Der Veranstalter ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe, wie z. B. Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, doppelte oder mehrfache Teilnahme, Manipulation etc., vorliegen. Gewinnspielvereine sowie automatisierte Gewinnspiel-Dienste sind nicht teilnahmeberechtigt.