Spanien/NavarraRundreise ab/bis Bilbao
- 8-tägig inkl. Flug
- 4-Sterne-Hotels/Boutiquehotels
- Frühstück
- 4 Stadtrundfahrten inklusive
Erleben Sie auf Ihrer Rundreise die Höhepunkte Navarras. Im Norden Spaniens gelegen, erwarten Sie sattgrüne Landschaften, die Gipfel der Pyrenäen und die verwinkelten Gassen von Pamplona. Zum Abschluss besuchen Sie die moderne Stadt Bilbao.
Ihr Vorteil: Corona-Reiseschutz
Zusätzlich zu dieser Reise ist für Sie in Kooperation mit unserem Partner HanseMerkur Reiseversicherung AG für alle Neubuchungen mit Abreiseterminen bis zum 31.12.2023 Ihr Corona-Reiseschutz inklusive. Detaillierte Informationen erhalten Sie auf unserer Reiseversicherung-Seite.
Hinweis: Änderungen vorbehalten, maßgeblich ist die Reisebestätigung.
Erleben Sie auf Ihrer Rundreise die Höhepunkte Navarras. Im Norden Spaniens gelegen, erwarten Sie sattgrüne Landschaften, die Gipfel der Pyrenäen und die verwinkelten Gassen von Pamplona. Zum Abschluss besuchen Sie die moderne Stadt Bilbao.
Ihr Vorteil: Corona-Reiseschutz
Zusätzlich zu dieser Reise ist für Sie in Kooperation mit unserem Partner HanseMerkur Reiseversicherung AG für alle Neubuchungen mit Abreiseterminen bis zum 31.12.2023 Ihr Corona-Reiseschutz inklusive. Detaillierte Informationen erhalten Sie auf unserer Reiseversicherung-Seite.
Hinweis: Änderungen vorbehalten, maßgeblich ist die Reisebestätigung.
Ihre Hotels während der Rundreise bieten Rezeption, Bar und Restaurant.
Die Doppelzimmer (min./max. 2 Vollzahler) verfügen über Bad oder Dusche/WC, Föhn, Klimaanlage, Telefon und TV (dt. Sender). Die Einzelzimmer (min./max. 1 Vollzahler) sind bei gleicher Ausstattung etwas kleiner.
UnterbringungshinweisPamplona |
**** |
z. B. Hotel Golf & Spa Castillo de Gorraiz |
Bilbao |
**** |
z. B. Hotel Bilbao Jardines de Albia |
Diese Reise ist im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet. Im Zweifel kontaktieren Sie unsere Reservierungshotline wegen Ihrer individuellen Bedürfnisse vor der Buchung.
Einreisebestimmungen
Coronabestimmungen:
Die Einreise ist möglich.
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind erlaubt. Es kann jedoch zu Beschränkungen in einzelnen Regionen des Landes kommen. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich rechtzeitig bei den zuständigen Behörden oder unter folgendem Link: https://www.sanidad.gob.es/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/enlacesCCAA.htm (https://www.sanidad.gob.es/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/enlacesCCAA.htm)
Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:
- Reisende ab 12 Jahren können sich von der Testpflicht befreien, wenn sie vollständig geimpft oder genesen sind.
- Die Voraussetzungen dazu finden Sie unter folgendem Link: https://www.mscbs.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/spth.htm (https://www.mscbs.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/spth.htm)
- Zudem sind Reisende mit einem gültigen COVID-Zertifikat der EU oder einem gleichwertigen EU-Zertifikat von der Pflicht befreit, das Einreiseformular auszufüllen.
- Über den folgenden Link können Reisende prüfen, ob ihr Zertifikat anerkannt wird: https://www.spth.gob.es/spain-validator (https://www.spth.gob.es/spain-validator)
Wichtig bei der Einreise:
Es wird ein negativer COVID-19-Test benötigt.
- Reisende müssen ein negatives Testergebnis nach NAAT-Verfahren (zum Beispiel PCR, TMA, LAMP und Weitere) vorweisen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf.
- Es werden auch in der EU anerkannte, maximal 24 Stunden alte Antigen-Tests akzeptiert.
- Das Testalter bezieht sich auf den Zeitpunkt der Probenentnahme bis hin zur Abreise.
- Das Ergebnis muss im Original, als Ausdruck oder elektronisch und auf Spanisch, Deutsch, Französisch oder Englisch, vorgewiesen werden. Es muss den Namen, das Testdatum, den Sitz des Labors, die Testmethode und das letztendliche, negative Testergebnis enthalten.
- Kinder unter 12 Jahren sind von der Testpflicht befreit. Es wird ein Einreiseformular/Gesundheitsformular benötigt.
- Reisende mit einem gültigen COVID-Zertifikat der EU oder einem gleichwertigen EU-Zertifikat sind von der Pflicht befreit, das Einreiseformular auszufüllen.
- Über den folgenden Link können Reisende prüfen, ob ihr Zertifikat anerkannt wird: https://www.spth.gob.es/spain-validator (https://www.spth.gob.es/spain-validator)
Ansonsten gelten die nachfolgenden Regelungen:
- Reisende auf dem Luftweg müssen das folgende Formular ausfüllen: https://www.spth.gob.es (https://www.spth.gob.es/.)
- Alternativ kann die App https://www.spth.gob.es (https://www.spth.gob.es) zur Registrierung genutzt werden.
- Das Formular muss innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise ausgefüllt werden.
- Es wird ein QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Flugreisende müssen beachten, dass der benötigte QR-Code nur generiert wird, wenn sie ihre Sitzplatznummer im Formular angeben.
Kanarische Inseln
Es gelten die gleichen Vorschriften wie bei der Einreise auf das Festland.
Balearische Inseln
Es gelten die gleichen Vorschriften wie bei der Einreise auf das Festland.
Risikogebiete
* Aktuell hat Spanien keine anderen Länder als Risiko- oder Hochrisikogebiete eingestuft.
- Sollte sich das ändern, kommt es für Reisende aus diesen Ländern zu zusätzlichen Beschränkungen.
- Bitte informieren Sie sich über die aktuelle Einstufung Ihres Abreiselandes und die damit verbundenen Maßnahmen unter folgendem Link: https://www.sanidad.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/spth.htm (https://www.sanidad.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/spth.htm)
Transit:
Der Transit ist möglich. Transitreisende unterliegen nicht der Nachweispflicht, wenn sie den Flughafen nicht verlassen und sich nicht länger als 24 Stunden im Land aufhalten.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen. Teilweise wird zum Besuch öffentlicher Einrichtungen ein Impf-, Genesungs- oder Testnachweis benötigt. Eine Übersicht zu den aktuellen Maßnahmen finden Sie unter folgendem Link: https://www.mscbs.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/ciudadania/otrosIdiomas.htm (https://www.mscbs.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/ciudadania/otrosIdiomas.htm).
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet
- Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen
- Bars: geöffnet mit Beschränkungen
- Clubs: geöffnet mit Beschränkungen * teilweise nur mit Impf,- Genesungs- oder Testnachweis
- Geschäfte: geöffnet mit Beschränkungen
- Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet mit Beschränkungen
- Kinos/Theater: geöffnet mit Beschränkungen
- Strände: geöffnet mit Beschränkungen
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar mit Einschränkungen
- Maskenpflicht: teilweise * in geschlossenen öffentlichen Räumen, öffentlichen Verkehrsmitteln und Gesundheitseinrichtungen
- Mindestabstand: 1.50 Meter
- App: https://radarcovid.gob.es (https://radarcovid.gob.es)
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss bei Einreise gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss bei Einreise gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss bei Einreise gültig sein.
Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument muss bei Einreise gültig sein.
Vorläufiger Personalausweis
Das Reisedokument muss bei Einreise gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente sollten im Original vorgelegt werden und nicht verlängert oder handschriftlich verändert worden sein.
Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Zusätzlich benötigen alleinreisende/nur von einem Elternteil begleitete Minderjährige Folgendes:
- Eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung
Minderjährige mit spanischer Staatsangehörigkeit, die nicht in Begleitung eines Sorgeberechtigen reisen, benötigen für die Ausreise eine Ausreisegenehmigung. Dies gilt auch für Minderjährige mit deutsch-spanischer Doppelstaatsbürgerschaft.
Einreisebestimmungen
Coronabestimmungen:
Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus der folgenden Aufstellung dürfen einreisen: https://www.diplomatie.gouv.fr/en/coming-to-france/coronavirus-advice-for-foreign-nationals-in-france/. Frankreich kategorisiert andere Länder hinsichtlich ihrer Infektionslage in eine grüne oder orange Kategorie. Zu nicht essenziellen Zwecken dürfen derzeit nur Reisende aus grün eingestuften Staaten oder vollständig geimpfte Personen aus orange eingestuften Staaten einreisen.
Reisende, die sich vor Reisebeginn außerhalb der erlaubten Länder aufgehalten haben, müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverweigerungen rechnen. Dies betrifft die letzten 14 Tage vor der Einreise.
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind erlaubt.
Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:
Geimpfte Reisende
- Vollständig gegen COVID-19 geimpfte Reisende können aus allen Staaten mit Ausnahmen der dunkelroten Kategorie einreisen, wenn sie einen Impfnachweis mitführen, der die folgenden Voraussetzungen erfüllt: https://www.diplomatie.gouv.fr/en/coming-to-france/coronavirus-advice-for-foreign-nationals-in-france/ (https://www.diplomatie.gouv.fr/en/coming-to-france/coronavirus-advice-for-foreign-nationals-in-france/).
- Sie können sich dabei auch von der Testpflicht befreien, wenn sie aus "EU+"-Ländern oder aus dem Vereinigten Königreich einreisen. Die dazugehörigen Länder finden Sie ebenfalls unter dem angegebenen Link.
- Reisende können die entsprechenden Nachweise in Papierform oder in digitaler Form, z. B. über die französische App "TousAntiCovid", vorlegen. Das Digitale COVID-Zertifikat der EU wird anerkannt.
Genesene Reisende
- Von COVID-19 genesene Reisende können sich von der Testpflicht befreien, wenn sie einen Genesungsnachweis nach den folgenden Anforderungen erbringen und aus EU-Ländern einreisen: https://www.diplomatie.gouv.fr/en/coming-to-france/coronavirus-advice-for-foreign-nationals-in-france/. (https://www.diplomatie.gouv.fr/en/coming-to-france/coronavirus-advice-for-foreign-nationals-in-france/.)
Korsika
- Reisende nach Korsika können sich nur dann von der Testpflicht befreien, wenn sie einen Impfnachweis nach den folgenden Voraussetzungen vorlegen: https://www.prefectures-regions.gouv.fr/corse/Documents-publications/Salle-de-presse/Communique-de-presse/Covid-19-nouvelles-dispositions-applicables-avant-l-arrivee-en-Corse (https://www.prefectures-regions.gouv.fr/corse/Documents-publications/Salle-de-presse/Communique-de-presse/Covid-19-nouvelles-dispositions-applicables-avant-l-arrivee-en-Corse).
Wichtig bei der Einreise:
Es wird ein negativer COVID-19-Test benötigt.
- Es muss sich dabei um einen negativen PCR- oder Antigen-Test handeln.
- Je nach Länderkategorie und Impfstatus gelten unterschiedliche Regeln für das Testalter, das entweder maximal 72 Stunden (PCR) oder maximal 48 Stunden (Antigen-Test) betragen darf. Siehe dazu: https://www.diplomatie.gouv.fr/en/coming-to-france/coronavirus-advice-for-foreign-nationals-in-france/article/rules-that-apply-to-countries-and-territories-on-the-green-orange-red-or (https://www.diplomatie.gouv.fr/en/coming-to-france/coronavirus-advice-for-foreign-nationals-in-france/article/rules-that-apply-to-countries-and-territories-on-the-green-orange-red-or).
- Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder unter 12 Jahren. Es wird ein Einreiseformular/Gesundheitsformular benötigt. Das Formular finden Sie unter folgendem Link: https://app.euplf.eu/#/form.
Dies gilt für alle Flugreisenden. Zusätzlich muss bei der Einreise aus orange eingestuften Staaten das folgende Formular ausgefüllt werden: https://passager.serveureos.org (https://passager.serveureos.org). Bei der Ankunft muss mit Gesundheitskontrollen gerechnet werden. Es kann auch zu COVID-Tests kommen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen. An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.
Korsika
- Reisende nach Korsika benötigen einen maximal 72 Stunden alten PCR-Test oder einen maximal 48 Stunden alten Antigen-Test zur Einreise.
- Ausgenommen davon sind Kinder unter 11 Jahren.
- Reisende müssen zudem schriftlich erklären, dass sie den Einreiseregeln nach Korsika nachkommen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: https://www.prefectures-regions.gouv.fr/corse/ (https://www.prefectures-regions.gouv.fr/corse/).
Transit:
Der Transit ist bis auf Weiteres nur teilweise möglich.
- Die Durchreise über den Landweg ist lediglich über die EU- und Schengen-Staaten möglich. EU-Bürger dürfen zur Durchreise an ihren Wohnsitz auch aus Drittstaaten anreisen, müssen aber – je nach Destination – die verschärften Einreisebestimmungen beachten.
- Reisenden von außerhalb der EU-Staaten wird derzeit nur der Flughafentransit gestattet, dabei darf der Zwischenstopp nicht länger als 24 Stunden dauern. Flugreisende müssen ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen.
- Auch Transitreisende unterliegen der Testpflicht und den weiteren Einreisevoraussetzungen.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen.
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet
- Restaurants/Cafés: geöffnet
- Bars: geöffnet
- Clubs: geöffnet
- Geschäfte: geöffnet
- Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet
- Kinos/Theater: geöffnet
- Strände: geöffnet
- Gotteshäuser: geöffnet
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar mit Einschränkungen
- Maskenpflicht: nein
- Mindestabstand: 2.00 Meter
- Versammlungsverbot: Nein
- App: https://www.gouvernement.fr/info-coronavirus/tousanticovid
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.
Vorläufiger Personalausweis
Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente sollten im Original vorgelegt werden und nicht verlängert oder handschriftlich verändert worden sein.
Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Zusätzlich benötigen alleinreisende/nur von einem Elternteil begleitete Minderjährige Folgendes:
- Eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung
Dies gilt für Minderjährige unter 15 Jahren.
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt.
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt.
Einreise auf dem Landweg:
Wenn Sie mit dem Auto nach Frankreich einreisen, beachten Sie bitte, dass die Fahrerlaubnis mit 17 Jahren nicht gilt.
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Gesundheitliche Hinweise
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Schlussbestimmungen
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Datenstand vom: 28.05.2022 02:49 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf
Gesundheitliche Hinweise
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Frühsommer-Meningoenzephalitis
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Schwangere:
Bitte beachten Sie, dass für Schwangere folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Zika-Virus
Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Dengue-Fieber
Schlussbestimmungen
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Datenstand vom: 28.05.2022 02:48 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf