Donau/Deutschland-Österreich-Slowakei-Ungarn MS SE-MANON
- 7 Nächte
- Mittelklasse-Plus-Schiff
- Vollpension
- Leihfarrad inklusive
Freuen Sie sich auf die Höhepunkte der Donau mit Bratislava, Budapest, Esztergom und Wien. Begleitet werden Sie von einem einzigartigen Landschaftspanorama, geschmückt von den Wachauer Weinterrassen, Burgen, Schlösser und unberührten Auenwäldern.
Saison A 21.09.21 |
Saison B 08.06.21, 15.06.21, 22.06.21, 29.06.21, 06.07.21, 13.07.21, 20.07.21, 27.07.21, 03.08.21, 10.08.21, 17.08.21, 24.08.21, 31.08.21, 07.09.21, 14.09.21 |
|
2er Hauptdeck |
949 € |
999 € |
2er Mitteldeck |
1.099 € |
1.249 € |
2er Oberdeck |
1.249 € |
1.349 € |
Bitte beachten Sie, dass die aktuellen Verfügbarkeiten nicht in der Preistabelle ausgewiesen werden. Die aktuell buchbaren Termine finden Sie unter "Jetzt buchen".
Hinweis: Änderungen vorbehalten, maßgeblich sind die Reisebestätigung, AGB sowie die rechtlichen Informationen zur Pauschalreise. Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Pauschalreiserichtlinie.
Freuen Sie sich auf die Höhepunkte der Donau mit Bratislava, Budapest, Esztergom und Wien. Begleitet werden Sie von einem einzigartigen Landschaftspanorama, geschmückt von den Wachauer Weinterrassen, Burgen, Schlösser und unberührten Auenwäldern.
Saison A 21.09.21 |
Saison B 08.06.21, 15.06.21, 22.06.21, 29.06.21, 06.07.21, 13.07.21, 20.07.21, 27.07.21, 03.08.21, 10.08.21, 17.08.21, 24.08.21, 31.08.21, 07.09.21, 14.09.21 |
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2er Hauptdeck |
949 € |
999 € |
2er Mitteldeck |
1.099 € |
1.249 € |
2er Oberdeck |
1.249 € |
1.349 € |
Bitte beachten Sie, dass die aktuellen Verfügbarkeiten nicht in der Preistabelle ausgewiesen werden. Die aktuell buchbaren Termine finden Sie unter "Jetzt buchen".
Hinweis: Änderungen vorbehalten, maßgeblich sind die Reisebestätigung, AGB sowie die rechtlichen Informationen zur Pauschalreise. Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Pauschalreiserichtlinie.
Termin: 21.09.21
Außen Hauptdeck 499 €
Außen Mitteldeck 549 €
Außen Oberdeck 599 €
Restliche Termine
Außen Hauptdeck 599 €
Außen Mitteldeck 649 €
Außen Oberdeck 699 €
Wenn Sie eine Doppelkabine zur Alleinbelegung oder ein E-Bike buchen möchten, wenden Sie sich bitte an unsere Reservierungshotline. Bitte beachten Sie, dass die Kabinen und E-Bikes nur in begrenzter Anzahl zur Verfügung stehen.
Das elegante Premiumschiff MS SE-MANON wurde im Jahr 1999 gebaut und wurde 2019 komplett neu renoviert. Es verspricht eine gemütliche und entspannte Atmosphäre auf 4 Decks. Zur Ausstattung gehören eine Rezeption, eine Bibliothek und eine Panoramalounge. Kulinarisch werden Sie im Restaurant verwöhnt. Auf dem Sonnendeck können Sie Aussicht genießen! Für Entspannung sorgt der kleine Wellnessbereich mit Sauna, Whirlpool und Fitnessgeräten. Das Highlight des Schiffes ist in jedem Fall der Außenpool (8,70 m x 4,5 m) im Heck des Schiffes.
Die Außenkabinen Hauptdeck (ca. 14 m², min. 1 Vollzahler/max. 2 Vollzahler) verfügen über zwei Einzelbetten, Dusche/WC, Föhn, TV, Safe (gegen Gebühr) Haustelefon, Minibar (gegen Gebühr) und individuell regulierbare Klimaanlage sowie ein kleines nicht zu öffnendes Fenster.
Die Außenkabinen Mitteldeck (ca. 14 m², min. 1 Vollzahler/max. 2 Vollzahler) verfügen über zwei Einzelbetten, Dusche/WC, Föhn, TV, Safe (gegen Gebühr) Haustelefon, Minibar (gegen Gebühr) und individuell regulierbare Klimaanlage sowie ein zu öffnendes, großes Panoramafenster.
Die Außenkabinen Oberdeck (ca. 14 m², min. 1 Vollzahler/max. 2 Vollzahler) verfügen über zwei Einzelbetten, Dusche/WC, Föhn, TV, Safe (gegen Gebühr) Haustelefon, Minibar (gegen Gebühr) und individuell regulierbare Klimaanlage sowie einen französischen Balkon.
Ihre Vollpension an Bord
Ihre Vollpension besteht aus Frühstücksbuffet, Lunchpaket für die Radtouren oder kleines Mittagessen, Kaffee und Kuchen am Nachmittag und mehrgängiges Abendmenü.
Weitere InformationenDie Einschiffung ist ab 16.00 - 17.00 Uhr und die Ausschiffung nach dem Frühstück bis 10.30 Uhr.
Die Radtouren sind individuell und ungeführt. Sie legen zwischen 25 und 60 km am Tag zurück. Alle genannten Kilometer-Angaben sind circa-Entfernungen der empfohlenen Radtouren. Die Radstrecken sind flach und besonders für Genussradler geeignet
Die Leihfahrräder sind leichtgängige 7-Gang-Unisex-Tourenräder und 8-Gang-E-Bikes (begrenzte Verfügbarkeit). Die Fahrräder verfügen über eine Handbrese, Gepäckträgertasche und Freilauf bzw. Rücktrittsbremse. Sollten Sie eine bestimmte Art bevorzugen, geben Sie dies bitte als unverbindlichen Kundenwunsch mit an.
Aufgrund des begrenzten Platzangebotes ist die Mitnahme des eigenen Rades nur auf Anfrage und begrenzt möglich.
Fahrplan- und Programmänderungen grundsätzlich vorbehalten. Wenn wegen Niedrig-, Hochwasser oder Schlechtwetter eine Strecke nicht befahren werden kann, behält die Reederei sich das Recht vor, die Route zu Ihrer Sicherheit zu ändern. Gleiches gilt bei behördlich angeordneten, im Vorfeld nicht bekannt gegegbenen Schleusen- und/oder Brückenreparaturen. Bitte bedenken Sie auch, dass Ihr Flussschiff einerseits Ihr "Urlaubshotel" ist, andererseits aber auch ein Arbeitsgerät ist, das sich mit Motorkraft fortbewegt und ständig, auch nachts (z.T. mit Schleusen- und Brückendurchfahrten) bedient werden muss. Besonders geräuschempfindlichen Gästen empfehlen wir Ohrstöpsel mitzubringen. Die Schleusendurchfahrten sind mit Störungen verbunden, das ist bei allen Donaukreuzfahrten so - und leider nicht zu ändern.
Diese Reise ist im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet. Im Zweifel kontaktieren Sie unsere Reservierungshotline wegen Ihrer individuellen Bedürfnisse vor der Buchung.
Einreisebestimmungen
Coronavirus:
Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus den folgenden Regionen und Ländern dürfen einreisen: EU, Schengenraum, Australien, Neuseeland, Singapur, Thailand, Uruguay. Als Einreisevoraussetzung gilt in diesen Fällen das Abreiseland und nicht die Nationalität der Reisenden.
Bitte beachten Sie jedoch, dass in Deutschland aktuell ein Einreise- und Beförderungsverbot für Reisende aus Virusvarianten-Gebieten besteht. Die Einstufung der Virusvarianten-Gebiete des Robert-Koch-Instituts finden Sie unter folgendem Link: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html. Reisende, die sich vor Reisebeginn außerhalb der erlaubten Länder aufgehalten haben, müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverweigerungen rechnen. Dies betrifft die letzten 14 Tage vor der Einreise.
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind bis voraussichtlich zum 18 April 2021 nur teilweise möglich. Bei Reisen in die/aus den Risikogebieten innerhalb des Landes kann es zu Restriktionen kommen.
Quarantänemaßnahmen:
Bei der Einreise kommt es zu Quarantänemaßnahmen. Diese gelten bis auf Weiteres. Nur Reisende, die sich innerhalb der letzten 10 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen müssen sich für 10 Tage häuslich isolieren. Eine Aufstellung der Risikogebiete finden Sie unter folgendem Link: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html. Frühestens nach 5 Tagen können Reisende die Quarantäne beenden, in dem sie ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen. Der Test muss in einem EU-Staat oder einem Staat mit vergleichbaren Qualitätsstandards durchgeführt worden sein. Die Regelungen und Bestimmungen der einzelnen Bundesländer Deutschlands sind abweichend, sodass sich Reisende über geltende Bestimmungen bei dem Bundesland informieren sollten, in das sie reisen. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468.
Wichtig bei der Einreise:
Es muss ein negativer COVID-19-Test vorgewiesen werden. Alle Einreisenden müssen ein negatives COVID-Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 48 Stunden sein darf. Ausgenommen davon sind Personen unter sechs Jahren. Reisende werden vor Ort auf das Coronavirus getestet. Dies gilt für alle Reisenden aus Risikogebieten. Der Test muss innerhalb von 48 Stunden nach Einreise in Deutschland durchgeführt werden. Es muss ein Einreiseformular/Gesundheitsformular ausgefüllt werden. Das entsprechende Formular finden Sie unter folgendem Link: http://www.einreiseanmeldung.de/. Reisende, die sich innerhalb der letzten 10 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen sich vor der Ankunft in dem Formular anmelden und einen Anmeldungsnachweis bei Einreise mit sich führen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen.
Transit:
Der Transit ist bis auf Weiteres nur teilweise möglich. Der Flughafentransit ist auch für Reisende aus Virusvarianten-Gebieten weiterhin möglich, sofern diese den Transitbereich des Flughafens nicht verlassen. In der Regel unterliegen Transitreisende keiner Quarantänepflicht. Es kann auf Bundeslandebene aber zu abweichenden Bestimmungen kommen.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres.
- Lockdown: teilweise - bis voraussichtlich zum 18.04.2021
- Nächtliche Ausgangssperre: ja - teilweise
- Hotels/Ferienunterkünfte: geschlossen
- Restaurants/Cafés: geschlossen - nur Abholung oder Lieferung
- Bars: geschlossen
- Clubs: geschlossen
- Geschäfte: teilweise geöffnet
- Museen/Sehenswürdigkeiten: geschlossen
- Kinos/Theater: geschlossen
- Strände: teilweise geöffnet
- Gotteshäuser: geöffnet mit Beschränkungen
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar
- Maskenpflicht: ja - in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Restaurants und Bars, teilweise auch im Freien
- Mindestabstand: 1.50 Meter
- Versammlungsverbot: ja, ab 5 Personen aus 2 verschiedenen Haushalten
- Regionale Abweichungen möglich
- App: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app
Für Reisende, die die Staatsbürgerschaft des Ziellandes besitzen, kann es zu abweichenden Einreisebestimmungen kommen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre zuständige Auslandsvertretung.
Für die Einreise wird ein nationales Ausweisdokument benötigt.
Einreisebestimmungen
Coronavirus:
Die Einreise ist möglich. Jedoch wird die Grenze zur Ukraine weiterhin kontrolliert und Reisende müssen sich, wenn sie die slowakisch-ukrainische Grenze übertreten möchten, vor Ankunft in der Slowakei bei der slowakischen Regierung vorregistrieren. Zudem dürfen Reisende aus von der Slowakei als nicht sicher eingestuften Ländern nur über die slowakischen Flughäfen oder die Grenzübergänge der Slowakei mit Tschechien, Österreich, Polen oder Ungarn einreisen. Als nicht sicher werden alle Länder eingestuft, die nicht in der folgenden Aufstellung zu finden sind: https://korona.gov.sk/en/travelling-to-slovakia-and-covid19/#safe-countries.
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind bis auf Weiteres nicht erlaubt.
Quarantänemaßnahmen:
Bei der Einreise kommt es zu Quarantänemaßnahmen von bis zu 14 Tagen. Diese gelten bis auf Weiteres. Die Quarantänemaßnahmen betreffen Reisende, die aus einem nicht sicher eingestuften Land einreisen oder sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise in einem solchen Land aufgehalten haben. Die Quarantäne kann in Form der Selbstisolation in einer dafür geeigneten Unterkunft abgehalten werden. Sie kann jedoch vorzeitig beendet werden, wenn ein vor Ort durchgeführter Test negativ ist (siehe unten). Reisende, die aus EU-Staaten einreisen, die derzeit nicht als epidemiologisch sicher eingestuft werden, oder die dort Voraufenthalte hatten, können alternativ zum Quarantäneverfahren auch einen negativen PCR-Test aus ihrem Abreiseland vorweisen, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Das Ergebnis muss in deutscher, englischer, tschechischer oder slowakischer Sprache vorgelegt werden.
Wichtig bei der Einreise:
Reisende, die aus epidemiologisch sicheren Ländern einreisen, unterliegen keinen Beschränkungen, insofern sie sich innerhalb der letzten 14 Tage nicht außerhalb eines solchen Landes aufgehalten haben. Sie müssen jedoch auch das unten stehend verlinkte "Passenger Locator Form" ausfüllen, wenn sie über den Luftweg einreisen.
Reisende werden vor Ort auf das Coronavirus getestet. Dies betrifft alle Reisenden aus nicht sicheren Ländern. Die Testung kann ab dem 8. Tag der Selbstisolation erfolgen. Das Ergebnis müssen Reisende weiterhin isoliert abwarten. Wenn dieses negativ ist, können die Isolationsmaßnahmen beendet werden. Reisende, die aus einem EU-Staat einreisen, das derzeit nicht als epidemiologisch sicher eingestuft, können ihre Selbstisolierung nach 10 Tagen beenden, ohne auf ihr negatives Testergebnis zu warten, sofern sie keine Symptome haben. Kinder unter 3 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Es muss ein Einreiseformular/Gesundheitsformular ausgefüllt werden. Das entsprechende Formular finden Sie unter folgendem Link: https://www.mindop.sk/covid/forms/edit/f610a6f041150451c95b1f6a1832f11325e8. Dies gilt für alle Reisenden auf dem Luftweg. Ein Ausdruck des Formulars muss mitgeführt werden. Reisende, die aus nicht sicher eingestuften Staaten kommen, müssen sich zusätzlich über das folgende Formular bei den slowakischen Behörden registrieren: https://korona.gov.sk/en/ehranica/. Ausgenommen von dieser Pflicht sind Reisende aus den Risikostaaten, wenn sie ein negatives Testergebnis nach oben genannten Anforderungen vorweisen können. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen. An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.
Transit:
Der Transit ist bis auf Weiteres nur teilweise möglich. Die Dauer des Transits ist unterschiedlich eingeschränkt. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Fluggesellschaft über für Sie geltende Informationen.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres.
- Notstand: bis voraussichtlich zum 28 April 2021
- Ausgangssperre: ja (bis voraussichtlich zum 28 April 2021)
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet mit Beschränkungen - es dürfen keine neuen Gäste aufgenommen werden
- Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen - nur Take-away
- Bars: geöffnet mit Beschränkungen - nur Take-away
- Clubs: geschlossen
- Geschäfte: geöffnet mit Beschränkungen
- Museen/Sehenswürdigkeiten: geschlossen
- Kinos/Theater: geschlossen
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar
- Maskenpflicht: ja - in der Öffentlichkeit
- Mindestabstand: ja - 2 Meter, im Freien 5 Meter
- Versammlungsverbot: ja (bis auf Weiteres)
- App: https://www.old.korona.gov.sk/en/COVID19-ZostanZdravy.php
Reisewarnung aufgrund von COVID-19:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 hat das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen.
Risikogebiet:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 wurde das Zielgebiet vom Robert Koch-Institut zum Risikogebiet erklärt. Dies kann Auswirkungen auf die Rückreise nach Deutschland haben. Informationen zu den Rückreise-Regeln der einzelnen Bundesländer finden Sie unter folgendem Link: https://tourismus-wegweiser.de.
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Personalausweis
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen.
Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und sollten das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten nachweisen können, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Einreisebestimmungen
Coronavirus:
Die Einreise ist nicht möglich. Es besteht eine Einreisesperre bis auf Weiteres. Für Heimkehrer sowie Reisende mit der Staatsbürgerschaft des Ziellandes oder Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis im Zielland kann es zu abweichenden Bestimmungen kommen.
Die folgenden Grenzübergänge sind geschlossen:
- Luftweg
- Landweg
- Seeweg
Transit:
Der Transit ist bis auf Weiteres nur teilweise möglich. Transitreisen durch Ungarn sind nur auf den dafür bestimmten Korridorrouten gestattet (http://www.police.hu/en/content/humanitarian-corridor). Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre Fluggesellschaft.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres.
Reisewarnung aufgrund von COVID-19:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 hat das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen.
Risikogebiet:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 wurde das Zielgebiet vom Robert Koch-Institut zum Risikogebiet erklärt. Dies kann Auswirkungen auf die Rückreise nach Deutschland haben. Informationen zu den Rückreise-Regeln der einzelnen Bundesländer finden Sie unter folgendem Link: https://tourismus-wegweiser.de.
Bitte beachten Sie dabei, dass Ungarn aktuell als Hochinzidenzgebiet eingestuft wurde.
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Personalausweis
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen.
Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und sollten das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten nachweisen können, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Einreisebestimmungen
Coronavirus:
Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus der folgenden Aufstellung dürfen einreisen: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ--Reisen-und-Tourismus.html. Die Einreisevoraussetzungen werden dabei am Abreiseland der Reisenden und nicht an deren Staatsangehörigkeit festgemacht. Reisende, die sich vor Reisebeginn außerhalb der erlaubten Länder aufgehalten haben, müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverweigerungen rechnen. Dies betrifft die letzten 10 Tage vor der Einreise.
Die folgenden Grenzübergänge sind geschlossen:
- Einige Landgrenzübergänge
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind bis auf Weiteres nur teilweise möglich. Für die Ausreise aus einigen Bezirken wird ein negatives COVID-Testergebnis benötigt. Ein PCR-Test darf für diesen Fall nicht mehr als 72 Stunden und ein Antigen-Test nicht mehr als 48 Stunden alt sein. Dies gilt bei Reisen innerhalb Tirols auch beim Verlassen der Bezirke Kufstein und Schwaz.
Quarantänemaßnahmen:
Bei der Einreise kommt es zu Quarantänemaßnahmen von bis zu 10 Tagen. Diese gelten bis voraussichtlich zum 31 Mai 2021. Die Quarantänemaßnahmen gelten für Reisende aus Risikogebieten. Sie können jedoch durch eine Testung mittels PCR- oder Antigen-Test am 5. Aufenthaltstag verkürzt werden, wenn dabei ein negatives Ergebnis erzielt wird. Betroffene Reisende müssen zur Einreise ein Quarantäneformular unterschreiben.
Wichtig bei der Einreise:
Es muss ein negativer COVID-19-Test vorgewiesen werden. Die Testpflicht gilt für Reisende aus Risikogebieten. Diese müssen einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Der Nachweis muss in englischer oder deutscher Sprache vorgelegt werden. Reisende, die kein negatives Testergebnis vorweisen können, müssen sich innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise in Österreich testen lassen. Es muss ein Einreiseformular/Gesundheitsformular ausgefüllt werden. Das entsprechende Formular finden Sie unter folgendem Link: https://www.formularservice.gv.at/site/fsrv/user/formular.aspx?pid=15dd7f9c98c24952828eb414c8884f1a&pn=Bfd027cf662624276a5ca9a9b970bcdf9. Wurde das Formular erfolgreich ausgefüllt, erhalten Reisende eine Bestätigung, die sie in ausgedruckter oder elektronischer Form mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen müssen. Bei der Ankunft kommt es zu Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen.
Transit:
Der Transit ist möglich. Reisende aus nicht sicheren Ländern unterliegen dabei jedoch Einschränkungen. Unter anderem darf kein Zwischenstopp vorgenommen werden. Transitreisende müssen kein Einreiseformular ausfüllen.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres.
- Ausgangssperre: ja nächtlich, in einigen Bundesländern auch tagsüber
- Hotels/Ferienunterkünfte: geschlossen
- Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen - nur Lieferservice
- Bars: geschlossen
- Clubs: geschlossen
- Geschäfte: teilweise geöffnet
- Museen/Sehenswürdigkeiten: geschlossen
- Kinos/Theater: geschlossen
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar mit Einschränkungen
- Maskenpflicht: ja - in öffentlichen Verkehrsmitteln und geschlossenen öffentlichen Räumen
- Mindestabstand: 2.00 Meter
- App: https://www.stopp-corona.at
Teilreisewarnung aufgrund von COVID-19:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 hat das Auswärtige Amt eine Teilreisewarnung ausgesprochen.
Diese gilt landesweit mit Ausnahme der Gemeinde Jungholz (Tirol) und des Kleinwalsertals/der Gemeinde Mittelberg (Vorarlberg).
Risikogebiet:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 wurde das Zielgebiet vom Robert Koch-Institut zum Risikogebiet erklärt. Dies kann Auswirkungen auf die Rückreise nach Deutschland haben. Informationen zu den Rückreise-Regeln der einzelnen Bundesländer finden Sie unter folgendem Link: https://tourismus-wegweiser.de.
Dies gilt landesweit mit Ausnahme der Gemeinde Jungholz (Tirol) und des Kleinwalsertals/der Gemeinde Mittelberg (Vorarlberg).
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.
Kinderreisepass
Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.
Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.
Vorläufiger Personalausweis
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen.
Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Zusätzlich benötigen alleinreisende/nur von einem Elternteil begleitete Minderjährige Folgendes:
- Eine unterschriebene Einverständniserklärung beider Eltern
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt.
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt.
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt.
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt.
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Gesundheitliche Hinweise
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Frühsommer-Meningoenzephalitis, bei besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Coronavirus:
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit der Atemwegserkrankung COVID-19 muss derzeit mit verstärkten Gesundheitskontrollen und damit verbundenen verlängerten Wartezeiten bei Reisen gerechnet werden. Aufgrund von Krankheitsfällen in nahezu allen Ländern der Welt besteht ein generelles Ansteckungsrisiko über die Tröpfcheninfektion. Reisende sollten sich deshalb über die Ausbreitung der Erkrankung und mögliche Schutzmaßnahmen in ihrem Reiseziel informieren. Dabei sollten sie auch die unterschiedlichen Standards und Kapazitäten der Gesundheitssysteme berücksichtigen.
Schlussbestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Datenstand vom: 18.04.2021 11:22 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf
Gesundheitliche Hinweise
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Coronavirus:
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit der Atemwegserkrankung COVID-19 muss derzeit mit verstärkten Gesundheitskontrollen und damit verbundenen verlängerten Wartezeiten bei Reisen gerechnet werden. Aufgrund von Krankheitsfällen in nahezu allen Ländern der Welt besteht ein generelles Ansteckungsrisiko über die Tröpfcheninfektion. Reisende sollten sich deshalb über die Ausbreitung der Erkrankung und mögliche Schutzmaßnahmen in ihrem Reiseziel informieren. Dabei sollten sie auch die unterschiedlichen Standards und Kapazitäten der Gesundheitssysteme berücksichtigen.
Hinweis:
Von April bis Oktober kann es in endemischen Gebieten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse kommen.
Schlussbestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Datenstand vom: 18.04.2021 11:23 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf
Gesundheitliche Hinweise
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Frühsommer-Meningoenzephalitis, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Coronavirus:
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit der Atemwegserkrankung COVID-19 muss derzeit mit verstärkten Gesundheitskontrollen und damit verbundenen verlängerten Wartezeiten bei Reisen gerechnet werden. Aufgrund von Krankheitsfällen in nahezu allen Ländern der Welt besteht ein generelles Ansteckungsrisiko über die Tröpfcheninfektion. Reisende sollten sich deshalb über die Ausbreitung der Erkrankung und mögliche Schutzmaßnahmen in ihrem Reiseziel informieren. Dabei sollten sie auch die unterschiedlichen Standards und Kapazitäten der Gesundheitssysteme berücksichtigen.
Schlussbestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Datenstand vom: 18.04.2021 11:23 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf
Gesundheitliche Hinweise
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Frühsommer-Meningoenzephalitis, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Coronavirus:
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit der Atemwegserkrankung COVID-19 muss derzeit mit verstärkten Gesundheitskontrollen und damit verbundenen verlängerten Wartezeiten bei Reisen gerechnet werden. Aufgrund von Krankheitsfällen in nahezu allen Ländern der Welt besteht ein generelles Ansteckungsrisiko über die Tröpfcheninfektion. Reisende sollten sich deshalb über die Ausbreitung der Erkrankung und mögliche Schutzmaßnahmen in ihrem Reiseziel informieren. Dabei sollten sie auch die unterschiedlichen Standards und Kapazitäten der Gesundheitssysteme berücksichtigen.
West-Nil-Fieber:
In Österreich gab es in jüngster Zeit Ausbrüche des West-Nil-Fiebers. Die Krankheit wird durch tagaktive Moskitos übertragen. Der einzige Schutz ist die Expositionsprophylaxe.
Achtung:
Von April bis Oktober kann es zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse kommen.
Schlussbestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Datenstand vom: 18.04.2021 11:23 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf