einzelne Bundesländer können im Rahmen der Hotspotregelung regional strengere Maßnahmen in Kraft setzen.
- Ausgangssperre: nein
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet
- Restaurants/Cafés: geöffnet
- Bars: geöffnet
- Clubs: geöffnet
- Geschäfte: geöffnet
- Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet
- Kinos/Theater: geöffnet
- Strände: geöffnet
- Gotteshäuser: geöffnet
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar
- Taxis: verfügbar
- Maskenpflicht: teilweise * im öffentlichen Nahverkehr
- Mindestabstand: 1.50 Meter
- Versammlungsverbot: Nein
- App: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app)
Für Reisende, die die Staatsbürgerschaft des Ziellandes besitzen, kann es zu abweichenden Einreisebestimmungen kommen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre zuständige Auslandsvertretung.
Für die Einreise wird ein nationales Ausweisdokument benötigt.
Einreisebestimmungen
Coronabestimmungen:
Die Einreise ist möglich.
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind erlaubt.
Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:
- Die 3G-Nachweispflicht zur Einreise nach Österreich wurde zum 16.05.2022 aufgehoben.
- Bei der Umsetzung dieser Neuregelung kann es jedoch aktuell noch zu Abweichungen an den Grenzstellen beziehungsweise bei den Transportunternehmen kommen, weshalb empfohlen wird, weiterhin einen Nachweis mitzuführen.
- Geimpfte und genesene Reisende ab 12 Jahren können sich dabei von der Testpflicht befreien.
- Die Voraussetzungen dazu finden Sie unter folgendem Link: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ-Einreise-nach-Oesterreich.html (https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ-Einreise-nach-Oesterreich.html.)
Wichtig bei der Einreise:
Es wird ein negativer COVID-19-Test benötigt.
- Die 3G-Nachweispflicht zur Einreise nach Österreich wurde zum 16.05.2022 aufgehoben.
- Bei der Umsetzung dieser Neuregelung kann es jedoch aktuell noch zu Abweichungen an den Grenzstellen beziehungsweise bei den Transportunternehmen kommen, weshalb empfohlen wird, weiterhin einen Nachweis mitzuführen.
- Es muss sich entweder um einen negativen PCR-Test, bei Einreise nicht älter als 72 Stunden, oder um einen negativen Antigen-Test, nicht älter als 24 Stunden, handeln.
- Der Nachweis muss in englischer oder deutscher Sprache vorgelegt werden.
- Von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren, wenn sie in Begleitung von Erwachsenen reisen.
Virusvariantengebiete
* Aktuell hat Österreich keine anderen Länder als Virusvariantengebiete eingestuft. Sollte sich das ändern, kommt es jedoch für Reisende aus diesen Ländern zu abweichenden Bestimmungen.
- Bitte informieren Sie sich über die aktuelle Einstufung Ihres Abreiselandes sowie die geltenden Maßnahmen unter folgendem Link: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011574 (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011574)
Transit:
Der Transit ist möglich.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen.
- Ausgangssperre: nein
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet
- Restaurants/Cafés: geöffnet
- Bars: geöffnet
- Clubs: geöffnet
- Geschäfte: geöffnet
- Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet mit Beschränkungen
- Kinos/Theater: geöffnet
- Gotteshäuser: geöffnet
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar
- Maskenpflicht: ja * in einigen öffentlichen Innenräumen und Verkehrsmitteln
- Mindestabstand: 1.00 Meter
- Versammlungsverbot: Nein
- App: https://www.stopp-corona.at (https://www.stopp-corona.at)
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.
Kinderreisepass
Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.
Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.
Vorläufiger Personalausweis
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente sollten im Original vorgelegt werden und nicht verlängert oder handschriftlich verändert worden sein.
Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Zusätzlich benötigen alleinreisende/nur von einem Elternteil begleitete Minderjährige Folgendes:
- Eine unterschriebene Einverständniserklärung beider Eltern
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt.
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt.
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Gesundheitliche Hinweise
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Frühsommer-Meningoenzephalitis, bei besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Schlussbestimmungen
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Datenstand vom: 22.05.2022 02:47 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf
Gesundheitliche Hinweise
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Frühsommer-Meningoenzephalitis, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
West-Nil-Fieber:
In Österreich gab es in jüngster Zeit Ausbrüche des West-Nil-Fiebers. Die Krankheit wird durch tagaktive Moskitos übertragen. Der einzige Schutz ist die Expositionsprophylaxe.
Achtung:
Von April bis Oktober kann es zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse kommen.
Schlussbestimmungen
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Datenstand vom: 22.05.2022 02:48 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf