Österreich/Salzburger LandFamilien-Radreise von Krimml bis Salzburg
- 6 Nächte
- 3-/4-Sterne-Hotels/-Gasthöfe
- Frühstück
- Inkl. Gepäcktransfer von Hotel zu Hotel
Genießen Sie Ihren Aktivurlaub auf dem Tauernradweg. Erleben Sie mit Ihrer Familie ein Abenteuer auf dem Fahrrad von Krimml nach Salzburg. Die kürzeren Etappen bieten speziell für Familien viel Zeit für Besichtigungen und Pausen entlang des Weges.
Hinweis: Änderungen vorbehalten, maßgeblich ist die Reisebestätigung.
Genießen Sie Ihren Aktivurlaub auf dem Tauernradweg. Erleben Sie mit Ihrer Familie ein Abenteuer auf dem Fahrrad von Krimml nach Salzburg. Die kürzeren Etappen bieten speziell für Familien viel Zeit für Besichtigungen und Pausen entlang des Weges.
Hinweis: Änderungen vorbehalten, maßgeblich ist die Reisebestätigung.
0 - 5 Jahre 100 %
6 - 11 Jahre 50 %
12 - 14 Jahre 25 %
15 - 17 Jahre 10 %
Die Kinderermäßigung gilt nicht für die Buchung von Leihrädern oder des Verpflegungsupgrades.
Sie übernachten in ausgewählten 3-/4-Sterne-Hotels bzw. -Gasthöfen (Landeskategorie) mit Rezeption und Frühstücksraum.
Die gemütlichen Doppelzimmer (min. 2 Vollzahler/max. 2 Vollzahler + 1 Kind) bzw. Einzelzimmer (min./max. 1 Vollzahler) sind ausgestattet mit Bad oder Dusche/WC.
UnterbringungshinweisKrimml |
Panoramahotel Burgeck |
*** |
Stuhlfelden |
Hotel-Gasthof Flatscher |
*** |
Kaprun |
Hotel Martini |
*** |
Saalfelden |
Hotel Schörhof |
**** |
Unken |
Landhotel Kirchenwirt Unken |
*** |
Salzburg |
Hotel Ganslhof Salzburg |
*** |
Diese Reise ist im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet. Im Zweifel kontaktieren Sie unsere Reservierungshotline wegen Ihrer individuellen Bedürfnisse vor der Buchung.
Einreisebestimmungen
Coronabestimmungen:
Die Einreise ist möglich.
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind erlaubt.
Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:
- Die 3G-Nachweispflicht zur Einreise nach Österreich wurde zum 16.05.2022 aufgehoben.
- Bei der Umsetzung dieser Neuregelung kann es jedoch aktuell noch zu Abweichungen an den Grenzstellen beziehungsweise bei den Transportunternehmen kommen, weshalb empfohlen wird, weiterhin einen Nachweis mitzuführen.
- Geimpfte und genesene Reisende ab 12 Jahren können sich dabei von der Testpflicht befreien.
- Die Voraussetzungen dazu finden Sie unter folgendem Link: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ-Einreise-nach-Oesterreich.html (https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ-Einreise-nach-Oesterreich.html.)
Wichtig bei der Einreise:
Es wird ein negativer COVID-19-Test benötigt.
- Die 3G-Nachweispflicht zur Einreise nach Österreich wurde zum 16.05.2022 aufgehoben.
- Bei der Umsetzung dieser Neuregelung kann es jedoch aktuell noch zu Abweichungen an den Grenzstellen beziehungsweise bei den Transportunternehmen kommen, weshalb empfohlen wird, weiterhin einen Nachweis mitzuführen.
- Es muss sich entweder um einen negativen PCR-Test, bei Einreise nicht älter als 72 Stunden, oder um einen negativen Antigen-Test, nicht älter als 24 Stunden, handeln.
- Der Nachweis muss in englischer oder deutscher Sprache vorgelegt werden.
- Von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren, wenn sie in Begleitung von Erwachsenen reisen.
Virusvariantengebiete
* Aktuell hat Österreich keine anderen Länder als Virusvariantengebiete eingestuft. Sollte sich das ändern, kommt es jedoch für Reisende aus diesen Ländern zu abweichenden Bestimmungen.
- Bitte informieren Sie sich über die aktuelle Einstufung Ihres Abreiselandes sowie die geltenden Maßnahmen unter folgendem Link: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011574 (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011574)
Transit:
Der Transit ist möglich.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen.
- Ausgangssperre: nein
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet
- Restaurants/Cafés: geöffnet
- Bars: geöffnet
- Clubs: geöffnet
- Geschäfte: geöffnet
- Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet mit Beschränkungen
- Kinos/Theater: geöffnet
- Gotteshäuser: geöffnet
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar
- Maskenpflicht: ja * in einigen öffentlichen Innenräumen und Verkehrsmitteln
- Mindestabstand: 1.00 Meter
- Versammlungsverbot: Nein
- App: https://www.stopp-corona.at (https://www.stopp-corona.at)
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.
Kinderreisepass
Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.
Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.
Vorläufiger Personalausweis
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente sollten im Original vorgelegt werden und nicht verlängert oder handschriftlich verändert worden sein.
Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Zusätzlich benötigen alleinreisende/nur von einem Elternteil begleitete Minderjährige Folgendes:
- Eine unterschriebene Einverständniserklärung beider Eltern
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt.
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Gesundheitliche Hinweise
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Frühsommer-Meningoenzephalitis, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
West-Nil-Fieber:
In Österreich gab es in jüngster Zeit Ausbrüche des West-Nil-Fiebers. Die Krankheit wird durch tagaktive Moskitos übertragen. Der einzige Schutz ist die Expositionsprophylaxe.
Achtung:
Von April bis Oktober kann es zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse kommen.
Schlussbestimmungen
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Datenstand vom: 22.05.2022 02:48 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf