Portugal Rundreise ab/bis Lissabon inkl. Besuch von 5 Städten
- 8-tägig inkl. Flug
- 3-/4-Sterne-Hotels
- Frühstück
- Besuch von 5 Städten
Entdecken Sie das vielfältige und historische Portugal im Südwesten Europas bei einer Rundreise zu den schönsten Städten, abwechslungsreichsten Landschaften und berühmtesten Sehenswürdigkeiten, die das faszinierende Kulturland zu bieten hat.
Ihr Vorteil: Corona-Reiseschutz
Zusätzlich zu dieser Reise ist für Sie in Kooperation mit unserem Partner HanseMerkur Reiseversicherung AG für Neubuchungen vom 01.09.-31.03.2021 mit Abreiseterminen in 2021 Ihr Corona-Reiseschutz inklusive. Detaillierte Informationen erhalten Sie auf unserer Reiseversicherung-Seite.
Abflughafen (Flughafenzuschlag) |
Köln-Bonn (0 €) Stuttgart (30 €) |
Saison A 8-tägig 599 € |
01.12.* |
Saison B 8-tägig 649 € |
03.11.* |
Saison C 8-tägig 699 € |
15.09., 20.10. |
* nicht ab Stuttgart buchbar.
Bitte beachten Sie, dass die aktuellen Verfügbarkeiten nicht in der Preistabelle ausgewiesen werden. Die aktuell buchbaren Termine finden Sie unter "Jetzt buchen".
Hinweis: Änderungen vorbehalten, maßgeblich sind die Reisebestätigung, AGB sowie die rechtlichen Informationen zur Pauschalreise. Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Pauschalreiserichtlinie.
Entdecken Sie das vielfältige und historische Portugal im Südwesten Europas bei einer Rundreise zu den schönsten Städten, abwechslungsreichsten Landschaften und berühmtesten Sehenswürdigkeiten, die das faszinierende Kulturland zu bieten hat.
Ihr Vorteil: Corona-Reiseschutz
Zusätzlich zu dieser Reise ist für Sie in Kooperation mit unserem Partner HanseMerkur Reiseversicherung AG für Neubuchungen vom 01.09.-31.03.2021 mit Abreiseterminen in 2021 Ihr Corona-Reiseschutz inklusive. Detaillierte Informationen erhalten Sie auf unserer Reiseversicherung-Seite.
Abflughafen (Flughafenzuschlag) |
Köln-Bonn (0 €) Stuttgart (30 €) |
Saison A 8-tägig 599 € |
01.12.* |
Saison B 8-tägig 649 € |
03.11.* |
Saison C 8-tägig 699 € |
15.09., 20.10. |
* nicht ab Stuttgart buchbar.
Bitte beachten Sie, dass die aktuellen Verfügbarkeiten nicht in der Preistabelle ausgewiesen werden. Die aktuell buchbaren Termine finden Sie unter "Jetzt buchen".
Hinweis: Änderungen vorbehalten, maßgeblich sind die Reisebestätigung, AGB sowie die rechtlichen Informationen zur Pauschalreise. Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Pauschalreiserichtlinie.
Mindestteilnehmerzahl: 20 Personen.
Bei Nichterreichen behalten wir uns vor, das Ausflugspaket bis 30 Tage vor Ausflugpaketsbeginn abzusagen.
Alle Hotels bieten Rezeption, Bar, Restaurant und WLAN (kostenfrei).
Die Doppelzimmer (min./max. 2 Vollzahler) verfügen über Bad oder Dusche/WC, Telefon und TV (mit dt. Sendern). Die Einzelzimmer (min./max. 1 Vollzahler) sind bei gleicher Ausstattung etwas kleiner.
UnterbringungshinweisHotel-und Freizeiteinrichtungen teilweise gegen Gebühr.
Raum Figuera de Foz |
Hotel Costa de Prata II |
*** |
Raum Lissabon |
Riviera Hotel |
**** |
Diese Reise ist im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet. Im Zweifel kontaktieren Sie unsere Reservierungshotline wegen Ihrer individuellen Bedürfnisse vor der Buchung.
Einreisebestimmungen
Coronavirus:
Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus den folgenden Regionen und Ländern dürfen einreisen: EU, Schengenraum, Australien, China, Japan, Neuseeland, Ruanda, Südkorea, Thailand, Uruguay. Die Einreiseerlaubnis gilt für Staatsbürger und Einwohner aus den EU- und Schengenländern. Aus den genannten Drittstaaten sind nur Einwohner zur Einreise berechtigt. Reisende, die sich vor Reisebeginn außerhalb der erlaubten Länder aufgehalten haben, müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverweigerungen rechnen. Dies betrifft die letzten 14 Tage vor der Einreise.
Die folgenden Grenzübergänge sind geschlossen:
- Landweg (bis voraussichtlich zum 1 März 2021)
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind bis auf Weiteres nur teilweise möglich. Es kann jederzeit zu kurzfristigen Beschränkungen kommen. Generell ist an den Wochenenden die Bewegungsfreiheit auf den eigenen Landkreis beschränkt.
Wichtig bei der Einreise:
Es muss ein negativer COVID-19-Test vorgewiesen werden. Reisende aus den erlaubten Ländern, die von Portugal als Risikogebiet eingestuft wurden, benötigen einen maximal 72 Stunden alten, negativen PCR-Test zur Einreise nach Portugal. Bitte informieren Sie sich aufgrund der derzeitigen volatilen Lage individuell vorab bei Ihrer zuständigen Auslandsvertretung über die aktuelle Einstufung Ihres Abreiselandes. Kinder unter 2 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Es muss ein Einreiseformular/Gesundheitsformular ausgefüllt werden. Das entsprechende Formular finden Sie unter folgendem Link: https://portugalcleanandsafe.pt/en/passenger-locator-card. Bei der Ankunft kommt es zu Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen.
Madeira:
Reisende nach Madeira müssen eine Gesundheitserklärung abgeben. Dies kann vor beziehungsweise bei Einreise über die Fluggesellschaft organisiert werden. Alternativ steht das Formular auch online zur Verfügung und kann innerhalb von 12 bis 48 Stunden vor Einreise ausgefüllt werden: https://madeirasafe.com/#/login. Zur Einreise nach Madeira wird zudem ein maximal 72 Stunden alter, negativer PCR-Test benötigt. Können Reisende dieses nicht vorweisen, müssen sie sich vor Ort testen lassen und das Ergebnis in Selbstisolation abwarten. Es wird jedoch empfohlen, ein negatives Testergebnis vor Reisebeginn vorliegen zu haben. Von der Testpflicht befreit sind Personen, die innerhalb von 90 Tagen vor Einreise an COVID-19 erkrankt waren und nun genesen sind sowie Personen, die vollständig gegen COVID-19 geimpft wurden. Entsprechende ärztliche Nachweise müssen in englischer Sprache vorgelegt werden. Bei der Impfung ist zu beachten, dass diese mit ausreichendem Abstand vor Reisebeginn erfolgt sein muss, wobei hier die Regelungen je nach Impfstoff variieren können. Reisende, die nach einem Voraufenthalt auf dem Festland nach Madeira reisen möchten, können bereits auf dem Festland kostenfrei auf COVID-19 getestet werden. Hierzu muss unter anderem das Flugticket zur Weiterreise vorgelegt werden. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die zuständigen Behörden. Auch Reisende auf dem Seeweg müssen die oben genannten Vorschriften beachten, es sei denn, sie waren bereits mehr als 14 Tage auf See. Auf Madeira wurde der Hafen in Funchal inzwischen wieder für Kreuzfahrtschiffe geöffnet. Über die Möglichkeiten zum Landgang soll jedoch im Einzelfall entschieden werden. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihren Reiseveranstalter.
Azoren:
Reisende auf die Azoren müssen eine Gesundheitserklärung abgeben. Dies kann vor beziehungsweise bei Einreise über die Fluggesellschaft organisiert werden. Alternativ steht das Formular auch online zur Verfügung und kann 72 Stunden vor Einreise ausgefüllt werden: https://mysafeazores.com/. Sollte das Formular nicht online ausgefüllt werden können, kann auch der folgende Vordruck verwendet werden: https://covid19.azores.gov.pt/wp-content/uploads/2020/06/Declara%C3%A7%C3%A3o-Alem%C3%A3o_Preenchimento-manual_20200615_VF.pdf. Für Einreisen auf die Azoren müssen Reisende zudem einen negativen PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden, vorweisen können. Ausgenommen von dieser Pflicht sind Kinder unter 12 Jahren. Reisende, die nach einem Voraufenthalt auf dem Festland auf die Azoren reisen möchten, können bereits auf dem Festland kostenfrei auf COVID-19 getestet werden. Hierzu muss unter anderem das Flugticket zur Weiterreise vorgelegt werden. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die zuständigen Behörden. Reisende, die sich mehr als 7 Tage auf den Azoren aufhalten möchten, werden 6 Tage nach dem ersten Test erneut getestet. Ist ein Aufenthalt von über 13 Tagen geplant, erfolgt zudem am 12. Tag ein weiterer Test. Reisende müssen sich dafür mit der Gesundheitsbehörde in ihrem Aufenthaltsort in Verbindung setzen. Die Weiterreise von São Miguel oder Terceira auf eine andere Azoreninsel ist ebenfalls nur mit einem maximal 72 Stunden alten, negativen Testergebnis möglich. Bitte beachten Sie außerdem, dass für Reisen zwischen den Azoreninseln auch ein weiteres Gesundheitsformular ausgefüllt werden muss: https://covid19.azores.gov.pt/wp-content/uploads/2020/06/Declara%C3%A7%C3%A3o-inter-ilhas-Alem%C3%A3o_Preenchimento-manual_20200615_VF.pdf. Auch Reisende auf dem Seeweg müssen die oben genannten Vorschriften beachten, es sei denn, sie waren bereits mehr als 14 Tage auf See.
Transit:
Der Transit ist bis auf Weiteres nur teilweise möglich. Die Landgrenze zu Spanien ist derzeit geschlossen.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres.
- Notstand: ja
- Lockdown: ja
- Ausgangssperre: ja
- Hotels/Ferienunterkünfte: teilweise geöffnet
- Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen - nur Abholung oder Lieferung
- Bars: geöffnet mit Beschränkungen - nur Abholung oder Lieferung
- Clubs: geschlossen
- Geschäfte: teilweise geöffnet
- Museen/Sehenswürdigkeiten: geschlossen
- Kinos/Theater: geschlossen
- Strände: geöffnet mit Beschränkungen
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar
- Maskenpflicht: ja - in der Öffentlichkeit
- Mindestabstand: 2.00 Meter
- Versammlungsverbot: ja (bis auf Weiteres)
- Regionale Abweichungen möglich
- App: https://stayaway.inesctec.pt/en/
- Portugal ist in vier verschiedene Risikostufen aufgeteilt, für die unterschiedlich schwere Maßnahmen gelten. Die Einteilung der Risikogebiete finden Sie hier: https://covid19estamoson.gov.pt/lista-de-concelhos-nivel-de-risco/ und eine Übersicht zu den jeweiligen Maßnahmen hier: https://covid19estamoson.gov.pt/new-state-of-emergency-measures/
Reisewarnung aufgrund von COVID-19:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 hat das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen.
Risikogebiet:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 wurde das Zielgebiet vom Robert Koch-Institut zum Risikogebiet erklärt. Dies kann Auswirkungen auf die Rückreise nach Deutschland haben. Informationen zu den Rückreise-Regeln der einzelnen Bundesländer finden Sie unter folgendem Link: https://tourismus-wegweiser.de.
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.
Kinderreisepass
Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.
Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.
Vorläufiger Personalausweis
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen.
Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und sollten das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten nachweisen können, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt.
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Gesundheitliche Hinweise
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Meningokokken-Krankheit (B), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Coronavirus:
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit der Atemwegserkrankung COVID-19 muss derzeit mit verstärkten Gesundheitskontrollen und damit verbundenen verlängerten Wartezeiten bei Reisen gerechnet werden. Aufgrund von Krankheitsfällen in nahezu allen Ländern der Welt besteht ein generelles Ansteckungsrisiko über die Tröpfcheninfektion. Reisende sollten sich deshalb über die Ausbreitung der Erkrankung und mögliche Schutzmaßnahmen in ihrem Reiseziel informieren. Dabei sollten sie auch die unterschiedlichen Standards und Kapazitäten der Gesundheitssysteme berücksichtigen.
Hinweis:
Menschen unter 25 Jahren sind durch die Meningokokken-Krankheit (B) gefährdet. Eine Impfung wird empfohlen.
Besonderheit:
Auf Madeira bestehen für Kinder aktuell folgende spezielle Gefahren:
-Dengue-Fieber
Schlussbestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Datenstand vom: 02.03.2021 16:22 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf