Hier findest du Fragen und Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen rund um das Thema Reiseversicherung.
Mit einer Reiseversicherung kannst du unvorhersehbare Ereignisse und Risiken im Vorfeld absichern. Es werden dir unterschiedliche Leistungen und Versicherungen vor Antritt deiner Reise angeboten.
Alle Produkte, die die Reise-Rücktrittsversicherung (RRV) enthalten, sind bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt, abzuschließen. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss der Reiseversicherung spätestens am 3. Werktag (Montag bis Samstag) nach Reisebuchung erfolgen. Produkte ohne Reise-Rücktrittsversicherung können jederzeit vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Wir empfehlen dir deshalb, den Abschluss deiner Reiseversicherung gleich bei deiner Reisebuchung zu tätigen.
Als Paar gelten 2 Erwachsene.
Maximal 2 Erwachsene und mindestens 1 mitreisendes Kind (unabhängig vom Verwandschaftsverhältnis) bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gelten als eine Familie. Eine Familie können insgesamt bis zu 7 Personen bilden.
Eine Gruppe besteht aus mind. zehn Personen, bei Bahnanreise aus mindestens sechs Personen, die das gleiche Reiseziel und Reisedatum haben.
Sobald die erste Reiseleistung ganz oder zum Teil in Anspruch genommen wird, gilt eine Reise als angetreten. Zum Beispiel - Flugreise: Check-in durch Pass- oder Bordkartenkontrolle (bei online Check-in erst mit der Pass- oder Bordkontrolle). Ist ein Rail & Fly Ticket im Gesamtpreis enthalten, gilt die Reise schon mit Einsteigen in den Zug als angetreten.
Es gibt eine Notruf-Hotline für Anrufe aus dem Ausland und aus Deutschland:
Aus dem Ausland: +49 40 5555-7877
Aus Deutschland: 040 5555-7877
Personen, die mit dir gemeinsam eine Reise gebucht haben, sind mit versichert. Dies gilt nicht, wenn mehr als 6 Personen oder bei Familientarifen mehr als 2 Familien gemeinsam eine Reise buchen.
Man erhält den kompletten Reisepreis bei einem Reiseabbruch erstattet, sofern innerhalb der ersten Hälfte der gebuchten Reise (maximal bis zum 8. Reisetag) die Reise aufgrund eines versicherten Ereignis abgebrochen wird. Außerdem erhält man die zusätzlichen Rückreisemehrkosten.
Auch Reiseleistungen vor Ort, wie zum Beispiel am Urlaubsort gebuchte Ausflüge oder im Skigebiet gekaufte Skipässe, sind in der Versicherung mit inbegriffen.
Bei einer Unterbrechung der Reise aus einem versichertem Grund, wird der anteilige Reisepreis erstattet, sowie bei Rundreisen und Kreuzfahrten der Anschluss an die Reise (maximal bis zum Wert der noch nicht genutzten weiteren Reiseleistung).
Bei einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels von mehr als 2 Stunden und Versäumnis des Anschlussverkehrsmittels, werden die zusätzlichen Kosten erstattet.
Bei einer verspäteten Rückreise aus versichertem Grund werden die Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt und die Rückreise erstattet. Bei Naturkatastrophen und Elementarereignissen am Urlaubsort, wie z. B. Lawinen oder Erdbeben werden die Mehrkosten ebenfalls übernommen.
Medizinische Behandlungen im Ausland sind oft sehr teuer. Eine Reise-Krankenversicherung schützt dich vor den dadurch entstehenden Kosten. Der gesetzliche Krankenversicherungsschutz gilt auch für die EU, deckt jedoch meist nur einen geringen Teil der zu bezahlenden Kosten ab. Außerhalb der EU kommt die gesetzliche Krankenversicherung für keine anfallenden Arztleistungen auf. Um unbeschwert deinen Urlaub genießen zu können, empfiehlt sich daher der Abschluss einer Reise-Krankenversicherung.
Selbstbehalt ist der Anteil, den ein Versicherungsnehmer im Schadensfall selber zu tragen hat.
Unsere Versicherungsprodukte sind ohne Selbstbehalt. Im Schadenfall kommen keine Kosten auf dich zu. Einzige Ausnahme in der Reise-Rücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie: Bei ambulant behandelten Erkrankungen beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- Euro je versicherte Person. Alle weiteren versicherten Ereignisse sind ohne Selbstbehalt.