Transatlantik, Südamerika & AmazonasCosta Luminosa
- 100 Nächte
- Premium-Schiff
- Vollpension
- Inkl. Trinkgelder an Bord
Entdecken Sie mit Costa Luminosa die schönsten Orte Südamerikas und die atemberaubende Tier- und Pflanzenwelt des Amazonas - eine perfekte Mischung aus Natur und Kultur. Auch Spanien und die Kapverdischen Inseln kommen auf dieser Reise nicht zu kurz.
PREMIUM-Paket (optional zubuchbar):
Bitte beachten Sie, dass zur Teilnahme an unseren Reisen seitens der Reedereien, Fluggesellschaften und/oder Partner vor Ort evtl. bestimmte Voraussetzungen wie zum Beispiel Covid-Impfung, PCR-Test etc. erfüllt sein müssen. Wir empfehlen Ihnen, sich vorab und auch nach einer Buchung fortlaufend auf unserer Informations-Seite über die aktuellen Bestimmungen zu informieren:
https://www.aldi-reisen.de/service/reiseinformationen/bedingungenHinweis: Änderungen vorbehalten, maßgeblich ist die Reisebestätigung.
Entdecken Sie mit Costa Luminosa die schönsten Orte Südamerikas und die atemberaubende Tier- und Pflanzenwelt des Amazonas - eine perfekte Mischung aus Natur und Kultur. Auch Spanien und die Kapverdischen Inseln kommen auf dieser Reise nicht zu kurz.
PREMIUM-Paket (optional zubuchbar):
Bitte beachten Sie, dass zur Teilnahme an unseren Reisen seitens der Reedereien, Fluggesellschaften und/oder Partner vor Ort evtl. bestimmte Voraussetzungen wie zum Beispiel Covid-Impfung, PCR-Test etc. erfüllt sein müssen. Wir empfehlen Ihnen, sich vorab und auch nach einer Buchung fortlaufend auf unserer Informations-Seite über die aktuellen Bestimmungen zu informieren:
https://www.aldi-reisen.de/service/reiseinformationen/bedingungenHinweis: Änderungen vorbehalten, maßgeblich ist die Reisebestätigung.
Wenn Sie eine Doppelkabine zur Alleinbelegung buchen möchten, wenden Sie sich bitte an unsere Reservierungshotline.
Das Design, die edlen, raffinierten Materialien, die neuen Attraktionen an Bord und die architektonischen Lösungen machen die Costa Luminosa zu einem überaus charmanten und innovativen Schiff. Lassen Sie Ihren Gaumen in einem der Restaurants verwöhnen und genießen Sie ein Getränk in einer der vielen unterschiedlichen Bars.
Virtuelles Vergnügen bringen der Grand-Prix Simulator und das 4D-Kino. Ebenfalls zur Unterhaltung tragen das Theater, das Casino, die Diskothek sowie das Pooldeck mit ausfahrbarem Glasdach und Riesen-Kinoleinwand bei.
Lesen Sie ein Buch aus der Bibliothek, entdecken Sie die Geschäfte an Bord oder verausgaben Sie sich beim Sport in einem der Pools, auf dem Mehrzwecksportplatz, auf dem Jogging-Parcours oder im Fitnesscenter. Egal für welche Freizeitgestaltung Sie sich entscheiden, die Costa Luminosa wird allen Ansprüchen gerecht.
Bordzeitung
Das Tagesprogramm an Bord, wird Ihnen jeden Abend für den folgenden Tag in Ihre Kabine gebracht. Es beinhaltet wichtige Informationen, wie zum Beispiel Anlege- und Ablegezeiten des Schiffes, sämtliche Aktivitäten und Veranstaltungen an Bord, Sprechstundenzeiten der deutschsprachigen Hostess, Öffnungszeiten der Einrichtungen an Bord wie zum Beispiel des Restaurants etc. Wir empfehlen das Programm immer dabei zu haben.
Deutschsprachiger Gästeservice
An Bord herrscht eine internationale Atmosphäre, mit Gästen und Besatzung aus der ganzen Welt. Neben der Deutschen Sprache werden Ihnen auch Italienisch, Englisch, Französisch, Spanisch und viele weitere Sprachen begegnen.
Zu Ihrer sprachlichen Unterstützung finden Sie an Bord aller Costa Schiffe eine deutschsprachige Hostess, die Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht. Neben Einschiffungs- und Ausschiffungsveranstaltungen, informativen Vorträgen über das Schiff und/oder die Route, finden täglich Sprechstunden statt, in denen Sie Ihre Anliegen und Fragen klären können. Ebenfalls stehen sämtliche Ausdrucke an Bord (Bordzeitung, Menüs, Tour-Magazine uvm.) in Deutscher Sprache zur Verfügung.
Kleidung
Grundsätzlich sind für das Leben an Bord leichte sportliche Kleidung und bequeme Schuhe empfehlenswert. Es gibt für die Abende keine verbindlichen Kleidungsvorschriften, aber im Tagesprogramm Today finden Sie die Kleiderempfehlungen für den jeweiligen Tag. Auf jeder Kreuzfahrt finden ein oder zwei Gala-Abende statt, für die ein eleganteres Kleidungsstück empfehlenswert ist.
Bezahlung an Bord
Bei Ankunft finden Sie in Ihrer Kabine Ihre persönliche Costa Bordkreditkarte, die Ihnen während der Kreuzfahrt als Ausweis und Zahlungsmittel an Bord dient. Das bedeutet, dass alle Ausgaben die von Ihnen an Bord zum Beispiel im Bordgeschäft, im Restaurant, in den verschiedenen Bars oder im Spa-Bereich getätigt werden, auf Ihr persönliches Bordkonto gebucht werden und Sie am Ende der Reise eine gesamte Abrechnung Ihres Bordkontos auf der Kabine erhalten. Sie können Ihre Rechung in Bar (Euro oder US-Dollar), mit Traveller-Schecks oder per Kreditkarte (Visa, MasterCard und American Express) begleichen. EC-Karten werden an Bord nicht akzeptiert.
Um die Costa Karte während Ihrer Kreuzfahrt so wie oben beschrieben nutzen zu können, werden Sie gebeten bis spätestens 48 Stunden nach Einschiffung Ihre Kreditkarte zu registrieren oder eine Baranzahlung von mindestens 150 € pro Person (an die Ausgaben an Bord anzupassen) zu leisten.
Die Innenkabinen (ca. 13 - 18 m², min. 1 Vollzahler/max. 2 Vollzahler) verfügen über Bad mit Dusche/WC, Föhn, Klimaanlage, Sat.-TV, Telefon, Minibar und Safe.
Die Außenkabinen (ca. 16 - 19 m², min. 1 Vollzahler/max. 2 Vollzahler) verfügen über Bad mit Dusche/WC, Föhn, Klimaanlage, Sat.-TV, Telefon, Minibar und Safe. Zusätzlich sind sie mit einem Bullauge oder Fenster ausgestattet und können über sehr eingeschränkte Sicht verfügen.
Die Balkonkabinen (ca. 20 m² inkl. Balkon, min. 1 Vollzahler/max. 2 Vollzahler) verfügen über Bad mit Dusche/WC, Föhn, Klimaanlage, Sat.-TV, Telefon, Minibar und Safe. Zusätzlich sind sie mit einem privaten Balkon ausgestattet.
Die Innenkabinen (ca. 13 - 18 m², min. 1 Vollzahler/max. 2 Vollzahler) verfügen über Bad mit Dusche/WC, Föhn, Klimaanlage, Sat.-TV, Telefon, Minibar und Safe.
Schiffs- und Freizeiteinrichtungen teilweise gegen Gebühr.
Die Bordsprache ist unter anderem Englisch. Kenntnisse der englischen Sprache sind daher zu empfehlen. Ein deutschsprachiger Gästeservice ist an Bord (deutschsprachige Hostess an Bord sowie Borddurchsagen, Menükarten und Tagesprogramm auf Deutsch, Landausflüge in deutscher Sprache).
Bitte beachten Sie, dass eine Online-Registrierung unter www.berge-meer.de/bordmanifeste eigenmächtig bis spätestens acht Wochen vor Anreise mittels der Reederei-Vorgangsnummer und Ihrem Namen erfolgen muss. Sobald wir die Buchungsnummer, die Sie für den Check-in benötigen, von der Reederei erhalten haben, werden wir Ihnen diese zukommen lassen. Die Online-Registrierung ist zwingend erforderlich für die Erstellung der Reiseunterlagen.
Die Kabinenzuteilung obliegt der Reederei.
Bitte beachten Sie, dass bei dieser Reise kein Costa-Club-Rabatt abgezogen werden kann.
Ihre Vollpension an Bord
Frühstück, Mittagessen, Abendessen, 24-Stunden-Kabinenservice (gegen Gebühr) sowie zwischenzeitlich kleine Snacks. Im Buffetrestaurant stehen Wasser, Tee und Kaffee bereit (Selbstbedienung). An den Galaabenden werden besondere Menüs serviert.
Getränkepaket MyDrinks (ab 18 Jahren)
Das Getränkepaket umfasst eine Auswahl alkoholischer und alkoholfreier offener Getränke (glasweise) im Haupt- und Buffetrestaurant (Mittag- und Abendessen) und zu jeder Tageszeit an den Bars. Außerdem können Sie aus 34 alkoholischen und alkoholfreien Cocktails, Mixdrinks und Frozen Drinks auswählen.
Eingeschränkte MobilitätDiese Reise ist im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet. Im Zweifel kontaktieren Sie unsere Reservierungshotline wegen Ihrer individuellen Bedürfnisse vor der Buchung.
Einreisebestimmungen
Coronabestimmungen:
Die Einreise ist möglich.
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind erlaubt.
Wichtig bei der Einreise:
Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen.
Transit:
Der Transit ist möglich.
Wichtig am Zielort:
Derzeit gelten keine COVID-19-bezogenen Einschränkungen oder Hygienemaßnahmen im Land. Dies kann sich jedoch, in Abhängigkeit von der Infektionslage, jederzeit kurzfristig ändern. Dabei sind auch regionale Abweichungen möglich.
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet
- Restaurants/Cafés: geöffnet
- Bars: geöffnet
- Clubs: geöffnet
- Geschäfte: geöffnet
- Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet
- Kinos/Theater: geöffnet
- Strände: geöffnet
- Gotteshäuser: geöffnet
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar
- Maskenpflicht: teilweise * England: nur in Gesundheitseinrichtungen
- Nordirland: Nein
- Schottland: im öffentlichen Nahverkehr und in Innenräumen
- Wales: nur in Gesundheitseinrichtungen
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente sollten im Original vorgelegt werden und nicht verlängert oder handschriftlich verändert worden sein.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Zusätzlich benötigen alleinreisende/nur von einem Elternteil begleitete Minderjährige Folgendes:
- Eine unterschriebene Einverständniserklärung beider Eltern
- Einen Sorgerechtsnachweis
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://assets.publishing.service.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/224634/Children_travelling_to_the_UK_leaflet_A5_WEB_final.pdf
Einreisebestimmungen
Coronabestimmungen:
Die Einreise ist teilweise möglich. Die Einreise ist für vollständig gegen COVID-19 geimpfte Personen oder von COVID-19 genesene Personen möglich. Reisende sollten sich in jedem Fall rechtzeitig vor Reisebeginn bei ihrer zuständigen Auslandsvertretung darüber informieren, ob es zu kurzfristigen Einschränkungen bei der Einreise kommt.
Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:
- Vollständig gegen COVID-19 geimpfte Personen müssen einen Impfachweis vorlegen. Die letzte Impfdosis muss mindestens 14 Tage und höchstens neun Monate zurückliegen.
- Kinder unter 18 Jahren können ungeimpft einreisen.
- Von COVID-19 genesene Personen, müssen einen Genesungsnachweis vorlegen. Dabei muss es sich um einen Positivtest handeln, der maximal 90 Tage alt sein darf, aber mindestens 10 Tage zurückliegen muss.
- Bezüglich der Anerkennung von Impfstoffen und Impf-/Genesungsnachweisen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Auslandsvertretung.
- Vollständig gegen COVID-19 geimpfte Personen und von COVID-19 genesene Personen können sich von der Testpflicht zur Einreise befreien.
Wichtig bei der Einreise:
Es wird ein negativer COVID-19-Test benötigt.
- Dabei muss es sich um einen PCR- oder Antigen-Test handeln, der bei Abreise maximal 72 Stunden alt sein darf.
- Ausgenommen davon sind Kinder unter 6 Jahren. Es wird ein Einreiseformular/Gesundheitsformular benötigt. Das Formular finden Sie unter folgendem Link: https://declaracionjurada.ingresoauruguay.gub.uy/ING.
- Das Einreiseformular muss innerhalb von 48 Stunden vor der Reise ausgefüllt werden.
- Reisende müssen in der Gesundheitserklärung das PCR-Testergebnis sowie den Impf- oder Genesenennachweis hochladen.
- Alternativ kann hierzu auch die App “Coronavirus UY” genutzt werden. Bei der Ankunft muss mit Gesundheitskontrollen gerechnet werden. Es kann auch zu COVID-Tests kommen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen. Es wird eine Reisekrankenversicherung benötigt. Bitte beachten Sie dabei, dass die Versicherung eventuell vorgeschriebene COVID-19-Kosten abdeckt. Es wird in jedem Fall ein vollumfassender Versicherungsschutz empfohlen.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen.
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet
- Restaurants/Cafés: geöffnet
- Bars: geöffnet
- Geschäfte: geöffnet mit Beschränkungen
- Maskenpflicht: nein
- Das Tragen von Masken wird empfohlen, es besteht jedoch keine Pflicht mehr zum Tragen von Masken
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente sollten im Original vorgelegt werden und nicht verlängert oder handschriftlich verändert worden sein.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und sollten das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten nachweisen können, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Besonderheit:
Bei der Einreise haben Erwachsene die Wahl, an einem automatisierten Einreise-Gate ohne Stempelung des Passes, oder mit persönlicher Kontrolle am Schalter unter Stempelung des Passes einzureisen.
Einreisebestimmungen
Coronabestimmungen:
Die Einreise ist möglich.
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind bis auf Weiteres nur teilweise möglich. Bei Reisen in einigen Provinzen muss vorab ein Tourismus-Zertifikat beantragt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.argentina.gob.ar/circular/turismo (https://www.argentina.gob.ar/circular/turismo).
Wichtig bei der Einreise:
Die argentinischen Behörden empfehlen nicht vollständig geimpften Reisenden ab 6 Jahren, sich innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise einem COVID-Test zu unterziehen.
Es wird ein Einreiseformular/Gesundheitsformular benötigt. Das Formular finden Sie unter folgendem Link: https://ddjj.migraciones.gob.ar/app/home.php.
- Das Formular muss innerhalb von 48 Stunden vor Reisebeginn ausgefüllt werden.
- Dies gilt für Personen mit und ohne Impfschutz. Es wird eine Reisekrankenversicherung benötigt. Bitte beachten Sie dabei, dass die Versicherung eventuell vorgeschriebene COVID-19-Kosten abdeckt. Es wird in jedem Fall ein vollumfassender Versicherungsschutz empfohlen. Eine Ausnahme gilt für Reisende, die auf dem Landweg einreisen und sich nicht mehr als 24 Stunden in Argentinien aufhalten.
Transit:
Der Transit ist möglich.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen. Zum Besuch einiger öffentlicher Einrichtungen wird ein Impfnachweis benötigt.
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet mit Beschränkungen
- Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen
- Bars: geöffnet mit Beschränkungen
- Clubs: geöffnet mit Beschränkungen
- Geschäfte: geöffnet mit Beschränkungen
- Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet mit Beschränkungen
- Kinos/Theater: geöffnet mit Beschränkungen
- Strände: geöffnet mit Beschränkungen
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar mit Einschränkungen
- Maskenpflicht: nein
- App: https://www.argentina.gob.ar/aplicaciones/coronavirus (https://www.argentina.gob.ar/aplicaciones/coronavirus)
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 3 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss 3 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 3 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente sollten im Original vorgelegt werden und nicht verlängert oder handschriftlich verändert worden sein.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Dies gilt für Minderjährige unter 14 Jahren. Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, so muss dies durch einen Nachweis belegt werden. Reist der Minderjährige mit anderen volljährigen Dritten, so muss ebenfalls eine Bescheinigung mit Name, Anschrift, Ausweis- und Passnummer der Begleitperson und/oder Empfangsperson am Reiseziel vorliegen. Die Einwilligungen und Nachweise müssen vom argentinischen Konsulat beglaubigt werden.
Einreisebestimmungen
Coronabestimmungen:
Die Einreise ist teilweise möglich. Derzeit dürfen nur vollständig geimpfte Personen einreisen.
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind bis auf Weiteres nur teilweise möglich.
Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:
- Reisende ab 12 Jahren benötigen einen Impfnachweis zur Einreise.
- Bitte beachten Sie, dass die vollständige Impfung oder Auffrischung mindestens 14 Tage vor Beginn der Reise durchgeführt worden sein muss.
- Es werden Impfstoffe der WHO (https://covid19.trackvaccines.org/agency/who/ (https://covid19.trackvaccines.org/agency/who/)) oder des brasilianischen Gesundheitsministeriums (https://www.gov.br/anvisa/pt-br/assuntos/paf/coronavirus/vacinas/estudos-clinicos (https://www.gov.br/anvisa/pt-br/assuntos/paf/coronavirus/vacinas/estudos-clinicos)) oder der nationalen Behörden des Abreiselandes anerkannt.
- Der Impfnachweis muss in ausgedruckter oder digitaler Form und in englischer, portugiesischer oder spanischer Sprache vorgelegt werden. Impfnachweise, die nur aus einem QR-Code bestehen, werden nicht anerkannt.
- Aus dem Impfzertifikat muss Folgendes hervorgehen: Vollständiger Name der geimpften Person, Name des verwendeten Impfstoffes, Chargennummer, Daten der Impfungen.
- Kinder unter 12 Jahren können ohne Impfnachweis einreisen. Reisen die Kinder jedoch nicht in Begleitung geimpfter Erwachsener, müssen sie einen maximal 24 Stunden alten PCR- oder Antigen-Test vorweisen. Dies gilt nicht für Kinder unter 2 Jahren.
- Genesungsnachweise werden nach derzeitigem Kenntnisstand nicht akzeptiert.
Wichtig bei der Einreise:
Bei der Ankunft muss mit Gesundheitskontrollen gerechnet werden. Es kann auch zu COVID-Tests kommen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen.
Versicherungsschutz
Reisenden wird empfohlen, eine für den gesamten Aufenthalt gültige Reisekrankenversicherung nachzuweisen, die eine Mindestdeckungssumme von 30.000 BRL aufweist.
Transit:
Der Transit ist bis auf Weiteres nur teilweise möglich.
- Der Transit auf dem Luftweg ist möglich.
- Der internationale Transitbereich des Flughafens darf nicht verlassen werden.
- Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Auslandsvertretung.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen.
- Ausgangssperre: nein
- Hotels/Ferienunterkünfte: teilweise geöffnet
- Restaurants/Cafés: teilweise geöffnet
- Bars: teilweise geöffnet
- Clubs: teilweise geöffnet
- Geschäfte: teilweise geöffnet
- Museen/Sehenswürdigkeiten: teilweise geöffnet
- Kinos/Theater: teilweise geöffnet
- Strände: teilweise geöffnet
- Gotteshäuser: teilweise geöffnet
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar
- Maskenpflicht: teilweise
- Mindestabstand: 1.50 Meter
- Nationalparks: teilweise geöffnet
- App: https://play.google.com/store/apps/details?id=br.gov.datasus.guardioes&hl=de_CH (https://play.google.com/store/apps/details?id=br.gov.datasus.guardioes&hl=de_CH) (Android) oder https://apps.apple.com/de/app/coronav%C3%ADrus-sus/id1408008382 (https://apps.apple.com/de/app/coronav%C3%ADrus-sus/id1408008382) (iOS)
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente sollten im Original vorgelegt werden und nicht verlängert oder handschriftlich verändert worden sein.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und sollten das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten nachweisen können, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Brasilianische Minderjährige (auch Doppelstaatsbürger), die nicht von beiden Sorgeberechtigten begleitet werden, bedürfen einer entsprechenden Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils bzw. beider Eltern. Die Einverständniserklärung muss zur Beglaubigung entweder bei einer brasilianischen Auslandsvertretung oder bei einem brasilianischen Notariat abgegebenen werden, sofern sie nicht im brasilianischen Reisepass des Minderjährigen vermerkt ist.
Doppelstaatsbürger:
Personen, die auch die Staatsbürgerschaft des Ziellands haben, benötigten zur Ein- und Ausreise auch den entsprechenden Pass. Bitte beachten Sie, dass Doppelstaatsbürger von den Behörden wie Einheimische behandelt werden können.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Reisehinweis:
Es kommt gehäuft zu Gewaltakten in den Armenvierteln ("Favelas") Rio de Janeiros. Von Besuchen dieser Viertel wird demnach abgeraten. Auch bei Aufenthalten in der gesamten Stadt Rio de Janeiro sowie in São Paulo, Recife und Fortaleza wird zu Vorsicht geraten. Von Reisen in die Grenzgebiete zu Venezuela wird derzeit abgeraten.
Einreisebestimmungen
Coronabestimmungen:
Die Einreise ist möglich. Es kann jedoch nur über bestimmte Flughäfen eingereist werden.
Derzeit befindet sich ganz Chile in Risikostufe 1, in der Einreisen für alle Reisenden möglich sind. Sollte in einem Landesteil die Risikostufe auf 2 oder 3 erhöht werden, können in diesen Teil des Landes nur noch vollständig geimpfte Personen einreisen. Informieren Sie sich daher rechtzeitig über die Einstufung Ihres Reiseziels, die zum Zeitpunkt Ihrer Einreise gelten wird.
Die folgenden Grenzübergänge sind geschlossen:
- Landweg (bis voraussichtlich zum 30 April 2022)
- Seeweg (bis voraussichtlich zum 30 April 2022)
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind bis auf Weiteres nur teilweise möglich.
- Inlandsreisen sind abhängig von der epidemiologischen Lage in den einzelnen Landesteilen.
- Auch in der derzeitigen Risikostufe 1 kommt es insofern zu Beschränkungen, als dass Reisende ab 12 Jahren für interregionale Reisen im Besitz eines Mobilitätspasses sein müssen.
- Werden Landesteile in Risikostufe 2 oder 3 angehoben, muss mit weiteren Einschränkungen gerechnet werden.
- Bitte informieren Sie sich dahingehend rechtzeitig bei den lokalen Behörden oder unter folgendem Link: https://www.minsal.cl/ (https://www.minsal.cl/)
Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:
- Gegen das Coronavirus geimpften Reisenden ab 6 Jahren wird empfohlen, den chilenischen Mobilitätspass zu beantragen, da dieser für einige Aktivitäten im Land benötigt wird.
- Zur Beantragung müssen Reisende ihre Impfung verifizieren und den Prozess auf folgender Webseite durchlaufen: https://mevacuno.gob.cl/ (https://mevacuno.gob.cl/)
- Im Anschluss erhalten Reisende ihren Mobilitätspass mit QR-Code.
- Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit für den Mobilitätspass bis zu 10 Tage in Anspruch nehmen kann.
Wichtig bei der Einreise:
Es wird ein Einreiseformular/Gesundheitsformular benötigt. Das Formular finden Sie unter folgendem Link: https://www.c19.cl/.
- Über das Formular müssen Reisende innerhalb von 48 Stunden vor Reisebeginn einen Gesundheitspass ("Pasaporte de Salud") beantragen.
- Daraufhin erhalten Reisende einen QR-Code, der zur Einreise vorgelegt werden muss. Bei der Ankunft muss mit Gesundheitskontrollen gerechnet werden. Es kann auch zu COVID-Tests kommen. Es kann auch zu stichprobenartigen COVID-Tests kommen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen. Es wird eine Reisekrankenversicherung benötigt. Bitte beachten Sie dabei, dass die Versicherung eventuell vorgeschriebene COVID-19-Kosten abdeckt. Es wird in jedem Fall ein vollumfassender Versicherungsschutz empfohlen.
- Die Versicherung muss ausdrücklich für Chile gelten und alle mit COVID-19 verbundenen Behandlungen abdecken.
- Die Mindestversicherungssumme beträgt 30.000 US-Dollar. An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.
Mobilitätspass
* Für einige Aktivitäten in Chile wird der Mobiltätspass ("Pase de Movilidad") benötigt.
- Diesen können jedoch nur Reisende mit einem vollständigen Impfnachweis beantragen (siehe oben).
- Für ungeimpfte Reisende ist dahingehend mit Einschränkungen zu rechnen.
Änderung der Risikoeinstufung
* Derzeit gilt in Chile landesweit die Risikostufe 1. Einreisen sind für Geimpfte und Ungeimpfte gleichermaßen, ohne Testpflicht, möglich.
- Sollte für einen Landesteil die Risikostufe auf 2 oder 3 angehoben werden, dürfen dort jedoch nur noch geimpfte Personen mit Mobilitätspass einreisen.
- Zudem benötigen bei den Risikostufen 2 und 3 alle Reisenden ab 2 Jahren einen negativen PCR-Test, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf. Dies gilt unter Umständen nicht für Geimpfte, die zusätzlich genesen sind. In einem solchen Fall erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Auslandsvertretung.
- Weitere Informationen zu den Risikostufen und damit verbundenen Maßnahmen finden Sie unter folgendem Link: https://www.minsal.cl/ (https://www.minsal.cl/)
Transit:
Der Transit ist bis auf Weiteres nur teilweise möglich.
- Der Flughafentransit ist möglich, wenn der Flughafen nicht verlassen wird.
- Bitte wenden Sie sich bezüglich der weiteren Anforderungen an Ihre Fluggesellschaft.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen. Zum Besuch einiger öffentlicher Einrichtungen wird ein Impfnachweis, der “Pase de Movilidad”, benötigt.
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet mit Beschränkungen
- Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen
- Bars: geöffnet mit Beschränkungen
- Clubs: geöffnet mit Beschränkungen
- Geschäfte: geöffnet mit Beschränkungen
- Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet mit Beschränkungen
- Kinos/Theater: geöffnet mit Beschränkungen
- Strände: geöffnet mit Beschränkungen
- Gotteshäuser: geöffnet mit Beschränkungen
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar mit Einschränkungen
- Maskenpflicht: ja * in geschlossenen öffentlichen Räumen
- im Freien bei Unterschreiten des Mindestabstands
- Mindestabstand: 1.00 Meter
- Versammlungsverbot: ja * regional unterschiedlich
- Nationalparks: geöffnet mit Einschränkungen
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Der Kinderreisepass wird in Chile nicht offiziell anerkannt, zur Einreise aber akzeptiert.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente sollten im Original vorgelegt werden und nicht verlängert oder handschriftlich verändert worden sein.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Es wird eine notariell oder von einer chilenischen Behörde beglaubigte Reisegenehmigung benötigt. Diese Genehmigung unterliegt jedoch weiteren Bedingungen. Bitte informieren Sie sich dahingehend bei der Botschaft von Chile.
Osterinsel:
Zur Einreise auf die Osterinsel benötigen Reisende ein gültiges Reisedokument (siehe oben), ihr Hin- und Rückreiseticket sowie den Buchungsnachweis eines vom Nationalen Tourismusdienst ("SERNATUR") anerkannten Hotels. Reisende dürfen sich maximal 30 Tage auf der Osterinsel aufhalten und müssen zur Nachvollziehbarkeit des Aufenthalts ein Einreiseformular ausfüllen und dies bei Ein- und Ausreise vorlegen. Das Formular finden Sie unter folgendem Link: https://ingresorapanui.interior.gob.cl/#.
Einreisebestimmungen
Coronabestimmungen:
Die Einreise ist möglich.
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind erlaubt.
- Bei Reisen zwischen einigen Inseln muss ein Online-Formular ausgefüllt werden: https://survey123.arcgis.com/share/af3188749dbe4bfe898deca41009a72c (https://survey123.arcgis.com/share/af3188749dbe4bfe898deca41009a72c).
- Zudem muss bei Reisen zwischen einigen Inseln ein negativer PCR- oder Antigen-Schnelltest, nicht älter als 72 bzw. 48 Stunden, vorgewiesen werden.
- Kinder unter 12 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.
Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:
- Reisende können sich von der Testpflicht zur Einreise befreien, wenn sie vollständig geimpft oder genesen sind.
- Bitte erkundigen Sie sich bezüglich der Anerkennung von Impfstoffen und -nachweisen bei Ihrer zuständigen Auslandsvertretung.
Wichtig bei der Einreise:
Es wird ein negativer COVID-19-Test benötigt.
- Dabei muss es sich um einen bei Abreise maximal 72 Stunden alten PCR-Test oder einen maximal 48 Stunden alten Antigen-Test handeln.
- Das Testalter bezieht sich auf den Zeitpunkt der Proben-Entnahme.
- Kinder unter 12 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Es wird ein Einreiseformular/Gesundheitsformular benötigt. Das Formular finden Sie unter folgendem Link: https://www.ease.gov.cv/.
- Zusätzlich muss das folgende Gesundheitsformular ausgefüllt werden: https://igrp.gov.cv/IGRP/app/webapps?r=controle_sanitario/FichaVigilanciaControleSanitario/index&dad=controle_sanitario&p_fwl_toolsbar_2=en_lang&target=_blank&isPublic=1 (https://igrp.gov.cv/IGRP/app/webapps?r=controle_sanitario/FichaVigilanciaControleSanitario/index&dad=controle_sanitario&p_fwl_toolsbar_2=en_lang&target=_blank&isPublic=1). Bei der Ankunft muss mit Gesundheitskontrollen gerechnet werden. Es kann auch zu COVID-Tests kommen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen. An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen. Zum Besuch einiger öffentlicher Einrichtungen und auch zum Check-in in touristischen Unterkünften wird ein negativer Testnachweis nach oben stehenden Anforderungen benötigt. Alternativ kann ein von Kap Verde anerkannter Impf- oder Genesungsnachweis erbracht werden.
- Notstand: ja
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet mit Beschränkungen
- Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen
- Bars: geöffnet mit Beschränkungen
- Clubs: geöffnet mit Beschränkungen
- Geschäfte: geöffnet mit Beschränkungen
- Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet mit Beschränkungen
- Kinos/Theater: geöffnet mit Beschränkungen
- Strände: geöffnet
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar mit Einschränkungen
- Maskenpflicht: ja * in geschlossenen öffentlichen Räumen und öffentlichen Verkehrsmitteln
- Mindestabstand: 1.00 Meter
- Versammlungsverbot: ja
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente sollten im Original vorgelegt werden und nicht verlängert oder handschriftlich verändert worden sein.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und sollten das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten nachweisen können, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Einreisebestimmungen
Coronabestimmungen:
Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus der folgenden Aufstellung dürfen einreisen: https://www.diplomatie.gouv.fr/en/coming-to-france/coronavirus-advice-for-foreign-nationals-in-france/. Frankreich kategorisiert andere Länder hinsichtlich ihrer Infektionslage in eine grüne oder orange Kategorie. Zu nicht essenziellen Zwecken dürfen derzeit nur Reisende aus grün eingestuften Staaten oder vollständig geimpfte Personen aus orange eingestuften Staaten einreisen.
Reisende, die sich vor Reisebeginn außerhalb der erlaubten Länder aufgehalten haben, müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverweigerungen rechnen. Dies betrifft die letzten 14 Tage vor der Einreise.
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind erlaubt.
Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:
Geimpfte Reisende
- Vollständig gegen COVID-19 geimpfte Reisende können aus allen Staaten mit Ausnahmen der dunkelroten Kategorie einreisen, wenn sie einen Impfnachweis mitführen, der die folgenden Voraussetzungen erfüllt: https://www.diplomatie.gouv.fr/en/coming-to-france/coronavirus-advice-for-foreign-nationals-in-france/ (https://www.diplomatie.gouv.fr/en/coming-to-france/coronavirus-advice-for-foreign-nationals-in-france/).
- Sie können sich dabei auch von der Testpflicht befreien, wenn sie aus "EU+"-Ländern oder aus dem Vereinigten Königreich einreisen. Die dazugehörigen Länder finden Sie ebenfalls unter dem angegebenen Link.
- Reisende können die entsprechenden Nachweise in Papierform oder in digitaler Form, z. B. über die französische App "TousAntiCovid", vorlegen. Das Digitale COVID-Zertifikat der EU wird anerkannt.
Genesene Reisende
- Von COVID-19 genesene Reisende können sich von der Testpflicht befreien, wenn sie einen Genesungsnachweis nach den folgenden Anforderungen erbringen und aus EU-Ländern einreisen: https://www.diplomatie.gouv.fr/en/coming-to-france/coronavirus-advice-for-foreign-nationals-in-france/. (https://www.diplomatie.gouv.fr/en/coming-to-france/coronavirus-advice-for-foreign-nationals-in-france/.)
Korsika
- Reisende nach Korsika können sich nur dann von der Testpflicht befreien, wenn sie einen Impfnachweis nach den folgenden Voraussetzungen vorlegen: https://www.prefectures-regions.gouv.fr/corse/Documents-publications/Salle-de-presse/Communique-de-presse/Covid-19-nouvelles-dispositions-applicables-avant-l-arrivee-en-Corse (https://www.prefectures-regions.gouv.fr/corse/Documents-publications/Salle-de-presse/Communique-de-presse/Covid-19-nouvelles-dispositions-applicables-avant-l-arrivee-en-Corse).
Wichtig bei der Einreise:
Es wird ein negativer COVID-19-Test benötigt.
- Es muss sich dabei um einen negativen PCR- oder Antigen-Test handeln.
- Je nach Länderkategorie und Impfstatus gelten unterschiedliche Regeln für das Testalter, das entweder maximal 72 Stunden (PCR) oder maximal 48 Stunden (Antigen-Test) betragen darf. Siehe dazu: https://www.diplomatie.gouv.fr/en/coming-to-france/coronavirus-advice-for-foreign-nationals-in-france/article/rules-that-apply-to-countries-and-territories-on-the-green-orange-red-or (https://www.diplomatie.gouv.fr/en/coming-to-france/coronavirus-advice-for-foreign-nationals-in-france/article/rules-that-apply-to-countries-and-territories-on-the-green-orange-red-or).
- Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder unter 12 Jahren. Es wird ein Einreiseformular/Gesundheitsformular benötigt. Das Formular finden Sie unter folgendem Link: https://app.euplf.eu/#/form.
Dies gilt für alle Flugreisenden. Zusätzlich muss bei der Einreise aus orange eingestuften Staaten das folgende Formular ausgefüllt werden: https://passager.serveureos.org (https://passager.serveureos.org). Bei der Ankunft muss mit Gesundheitskontrollen gerechnet werden. Es kann auch zu COVID-Tests kommen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen. An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.
Korsika
- Reisende nach Korsika benötigen einen maximal 72 Stunden alten PCR-Test oder einen maximal 48 Stunden alten Antigen-Test zur Einreise.
- Ausgenommen davon sind Kinder unter 11 Jahren.
- Reisende müssen zudem schriftlich erklären, dass sie den Einreiseregeln nach Korsika nachkommen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: https://www.prefectures-regions.gouv.fr/corse/ (https://www.prefectures-regions.gouv.fr/corse/).
Transit:
Der Transit ist bis auf Weiteres nur teilweise möglich.
- Die Durchreise über den Landweg ist lediglich über die EU- und Schengen-Staaten möglich. EU-Bürger dürfen zur Durchreise an ihren Wohnsitz auch aus Drittstaaten anreisen, müssen aber – je nach Destination – die verschärften Einreisebestimmungen beachten.
- Reisenden von außerhalb der EU-Staaten wird derzeit nur der Flughafentransit gestattet, dabei darf der Zwischenstopp nicht länger als 24 Stunden dauern. Flugreisende müssen ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen.
- Auch Transitreisende unterliegen der Testpflicht und den weiteren Einreisevoraussetzungen.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen.
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet
- Restaurants/Cafés: geöffnet
- Bars: geöffnet
- Clubs: geöffnet
- Geschäfte: geöffnet
- Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet
- Kinos/Theater: geöffnet
- Strände: geöffnet
- Gotteshäuser: geöffnet
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar mit Einschränkungen
- Maskenpflicht: nein
- Mindestabstand: 2.00 Meter
- Versammlungsverbot: Nein
- App: https://www.gouvernement.fr/info-coronavirus/tousanticovid
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.
Vorläufiger Personalausweis
Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente sollten im Original vorgelegt werden und nicht verlängert oder handschriftlich verändert worden sein.
Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Zusätzlich benötigen alleinreisende/nur von einem Elternteil begleitete Minderjährige Folgendes:
- Eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung
Dies gilt für Minderjährige unter 15 Jahren.
Einreisebestimmungen
Coronabestimmungen:
Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus den folgenden Regionen dürfen einreisen: EU, Schengenraum. Zudem ist die Einreise aus Drittstaaten unter den folgenden Voraussetzungen erlaubt: https://www.mscbs.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/spth.htm (https://www.mscbs.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/spth.htm).
Die Maßnahmen von Gebiet zu Gebiet variieren jedoch aktuell sehr stark und vor Beginn einer geplanten Reise ist es daher zwingend erforderlich, den aktuellen Stand bei der zuständigen Auslandsvertretung abzufragen.
Reisende, die sich vor Reisebeginn außerhalb der erlaubten Länder aufgehalten haben, müssen mit Einreiseverweigerungen rechnen. Dies betrifft die letzten 14 Tage vor der Einreise.
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind bis auf Weiteres nur teilweise möglich. Eine Übersicht über die aktuellen lokalen Maßnahmen finden Sie unter folgendem Link: https://www.mscbs.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/spth.htm (https://www.mscbs.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/spth.htm)
Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:
Reisen aus Risikogebieten/Hochrisikogebieten auf das Festland
- Reisende ab 12 Jahren, die aus einem Risikogebiet einreisen, können sich von der Testpflicht befreien, wenn sie vollständig geimpft oder genesen sind.
- Die dahingehenden Voraussetzungen finden Sie unter folgendem Link: https://www.mscbs.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/spth.htm (https://www.mscbs.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/spth.htm)
- Die entsprechenden Nachweise müssen elektronisch oder ausgedruckt auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorgelegt werden.
- Geimpfte oder Genesene aus Hochrisikogebieten können die genannten Erleichterungen nicht geltend machen.
Reisen aus Drittstaaten auf das Festland
- Geimpfte und Genesene aus Drittstaaten dürfen wieder nach Spanien einreisen und können sich von der Testpflicht befreien, wenn sie einen anerkannten Impfnachweis erbringen.
- Die Voraussetzungen dazu finden Sie unter folgendem Link: https://www.mscbs.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/spth.htm (https://www.mscbs.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/spth.htm)
Reisen auf die Kanaren
- Reisende aus Risikogebieten, die eine Impfung erhalten haben oder genesen sind, können sich von der Testpflicht befreien.
- Geimpfte und Genesene müssen einen offiziellen Nachweis vorlegen, der die folgenden Voraussetzungen erfüllt: https://www.hellocanaryislands.com/travelling-to-the-canary-islands/ (https://www.hellocanaryislands.com/travelling-to-the-canary-islands/.)
- Geimpfte oder Genesene aus Hochrisikogebieten können die genannten Erleichterungen nicht geltend machen.
Einreiseformular
- Reisende mit einem gültigen COVID-Zertifikat der EU oder einem gleichwertigen EU-Zertifikat sind von der Pflicht befreit, das Einreiseformular auszufüllen.
- Über den folgenden Link können Reisende prüfen, ob ihr Zertifikat anerkannt wird: https://www.spth.gob.es/spain-validator (https://www.spth.gob.es/spain-validator)
Wichtig bei der Einreise:
Es wird ein negativer COVID-19-Test benötigt.
- Die Testpflicht betrifft Reisende aus Risikogebieten und Hochrisikogebieten. Die Einstufung dieser Gebiete finden Sie unter folgendem Link: https://www.mscbs.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/spth.htm (https://www.mscbs.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/spth.htm).
- Betroffene Reisende müssen ein negatives Testergebnis nach NAAT-Verfahren (zum Beispiel PCR, TMA, LAMP und Weitere) vorweisen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf.
- Es werden auch in der EU anerkannte, maximal 24 Stunden alte Antigen-Tests akzeptiert.
- Das Ergebnis muss im Original, als Ausdruck oder elektronisch und auf Spanisch, Deutsch, Französisch oder Englisch, vorgewiesen werden. Es muss den Namen, das Testdatum, den Sitz des Labors, die Testmethode und das letztendliche, negative Testergebnis enthalten.
- Kinder unter 12 Jahren sind von der Testpflicht befreit. Es wird ein Einreiseformular/Gesundheitsformular benötigt.
- Reisende mit einem gültigen COVID-Zertifikat der EU oder einem gleichwertigen EU-Zertifikat sind von der Pflicht befreit, das Einreiseformular auszufüllen.
- Über den folgenden Link können Reisende prüfen, ob ihr Zertifikat anerkannt wird: https://www.spth.gob.es/spain-validator (https://www.spth.gob.es/spain-validator)
Ansonsten gelten die nachfolgenden Regelungen:
- Reisende auf dem Luftweg müssen das folgende Formular ausfüllen: https://www.spth.gob.es (https://www.spth.gob.es/.)
- Alternativ kann die App https://www.spth.gob.es (https://www.spth.gob.es) zur Registrierung genutzt werden.
- Das Formular muss innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise ausgefüllt werden.
- Es wird ein QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Flugreisende müssen beachten, dass der benötigte QR-Code nur generiert wird, wenn sie ihre Sitzplatznummer im Formular angeben. Bei der Ankunft muss mit Gesundheitskontrollen gerechnet werden. Es kann auch zu COVID-Tests kommen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen.
Kanarische Inseln
Es gelten die gleichen Testvorschriften wie bei der Einreise auf das Festland.
Balearische Inseln
Es gelten die gleichen Testvorschriften wie bei der Einreise auf das Festland.
Transit:
Der Transit ist bis auf Weiteres nur teilweise möglich.
- Transitreisende auf dem Landweg unterliegen der Testpflicht, wenn sie aus Risikogebieten reisen.
- Beim Transit auf dem Luft- oder Seeweg können Erleichterungen für Reisende gelten, die den Transitbereich nicht verlassen, diese sollten sich jedoch bei ihrer jeweiligen Flug- oder Schifffahrtsgesellschaft über die Anforderungen erkundigen.
- Auch Transitreisende müssen das Einreiseformular ausfüllen, wenn sie nicht über ein geeignetes Zertifikat verfügen.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen. Teilweise wird zum Besuch öffentlicher Einrichtungen ein Impf-, Genesungs- oder Testnachweis benötigt. Eine Übersicht zu den aktuellen Maßnahmen finden Sie unter folgendem Link: https://www.mscbs.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/ciudadania/otrosIdiomas.htm (https://www.mscbs.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/ciudadania/otrosIdiomas.htm).
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet
- Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen
- Bars: geöffnet mit Beschränkungen
- Clubs: geöffnet mit Beschränkungen * teilweise nur mit Impf,- Genesungs- oder Testnachweis
- Geschäfte: geöffnet mit Beschränkungen
- Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet mit Beschränkungen
- Kinos/Theater: geöffnet mit Beschränkungen
- Strände: geöffnet mit Beschränkungen
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar mit Einschränkungen
- Maskenpflicht: teilweise * in geschlossenen öffentlichen Räumen, öffentlichen Verkehrsmitteln und Gesundheitseinrichtungen
- Mindestabstand: 1.50 Meter
- App: https://radarcovid.gob.es (https://radarcovid.gob.es)
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss bei Einreise gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss bei Einreise gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss bei Einreise gültig sein.
Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument muss bei Einreise gültig sein.
Vorläufiger Personalausweis
Das Reisedokument muss bei Einreise gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente sollten im Original vorgelegt werden und nicht verlängert oder handschriftlich verändert worden sein.
Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Zusätzlich benötigen alleinreisende/nur von einem Elternteil begleitete Minderjährige Folgendes:
- Eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung
Minderjährige mit spanischer Staatsangehörigkeit, die nicht in Begleitung eines Sorgeberechtigen reisen, benötigen für die Ausreise eine Ausreisegenehmigung. Dies gilt auch für Minderjährige mit deutsch-spanischer Doppelstaatsbürgerschaft.
Einreisebestimmungen
Coronabestimmungen:
Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus der folgenden Aufstellung dürfen einreisen: https://www.salute.gov.it/portale/nuovocoronavirus/dettaglioContenutiNuovoCoronavirus.jsp?lingua=italiano&id=5412&area=nuovoCoronavirus&menu=vuoto.
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind bis auf Weiteres nur teilweise möglich. Im Fernverkehr innerhalb Italiens gilt die 3G-Regel.
Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:
- Geimpfte und Genesene können sich von der Testpflicht befreien.
- Dazu müssen sie einen Impf- oder Genesungsnachweis vorlegen, der die folgenden Voraussetzungen erfüllt: https://www.salute.gov.it/portale/nuovocoronavirus/dettaglioContenutiNuovoCoronavirus.jsp?lingua=italiano&id=5412&area=nuovoCoronavirus&menu=vuoto (https://www.salute.gov.it/portale/nuovocoronavirus/dettaglioContenutiNuovoCoronavirus.jsp?lingua=italiano&id=5412&area=nuovoCoronavirus&menu=vuoto).
Wichtig bei der Einreise:
Es wird ein negativer COVID-19-Test benötigt.
- Dies muss ein maximal 72 Stunden alter PCR-Test oder ein maximal 48 Stunden alter Antigen-Test sein.
- Das Testergebnis muss in englischer, italienischer, französischer oder spanischer Sprache vorgelegt werden.
- Nachweise über das Digitale COVID-Zertifikat der EU werden anerkannt.
- Die Testpflicht besteht nicht für Kinder unter 6 Jahren. Bei der Ankunft muss mit Gesundheitskontrollen gerechnet werden. Es kann auch zu COVID-Tests kommen. Es kann auch zu stichprobenartigen COVID-Tests kommen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen. An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.
Transit:
Der Transit ist bis auf Weiteres nur teilweise möglich. Die Durchreise aus den EU-/Schengen-Staaten ist bis zu 36 Stunden uneingeschränkt möglich, wenn private Transportmittel benutzt werden. Beim Transit mit öffentlichen Verkehrsmitteln sollten sich Reisende bei der jeweiligen Betreibergesellschaft nach den Anforderungen erkundigen.
Wichtig am Zielort:
Derzeit gelten keine COVID-19-bezogenen Einschränkungen oder Hygienemaßnahmen im Land. Dies kann sich jedoch, in Abhängigkeit von der Infektionslage, jederzeit kurzfristig ändern. Dabei sind auch regionale Abweichungen möglich. Ausschließlich für den Zutritt zu Einrichtungen des Gesundheitswesens wie z.B. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, gilt weiterhin die 2G-Regel.
- Ausgangssperre: nein
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet
- Restaurants/Cafés: geöffnet
- Bars: geöffnet
- Clubs: geöffnet
- Geschäfte: geöffnet
- Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet
- Kinos/Theater: geöffnet
- Strände: geöffnet
- Gotteshäuser: geöffnet
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar mit Einschränkungen
- Taxis: verfügbar
- Maskenpflicht: teilweise * in geschlossenen öffentlichen Räumen und öffentlichen Verkehrsmitteln
- Versammlungsverbot: Nein
- App: https://www.immuni.italia.it (https://www.immuni.italia.it)
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Personalausweis
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente sollten im Original vorgelegt werden und nicht verlängert oder handschriftlich verändert worden sein.
Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Zusätzlich benötigen alleinreisende/nur von einem Elternteil begleitete Minderjährige Folgendes:
- Eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung
Dies gilt für Minderjährige unter 15 Jahren.
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt.
Einreise auf dem Landweg:
Bei der Einreise mit dem eigenen Fahrzeug ist zu beachten, dass die Innenstadt Londons zur "Ultra Low Emission Zone" (ULEZ) ernannt wurde, was insbesondere für Wohnmobile oder Kleinbusse zu Einschränkungen führen kann. Auch im Großraum von London, der als "Low Emission Zone" (LEZ) gilt, kann es möglicherweise zu Einschränkungen kommen, wenn die geforderten Standards nicht erfüllt werden. Reisende sollten deshalb rechtzeitig vor Reisebeginn ihr Fahrzeugs bei der Verkehrsbehörde "Transport for London" registrieren und sich über die aktuellen Möglichkeiten informieren. Bei Verstößen muss mit Geldstrafen gerechnet werden.
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 90 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 90 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Mitzuführende Dokumente:
- Ausreichend gültiges Reisedokument
- Weiter- oder Rückflugticket
- Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel
Einreise auf dem Land- und Seeweg:
Eine Einfuhrerlaubnis von der uruguayischen Zollbehörde ist erforderlich. Bei der Ausreise muss das Fahrzeug wieder mitgeführt werden, sonst ist die Ausreise nicht möglich.
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 90 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 90 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 90 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 90 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Mitzuführende Dokumente:
- Reisepass mit mindestens einer freien Seite
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 90 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 90 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 30 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 30 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Besonderheit:
Reisende müssen sich bis zu fünf Tage vor Reiseantritt bei der nationalen Polizei unter www.ease.gov.cv online registrieren und dort ihre Passdaten, den genauen Reisezeitraum, die Flugnummer und den Ort der Unterkunft angeben. Außerdem muss eine Flughafensicherheitsgebühr im Rahmen der Online-Registrierung beglichen werden. In Ausnahmefällen kann diese auch vor Ort am Flughafen gezahlt werden.
Mitzuführende Dokumente:
- Ausreichend gültiges Reisedokument
- Weiter- oder Rückflugticket
- Nachweis einer Unterkunft
Einreise auf dem Seeweg:
Es ist zu beachten, dass die Anreise mit Privatschiffen nur über die Häfen von Sal, Praia und Mindelo möglich ist. Verstöße werden mit Geldstrafen geahndet.
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt.
Einreise auf dem Landweg:
Wenn Sie mit dem Auto nach Frankreich einreisen, beachten Sie bitte, dass die Fahrerlaubnis mit 17 Jahren nicht gilt.
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt.
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt.
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Gesundheitliche Hinweise
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Schlussbestimmungen
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Datenstand vom: 23.05.2022 02:47 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf
Gesundheitliche Hinweise
Folgende Impfungen sind bei der Einreise vorgeschrieben:
- Gelbfieber (siehe unten)
Gelbfieber:
Bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 12 Monate.
Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr:
Afrika:
Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Südsudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik
Zentral- und Südamerika:
Argentinien, Bolivien, Brasilien, Ecuador, Französisch-Guayana, Guyana, Kolumbien, Panama, Paraguay, Peru, Suriname, Trinidad und Tobago, Venezuela
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Cholera
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Dengue-Fieber
Schlussbestimmungen
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Datenstand vom: 23.05.2022 02:48 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf
Gesundheitliche Hinweise
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Gelbfieber
Bei Reisen in die Gelbfiebergebiete Argentiniens (Provinzen Corrientes und Misiones, auch Iguaçu-Wasserfälle) ist für alle Reisenden ab einem Alter von 9 Monaten eine Gelbfieberimpfung empfohlen. Aus Argentinien kommend kann die Impfung bei Weiterreise in ein Drittland verlangt werden.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Cholera
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Gelbfieber (siehe unten)
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Schwangere:
Bitte beachten Sie, dass für Schwangere folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Zika-Virus
Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Dengue-Fieber
Hinweis:
Menschen unter 25 Jahren sind durch die Meningokokken-Krankheit (B) gefährdet . Eine Impfung wird empfohlen.
Schlussbestimmungen
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Datenstand vom: 23.05.2022 02:48 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf
Gesundheitliche Hinweise
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria:
Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Schwangere:
Bitte beachten Sie, dass für Schwangere folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Zika-Virus
- Chikungunya-Fieber
Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Dengue-Fieber
Schlussbestimmungen
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Datenstand vom: 23.05.2022 02:48 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf
Gesundheitliche Hinweise
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten
- Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Cholera
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Hinweis:
Auf der Osterinsel kann das Dengue-Fieber auftreten.
Schlussbestimmungen
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Datenstand vom: 23.05.2022 02:48 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf
Gesundheitliche Hinweise
Folgende Impfungen sind bei der Einreise vorgeschrieben:
- Gelbfieber (siehe unten)
Gelbfieber:
Bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 12 Monate.
Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr:
Afrika:
Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Südsudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik
Zentral- und Südamerika:
Argentinien, Bolivien, Brasilien, Ecuador, Französisch-Guayana, Guyana, Kolumbien, Panama, Paraguay, Peru, Suriname, Trinidad und Tobago, Venezuela
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Cholera, bei besonderer Exposition
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria:
Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Schwangere:
Bitte beachten Sie, dass für Schwangere folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Zika-Virus
Schlussbestimmungen
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Datenstand vom: 23.05.2022 02:45 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf
Gesundheitliche Hinweise
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Frühsommer-Meningoenzephalitis
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Schwangere:
Bitte beachten Sie, dass für Schwangere folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Zika-Virus
Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Dengue-Fieber
Schlussbestimmungen
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Datenstand vom: 23.05.2022 02:47 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf
Gesundheitliche Hinweise
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Schlussbestimmungen
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Datenstand vom: 23.05.2022 02:48 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf
Gesundheitliche Hinweise
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Frühsommer-Meningoenzephalitis, bei besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Schwangere:
Bitte beachten Sie, dass für Schwangere folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Chikungunya-Fieber
Hinweis:
Von April bis Oktober können Zeckenbisse eine Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) übertragen.
Schlussbestimmungen
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Datenstand vom: 23.05.2022 02:47 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf