Schottland Rundreise ab/bis Edinburgh
- 6-tägig inkl. Flug
- Mittelklassehotels
- Frühstück
- Inkl. Stadtrundgang in St. Andrews
Wilde und raue Landschaften, majestätische Burgen sowie kultur- und geschichtsträchtige Städte. Erleben Sie die größte Stadt Glasgow sowie die Hauptstadt Edinburgh. Machen Sie sich durch das charmante Land im Norden Europas Ihr eigenes Bild.
Ihr Vorteil: Zug zum Flug
Zusätzlich zu dieser Reise erhalten Sie in Kooperation mit der Deutschen Bahn AG ohne Aufpreis ein Zug zum Flug Ticket für die Deutsche Bahn AG (2. Klasse inkl. ICE-Nutzung). Bitte beachten Sie, dass der Zug zum Flug Vorteil bei Anreisen ab dem 01.11.2021 nicht mehr in dieser Reise enthalten ist. Der Vorteil gilt nur für Anreisen bis zum 31.10.2021.
Ihr Vorteil: Corona-Reiseschutz
Zusätzlich zu dieser Reise ist für Sie in Kooperation mit unserem Partner HanseMerkur Reiseversicherung AG für Neubuchungen vom 01.09.-31.03.2021 mit Abreiseterminen in 2021 Ihr Corona-Reiseschutz inklusive. Detaillierte Informationen erhalten Sie auf unserer Reiseversicherung-Seite.
Abflughafen |
Frankfurt |
Saison A 6-tägig 599 € |
28.10. |
Saison B 6-tägig 699 € |
06.05., 02.09., 23.09. |
Bitte beachten Sie, dass die aktuellen Verfügbarkeiten nicht in der Preistabelle ausgewiesen werden. Die aktuell buchbaren Termine finden Sie unter "Jetzt buchen".
Hinweis: Änderungen vorbehalten, maßgeblich sind die Reisebestätigung, AGB sowie die rechtlichen Informationen zur Pauschalreise. Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Pauschalreiserichtlinie.
Wilde und raue Landschaften, majestätische Burgen sowie kultur- und geschichtsträchtige Städte. Erleben Sie die größte Stadt Glasgow sowie die Hauptstadt Edinburgh. Machen Sie sich durch das charmante Land im Norden Europas Ihr eigenes Bild.
Ihr Vorteil: Zug zum Flug
Zusätzlich zu dieser Reise erhalten Sie in Kooperation mit der Deutschen Bahn AG ohne Aufpreis ein Zug zum Flug Ticket für die Deutsche Bahn AG (2. Klasse inkl. ICE-Nutzung). Bitte beachten Sie, dass der Zug zum Flug Vorteil bei Anreisen ab dem 01.11.2021 nicht mehr in dieser Reise enthalten ist. Der Vorteil gilt nur für Anreisen bis zum 31.10.2021.
Ihr Vorteil: Corona-Reiseschutz
Zusätzlich zu dieser Reise ist für Sie in Kooperation mit unserem Partner HanseMerkur Reiseversicherung AG für Neubuchungen vom 01.09.-31.03.2021 mit Abreiseterminen in 2021 Ihr Corona-Reiseschutz inklusive. Detaillierte Informationen erhalten Sie auf unserer Reiseversicherung-Seite.
Abflughafen |
Frankfurt |
Saison A 6-tägig 599 € |
28.10. |
Saison B 6-tägig 699 € |
06.05., 02.09., 23.09. |
Bitte beachten Sie, dass die aktuellen Verfügbarkeiten nicht in der Preistabelle ausgewiesen werden. Die aktuell buchbaren Termine finden Sie unter "Jetzt buchen".
Hinweis: Änderungen vorbehalten, maßgeblich sind die Reisebestätigung, AGB sowie die rechtlichen Informationen zur Pauschalreise. Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Pauschalreiserichtlinie.
Freuen Sie sich auf landestypische Mittelklassehotels, die alle über Rezeption, Restaurant und Bar verfügen. Die Hotels können teilweise außerhalb des Stadtzentrums liegen. Die Zimmer in den schottischen Hotels können gewisse Eigenheiten wie Teppich im Badezimmer oder Badewanne statt Dusche haben. Unterschiedliche Zimmergrößen und Einrichtungsstile treffen Sie hier häufig an.
Die Doppelzimmer (min./max. 2 Vollzahler) bzw. Einzelzimmer (min./max. 1 Vollzahler) bieten Bad oder Dusche/WC, Telefon und TV.
UnterbringungshinweisUnterkunftsänderungen vorbehalten. Hotel- und Freizeiteinrichtungen teilweise gegen Gebühr.
Weitere InformationenEs ist keine Reiseleitung für den Transfer am Abreisetag geplant. Ihr Guide wird Ihnen am Vortag alle notwendigen Informationen mitteilen.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Corona-Vorschriften mit Einschränkungen im Hotel zu rechnen ist.
Diese Reise ist im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet. Im Zweifel kontaktieren Sie unsere Reservierungshotline wegen Ihrer individuellen Bedürfnisse vor der Buchung.
Einreisebestimmungen
Coronavirus:
Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus der folgenden Aufstellung dürfen jedoch nicht einreisen: https://www.gov.uk/guidance/transport-measures-to-protect-the-uk-from-variant-strains-of-covid-19. Dies gilt auch für Reisende, die sich innerhalb der letzten 10 Tage vor Einreise in einem der Länder aus der Aufstellung aufgehalten haben. Das Einreiseverbot für Reisende aus Ländern der Aufstellung besteht bis auf Weiteres. Für Reisende aus allen anderen Ländern kommt es zu strengen Quarantänemaßnahmen (siehe unten). Es kann in Einzelfällen auch zu Einreiseverweigerungen kommen. Bitte wenden Sie sich deshalb in jedem Fall vor Reisebeginn an Ihre zuständige Auslandsvertretung und erfragen dabei auch eventuelle Unterschiede zwischen England, Schottland, Wales und Nordirland.
Die folgenden Grenzübergänge sind geschlossen:
- Einige Landgrenzübergänge sind geschlossen. Ebenfalls wurde aufgrund der neuartigen Form des Coronavirus der Flugverkehr sehr stark eingeschränkt.
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind bis auf Weiteres nur teilweise möglich. Es kommt, insbesondere während des Lockdowns, zu Reisebeschränkungen und Ausgangssperren.
Quarantänemaßnahmen:
Bei der Einreise kommt es zu Quarantänemaßnahmen von bis zu 10 Tagen. Diese gelten bis auf Weiteres. Die Quarantänemaßnahmen gelten für Reisende aus allen erlaubten Ländern mit Ausnahme von Irland, den Kanalinseln und der Insel Man. Auch Reisende, die aus England, Schottland, Nordirland oder Wales in einen jeweiligen anderen Landesteil reisen, müssen nicht in Quarantäne. Reisende, die in England der Quarantänepflicht unterliegen, können nach 5 Tagen vor Ort einen kostenpflichtigen Test vornehmen lassen und die Quarantäne vorzeitig beenden, wenn sie ein negatives Ergebnis erhalten. Diese Möglichkeit besteht in Schottland, Nordirland und Wales jedoch nicht. Die Verpflichtung zur Durchführung eines Tests am 8. Tag des Aufenthalts bleibt davon unberührt. Für Einreisen nach Schottland müssen quarantänepflichtige Reisende den Aufenthalt in einem Quarantänehotel kostenpflichtig vorbuchen.
Wichtig bei der Einreise:
Es muss ein negativer COVID-19-Test vorgewiesen werden. Der Test darf bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein. Es werden PCR-, LAMP- und Antigen-Tests anerkannt. Das Ergebnis muss als Original in englischer, französischer oder spanischer Sprache, ausgedruckt oder in elektronischer Form vorgewiesen werden. Es muss den Namen der getesteten Person (übereinstimmend mit den Reisedokumenten), das Geburtsdatum oder Alter, das Testdatum, Name und Kontaktdaten des Testlabors, die Testmethode und das letztendliche Ergebnis enthalten. Kinder unter 11 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Sie gilt ebenfalls nicht für Reisen zwischen England, Schottland, Wales und Nordirland sowie für Einreisende aus Jersey, Guernsey und der Isle of Man. Reisende werden vor Ort auf das Coronavirus getestet. Dies geschieht innerhalb von zwei Tagen nach Einreise sowie noch einmal ab dem achten Tag des Aufenthalts. Die Tests müssen bereits im Vorfeld der Reise gebucht und bezahlt werden, ein Nachweis hierüber ist bei Einreise vorzulegen. Es muss ein Einreiseformular/Gesundheitsformular ausgefüllt werden. Das entsprechende Formular finden Sie unter folgendem Link: https://www.gov.uk/provide-journey-contact-details-before-travel-uk. Das Einreiseformular muss inklusive Angabe der Aufenthaltsadresse mitgeführt werden und ist innerhalb von 48 Stunden vor Einreise auszufüllen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen.
Transit:
Der Transit ist bis auf Weiteres nicht möglich.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres.
- Lockdown: ja - bis voraussichtlich zum 22.02.2021
- Lokale Ausgangssperre: ja
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet mit Beschränkungen
- Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen
- Bars: geöffnet mit Beschränkungen
- Clubs: geöffnet mit Beschränkungen
- Geschäfte: teilweise geöffnet
- Museen/Sehenswürdigkeiten: geschlossen
- Kinos/Theater: geschlossen
- Strände: teilweise geöffnet
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar
- Maskenpflicht: teilweise - in Einrichtungen des öffentlichen Lebens sowie öffentlichen Verkehrsmitteln
- Mindestabstand: 2.00 Meter
- Versammlungsverbot: ja (bis auf Weiteres) - je nach Region unterschiedlich
- Abweichungen zwischen England, Wales, Schottland und Nordirland möglich
Reisewarnung aufgrund von COVID-19:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 hat das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen.
Risikogebiet:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 wurde das Zielgebiet vom Robert Koch-Institut zum Risikogebiet erklärt. Dies kann Auswirkungen auf die Rückreise nach Deutschland haben. Informationen zu den Rückreise-Regeln der einzelnen Bundesländer finden Sie unter folgendem Link: https://tourismus-wegweiser.de.
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Zusätzlich benötigen alleinreisende/nur von einem Elternteil begleitete Minderjährige Folgendes:
- Einen Sorgerechtsnachweis
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt.
Einreise auf dem Landweg:
Bei der Einreise mit dem eigenen Fahrzeug ist zu beachten, dass die Innenstadt Londons zur "Ultra Low Emission Zone" (ULEZ) ernannt wurde, was insbesondere für Wohnmobile oder Kleinbusse zu Einschränkungen führen kann. Auch im Großraum von London, der als "Low Emission Zone" (LEZ) gilt, kann es möglicherweise zu Einschränkungen kommen, wenn die geforderten Standards nicht erfüllt werden. Reisende sollten deshalb rechtzeitig vor Reisebeginn ihr Fahrzeugs bei der Verkehrsbehörde "Transport for London" registrieren und sich über die aktuellen Möglichkeiten informieren. Bei Verstößen muss mit Geldstrafen gerechnet werden.
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Gesundheitliche Hinweise
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Coronavirus:
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit der Atemwegserkrankung COVID-19 muss derzeit mit verstärkten Gesundheitskontrollen und damit verbundenen verlängerten Wartezeiten bei Reisen gerechnet werden. Aufgrund von Krankheitsfällen in nahezu allen Ländern der Welt besteht ein generelles Ansteckungsrisiko über die Tröpfcheninfektion. Reisende sollten sich deshalb über die Ausbreitung der Erkrankung und mögliche Schutzmaßnahmen in ihrem Reiseziel informieren. Dabei sollten sie auch die unterschiedlichen Standards und Kapazitäten der Gesundheitssysteme berücksichtigen.
Schlussbestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Datenstand vom: 02.03.2021 16:22 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf